Kamin verfüllen mit Beton: Statik, Risiken & Alternativen für den Deckendurchbruch?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 08.01.2026

Die Verfüllung eines Kamins mit Beton in einem Mehrfamilienhaus erfordert eine detaillierte statische Berechnung. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen der Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft (WEG). Die Beauftragung eines Statikers entbindet nicht von der Pflicht, den Leistungsumfang klar zu definieren und zu prüfen.

⚠️ Wichtiger Hinweis · ✅ Zusatzinfo · 💰 Zusatzinfo · 👉 Handlungsempfehlung

Kamin verfüllen mit Beton: Statik, Risiken & Alternativen für den Deckendurchbruch?

Hallo, auf die Gefahr hin eine dumme Frage zu stellen. Habe folgendes Problem. Ich wohne im 2. OG eines Mehrfamilienhauses, und habe den Speicher kürzlich erworben. Der Speicher soll nun ausgebaut werden. Der erforderliche Deckendurchbruch muss mit einem Träger HE160 A abgefangen werden. Die Statische Berechnung liegt vor. Dummerweise sind die tragenden Wände etwa 6 Meter auseinander und demzufolge müsste ein Träger von etwa 6,30 Länge in die 2. Etage , was praktisch nicht machbar wäre. Jetzt steht an der Badezimmer Wand ein Kamin mit 3 Zügen der seit Jahren nicht mehr benutzt wird und im Speicher ab Fußbodenniveau abgerissen worden ist. Eine OSBAbk. Platte ist als eine Art Deckel draufgelegt worden.
Nun meine Frage: Der Kamin hat einen Fundament, die Ziegel sind ca. 10 cm hoch, ca. 24 cm lang und 10 cm tief. Innen sind es etwa 20 mal 20 cm. Ist es möglich den Kamin mit Beton zu verfüllen? Wären etwa 9 m bis zum Kellerboden. Das dann als Auflage für den Träger nutzten. Eventuell mit Moniereisen was von Oben reingelassen wird. Ist das nicht möglich , Ungewöhnlich oder eher eine Frage der Vorgehensweise. Der Statiker will leider keine Auskunft ohne Entgelt erteilen.
MfG G. Barreiro
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  • G. Barreiro
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Sicherheitshinweise

    🔴 KRITISCH: Verfüllung des Kamins mit Beton ist statisch nicht zulässig, solange keine bautechnische Prüfung durch einen zertifizierten Tragwerksplaner vorliegt – der Kamin ist kein berechnetes Tragwerk und kann keine Punktlast des HE160-A-Trägers sicher aufnehmen.

    🔴 KRITISCH: Nutzung des Kamins als Auflager für einen Stahlträger erfordert nachweislich tragfähige Fundamentierung, Verbund zwischen Betonfüllung und Mauerwerk sowie Lastabtragung bis in den Baugrund – ohne diese Nachweise besteht akute Einsturzgefahr.

    ⚠️ WICHTIG: Brandschutzrechtliche Konsequenzen des Kaminverfüllens müssen durch einen Brandschutzfachmann abgesichert werden – insbesondere bei bestehenden Schachtabtrennungen, Feuerwiderstandsklassen und Kondensatbildung im Mauerwerk.

    ⚠️ WICHTIG: Baurechtliche Genehmigungspflicht für den Deckendurchbruch und sämtliche statischen Eingriffe – auch bei stillgelegtem Kamin – besteht unabhängig von der Nutzungsänderung.

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die Frage, ob ein Kamin mit Beton verfüllt werden kann, ist unter mehreren Gesichtspunkten zu betrachten. Da es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt und der Speicher ausgebaut werden soll, sind statische Aspekte von höchster Bedeutung.

    🔴 Gefahr: Das Verfüllen eines Kamins mit Beton kann die Statik des Gebäudes erheblich beeinflussen, insbesondere wenn der Kamin tragende Funktionen hat oder die Lasten nicht korrekt berechnet werden. Es ist unbedingt erforderlich, einen Statiker hinzuzuziehen, um die Auswirkungen auf die Gesamtstruktur zu beurteilen.

    Ein Deckendurchbruch erfordert in der Regel eine Abfangung mit einem Träger (hier HE160 A). Die korrekte Dimensionierung und Ausführung dieser Abfangung ist entscheidend für die Sicherheit. Das Verfüllen des Kamins könnte zusätzliche Lasten auf diesen Träger übertragen, was bei der Berechnung berücksichtigt werden muss.

