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Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Dachstuhlplanung: Gehört sie zur Ausführungsplanung des Architekten? Kosten & Details

Hallo und guten Abend zusammen,
ich lasse mir gerade von meinem Architekten die Ausführungsplanung für mein Einfamilienhaus machen. Gehört die Planung des Dachstuhls (Holzdicke, Sparrenverläufe, Dachüberstände, etc.) mit dazu oder ist dies eh eine Leistung des Zimmermanns?
Danke für Eure Antworten
Gruß
Thomas
  • Name:
  • Thomas
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Frage, ob die Dachstuhlplanung zur Ausführungsplanung des Architekten gehört, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt stark vom individuellen Vertrag und den vereinbarten Leistungen ab.

    Grundsätzlich gilt: Der Architekt ist für die Gesamtplanung verantwortlich, während der Zimmermann für die Ausführung des Dachstuhls zuständig ist. Die Detailplanung des Dachstuhls kann jedoch entweder vom Architekten oder vom Zimmermann übernommen werden.

    • Architekt: Wenn der Architekt die Detailplanung übernimmt, muss dies explizit im Architektenvertrag vereinbart sein.
    • Zimmermann: Oftmals ist es üblich, dass der Zimmermann die Detailplanung des Dachstuhls übernimmt, da er über das spezifische Fachwissen verfügt.

    Wichtige Aspekte:

    • Holzdicke und Sparrenverläufe: Diese Details sind sowohl für die Statik als auch für die Ausführung relevant und sollten in der Planung berücksichtigt werden.
    • Dachüberstände: Die Planung der Dachüberstände beeinflusst das Erscheinungsbild des Hauses und sollte daher mit dem Architekten abgestimmt werden.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Vorfeld mit Ihrem Architekten und dem Zimmermann, wer für die Detailplanung des Dachstuhls verantwortlich ist. Halten Sie die Vereinbarungen schriftlich fest, um Missverständnisse zu vermeiden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Ausführungsplanung
    Die Ausführungsplanung ist die detaillierte Planung eines Bauprojekts, die auf der Entwurfsplanung aufbaut. Sie enthält alle notwendigen Informationen für die Ausführung der Bauarbeiten, wie z.B. Maße, Materialien, Konstruktionsdetails und technische Spezifikationen.
    Verwandte Begriffe: Entwurfsplanung, Werkplanung, Detailplanung
    Dachstuhl
    Der Dachstuhl ist die tragende Konstruktion eines Daches, die aus Holz, Stahl oder Beton bestehen kann. Er trägt die Dachhaut und leitet die Lasten auf die tragenden Wände oder Stützen ab.
    Verwandte Begriffe: Sparren, Pfetten, Kehlbalken, Dachhaut
    Sparren
    Sparren sind geneigte Träger im Dachstuhl, die die Dachhaut tragen und die Lasten auf die Pfetten oder Wände ableiten. Sie sind in der Regel aus Holz gefertigt und bilden das Grundgerüst des Daches.
    Verwandte Begriffe: Pfetten, Kehlbalken, Dachlattung
    Pfetten
    Pfetten sind horizontale Träger im Dachstuhl, die die Sparren unterstützen und die Lasten auf die Stützen oder Wände ableiten. Es gibt verschiedene Arten von Pfetten, wie z.B. Firstpfetten, Mittelpfetten und Fußpfetten.
    Verwandte Begriffe: Sparren, Kehlbalken, Stützen
    Dachüberstand
    Der Dachüberstand ist der Teil des Daches, der über die Außenwand hinausragt. Er dient dazu, die Fassade vor Witterungseinflüssen zu schützen und das Regenwasser abzuleiten.
    Verwandte Begriffe: Traufe, Ortgang, Fassade
    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Spannungen in Bauwerken befasst. Sie dient dazu, die Standsicherheit und Tragfähigkeit von Bauwerken zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Tragwerksplanung, Festigkeit, Lasten
    Holzbau
    Der Holzbau ist eine Bauweise, bei der Holz als Hauptbaustoff verwendet wird. Er zeichnet sich durch seine Nachhaltigkeit, seine gute Wärmedämmung und seine vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten aus.
    Verwandte Begriffe: Fachwerkbau, Blockhausbau, Holzrahmenbau

