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OG-Wohnfläche bei eingeschossigem Hausbau: Hamburger Bauordnung, Vollgeschosse & Möglichkeiten?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

OG-Wohnfläche bei eingeschossigem Hausbau: Hamburger Bauordnung, Vollgeschosse & Möglichkeiten?

Hallo zusammen,
wir planen ein Einfamilienhaus in Hamburg. Die meisten Grundstücke erlauben W10-Bebauung, also eingeschossige, offene Bauweise.
Nun möchten wir gern ein Flachdachhaus im kubischen bzw. "Bauhaus"-Stil errichten, also möglichst einen (de fakto) zweigeschossigen "Würfel". Wir wollen dabei die Wohnfläche im Obergeschoss maximal ausnutzen, um einen Keller vermeiden zu können und keinen Platz zu verschenken.
Welche grundsätzlichen Möglichkeiten gibt es dazu, die voraussichtlich genehmigungsfähig in Hamburg sind?
Die Bauordnung sagt dazu im § 2 Begriffe (6):
  • Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die Geländeoberfläche hinausragt und die eine lichte Höhe von mindestens 2,3 m haben.
  • Das oberste Geschoss und Geschosse im Dachraum sind Vollgeschosse, wenn sie diese Höhe über mindestens zwei Drittel der Geschossfläche des darunter liegenden Geschosses haben.

Die häufig zu sehenden Toskana- bzw. Stadtvillen erreichen die (de fakto) Zweigeschossigkeit m.W. dadurch, dass die Dachneigung so ist, dass ca. 1/3 der Wohnfläche umlaufend außen genau unter 2,3 m Deckenhöhe fällt.
Grundsätzliche Möglichkeiten, die mir für unseren Fall als Laien dazu einfallen, sind (vgl. angehängte Skizze als seitliche Draufsicht):

  1. Wohnraum im OGAbk. einfach "weglassen" => schlecht
  2. Wohnraum im OG auf 1/3 der Fläche unter 2,3 m absenken => wird das genehmigt oder als "konstruktiv nicht notwendig" abgelehnt?
  3. Pultdach mit ähnlichem Effekt, d.h. 1/3 <2,3 m Deckenhöhe =>gefällt uns aber nicht so.

Wer hat Erfahrungen dazu, am besten speziell in Hamburg?
Vielen Dank!

Anhang:

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  • Name:
  • Chris
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Um die Wohnfläche bei eingeschossiger Bauweise in Hamburg optimal auszunutzen, müssen Sie die Hamburger Bauordnung (HBauO) genau beachten. Besonders relevant sind die Definitionen von Vollgeschossen, Geschossfläche und die Regelungen zur Anrechenbarkeit von Flächen unterhalb von Dachschrägen.

    Ein Geschoss gilt als Vollgeschoss, wenn es die Anforderungen an die lichte Höhe und die Lage über der Geländeoberfläche erfüllt. Die Geschossfläche wird durch die äußeren Abmessungen des Gebäudes in jedem Geschoss ermittelt. Ein Flachdachhaus im Bauhausstil kann potenziell als zweigeschossig gewertet werden, wenn die Deckenoberkante des Erdgeschosses und die Höhe des Baukörpers bestimmte Maße überschreiten.

    Um einen „de fakto“ zweigeschossigen Würfel zu realisieren, ohne gegen die W10-Bebauung (eingeschossige, offene Bauweise) zu verstoßen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

    • Definition Vollgeschoss: Erfüllt das geplante Gebäude die Kriterien für ein Vollgeschoss gemäß HBauO?
    • Anrechenbarkeit Dachraum: Kann der Dachraum als Wohnfläche angerechnet werden?
    • Bebauungsplan: Gibt es spezifische Festsetzungen im Bebauungsplan, die die Geschossigkeit oder Gebäudehöhe einschränken?