    🔴 Gefahr: Unsachgemäße Ausführung kann zu Rissen im Mauerwerk, Absenkungen oder im schlimmsten Fall zum Einsturz führen. Die Auskunft eines Statikers ist unerlässlich, um die Tragfähigkeit zu gewährleisten und die richtige Vorgehensweise festzulegen.

    Alternativ zum vollständigen Verfüllen mit Beton könnten auch andere, leichtere Materialien in Betracht gezogen werden, um die zusätzliche Last zu minimieren. Auch hier ist die Beratung durch einen Fachmann unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Bevor Sie den Kamin verfüllen oder den Deckendurchbruch durchführen, holen Sie unbedingt eine detaillierte statische Berechnung und Genehmigung von einem qualifizierten Statiker ein. Klären Sie auch die baurechtlichen Aspekte mit der zuständigen Baubehörde.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt den Plan, einen stillgelegten Kamin im Mehrfamilienhaus mit Beton zu verfüllen, um ihn als Auflager für einen Stahlträger bei einem Deckendurchbruch zu nutzen. Dies ist ein höchst unkonventioneller und potenziell gefährlicher Ansatz, der mehrere gravierende Risiken birgt.

    🔴 Gefahr: Die Verfüllung eines alten Kaminzugs mit Beton ist statisch höchst bedenklich. Der Kamin ist nicht als tragendes Bauteil konzipiert. Die vorhandenen Ziegel und der Mörtel können die punktuelle Last eines Stahlträgers nicht sicher aufnehmen. Es besteht akute Einsturzgefahr für die Decke und darüber liegende Bauteile.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein verfüllter Kamin als Auflager für einen Träger dient, ist fachlich falsch. Ein Kamin hat in der Regel kein ausreichend dimensioniertes Fundament für eine solche Punktlast. Die Lasten müssen über eine ordnungsgemäße Gründung (z.B. Streifenfundament) in den Baugrund abgetragen werden.

    ➕ Ergänzung: Die Idee, Moniereisen (Bewehrungsstahl) von oben einzulassen, ist keine Lösung. Ohne Verbund zum Mauerwerk und ohne statische Berechnung für diesen Verbundwerkstoff ist dies wirkungslos. Zudem könnte der Beton beim Verfüllen unkontrolliert in die anderen Kaminzüge oder in den Keller laufen und dort Schäden verursachen.

    👉 Handlungsempfehlung: Sie müssen dringend einen unabhängigen, öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Statik oder einen Bauingenieur beauftragen. Lassen Sie sich eine alternative Lösung für die Trägerauflagerung erarbeiten, z.B. durch Stahlstützen oder eine Unterzüge-Konstruktion. Führen Sie auf keinen Fall eigenmächtig Arbeiten am Kamin oder an der tragenden Substanz durch. Die Kosten für eine Fachplanung sind im Vergleich zu den Risiken eines Baumangels oder Einsturzes minimal.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt beschreibt einen geplanten Umbau im 2. OGAbk. eines Mehrfamilienhauses, bei dem ein nicht mehr genutzter Kamin als statische Auflagerstütze für einen HE160-A-Träger im Zuge eines Deckendurchbruchs genutzt werden soll – durch Verfüllung mit Beton über eine Höhe von ca. 9 m bis zum Kellerboden.

    🔴 Gefahr: Ein Kamin ist kein statisch berechnetes Tragwerk und besitzt in der Regel keine ausreichende Druck- und Schubfestigkeit für die Übernahme einer konzentrierten Trägerlast. Die beschriebene Verfüllung mit Beton ohne vorherige statische Ertüchtigung der Mauerwerksschale, ohne Verankerung in Fundament und Decken, ohne Berücksichtigung von Setzungen, Rissbildung oder Horizontalkräften birgt ein hohes Risiko für plötzlichen Versagen, Rissbildung in angrenzenden Bauteilen und mögliche Folgeschäden bis hin zur Gefährdung von Leib und Leben.

    🔴 Gefahr: Die Annahme, ein altes Kaminmauerwerk (mit nur ca. 10 cm Wandstärke und unklarer Verankerung) könne als monolithische Stütze fungieren, ignoriert grundlegende Tragwerksprinzipien: Mauerwerk ist druckfest, aber nicht zug- oder schubfest; Betonfüllung ohne Verbund und Verstärkung führt nicht automatisch zu einer tragfähigen Stütze – vielmehr entsteht ein instabiles Verbundsystem mit unterschiedlichen Verformungsverhalten.

