Kamin mit Beton verfüllen?
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Kamin mit Beton verfüllen?

Hallo, auf die Gefahr hin eine dumme Frage zu stellen. Habe folgendes Problem. Ich wohne im 2. OGAbk. eines Mehrfamilienhauses, und habe den Speicher kürzlich erworben. Der Speicher soll nun ausgebaut werden. Der erforderliche Deckendurchbruch muss mit einem Träger HE160 A abgefangen werden. Die Statische Berechnung liegt vor. Dummerweise sind die tragenden Wände etwa 6 Meter auseinander und demzufolge müsste ein Träger von etwa 6,30 Länge in die 2. Etage , was praktisch nicht machbar wäre. Jetzt steht an der Badezimmer Wand ein Kamin mit 3 Zügen der seit Jahren nicht mehr benutzt wird und im Speicher ab Fußbodenniveau abgerissen worden ist. Eine OSBAbk. Platte ist als eine Art Deckel draufgelegt worden.
Nun meine Frage: Der Kamin hat einen Fundament, die Ziegel sind ca. 10 cm hoch, ca. 24 cm lang und 10 cm tief. Innen sind es etwa 20 mal 20 cm. Ist es möglich den Kamin mit Beton zu verfüllen? Wären etwa 9 m bis zum Kellerboden. Das dann als Auflage für den Träger nutzten. Eventuell mit Moniereisen was von Oben reingelassen wird. Ist das nicht möglich , Ungewöhnlich oder eher eine Frage der Vorgehensweise. Der Statiker will leider keine Auskunft ohne Entgelt erteilen.
MfG G. Barreiro
  • Name:
  • G. Barreiro
  1. Da hat er auch recht, der Statiker

    Sie verlangen von Ihm eine Auskunft von enormer Tragweite: Er soll Ihnen ohne genaue Kenntnisse eine Aussage zu einer Aufgabenstellung geben, die ohne Begutachtung der Gegebenheiten und umfangreichen Berechnungen nicht zu machen ist. Von der Haftung mal ganz abgesehen ...
    Gruß
  2. WEG-bauliche Veränderung

    ich möchte mich ausdrücklich meinem Vorredner anschließen. So 'was geht nicht mal einfach so!
    Viel wichtiger ist, dass die Eigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEGAbk.) sind. Hierzu gibt es hier im Forum bereits genügend Beiträge, daher einmal die Suchfunktion benutzen! . Bauliche Veränderungen, insbesondere am gemeinschaftseigentum gehen nicht einfach mal so. Sie benötigen hier zumindest die Verwalterzustimmung, zumeist jedoch einen einstimmigen Beschluss der Wohneigentümer (vgl. WoEigG)!
    . -.
    Also, bitte zuerst einmal hierüber informieren, bzw. sich qualifiziert beraten lassen.
    MfG
    R. Kaiser
  3. Missverständnis

    Hallo, danke erst mal für die Antworten, aber habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt . Natürlich habe ich einen Statiker beaufragt der mir eine Statik für den Ausbau oben und für den Deckendurchbruch gegeben hat. Rechnung über 2000 € ist auch schon bezahlt worden. 3 Monate später hatte ich die oben aufgeführte Frage wofür er aber wieder eine gewisse Summe haben wollte, ohne mir wenigstens zu sagen ob es überhaupt machbar wäre . Natürlich habe ich auf der Eigentümerversammlung das Thema angesprochen und dort gab es keine Einwände. Der Kamin ist schon lange beim Schornsteinf. abgemeldet. Deswegen diese Frage. Bei Aussicht auf Erfolg würde ich natürlich den Statiker wieder beauftragen.
    Ich bin kein Geier der hier etwas fragt und dann ohne Statik irgendein Kamin verfüllt. Aber wie gesagt, ein paar 100 € ausgeben für eine Berechnung die mir dann sagt ich müsste in jeder Wohnung darunter den Kamin mit einer Bewehrung ummanteln. Nach dem Motto: Hallo Nachbar ich würde gerne den Kamin bei der mit Moniereisen eindecken. Praktisch nicht machbar.
    Deswegen die Frage ob es überhaupt machbar wäre und jemand diesbezüglich Erfahrungen hat speziell im Altbau? Der Restist bereits geklärt.
    MfG G. Barreiro

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