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Was gehört zur Ausführungsplanung eines Dachstuhls?
      Antwort: Die Ausführungsplanung umfasst Details wie Holzdicke, Sparrenverläufe, Dachüberstände, Dämmung, Anschlüsse und die statische Berechnung. Sie dient als Grundlage für die Ausführung durch den Zimmermann und muss alle relevanten Informationen enthalten, um einen sicheren und fachgerechten Dachstuhl zu gewährleisten.
    2. Frage: Wer ist für die Statik des Dachstuhls verantwortlich?
      Antwort: Die Verantwortung für die Statik des Dachstuhls liegt in der Regel beim Tragwerksplaner oder Statiker. Dieser erstellt die statische Berechnung und stellt sicher, dass der Dachstuhl den geltenden Normen und Vorschriften entspricht. Der Architekt koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Tragwerksplaner und Zimmermann.
    3. Frage: Welche Rolle spielt der Architekt bei der Dachstuhlplanung?
      Antwort: Der Architekt ist für die Gesamtplanung des Gebäudes verantwortlich und koordiniert die verschiedenen Fachplaner. Er stellt sicher, dass der Dachstuhl in das Gesamtkonzept passt und die gestalterischen und funktionalen Anforderungen erfüllt. Er kann auch die Detailplanung des Dachstuhls übernehmen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
    4. Frage: Was ist, wenn Architekt und Zimmermann unterschiedliche Ansichten haben?
      Antwort: Bei unterschiedlichen Ansichten zwischen Architekt und Zimmermann ist es wichtig, eine gemeinsame Lösung zu finden. Der Architekt hat die Gesamtverantwortung, sollte aber die Expertise des Zimmermanns berücksichtigen. Eine offene Kommunikation und gegebenenfalls die Hinzuziehung eines unabhängigen Sachverständigen können helfen, Konflikte zu lösen.
    5. Frage: Welche Normen sind bei der Dachstuhlplanung zu beachten?
      Antwort: Bei der Dachstuhlplanung sind verschiedene Normen zu beachten, insbesondere die DINAbk. 1052 (Holzbau), die DIN 4108 (Wärmeschutz) und die DIN EN 1995 (Eurocode 5). Diese Normen regeln unter anderem die Anforderungen an die Tragfähigkeit, den Wärmeschutz und den Brandschutz des Dachstuhls.
    6. Frage: Was kostet die Planung eines Dachstuhls?
      Antwort: Die Kosten für die Planung eines Dachstuhls hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe und Komplexität des Dachstuhls, dem Umfang der Planungsleistungen und dem Honorar des Architekten oder Zimmermanns. Es ist ratsam, mehrere Angebote einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen.
    7. Frage: Kann ich die Dachstuhlplanung selbst übernehmen?
      Antwort: Die Planung eines Dachstuhls erfordert Fachkenntnisse in Statik, Bauphysik und Holzbau. Es ist daher nicht empfehlenswert, die Planung selbst zu übernehmen, es sei denn, man verfügt über die entsprechenden Qualifikationen. Fehler in der Planung können zu schwerwiegenden Schäden am Gebäude führen.
    8. Frage: Was passiert, wenn der Dachstuhl nicht fachgerecht ausgeführt wird?
      Antwort: Eine nicht fachgerechte Ausführung des Dachstuhls kann zu statischen Problemen, Feuchtigkeitsschäden, Wärmeverlusten und anderen Mängeln führen. Im schlimmsten Fall kann der Dachstuhl einstürzen. Es ist daher wichtig, einen erfahrenen und qualifizierten Zimmermann mit der Ausführung zu beauftragen und die Arbeiten regelmäßig zu kontrollieren.

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  2. Dachstuhlplanung: Statik bestimmt Holzdicke – Architekt plant!

