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Architektenfehler beim Hausbau: Honorar zurückfordern? Verantwortung & Folgen für KfW60 Haus?
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Architektenfehler beim Hausbau: Honorar zurückfordern? Verantwortung & Folgen für KfW60 Haus?

Wir haben 2008 ein Haus bauen lassen, alles sauber vertraglich mit Architekt geregelt, LPAbk. 1-8, Da wir ahnungslos waren, haben wir uns auch auf das Fachwissen des Architekt verlassen. Haus KfW60 mit Poroton T12. Heute kenne ich T9, V-Plus. System usw. Ich könnte vom Ärger schreien, dass man das bei uns nicht geplant hat. Der Architekt angesprochen sagte, so was kannte er nicht. Müssen sich solche Leute, die viel Geld kosten und für andere Leute Verantwortung tragen nicht weiterbilden? Das kann doch nicht wahr sein!
Ich bin im Gesundheitswesen tätig und ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wie im Mittelalter behandeln sein will!
Er hat auch sein Honorar 2008 bekommen ...
Enttäuschter Bauherr Stefan
PS: Ich weiß, es werden welche schreiben, ich sollte mich informieren. Aber geht jemand zum Arzt auch mit der Therapieleitlinie oder der neusten Kongressbericht in der Hand und gibt die Behandlungsmethoden vor? Ich habe ihn füs sein Fachwissen 2008 bezahlt!
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Als Bauherr, der sich auf das Fachwissen eines Architekten verlässt, ist es verständlich, dass Sie enttäuscht sind, wenn Mängel auftreten. Im beschriebenen Fall, wo ein Haus im Jahr 2008 mit einem Architekten (LPAbk. 1-8) und Poroton T12 Steinen gebaut wurde, während modernere Standards wie T9 oder V-Plus verfügbar gewesen wären, stellt sich die Frage nach der Verantwortung und möglichen Regressansprüchen.

    Zunächst ist zu prüfen, ob der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat. Dazu gehört, ob er Sie ausreichend über alternative Bauweisen und deren Vor- und Nachteile aufgeklärt hat. Ein KfW60-Haus mit Poroton T12 zu bauen, war möglicherweise zum Zeitpunkt des Baus Stand der Technik, aber es ist wichtig zu klären, ob der Architekt Sie auf zukunftssichere Alternativen hingewiesen hat.