    ⚠️ Korrektur: Die Idee, den Kamin als Auflager zu nutzen, ist nicht ‚nur eine Frage der Vorgehensweise‘ – sie ist statisch nicht zulässig, ohne vorherige, baubegleitende Prüfung durch einen zertifizierten Tragwerksplaner, der die gesamte Lastabtragungskette (Kaminfundament, Mauerwerk, Zwischendecken, Kellerboden) nachweist.

    ➕ Ergänzung: Alternativen wie eine Stahlstütze mit Fundamentgründung im Keller, eine abgehängte Trägerlösung über die Decke oder eine statisch abgesicherte Stahlbetonstütze mit eigener Gründung sind technisch üblich und sicherer – aber ebenfalls nur nach Berechnung und Genehmigung.

    ❌ Widerspruch: Die Annahme, dass ein Moniereisen von oben eingelassen ausreiche, um die Tragfähigkeit herzustellen, ist grundlegend falsch: Eine Stahlbetonstütze erfordert mindestens eine vollständige Bewehrungskonstruktion (Längs- und Querbewehrung), eine ausreichende Betondeckung, eine verankerte Fundamentplatte und eine sichere Lastübertragung in die darunterliegenden Bauteile – alles nicht gegeben.

    👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen unabhängigen, zertifizierten Tragwerksplaner mit einer statischen Prüfung des Kamins als Tragwerk – inklusive Materialprüfung (Mauerwerkfestigkeit, Fundamentausführung), Lastannahmen und Nachweis der Gesamtstabilität; verzichten Sie auf jede Eigeninitiative zur Verfüllung oder Belastung, bis dieser Nachweis vorliegt und von der zuständigen Bauaufsicht genehmigt wurde.

    Vergleich aller KI-Analysen

    ✅ Übereinstimmung:

    • Alle drei Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bewerten die Verfüllung des Kamins mit Beton als statistisch hochkritisch und lehnen eine Eigenentscheidung strikt ab.
    • Alle drei betonen die zwingende Notwendigkeit einer statischen Prüfung durch einen zertifizierten Fachmann (Statiker, Tragwerksplaner oder Sachverständiger).
    • Alle sind sich einig: Der Kamin ist kein tragendes Bauteil im Sinne der Statik und darf nicht ohne fachliche Ertüchtigung als Trägerauflager genutzt werden.

    ⚠️ Abweichung:

    • GoogleAI erwähnt „leichtere Alternativmaterialien“ zur Lastminimierung; DeepSeek und Qwen lehnen jegliche Füllung ohne vorherige Tragwerksprüfung grundsätzlich ab – auch bei Leichtbeton.
    • GoogleAI formuliert die Gefahr eher allgemein („Risse, Absenkungen“); DeepSeek und Qwen benennen konkret die akute Einsturzgefahr und den Mangel an Fundamenttragfähigkeit.

    ➕ Ergänzung:

    • Qwen liefert die detaillierteste materialtechnische Begründung: fehlender Verbund, unterschiedliches Verformungsverhalten, mangelnde Zug/Schubfestigkeit des Mauerwerks – ergänzt um den Hinweis auf erforderliche Längs- und Querbewehrung.
    • DeepSeek betont explizit die Gefahr des unkontrollierten Betonabflusses in andere Kaminzüge oder Keller – ein Aspekt, den GoogleAI und Qwen nicht nennen.

    ❌ Widerspruch:

    • GoogleAI erwähnt „Moniereisen von oben einlassen“ als mögliche – wenn auch zu prüfende – Variante; Qwen widerspricht dies klar und entschieden mit der Aussage: „Die Annahme, dass ein Moniereisen von oben eingelassen ausreiche, ist grundlegend falsch“ – und belegt dies mit den Anforderungen an eine statisch wirksame Stahlbetonstütze.
    • GoogleAI spricht von „alternativen, leichteren Materialien“ – DeepSeek und Qwen verwerfen jegliche Füllung als prinzipiell ungeeignet, solange nicht der gesamte Lastpfad nachgewiesen ist.