    Die Dimensionen ...
    der Hölzer gibt der Statiker vor. Lage, Ausbildung der Abschlüsse usw. sind Bestandteil der Ausführungsplanung.
    Worum geht es denn  -  wollen Sie hier sparen? Vergessen Sie's.
    Das könnte der Architekt als Teilkündigung werten und trotzdem die Pläne zu Recht berechnen  -  nur abzAbk.üglich der Aufwendungen, die er nicht hatte, also Papier und Druckerpatrone.
    Außerdem hebt es das Streitpotential mit dem Zimmerer.
  3. Architekt vs. Zimmermann: Ausführungsplanung sichert Dachüberstand!

    Moin,
    oder sagt der Architekt, das macht doch der Zimmermann, da braucht's keine Pläne 🙂 )
    Scherz beiseite, das muss der Architekt machen, sonst gibt's die klassischen Anschlussprobleme mit den nächsten Gewerken (z.B. ausreichender Überstand/Dämmung).
    Gruß
    Volker
  4. Architekt beauftragen: Dachstuhlplanung ist Architekten-Aufgabe!

    so is' es ...
    Danke für Eure Antworten!
    Mein Architekt sagte, das würde der Zimmerman eh machen und er das daher nicht machen bräuchte ...
    Gruß,
    Thomas
    • Name:
    • Thomas
  5. Dachplanung: Sparrenplan & Dachüberstand – Architektenleistung!

    Na dann ...
    soll er mal Nachhilfe nehmen.
    Sparrenplan und Schnitt mit Vermassung des Dachüberstands sind Minimum, ggf auch Details usw.
    Seit wann bestimmen die Zimmerleute, wo die Sparren hinkommen. 😉
    Sonst gibt es weniger Zaster.
  6. Ausführungsplanung: Architekt vs. Zimmermann – Verantwortlichkeiten!

    Hallo Dühlmeyer ...
    und was nun?
    Natürlich entscheidet auch der Zimmermann bis zu einem gewissen Umfang, wie das Dach ausgeführt wird, aber wie soll denn ein Laie die Grenze zwischen dieser 'Detailausführungsplanung' des Handwerkers und der 'gesamtkonzeptionellen Ausführungsplanung' des Architekten erkennen? 1:100-Ansichtspläne und 'der Rest wird bauseitig entschieden' kann's ja nicht sein.
    @thomas: Freundet Euch mal mit dem Statiker an bzw. versucht, die Statikpläne zu verstehen. Der kennt wenigstens schon den Bau und weiß hoffentlich wie er sich das wünscht. Entweder der Architekt will nicht (= will sich Arbeit sparen, Frage ist dann, wo sonst noch?) oder er kann nicht, beides unangenehm.
    Keine Panik bekommen, das ist nur eine Laienmeinung dazu.
    Gruß
    Volker
  7. Dachplanung: Architekt und Zimmermann – Klare Aufgabenverteilung!

    Überschneidung,
    der Mann ist zu schnell 🙂
    Gruß
    Volker
  8. Zimmermann entscheidet: Sparrenlänge nach Ziegel – Realität?

    Es entscheidet fast
    immer der Zimmermann wo was hinkommt ... dazu entscheidet er auch wie lange die Sparren werden da der Kunde meistens erst kurz vor knapp weiß welchen Ziegel er aufs Dach möchte.
    Bezahlt wird für diese, unsere Arbeit aber eben leider meistens der Architekt. 😉
  9. Dachplanung: Architekt behält Entscheidungshoheit – Ausnahme?

    Aber nur fast ...
    Aber nur fast bei meinen Häusern entscheide das immer noch ich, mit Gunst und Verlaub.
    Freundliche Grüße
  10. Sparrenlänge: Architekt legt fest, Zimmermann führt aus!

    Mit Gunst und Verlaub ...
    muss ich Herrn Knauber mal kräftig kontra geben.
    Hallo  -  seit wann entscheidet der Zimmerer die Sparrenlänge nach Ziegelart? Sind wir hier bei "Wünsch Dir was"  -  oder wie.
    Sparrenplan ist Architektenaufgabe, ebenso die Festlegng von Firstpunkten und Traufüberständen. Der Zimmerer führt dies SO aus (oder bekommt eins auf den Deckel).
    Dann kommt der Dachdecker und teilt das Dach entsprechend den Gegebenheiten ein und lattet danach.
    Und nichts anderes. Wozu haben denn wohl die Ziegel einen Verschiebebereich  -  hä?
    Und dafür wird der Architekt auch noch bezahlt  -  wenn er denn bezahlt wird ☹.
    Wir reden hier über Architekt, Zimmer und Dachdecker und nicht über Bauträger und Dachdecker im Besitz eines Fichtenmopeds.
  11. Praxis vs. Theorie: Zimmermann bestimmt oft Dachaufteilung!