    Wenn der Architekt seine Beratungspflicht verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist (z.B. höhere Heizkosten aufgrund schlechterer Dämmwerte), könnten Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies könnte auch eine Minderung des Architektenhonorars rechtfertigen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Sachverhalt von einem Bausachverständigen und einem Anwalt für Baurecht prüfen. Diese können beurteilen, ob ein Architektenfehler vorliegt und welche Ansprüche Sie geltend machen können.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Leistungsphasen (LP)
    Die Leistungsphasen gliedern die Architektenleistung in verschiedene Abschnitte, von der Planung bis zur Bauüberwachung. Sie sind im Architektenvertrag definiert und bestimmen den Umfang der Architektenleistungen.
    Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.), Bauplanung
    KfW-Standard
    Ein KfW-Standard ist ein Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Gebäude. Er definiert Anforderungen an den Energiebedarf des Gebäudes.
    Verwandte Begriffe: Energieeffizienz, EnEVAbk., Neubau, Sanierung
    Poroton
    Poroton ist ein Ziegelstein mit integrierten Dämmeigenschaften, der im Hausbau verwendet wird. Unterschiedliche Poroton-Typen (z.B. T12, T9, V-Plus) haben unterschiedliche Dämmwerte.
    Verwandte Begriffe: Ziegel, Mauerwerk, Wärmedämmung, Baustoffe
    Architektenvertrag
    Der Architektenvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt. Er ist die Grundlage für die Architektenleistung und die Honorarzahlung.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, HOAI, Leistungsphasen
    Beratungspflicht
    Die Beratungspflicht des Architekten umfasst die umfassende Information des Bauherrn über alle relevanten Aspekte des Bauvorhabens, einschließlich verschiedener Bauweisen, Materialien und deren Vor- und Nachteile.
    Verwandte Begriffe: Aufklärungspflicht, Sorgfaltspflicht, Bauplanung, Bauausführung
    Schadensersatz
    Schadensersatz ist eine finanzielle Entschädigung für einen Schaden, der durch eine Pflichtverletzung entstanden ist. Im Falle eines Architektenfehlers kann der Bauherr Schadensersatz vom Architekten fordern.
    Verwandte Begriffe: Minderung, Gewährleistung, Haftung, Baumängel
    Minderung
    Minderung ist die Herabsetzung des vereinbarten Preises (z.B. des Architektenhonorars) aufgrund eines Mangels oder einer Pflichtverletzung.
    Verwandte Begriffe: Schadensersatz, Gewährleistung, Preisminderung, Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was sind Leistungsphasen (LP) beim Architektenvertrag?
      Antwort: Leistungsphasen beschreiben die einzelnen Abschnitte der Architektenleistung, von der Grundlagenermittlung (LP1) bis zur Objektbetreuung (LP8). Sie sind im Architektenvertrag festgelegt und bestimmen den Umfang der Architektenleistungen.
    2. Frage: Was bedeutet KfW60?
      Antwort: KfW60 war ein Förderstandard der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für energieeffiziente Neubauten. Er gab den maximal zulässigen Energiebedarf des Hauses vor. Mittlerweile gibt es andere, strengere KfW-Standards.
    3. Frage: Was ist der Unterschied zwischen Poroton T12, T9 und V-Plus?
      Antwort: Poroton sind Ziegelsteine mit integrierter Wärmedämmung. T12, T9 und V-Plus bezeichnen unterschiedliche Dämmwerte der Steine. T9 und V-Plus haben in der Regel bessere Dämmwerte als T12.
    4. Frage: Kann ich das Architektenhonorar mindern, wenn ein Fehler vorliegt?
      Antwort: Ja, wenn der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, können Sie das Architektenhonorar mindern. Die Höhe der Minderung richtet sich nach dem Umfang des Schadens und dem Grad des Verschuldens des Architekten.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Bauvertrag bei Architektenfehlern?
      Antwort: Der Bauvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Bauherr und Architekt. Er ist die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Architektenfehler vorliegt und welche Ansprüche daraus entstehen.
    6. Frage: Was ist eine Beratungspflichtverletzung des Architekten?
      Antwort: Ein Architekt ist verpflichtet, den Bauherrn umfassend über alle relevanten Aspekte des Bauvorhabens zu beraten, einschließlich verschiedener Bauweisen, Materialien und deren Vor- und Nachteile. Unterlässt er dies, kann eine Beratungspflichtverletzung vorliegen.
    7. Frage: Welche Ansprüche habe ich bei einem Architektenfehler?
      Antwort: Bei einem Architektenfehler können Sie Anspruch auf Schadensersatz, Minderung des Architektenhonorars oder Nachbesserung haben. Die konkreten Ansprüche hängen vom Einzelfall ab.
    8. Frage: Wie lange habe ich Zeit, einen Architektenfehler geltend zu machen?
      Antwort: Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus Architektenfehlern beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werkes. Es ist jedoch ratsam, Fehler so schnell wie möglich geltend zu machen.

    🔗 Verwandte Themen

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      Welche Konsequenzen hat ein Planungsfehler des Architekten für den Bauherrn?
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      Kann das Architektenhonorar gekürzt werden, wenn die Leistung mangelhaft ist?
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      Wie kann ein Bausachverständiger bei der Aufklärung von Architektenfehlern helfen?
    • Verjährung von Ansprüchen gegen Architekten
      Wie lange können Ansprüche wegen Architektenfehlern geltend gemacht werden?
  2. KfW60: Wandaufbau – T14, T12, T9 vs. WDVS

    Was sollen solche dummen Sprüche ...
    Ein KfW 60 Haus ist ein KfW 60 Haus. Egal ob das Außenmauerk T14,12, 9,8 oder 7 heißt, oder ein KS + WDVSAbk. eingesetzt wurde oder ein HRB.
    Mittelalter ist nichts davon  -  außer der Art, andere an den Pranger zu stellen und alle Architekten unterschwellig in Sippenhaft zu nehmen.
    ********************+
    Wollen wir uns über Ärzte unterhalten, die Kinder mit Schweinegrippe mit Erkältungsmedikamenten behandeln, obwohl die Eltern ausdrücklich auf den Schweinegrippeverdacht hingewiesen haben?

