Ist Wärmepumpe eine Nebenanlage?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Ist Wärmepumpe eine Nebenanlage?

Hallo liebes Forum,

ich wohne in Bayern und es stellt sich hier bei mir im Wohngebiet die Frage, ob eine Wärmepumpe eine Nebenanlage i.S. § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) (also genehmigungs- und abnahmefrei) darstellt.

Selbst Beamte des Landratsamts konnten bei einer kürzlichen Ortsbegehung hier keine eindeutige Meinung abgeben.

Kann mir jemand sagen, wie aktuell die Rechtsprechung eine Wärmepumpe sieht?

Nun fällt es mir natürlich leichter, wenn ich aus dem Gesetz oder der Rechtsprechung (Urteile, etc.) argumentieren könnte. Von daher bitte ich um fundierte Antworten ohne subjektive Meinungen. Zielführend wären wie gesagt Gesetzesstellen oder einschlägige Rechtsprechung.

Vielen Dank

  • Name:
  • Michael
  1. Wärmepumpe eine Nebenanlage?

    Es kommt darauf an!

    Wenn es einen Wetterschutz darstellt, der nicht betreten werden kann, wird es in Hessen nicht als ein genehmigungspflichtiges Bauwerk angesehen.

  2. so einfach ist es nicht

    Genehmigungsfrei ja, aber der Platz ist zum Nachbarn auszuwählen und dabei möglichst weit weg von Fenstern, Balkonen und Terrassen aufzustellen. Die Dinger geben Geräusche ab und das ist lästig. Heutige Anlagen arbeiten im Sommer zur Kühlung und heizen im Winter. Das ist relativ neu und es gibt noch keine Urteile aber immer Ärger mit dem Nachbarn.
  3. Bitteschön ...

    Bitteschön

    Hmh, irgendwie scheint der Server Probleme mit links zu haben.

    Also gugln. 14 Baunutzungsverordnung (BauNVOAbk.) eingeben, Seite Kreis Storman ist gleich der vierte Treffer ...


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