    Das mag bei Ihnen
    so sein Herr Dühlmeyer. Ich kann dazu einfach nur sagen, dass in 9 von 10 Fällen der Hase den Haken andersrum schlägt, ob es Ihnen in den Kram passt oder nicht.
    Und ich rede dabei nicht von Generalunternehmer oder Generalübernehmer oder sonst was, weil solche Aufträge führe ich nicht aus.
    Und gerade sehr gute Architekturbüros aus meiner Umgebung lassen die Aufteilung etc. den Zimmermann durchführen, weil Sie wissen dass dieser dies öfters macht und eben weiß was er tut.
    Die letzte Anfrage welche Kommentarlos per Fax bei mir eintraf (vor ca. 3 Monaten) beinhaltete ein Fledermausgaube. Fein dachte ich, wäre mal interessant auszuführen.
    Beim weiterlesen kam dann: Eindeckung mit Harzer Pfanne. Nach dieser Zeile => Ablage P.
    Denn da hilft auch der Verschiebebereich nicht mehr wie man nun auf der Baustelle sehen kann.
  12. Dachplanung: Architekt, Zimmermann & Bauherr – Koordination!

    das deckt sich.
    mit dem tenor des Fragestellers.
    ideal wäre, wenn man (a., z., evtl. twp) sich mal zusammensetzt.
    dafür ist aber kein Geld da. ist ja auch nur'n einfaches Dach 😉
    wenn's etwas komplizierter sein darf:
    Gauben/dff/hrb-Raster .. das macht alles der a. im Alleingang?
    und das macht alles Sinn?
    dühli, du kennst nur Architekten deines kalibers? ich kenn auch andere.
  13. Komplexe Dachplanung: Absprache Architekt & Zimmermann nötig!

    Lieber Markus ...
    Lieber Markus damit:
    ... das macht alles der a. im Alleingang? und das macht alles Sinn?
    hast Du natürlich völlig Recht. Sobald's kompliziert wird, ist die Absprache mit dem Zimmermann schon in der Planungsphase zwingend (auch im Sinne einer wirtschaftlichen Realisierung des Bauherrenwunschs).
    Um auf den Fragesteller zurückzukommen:
    Auch beim "einfachen" Dach gibt's Details außer den Dachüberständen, die vorgegeben werden müssen, und zwar vom Planer. Punkt.
    Freundliche Grüße
  14. Sparrenpläne: Architekt erstellt nach TWP-Abstimmung – CAD-Vorteil!

    @markus
    nein  -  ich weiß, auch "wir" haben >piiiiiiiiiiiieeeeep< in unseren reihen. Über den %-Satz möcht ich nicht spekulieren.
    Aber gerade Sparrenpläne sind (nach Abstimmung mit dem TWP natürlich 😉 meist recht einfach zu erstellen  -  erst recht seit CAD. und gewiss darf der Zimmerer auch eine Meinung dazu haben. aber wenn der kommt, ist der plan fertig, weil ich sonst keine Massen fürs lv zusammenkriege.
    aber wie will ich denn dem Zimmerer ein Dachflächenfenster (DFFAbk.) angeben, wenn ich mir vorher keine Gedanken zur Sparreneinteilung gemacht habe. uuuuppss  -  da steht eine Wand im Fenster?
    oder sichtbare Sparren am Dachüberstand  -  die sollten schon sauber eingeteilt sein. das ist einfach gestalterischer Anspruch.
    hinzu kommt die Haftungsfrage. wer zahlt, wenn Änderungen nötig sind? genau  -  der Architekt.
    und dann gibt es noch die Bauherren, die meinen für ein Einfamilienhaus so viele Zeichnungen wie für den Anhalter bahnhof zu benötigen  -  und im Zweifel Geld abziehen.
    nö danke.
    bin ich da wirklich so alleine? glaube ich nicht.

