Insolvenz/Formalitäten
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Insolvenz/Formalitäten

Nach Abschluss der Arbeiten, aber vor der Abschlussbesprechung wg. Gesamtrechnung hat unser Rohbauer Insolvenz angemeldet. Unsere (Ex-) Architektin hat uns die geprüfte RG geschickt, allerdings nur Massen und Stundenzettel geprüft, geringfügig gekürzt (schon bezahlt, Sicherheitseinbehalt 5 %). Ausführungsmängel (z.B. 'tagwasserdichte' Abdeckung, die nach einem Tag zu 5 cm Wasser im Bau führte), wurden nicht erwähnt. Diese Punkte wollten wir zusammen mit dem Rohbauer klären, wird wohl nichts mehr. Unser neuer Bauleiter meinte heute, der Insolvenzverwalter würde sich wahrscheinlich nur daran halten, was die Architektin als damalige Bauleitung an das Bauunternehmen geschickt hat (wissen wir mal wieder nicht so genau, z.B. auch nicht, ob Bauunternehmer die geprüfte Schluss-Rg erhalten hat ...). Wie geht's weiter, wir bekommen natürlich kein Geld zurück für irgendwelche Mängel, wollen aber auch nicht unbedingt mit Forderungen konfrontiert werden, nur weil jemand formale Fehler gemacht hat.
  • von Architekt Info-Stand des Bauunternehmens (Insolvenzverwalter) erfragen
  • Architekt über ihre Prüfung hinausgehende Mängel mitteilen
  • Architekt schreibt an Bauunternehmen abschließenden "Rg-Prüfungsbericht" (Gibt es dafür formale Anforderungen?)

Wir sind ziemlich sicher, dass unsere Architekt mit diesem Thema keine Erfahrung hat und formal korrektes Vorgehen ist nicht ihre Stärke. Ziemlich lange Vorgeschichte, aber: Wie können und sollten wir vorgehen, was muss unsere Architekt jetzt tun?
Vielen Dank

  1. Insolvenz Rohbauer

    Vertragspartner des Rohbauers sind doch Sie, oder? Also wird der Insolvenz-Verwalter sich auch an Sie halten bzgl. der offenen Forderungen des BU. Dem entgegegen halten können Sie berechtigte Mängel und unrichtige bzw. falsch in Rechnung gestellte Massen und Positionen.
    Ihre Architekt erfüllt dabei bestenfalls eine Hilfsfunktion für Sie, indem sie diese glaubhaft und schlüssig aufzeigt.
    Der Insolvenzverwalter wird dann prüfen, bzw. prüfen lassen, möglicherweise durch Ihren ehemaligen Bauleiter, oder auch durch einen von ihm eingesetzten Baumenschen, inwieweit Ihre Gegenansprüche berechtigt sind.
    Dieses tut er, da erfahrungsgemäß nach Anmeldung der vorläufigen Insolvenz, vielles als mangelhaft dagestellt wird, was eigentlich nicht zu bemängeln ist.
    Kommt er zu dem Ergebnis, dass Ihr Kürzungsbegehren unrichtig ist, wird er die ausstehende Forderung nötigenfalls einklagen falls Sie nicht zahlen. Daneben gibt es auch noch viele Zwischenschritte, u.a. der Insolvenzverwalter bewertet die dagebrachten Mängel, entgeltet diese, oder beseitigt sie sogar, um dann die Restsumme einzufordern.
  2. Danke..

    für die Antworten im Forum und per E-Mail. Wir sind überzeugt, dass wir eine vernünftige Einigung erzielen werden, am meisten tut es mir für die Leute des Rohbauers leid, die haben wirklich gut gearbeitet. Ein Nachbar, der selbst ein kleines Bauunternehmen besitzt, meinte im übrigen, dass in den letzten Monaten ganz ganz viele kleine und mittlere Bauunternehmen Insolvenz anmelden müssen, und dann mit verkleinerter Besetzung und niedrigeren Löhnen wieder neu anfangen. Irgendwie ist die Entwicklung in der Bauindustrie sehr sehr traurig, alles immer billiger, viel zu viel Schwarzarbeit, und der Ehrliche ist der Dumme, auf beiden Seiten vom Tisch.
    Nachdenkliche Grüße,
    Petra.

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