    Sie haben  -  um mal im Arztvergleich zu bleiben  -  ein Symptom beschrieben (Energieverbrauch) und ein Heilungsziel vorgegeben (KfW 60).
    Nach der Anamnese hat der Architekt entschieden, für Sie sei der T 12 die beste Behandlung.
    Diese Behandlung ist aktuell, zeitgemäß, kostengünstig und hat den gewünschten Behandlungserfolg erzielt.
    ++++++++++++++++
    Ich an Ihrer Stelle würde mich bei dem Kollegen entschuldigen.

  3. Architekten-Vorlieben: KSL, Holz oder Massivbau – Was zählt?

    Jeder Architekt ...
    Jeder Architekt hat seine Vorlieben. Der nächste hätten Ihnen nen KSL verkauft, usw. usw. Dann gibt es Architekten, die arbeiten lieber mit Holz als massiv.
    Das Ziel hat er doch erreicht, verstehe ich mal. Und es hilft Ihnen nix, wenn er nen anderen Stein nimmt, es aber in Ihrer Region kein Schwein gibt, der das verarbeiten kann.
    Das ich nicht verstehen kann, dass man in der heutigen Zeit überhaupt noch massiv baut, steht auf einem anderen Blatt Papier ... 🙂
    Na ja, und wenn ich heute Durchfall bekomme, bekomm ich von meinem Doc immer noch das gleiche Zeug wie vor 10 Jahren ... 🙂
    Aber! Ziel erreicht.
  4. Aktivkohle im Bauwesen: Mittelalter oder bewährt?

    Aktivkohle ...
    ist nun wirklich Mittelalter!
    Und wirkt immer noch hervorragend 😉
  5. Bauherren-Aufklärung: Variantenvielfalt bei KfW60 Pflicht!

    welch Niveau!
    stellt euch mal vor, es gibt neben kfw60 noch "nebentugenden" und ihr spielt
    grad den oskar ...
    ich finde, es ist nicht egal, ob T14,12, 9,8 oder 7 oder KS + WDVSAbk. oder HRB  -  und
    ich halte es für notwendig, Bauherren über verschiedene Varianten aufzuklären.
    klar  -  das dankt einem keiner, ist aber gut für's gewissen, weil unterschiede
    zu kennen und nicht darüber aufzuklären .. das muss man können.
    stefan, was soll's? war doch alles "sauber vertraglich .. geregelt".
    wenn du sonst keine Probleme hast?
    lies mal, was für für böcke Geschossen werden  -  du stehst glänzend da.
    das es immer eine bessere Lösung gibt, ist klar. muss man halt die richtige
    Lösungsfindungsstrategie haben ... ups, kostet Geld, kostet Zeit, geht
    gar nicht .. so die Entscheidung der meisten Bauherren.
    so what?
  6. Architektenberatung: V-Plus System – Verschwiegen & Geärgert

    Damit habe ich gerechnet
    dass sich hier einige persönlich angegriffen und beleidigt fühlen. Warum? Ich spreche nicht allgemein, nur über meinen Architekt, dessen Beratung sauschlecht war. Heute nur 1 Jahr von der Beratung entfernt, würde ich sofort V-Plus-System wählen, wenn ich das gewusst hätte. Und das habe ich nicht, da mir mein Architekt das verschwiegen hat. Und darüber ärger ich mich! Und das war der Grund, warum ich hier geschrieben habe. Ob bei den Architekts Pflicht ist, sich fortzubilden? ja, klar, ich hätte gerne gewusst., ob solche Beratungen haftbar sind? Ich muss über jeden Handgriff den Patienten aufklären und lebenslang lernen, warum andere nicht ...? Und es gibt in jedem Beruf schwarze Schafe, darüber werde ich nicht streiten! Und ich habe nicht vor, das zu vertuschen, wie die anderen das versuchen ...
    Stefan
  7. Architekten-Pflicht: Weiterbildung & Verantwortung gefordert!