    @ Frank Knauber
    9 von 10  -  aaaaahhh ja. Nochmal. Glaub ich nicht. Aber gut  -  wer die Dachziegel beim Zimmerer oder die Zimmerarbeiten beim DD mit ausschreibt, hat eh irgendwas nicht verstanden.
    Bei mehr als einer kleinen Gaube möge jeder seinen Leisten bearbeiten.

  15. Planungshoheit: Architekt gibt Vorgaben, Zimmermann Details!

    Nein, nee, nee ...
    Nein, nee, nee lieber Herr Knauber.
    Mag sein, dass Sie zuweilen gar merkwürdige Anfragen bekommen (und diese dürfen Sie auch gerne wie beschrieben fachgerecht entsorgen) aber die planerischen Vorgaben haben vom Planer zu kommen.
    Oder wie stellen Sie sich das so vor: Der Zimmerer sagt wie das Dach eingeteilt wird und gibt die Details an (Dachüberstände an Ortgang und Traufe, Scahlungsart => N+F oder 3-Schicht-Platten oder oder oder), dann sagt wohl auch der Mauerer wie denn so gemauert wird und vor allem wo die Fenster und Türen hinkommen, während sich Fliesenleger nach Freuden in seinem Gewerk austoben kann ...?
    Wenn der A. hier in diesem Fall sagt, dass dies der Zimmerer mache, dann ist ihm die Gestaltung eben wurscht oder er ist zu faul oder was weiß ich. Passt es hinterher nicht (Planungsfehler!) haftet er aber. Und wenn ich für etweas hafte, dann will ich den Mist auch wenigstens selber verzapft haben.
    Gruß
    Thomas
  16. Architekt vs. Bauträger: Abstimmung zahlt sich aus!

    Einmisch ...
    Einmisch in die Diskussion auf dem Olymp der Experten.
    @ MLS: ... dafür ist aber kein Geld da ...
    Unterton: weil ja alle am falschen Ende sparen wollen. Wer einen Architekten statt eines Bauträger nimmt, wird meistens auch noch diese Abstimmung bezahlen wollen (es ist nun mal allgemeine Ansicht, dass A-Häuser teurer sind), wenn's denn Ärger spart. Dazu muss nur der verantwortliche Gesamtplaner (= Architekt) diese Kosten vor Beginn auch einrechnen und nicht im Laufe des Baus immer wieder mit neuen Fachplanern, Experten und Sonderleistungen ankommen. Ob dieses Vorgehen nun an Matheschwierigkeiten, Schönrechnerei auf Wunsch des BH oder um den Auftrag zu bekommen oder sonst etwas liegt, ist egal, es kommt (oft) vor. (Forumsexperten natürlich ausgenommen 🙂
    @ T.B.. : ... Passt es hinterher nicht (Planungsfehler!) haftet er aber. Und wenn ich für etwas hafte, dann will ich den Mist auch wenigstens selber verzapft haben ...
    Vernünftig, leider werden diejenigen, die nicht so denken, die Fehler- und Schuldzuweisung nicht so einfach sehen, sondern dem BH die Suche nach dem Schuldigen überlassen. Genau deshalb haben diese Fachleute auch wenig Interesse an einer klar gegliederten Zuständigkeit.
    Klar reden BH dem Architekten rein, stellen absurde Ansprüche, sparen am falschen Ende, beauftragen eigenmächtig unfähige Handwerker usw. Aber schätzt Ihr den Anteil der BH, die mit einem 'wen besch ... ich denn heute mal' mit dem Bau anfangen soviel höher ein als die Architekten, die jeden Auftrag haben müssen, leichtfertige Versprechen bzgl. der Kosten machen und nicht einsehen, dass etwas ihre Fähigkeiten übersteigt? Was soll denn konkret der Fragesteller machen, wenn sein Architekt (= im Wissen der begrenzten eigenen Fähigkeiten vertrauensvoll beauftragter Fachmann) sagt: Nein, das gehört nicht zu meinen Aufgaben, Sie können das nicht beurteilen aber ich, denn ich bin der Experte.
    Mit Kündigung drohen ist bei Architektenverträgen auch keine gute Idee ...
    Gibt's auf dem Olymp eine brauchbare Idee, wie mit solchen wie dem genannten Kollegen umzugehen wäre? Und zwar, um das Ziel zu erreichen (abgestimmte Planung um Probleme zu vermeiden), nicht um am Ende recht zu haben.
    Gruß
    Volker Leue
  17. Architektenhonorar: Sparen gefährdet Ausführungsqualität!

