Bauabnahme Einzugsfertiges Gebäude
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Bauabnahme Einzugsfertiges Gebäude

Bauabnahme Einzugsfertiges Gebäude
  1. Aufschreiben tut in der Regel der Bauträger,

    Aufschreiben tut in der Regel der Bauträger,
  2. Das stimmt nicht ganz

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo zusammen ich habe da einige Fragen zur Bauabnahme und zwar
    1. Die Niederschrift bei der Bauabnahme also das Protokoll stellt das der Bauträger bei der Abnahme zusammen? oder muss man das selber vorbereiten, anfertigen und mitbringen?
    2. Wenn das Haus Abgenommen wird und nicht die Außenanlagen (da noch nicht fertig) muss das im Abnahmeprotokoll vom Haus erwähnt werden das die Außenanlagen nicht Abgenommen wurden?
    3. Wenn das Haus Besenrein übergeben wird. beinhaltet dies auch die Reinigung der Fenster? Mir geht es hauptsächlich darum das bei der Abnahme die Böden und Fenster Sauber sind damit ich Kratzer und Schäden finde. Mit einer dünnen Staubschicht ist dies fast unmöglich. Oder ist es besser und ratsam selber ein Tag vor Abnahme zu Putzen?
    4. Der Bauträger hat nach Abnahme 2 Wochen Zeit die gefunden Mängel zu beseitigen. Wie ist es nach den 2 Wochen mit neuen Mängel entstanden in den 2 Wochen durch die Handwerker? Gibt es dann wieder eine Abnahme?
    5. Könnte mir jemand sagen welche Unterlagen bei einem Haus Heutzutage übergeben werden? Ich denke an Betriebsanleitungen Abnahmeprotokoll Heizung Elektrik Energiepass etc. wäre schön wenn es da so eine Liste gibt. Nachträglich ist immer alles schwerer zu bekommen.
    Das war es fürs erste
    Vielen Dank schon mal Sie brauchen nur sagen, was Ihnen nicht gefällt.
    Aber was, wenn er das nicht aufschreiben will?
    Nehmen Sie besser jemanden mit, der sich damit auskennt!
    Grüße aus Thüringen Sie brauchen nicht nur aufschreiben lassen, was Ihnen nicht gefällt, Sie müssen auch schreiben, wie es weiter geht, wie z.B. das Sie sich Ihr  -  von Gesetzes wegen zustehendes  -  Minderungsrecht vorbehalten.
    Wenn die Formalien nicht eingehalten werden, kann es sein, dass Sie allein, weil ("übertrieben") der I-Punkt fehlt oder neben dem I hängt verwirkt haben.
    Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.
    In ein Abnahmeprotokoll gehören in jedem Fall die Standpunkte beider/aller Beteiligter. Wenn Sie der Meinung sind, es ist ein Mangel dann gehört dies da rein, ob das stimmt was Sie sagen oder nicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz
    ___________________________________
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