    Ich darf mal zitieren ...
    >>Müssen sich solche Leute, die viel Geld kosten und für andere Leute Verantwortung tragen nicht weiterbilden? << Solche Leute = DIE Architekten = die sind doch alle unfähig.
    Sorry  -  und so, wie Sie hier auftreten, glaube ich den Satz des Kollegen (er kenne T9 nicht) SO auch nicht.

    Und was hat das V-Plus System mit dem Stein zu tun? Wenn Sie schon vom T 12 wegwollen, dann doch gleich T7. Aber DEN erwähnen Sie nicht. Warum bloß?
    Und V-Plus hat nichts mit der Steingüte zu tun. Wissen Sie überhaupt, wozu das V-Plus dienen soll?
    Ich glaube nicht!
    ****

  8. T12-Alternativen: Architekt schlägt nur T12 vor!

    Architekt und die Steine
    zur Klärung,
    mein Architekt, der ALLES andere auch gemacht hat, hat mir NUR! T12 vorgeschlagen, keine Aufklärung über dünne Stege, über andere Steine oder andere Verarbeitungsmethoden als kleben. T12 hat halt in die Statik und Energiepass gepasst! Meine kleine Kenntnisse über diese Sachen habe ich nach dem Lesen von Beiträgen auf

    Und seine Aufklärung nenne ich einfach mittelalterlich
    Stefan

  9. Hausbau-Entscheidung: KfW60 erreicht – Was noch?

    So ein wenig ...
    So ein wenig erinnert diese Diskussion schon daran, "welches Auto kauf ich mir? " Es wird immer etwas besseres geben und hinterher ist man immer schlauer. Aber was soll es? Du hast ein Haus, es ist kfw 60, was willst Du denn noch? Oder steckt da wesentlich mehr dahinter, als bisher gesagt wurde?
  10. Architekten-Empfehlung: Nur Standard – Bessere Optionen?

    Mein Arzt ...
    verschreibt mir immer nur Medikamente von der Radiofarm.
    Jetzt habe ich erfahren, dass es auch von Weißwurscht und Blubber was gibt.
    Ich bin zwar gesund, aber DAS hätte er mir sagen können.
    Vielleicht wäre ich dann ja noch gesünder.
    • wo ist der mauersmilie?

    Haben Sie ihn gebeten, nur das Beste und neueste in Ansatz zu bringen.
    Oder nicht vielmehr ein KfW60 Haus zu bauen, aber nicht mehr als ...
    Anamnese
    Analyse
    Diagnose
    Medikation

    Beraten Sie Ihre Patienten über alle parallel anwendbaren Mediamente, damit die entscheiden können, ob sie lieber von rosa oder grünen Pillen geheilt werden wollen?
    Ich nehme eher an, Sie schreiben ein Rezept.
    Worin liegt der Unterschied zum Architekten, der bei Ihnen mit dem T12 geplant hat.
    Funzt, KfW60 erreicht, Haus fällt nicht zusammen  -  so what?

    • *****
  11. Wahlfreiheit beim Bau: V-Plus & T9 – Architekt bot nicht an

    Medikamente
    jeder Arzt ist anders ... auch jeder Architekt. Es gibt Patienten, die auf teuere Sachen stehen, je teuerer desto besser. Dann muss derjenige dazuzahlen. Und er soll das wählen können. Diese Wahlentscheidung hätte ich auch gerne gehabt, nachdem ich die Vorteile von V-Plus und T9 kennengelernt habe. Nur ich hatte diese Wahl nicht, weil mein Architekt das nicht kannte und mir das nicht anbot. Diese Wahlmöglichkeit wurde mir genommen, fast wie im Sozialismus 😉
    Und jetzt, ja, ich freue mich, ich habe mein Haus und bin fast zufrieden.
    Stefan
  12. Architektenplanung: Anforderungen an die Außenwand erfüllt?