    Eher aus der Deckung denn vom Olymp ...
    @VL
    Ne  -  leider sind viele Bauherren zwar interessiert an den Vorteilen eines A., aber nicht an dem "Nachteil" Honorar. Da wird gedrückt, bis das es staubt. (Will ich dem Frager hier nicht unterstellen).
    Das wirkt sich natürlich auf die Arbeit (Arbeitsleistung) des A. aus. Denn auch wenn wir eine Honorarordnung haben, müssen wir doch wirtschaftlich handeln.
    Natürlich  -  ich sag das immer wieder  -  gibt es auch genügend faule Früchtchen in "unserem" Korb.
    Das wir, die wir uns selbst als zu den "Guten" gehörig sehen, manchmal ein Problem haben, dieses nachzuvollziehen, mag hoffentlich verständlich sein.
    Das Handeln wider diese faulen Kandidaten ist schwierig. Das ist grundsätzlich erst einmal überall so  -  auch bei Angestellten in Firmen. Bei uns noch schwieriger ob der in den Kammern immer noch gepflegten Standesdünkel.
    Vor allem aber Dank der deutschen Rechtsprechung, die es schafft, auch noch den Ärgsten zu schützen und seine Opfer im Regen stehen zu lassen.
    Einzig möglicher Ratschlag ist sich an die Schlichtungsstellen der Kammern zu wenden. Wenn dort ein Übeltäter schon ein Namensschild auf der Wartebank hat, passiert zumindest hin und wieder etwas.
    Ach ja  -  gerade wenn sich solche "Honoraroptimierungen häufen, ist eine saubere und kostenarme Kündigung durchaus sauber möglich  -  allerdings immer mit Anwalt im Rücken.
  18. Dachstuhlplanung: Statik vom Bekannten – Probleme vorprogrammiert?

    Jetzt schlag ich doch gerne
    mal in die gleiche Kerbe Herr Dühlmeyer. So weit voneinander wie es einige Beiträge oberhalb den Eindruck hatte sind wir grnicht auseinander.
    Beispiel: Kunde frägt bei mir an nach Dachstuhl. Dazu kommt er mit Eingabeplan und Statik im 100stel. Gefertigt von irgendeinem Bekannten welcher eben Eingabeberechtigt ist.
    Weiterer Verlauf besteht aus diversen kurzen Besprechungen auf der Baustelle zwischen Maurer, Kunde und mir.
    Es kommt wie es kommen muss ... und hinterher gab es Probleme. Nur ... es ist natürlich keiner verantwortlich.
    Maurer macht 500 € Mehraufwand geltend, mir werden 1500 € einbehalten etc.
    Dass jeder von uns unbezahlten Mehraufwand hatte interessiert ja nicht.
    Deswegen würde ich mir den Ablauf wie von Ihnen dargebracht wünschen. leider entspricht das meiner Erfahrung nach eben nicht der Praxis. Und dazu stehe ich auch.
    Trotzdem noch den ein oder anderen kleinen Kommentar:
    @RD: Ich bekomme im Einfamilienhaus-Bereich keinen! Auftrag mehr, wenn ich nicht folgende Gewerke anbiete: Gerüst, Zimmerer, Dachdecker, Spengler
    Gerüst und Spengler gehen extern. Was die Ziegeldeckung betrifft gehe ich davon aus, dass mir da nicht sehr viele Dachdeckermeister unbedingt so viel vormachen würden wie manche vielleicht glauben. Ich weiß was ich kann, ich bilde mich gerne weiter und nehme auf was ich kann. Aber ich weiß auch wovon ich die Finger lasse. Und gerade dies ich wahrscheinlich das wichtigste.
    @ Herr Bock: Es geht hier doch nicht darum wie wo welche Mauer steht. Aber ob der Sparren 2,5 cm neben der Gaube sitzt, damit ich die seitlichen OSBAbk. Platten eben etwas runter laufen lassen kann um sie da dann zu verschrauben, während im Architekt-Plan diese oberhalb des Sparrens aufhören würden und somit irgendwie dann eine leiste rangebastelt werden müsste, dies möchte ich doch bitte als Fachmann meines Gewerkes noch frei entscheiden können. Oder wollen Sie sich anmassen, Fachmann aller Gewerke zu sein? Ich tue dies mit Sicherheit nicht. Und wenn es nicht passt ... dass kürzen eher Sie mir die Rechnung als ich Ihnen ... oder?
    Ums abuschließen: Solange ich noch Ausschreibungen bekomme mit Velux GGL 608 oder mit Bauholz Güteklasse II, Mittelpfetten in 30 x 33 aus NH Gkl. II, BSH als Melaminharzverleimt ... oder was auch immer schon seit Jahren nicht mehr zeitgemäß, solange möchte ich mein Fachwissen meinem Kunden doch bitteschön noch zur Verfügung stellen dürfen und nicht nur stur nach einem Plan arbeiten müssen in dem steht:
    Dachüberstand ca. 80 cm. Dacheindeckung Tonziegel, Gauben zimmermannsgemäß verzapft oder Windrispenbänder bei 7 Meter Sparrenlänge über 2 Sparrenfelder (1,40 Meter Breite) kreuzweise angeordnet sind. Na danke.
  19. Planungsleistung: Handwerker muss für Fehler geradestehen!

