Feuchte Innen- und Außenwand (Innenwand, Außenwand)
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Feuchte Innen- und Außenwand (Innenwand, Außenwand)

Ich habe in Niedersachsen 1998 ein Doppelhaus fertiggestellt und im Juni 1999 verkauft. Im Februar 2004 sind meine Käufer ausgezogen um in ihr neues Haus zu ziehen. Bis zum Verkauf des Doppelhaushälfte im September 2004 stand es leer, wurde während dieser Zeit nicht gelüftet und geheizt. Ende Juli 2004 zeigten meine Käufer einen Schimmel- und Feuchtigkeitsschaden an der Innenseite der Außenwand des Wohnzimmers an. Der Feuchtigkeitsschaden lag ca. 5 cm über der Sockelleistes des Parkettbodens. Wegen der drohenden Verjährung nach BGBAbk. (5 Jahre) leiteten die Käufer am 02.08.2004 beim Gericht ein Beweissicherungsverfahren an. Ein bestellter Gutachter hat den Schaden aufgenommen. Er stellte mit dem Feuchtemessgerät Klimatherm BK5 die Feuchtigkeit in der Innenwand und Außenwand fest. Nach seinem Gutachten würde in der Außenwand die Horizontalsperre fehlen. Diese Feststellung ist falsch, weil ich diese Sperre persönlich eingebaut und im im Bild festgehalten habe. Trotzdem bleibt der SV bei seiner Aussage. Das Gericht scheint im Recht zu geben. Übrigens ist dieser Schaden in der anderen Doppelhaushälfte nicht aufgetreten.
Das Doppelhaushälfte hat ein zweischaliges Mauerwerk (17,5 cm Porenbeton, 10 cm Dämmung, 4 cm Hohlschicht, 11,5 cm Verblendmauerwerk).
Am Tag der Begutachtung regnete es permanent. Die betroffene Außenwand liegt auf der Westseite. Obwohl das Regenwasser an diesem Tag an der Außenwand herunterlief, hat der SV mit dem Messgerät BK5 gemessen. So wurden hohe Messausschläge ermittelt. An der Innenwand wurde ebenso gemessen. An dieser Wand hatte die inzwischen neune Käuferin die mit Latexfarbe gestrichenen Tapeten mit Lösungsmittel und unter Einsatz von sehr viel Wasser entfernt. Auf dem mit Folie abgedecktem Parkettboden lagen noch nasse Tapetenreste und im Raum konnten alle Teilnehmer eine sehr hohe Luftfeuchtigkeit wahrnehmen.
Nach dem Kauf hatten meine Käufer das Erdniveau an dieser besagten Außenwand um ca. 35-40 cm erhöht, sodass die erdberührende Wände oberhalb der Horizontalsperre liegen. Damit verliert diese Sperre seine Funktion!?
Außerdem wurde direkt an der Außenwand ein Kieselbeet angelegt. Zwecks Vermeidung von Unkraut haben die Käufer diese Kieselsteine in eine wasserundurchlässige Folie eingelegt. So kann das Regenwasser in den sandigen Boden versickern, es kommt zu Staunässe in diesem Beet.
Mit den Messgerät BK5 will der SV eine fehlende Horizontalsperre ermittelt haben, die Firma Klimatherm bezeichnet dies als Blödsinn. Es ließe sich mit diesem Gerät nur Feuchtigkeit feststellen, nicht aber die Ursache.
Alle meine Angaben hat der SV ignoriert.
Wo liegt die Ursache für den Schaden?
Zieht die Innenwand bei Lösen der Tapeten mit sehr viel Wasser nicht Feuchtigkeit auf, verfpälscht man so nicht das Messergebnis?
Wenn die Sperre fehlen würde, hätte der Schaden nicht früher auftreten müssen?
Ist es vielleicht ein falsches Heiz- und Lüftungsverhalten (Heizungsverhalten, Lüftungsverhalten)?
Müsste Aufgrund des schlechten Wetters die Messungen wiederholt werden, denn seit das Haus im September 2004 wieder bewohnt ist, sind alles Feuchtigkeits- und Schimmelschäden (Feuchtigkeitsschäden, Schimmelschäden) verschwunden?
  • Name:
  • Rackwitz
  1. Gerichtsbestellte Gutachter ...

    Werter Fragsteller
    sind kleine Götter, auch wenn sie kein weiß tragen. Egal, welch Blödsinn im Gutachten steht, egal wie gut die Gegenargumente sind, gegen Fehlgutachten ist kein Kraut gewachsen.
    Da hilft nur Klage und Urteil abwarten und in die nächste Instanz mit einem neuen Gutachter gehen  -  und hoffen dass der besser ist.
    ich habe mal zusammen mit dem Klägeranwalt einen Gerichtsgutachter fein säuberlich in ca. erbsengroße Stücke zerlegt, weil er ein völlig unsinniges Gutachten zu Gunsten der Beklagten abgegeben hatte. Der antwortete zum Schluss nur noch: da müssen Sie einen fachgutachter fragen.
    Ergebnis: Urteil gemäß Gutachten.
    Noch Fragen?
    Ach ja, die nächste Instanz lief (etwas) besser.
  2. Feuchte Innen- und Außenwand (Innenwand, Außenwand)

    Vielen Dank für die Antwort.
    Können Sie vielleicht mir Ihre Ansicht über die möglichen Ursachen der Feuchtigkeit mitteilen. Ist es ein reine Heiz- / Lüftungsthema oder kommt es von Kieselbeet her, dass oberhalb der Horizontalsperre liegt. Rein bautechnisch kann von der Außenwand zur Innenwand keine Feuchtigkeit dringen.
    Zwischen dem Sockel und der gegossenen Sohlplatte ist eine wasserundurchlässige Dämmplatte nach DINAbk.-Vorschrift (Styropor/PU) geklebt worden. Dann wurde unter der komplette Sohlplatte eine Folie eingearbeitet, die bis zur Außenkannte des Sockel reicht. Auch diese Folie, die bei der Überlappung verschweißt wurde ist wasserundurchlässig.
  3. Angaben ...

    Werter Fragesteller
    zur Schadenursache  -  auch nur Annahmen  -  zu machen ist mit so wenig Hintergrundwissen Teesatzleserei.
  4. hte Innen- und Außenwand (Innenwand, Außenwand)

    Hallo Herr Dürmeyer,
    meine Angaben zur Schadensursache sind gestern von einem SB bestätigt worden.
    Es wurde Verblender aus der Außenwand gerausgelöst und die Horizontalsperre freigelegt. Die Einbringung der Sperre ist korrekt.
    Die Feuchtigkeit dingt oberhalb der Horizontalsperre durch die Stoß- und Lagenfugen (Stoßfugen, Lagenfugen) in das Mauerwerk. Der Verursacher ist das Kieselbeet an der Außenwand. Aufgrund des Kieselbeetes hätten die Käufer auf der Außenwand eine vertikale Sperre aufbringen müssen.

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