    🔴 Gefahr: Unklare Auslegung der Bauordnung kann zu Baustopp oder Rückbau führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie sich von einem Architekten oder Baurechtsexperten in Hamburg beraten, um die spezifischen Möglichkeiten und Grenzen Ihres Bauvorhabens zu klären. Eine Voranfrage beim zuständigen Bauamt kann ebenfalls Klarheit schaffen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Vollgeschoss
    Ein Geschoss, das die Anforderungen an die lichte Höhe und die Lage über der Geländeoberfläche gemäß der jeweiligen Landesbauordnung erfüllt. Es wird bei der Berechnung der Geschossfläche berücksichtigt.
    Verwandte Begriffe: Geschossfläche, Gebäudehöhe, Bauordnung
    Geschossfläche
    Die Summe der Grundflächen aller Geschosse eines Gebäudes, gemessen an den äußeren Abmessungen. Sie dient als Grundlage für die Berechnung der zulässigen Bebauung auf einem Grundstück.
    Verwandte Begriffe: Vollgeschoss, Grundfläche, Bebauungsplan
    Bebauungsplan
    Ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält Festsetzungen über die zulässige Bebauung, die Gebäudehöhe, die Geschossigkeit und andere bauliche Details.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Flächennutzungsplan
    Hamburger Bauordnung (HBauO)
    Das Landesgesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für Hamburg regelt. Es enthält Bestimmungen über die Zulässigkeit von Bauvorhaben, die Anforderungen an Gebäude und die Verfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Landesbauordnung, Baugenehmigung
    Offene Bauweise
    Eine Bauweise, bei der Gebäude mit seitlichem Grenzabstand errichtet werden. Dies ermöglicht eine bessere Belichtung und Belüftung der Gebäude und trägt zur Schaffung von Freiflächen bei.
    Verwandte Begriffe: Geschlossene Bauweise, Reihenhaus, Doppelhaus
    Flachdach
    Ein Dach mit geringer oder keiner Neigung. Flachdächer sind typisch für moderne Architektur und bieten die Möglichkeit zur Nutzung als Dachterrasse oder zur Installation von Solaranlagen.
    Verwandte Begriffe: Satteldach, Pultdach, Dachterrasse
    W10-Bebauung
    Eine Kennzeichnung im Bebauungsplan, die auf eine eingeschossige Bauweise hinweist. Die genauen Details können im Bebauungsplan eingesehen werden.
    Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Geschossigkeit, Bauweise

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was bedeutet W10-Bebauung in Hamburg?
      Antwort: W10-Bebauung bedeutet, dass auf dem Grundstück eine eingeschossige, offene Bauweise zulässig ist. Dies schränkt die Möglichkeiten zur Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes ein, erfordert aber keine Beschränkung der Wohnfläche.
    2. Frage: Wie wird die Geschossfläche in Hamburg berechnet?
      Antwort: Die Geschossfläche wird anhand der äußeren Abmessungen des Gebäudes in jedem Geschoss ermittelt. Dabei werden alle Vollgeschosse berücksichtigt. Nicht angerechnet werden beispielsweise Flächen in nicht ausgebauten Dachgeschossen oder Kellerräumen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
    3. Frage: Wann gilt ein Geschoss als Vollgeschoss in Hamburg?
      Antwort: Ein Geschoss gilt als Vollgeschoss, wenn es über mindestens zwei Drittel seiner Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 2,30 m hat und seine Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über der Geländeoberfläche liegt.
    4. Frage: Kann ein Flachdachhaus als zweigeschossig gewertet werden?
      Antwort: Ja, ein Flachdachhaus kann als zweigeschossig gewertet werden, wenn es die Kriterien für zwei Vollgeschosse erfüllt. Dies hängt von der Höhe des Gebäudes und der Lage der Deckenoberkante über der Geländeoberfläche ab.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Bebauungsplan bei der Ausnutzung der Wohnfläche?
      Antwort: Der Bebauungsplan legt die zulässige Bebauung auf einem Grundstück fest. Er kann beispielsweise die Anzahl der Geschosse, die Gebäudehöhe und die überbaubare Fläche regeln. Diese Festsetzungen sind bei der Planung eines Bauvorhabens unbedingt zu beachten.
    6. Frage: Was ist eine Bauvoranfrage und wann ist sie sinnvoll?
      Antwort: Eine Bauvoranfrage ist ein formeller Antrag an das Bauamt, um vorab bestimmte Fragen zu einem Bauvorhaben zu klären. Sie ist sinnvoll, wenn Unklarheiten bezüglich der Bebaubarkeit eines Grundstücks oder der Auslegung der Bauordnung bestehen.
    7. Frage: Welche Möglichkeiten gibt es, die Wohnfläche bei eingeschossiger Bauweise zu maximieren?
      Antwort: Möglichkeiten zur Maximierung der Wohnfläche sind beispielsweise der Ausbau des Dachgeschosses (sofern zulässig), die Nutzung von Kellerräumen als Wohnraum (unter Beachtung der baurechtlichen Vorschriften) und die Optimierung des Grundrisses.
    8. Frage: Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Bauordnung?
      Antwort: Verstöße gegen die Bauordnung können zu Baustopp, Bußgeldern oder sogar zum Rückbau von Gebäudeteilen führen. Es ist daher wichtig, sich vor Baubeginn umfassend über die geltenden Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten.

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