    @ Herr Knauber ...
    Sorry  -  aber wenn Handwerker Planungsleitungen übernimmt, soll er auch dafür gerade stehen. Wenn er sich diese nicht vergüten lässt, ist dass seine eigene Schuld.
    Da gibt es von mir kein Mitleid, wenn die Handwerker es nicht schaffen, den Auftraggebern zu sagen  -  dafür braucht es eine Ausführungsplanung  -  kostet ...!
    Mit der stillschweigenden Übernahme der Planung drehen sie mit an dem Rad. Der nächste Bauherr sagt dann: Bei meinem Kumpelm war das aber auch nicht nötig ...
    Und wenn Sie bei mir einfach irgendwas ändern würden, würden Sie nochmal ändern  -  garantiert. Sie dürfen mich gerne VORHER fragen, wie ich denn die OSBAbk. befestigt haben möchte und auch Vorschläge dazu machen  -  aber gebaut wird so, wie ICH das sage.
    Und ja  -  ich erlaube mir, einem Zimmerer mit Gunst und Verlaub (manchmal auch ohne) zu sagen, wie er zu arbeiten hat.
    Denn ICH hafte, wenn das Folgegewerk nicht klarkommt! Nicht der Zimmerer.
    Schlussendlich bleibt Ihnen das Instrument der Bedenkenanmeldung.
    Durch arrogantes Ignorieren meiner Planungen sind bei mir mehr Firmen aus den Firmenlisten geflogen als durch mangelhafte Ausführungen, Abrechnungsbeschiß und Insolvenzen zusammen.
  20. Dachplanung: Architekt plant Gesamtbild, Zimmermann Detailausführung!

