Architektenwechsel möglich ja oder nein?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Architektenwechsel möglich ja oder nein?

Hallo,
ist nach/in der Ausschreibungsphase ein Architektenwechsel möglich? Wir haben einen Keller seit Juni (Holzhaus). Unser Architekt hat es seither nicht geschafft die restlichen Ausschreibungen rauszusenden, obwohl die Details schon seit Januar klar sind. Einmal ist ein anderes Bauvorhaben schuld, dann der Prüfstatiker, dann die Fortbildung, der Urlaub, die Kündigung des Mitarbeiters, der Umzug des Büros ...
Dazu kommt, dass er immer wieder Entscheidungen getroffen hat und trifft bzgl. des Rohbaukellers ohne uns zu fragen und wir dürfen dann die Mehrkosten tragen. Weiterhin wird seine Kostenschätzung bei einem Gesamtvolumen von 230.000 um ca. 40  -  70 Teur nicht passen nach unseren Schätzungen/Erfahrungen.
Er wird beauftragt mit Fensterbauer Details abzuklären, macht dies aber nicht, oder gibt uns die Infos nur auf Nachfrage weiter.
Was muss ich mir als Bauherr alles gefallen lassen?
Baden-Württemberg/Architektenvertrag nach VOB
  • Name:
  • Simone
  1. Ob ein Wechsel ...

    möglich ist, hängt daran, wie Ihr Vertrag aussieht.
    Haben Sie Beauftragung bis Bauleitung, wird es schwierig oder teuer.
    Anwalt befragen dürfte hier hilfreich sein.
    Aber eigentlich sind Architektenverträge nach HOAIAbk. nicht VOBAbk.?
    Oder Bauträger/GÜ?
  2. Sehr viel,

    jedenfalls nach dem eigenen 'normalen Menschenverstand' muss man sich gefallen lassen, wenn man die Formalien nicht kennt. Das ist jetzt eine subjektive Laieneinschätzung, die meisten Architekten werden das anders sehen:
    Falls der Bau durch Verschulden des Architekten verzögert wird oder die Kostenschätzung nicht hinkommt, gibt es zunächst einmal wenig Möglichkeiten. Es ist nicht wirklich vorgesehen, dass ein A. auch nach (ich meine natürlich berechtigte) Hinweisen und Beschwerden nicht reagiert oder eine Klärung sucht. 'Stur stellen' hilft dem A. erst einmal weiter, denn für ein weiteres Vorgehen (Auftrag entziehen) bedarf es einiger formaler Akte (Fristen setzen, schriftlich Vollmachten zur Auftragserteilung einschränken, verschiedene zwingende Teilarbeiten wie Kostennachführung oder Detailplanungen anmahnen, Fehler nachweisen usw.). Die 'Kündigung aus wichtigem Grund' ist zwar möglich, würde ich aber als Laie nicht ohne Anwalt versuchen, sonst wird evtl. ein nahezu volles Honorar ohne weitere Leistung fällig (und dazu das Geld für den neuen A.). Einen eindeutigen Grund zu finden ziemlich kompliziert, wenn es auch nach deutlichen Beschwerden nicht mehr geht, Anwalt fragen. Vorher evtl. unter archifee.de mal ein wenig in den Urteilen lesen.
    @Dühlmeyer: Wetten, dass HOAIAbk. gemeint ist?
    Gruß Volker
  3. Architektenkammer BW

    anrufen und hier die Rechtsabteilung befragen (die sind hier sehr kompetent!). Hierbei den Sachverhalt, ggf. schriftlich, exakt schildern und dann ein weiteres "Vorgehen" besprechen.
    Vieles ist bei Architekten entschuldbar, einige sind aber schlichtweg überfordert mit den Anforderungen ein Bauvorhaben  -  möglichst zur Zufriedenheit aller Beteiligten  -  durchzuführen.
    Vorab hilfreich kann ein offenes und dabei klärendes Gespräch mit Ihrem Architekten sein.
    MfG
    R. Kaiser
  4. Wetten..

    würd ich da nicht, weil oft Bauträger/Generalübernehmer als "Architekten" bezeichnet werden, nur weil Sie solche sind oder sich als solche darstellen.
    Und das mit dem Aufwand bei der Kündigung trifft genauso auch auf Handwerker usw.
  5. OT@ Dühlmeyer

    Naja, formal richtig, aber: Bei Handwerkern geht es selten um 'Kopfarbeiter'. Der trotz einer Kündigung zu zahlende reale Aufwand eines Handwerkers (Material, verplante Arbeitskraft) ist 'sichtbar'; wenn noch kein Material bestellt wurde, wird es schwer fallen, dieses abzurechnen. Der Architekt kann im Prinzip alles bis auf wegfallende Kosten geltend machen, sofern eine Kündigung nur auf allgemeiner Unzufriedenheit mit bisheriger Arbeit und nicht schuldhaftem, offensichtlichem Versagen beruht (so habe ich's jedenfalls laienhaft verstanden). Ist schon etwas komfortabler (und für den Bauherrn abschreckender) als beim Handwerker, der meist noch den Kosten für bestelltes, aber nicht mehr verbautes Material hinterherlaufen muss.
    Gruß
    Volker

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