    Ist aber kein Mangel deshalb
    Die vom Architekten geplante und bauüberwachte Wand hat einige Anforderungen zu erfüllen:
    Sie muss die statischen Lasten des Hauses sicher abtragen.
    Sie muss so wärmedämmend sein, wie es im Energiesparnachweis berechnet wurde.
    Sie muss schalldämmend sein, so wie es nach örtlicher Belastung und Schallschutzniveauvereinbarung erforderlich ist.
    Sie muss einen geeigneten und dauerhaften Untergrund für die Beschichtung mit Außen- und Innenputz (Außenputz, Innenputz) bieten.
    und
    Sie muss den vertraglichen Vereinbarungen entsprechen (gem. Baubeschreibungen, Leistungsverzeichnissen etc.)
    Wenn das alles gegeben ist, gibt es keinen Grund zur Beanstandung. Eine Außenwand mit dem T9 hätte vielleicht aus anderen Gründen Nachteile gebracht, z.B. höherer Preis, Mangelanfälligkeit wegen zu geringer technischer Erfahrung der Verarbeiter, geringere Druckfestigkeit.
    Benennen Sie bitte mal konkret, welche Verbesserung Sie sich von der Wand mit T9 und V-Plus erwartet hätten?
  13. Poroton T9 Risiko? Putzrisse bei weichen Ziegeln vermeiden!

    Ist Ihr Haus verputzt? Wenn ja, seien Sie ...
    Ist Ihr Haus verputzt? Wenn ja, seien Sie froh, dass Sie keinen T9 oder noch weicher bekommen haben. Dann gäbe's überall Harrrisse, die besch ... aussehen, aber oft zu klein sind, als dass sie offiziell gleich einen Mangel darstellen. Wär das erfreulicher? Klingt, als ob der Architekt hier die sicherste Lösung für die gestellte Aufgabe gewählt hat. Hut ab ...
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenfehler beim Hausbau: Honorar, Verantwortung & Alternativen für KfW60

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt seinen Bauherrn ausreichend über alternative Bauweisen und Materialien für ein KfW60-Haus informiert hat. Insbesondere geht es um den Vorwurf, dass der Architekt nur einen Poroton T12-Ziegel vorgeschlagen hat, ohne auf modernere und möglicherweise effizientere Systeme wie V-Plus oder T9 einzugehen. Die Teilnehmer diskutieren über die Verantwortung des Architekten, die Notwendigkeit von Weiterbildung und die möglichen Konsequenzen einer mangelhaften Beratung. Auch die Frage, ob ein Anspruch auf Honorarminderung besteht, wird thematisiert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Poroton T9 Risiko? Putzrisse bei weichen Ziegeln vermeiden! wird darauf hingewiesen, dass weichere Ziegel wie T9 anfälliger für Putzrisse sein können. Dies sollte bei der Materialauswahl berücksichtigt werden.

    ✅ Zustimmung/Empfohlen: Mehrere Nutzer betonen im Thread, dass Architekten unterschiedliche Vorlieben haben (siehe Architekten-Vorlieben: KSL, Holz oder Massivbau – Was zählt?) und es wichtig ist, die regionalen Gegebenheiten und die Verfügbarkeit von Verarbeitern zu berücksichtigen. Eine pauschale Empfehlung für ein bestimmtes System ist daher nicht möglich.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich aktiv informieren und verschiedene Angebote einholen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Der Beitrag Bauherren-Aufklärung: Variantenvielfalt bei KfW60 Pflicht! unterstreicht die Notwendigkeit einer umfassenden Aufklärung über die verschiedenen Bauweisen und Materialien.

    Die Diskussion zeigt, dass die Kommunikation zwischen Architekt und Bauherr entscheidend für ein erfolgreiches Bauprojekt ist. Eine transparente und umfassende Beratung, die auch alternative Lösungen aufzeigt, kann spätere Unzufriedenheit und Streitigkeiten vermeiden. Es ist ratsam, die Anforderungen an die Außenwand genau zu definieren (siehe Architektenplanung: Anforderungen an die Außenwand erfüllt?) und im Bauvertrag festzuhalten.

    Abschließend lässt sich festhalten, dass die Frage nach einem Architektenfehler und einer möglichen Honorarrückforderung individuell zu prüfen ist. Es kommt darauf an, ob der Architekt seine vertraglichen Pflichten verletzt hat und ob dem Bauherrn dadurch ein Schaden entstanden ist. Die Beiträge Architektenberatung: V-Plus System – Verschwiegen & Geärgert und Wahlfreiheit beim Bau: V-Plus & T9 – Architekt bot nicht an zeigen deutlich, wie wichtig die Wahlfreiheit bei Baumaterialien ist.

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