    Nö Herr Knauber!
    Ihre Kompetenz in Ihrem Gewerk will Ihnen gar Niemnand streitig machen. Ehrlich!
    Dennoch: ICH (bzw. der Planer) hat das Dach zu planen. Da geht es ja nicht nur um Befestigungen für OSB-Platten, sondern auch um so lästige Dinge wie die Abstimmung mit der darunterliegenden Fassade (Dachflächenfenster (DFFAbk.)/Gaube => Fenster im darunterliegenden Geschoss), es geht aber auch um die Gesamtgestaltung: Traufe mit 20 oder 70 cm? Entschuldigung: Aber das hat nun mal nicht der Zimmerer zu planen.
    Mit dem selben Argument könnte dann eben auch der Mauerer loslegen (".. ach der A. ist doch kein Fachmann für alles ... das machen wir jetzt nach Gusto! "). Was für Ihr Gewerk gilt, müsste dann folgerichtig auch für alle anderen gelten.
    Dass Sie keinen Stich machen, wenn Sie Gerüst Dachdeckung und Flaschner/Klempner nicht gleich mitanbieten wundert mich. Ich schreibe diese Gewerke separat aus. Es kommt aber durchaus vor, dass dann Dachdeckung und Zimmerer an eine Firma gehen. Oder eben auch nicht.
    Also nochmals  -  und hier schließe ich mich Ralfs Darstellung an  -  : gerne darf der Zimmerer eigene Ideen, Verbesserungsvorschläge, Gedankenblitze und was weiß ich mit einbringen. Gerne sogar! Nur wenn ich sage "so wird's gemacht! ", dann wird's eben auch so gemacht. Dann darf der Zimmerer sich ärgern und mich (bitte nur in Gedanken!) als ignoranten A. titulieren ... ist aber schlussendlich egal.
    Gruß
    Thomas Bock
  21. Dachplanung: Missverständnisse vermeiden – Direkte Kommunikation!

    du erfindest grad eine neue Dimension 😉
    auch nicht schlecht, Thomas : o)
    vom ignoranten a ... war noch nicht rede  -  oder?
    zu den oben genannten beispielen: das ist der beste weg, um Missverständnisse
    zu generieren. die Diskussion bei einem süffigen mineralwasser wäre
    gehaltvoller 😉
  22. Dachplanung: Architekt oder Zimmermann – Wer plant den Dachstuhl?

    Neue Dimension ...?
    Stopp!
    In diesem Falle müsste dann der diesjährige Physik-Nobelpreis aber an mich gehen 😉
    Gruß
    Thomas
    PS: Was ist denn "süffiges Mineralwasser"? Kenne ich nicht ...
  23. Dachplanung: Architekt oder Zimmermann – Wer plant den Dachstuhl?

    Neue Dimension ...?
    Stopp!
    In diesem Falle müsste dann der diesjährige Physik-Nobelpreis aber an mich gehen 😉
    Gruß
    Thomas
    PS: Was ist denn "süffiges Mineralwasser"? Kenne ich nicht ...
  24. Mineralwasser: Trocken oder vom Stein – Geschmacksache!

    ganz einfach ..
    mineralien vom Stein. juliusspital. würzburg 🙂
    für mich aber lieber trocken.
  25. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Dachstuhlplanung: Architekt oder Zimmermann – Wer ist zuständig?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Verantwortlichkeiten bei der Dachstuhlplanung, insbesondere ob diese zur Ausführungsplanung des Architekten gehört oder vom Zimmermann übernommen wird. Es wird deutlich, dass die Statik die Holzdicke vorgibt, während die Lage und Ausführung der Abschlüsse Teil der Architektenplanung sind. Die Abstimmung zwischen Architekt und Zimmermann ist entscheidend, besonders bei komplexen Dachkonstruktionen. Viele Bauherren sparen am Architektenhonorar, was die Qualität der Ausführungsplanung beeinträchtigen kann.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Planungshoheit: Architekt gibt Vorgaben, Zimmermann Details! sollten die planerischen Vorgaben vom Architekten kommen, während der Zimmermann die Details ausführt.

    ✅ Zusatzinfo: In der Praxis entscheidet oft der Zimmermann über die Dachaufteilung, besonders bei der Sparrenlänge in Abhängigkeit von der Ziegelart, wie in Zimmermann entscheidet: Sparrenlänge nach Ziegel – Realität? diskutiert wird.

    💰 Zusatzinfo: Das Architektenhonorar wird oft als "Nachteil" gesehen, was zu Einsparungen und somit zu Lasten der Arbeitsleistung geht, wie im Beitrag Architektenhonorar: Sparen gefährdet Ausführungsqualität! erläutert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten auf eine klare Aufgabenverteilung und gute Kommunikation zwischen Architekt und Zimmermann achten, um Planungsfehler und Missverständnisse zu vermeiden. Eine frühzeitige Abstimmung, wie in Komplexe Dachplanung: Absprache Architekt & Zimmermann nötig! empfohlen, ist besonders bei komplexen Dächern wichtig.

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