    👉 Empfehlung: Aufgrund des Vorsichtsprinzips wird die sicherere Einschätzung von DeepSeek und Qwen priorisiert: Keine Verfüllung ohne vorherige, vollständige statische Nachweisführung – inklusive Fundamentprüfung, Mauerwerkstest und Lastabtragungsnachweis bis in den Baugrund. Die von GoogleAI erwähnten Alternativen dürfen nicht als Ersatz für die fachliche Prüfung verstanden werden.

    Finale Konsolidierung aller KI-Analysen

    ThemaStatusKI-Konsens
    Statik des Kamins als Trägerauflager❌ WiderspruchAlle Modelle sind sich einig, dass der Kamin nicht als Tragwerk fungieren darf, solange keine Nachweise vorliegen – Qwen und DeepSeek gehen weiter und lehnen den Ansatz grundsätzlich ab, GoogleAI lässt eine Prüfung als möglichen Weg offen.
    Erforderlichkeit einer statischen Prüfung✅ KonsensEinvernehmlich: Zwingende Prüfung durch zertifizierten Tragwerksplaner oder Sachverständigen vor jeglicher Maßnahme – kein Kompromiss.
    Brandschutzrelevanz der Verfüllung⚠️ AbwägungGoogleAI und die vorliegenden Sicherheitshinweise nennen Brandschutz explizit; DeepSeek und Qwen fokussieren auf Statik – jedoch wird implizit anerkannt, dass baurechtliche und brandschutzrechtliche Abstimmung unverzichtbar ist.
    Alternativen zur Kaminnutzung✅ KonsensAlle Modelle empfehlen klare, statisch nachweisbare Alternativen wie Stahlstützen mit Fundamentgründung, abgehängte Trägerlösungen oder eigene Stahlbetonstützen – allerdings stets nach Berechnung.
    Gefahr durch Moniereisen-Einbau❌ WiderspruchGoogleAI erwähnt Moniereisen als Möglichkeit; Qwen widerlegt dies fundiert als „grundlegend falsch“; DeepSeek ergänzt, dass dies ohne Verbund wirkungslos ist – die sicherere Einschätzung (Qwen/DeepSeek) ist maßgeblich.

    👉 Handlungsempfehlung: Keine Verfüllung, kein Trägereinbau, kein Deckendurchbruch ohne vorherige, schriftliche Zustimmung eines zertifizierten Tragwerksplaners – inklusive Materialprüfung des Mauerwerks, Fundamentanalyse und baubegleitender Brandschutzabstimmung.

    Risiko- & Chancen-Bewertung

    KategorieRisiko / ChanceAuswirkung
    🔴 RisikoPlötzlicher Versagen des Kamins unter TrägerlastKatastrophale statische Instabilität mit Einsturzgefahr für Decke, darüberliegende Geschosse und Lebensgefahr
    🔴 RisikoUnkontrollierter Betonabfluss in Keller oder benachbarte KaminzügeStrukturelle Schäden, Feuchteschäden, Gefahr für Kellerraum und andere Nutzeinheiten
    🔴 RisikoFehlende Brandschutzabtrennung nach VerfüllungVerlust der Feuerwiderstandsfähigkeit, schnelle Brandausbreitung zwischen Geschossen oder Wohnungen
    🔴 RisikoVerletzung baurechtlicher GenehmigungspflichtenOrdnungswidrigkeitsverfahren, Rückbauforderung, Haftungsrisiko bei Schäden, Wertminderung der Immobilie
    🔴 RisikoSetzungen und Rissbildung im angrenzenden MauerwerkDauerhafte Bauschäden, Schimmelbildung durch Feuchteeintrag, Minderung der Gebrauchstauglichkeit
    ✅ ChanceProfessionelle statische Ertüchtigung mit neuer StahlbetonstützeSichere, dauerhafte Lastabtragung – langfristige Werterhaltung und Nutzungsflexibilität im Dachgeschoss
    ✅ ChanceModernisierung der Brandschutzkonzeption im Zuge der UmbauplanungVerbesserte Sicherheit für alle Mieter, erfüllte aktuelle Anforderungen, bessere Versicherungsbedingungen
    ✅ ChanceAbgestimmte, genehmigte Umsetzung mit FachplanerRechtssichere Dokumentation, problemlose Übergabe an Bauaufsicht, reibungslose Fertigstellung
    ✅ ChanceNutzung alternativer Trägerlösungen (z. B. Stahlstütze mit Streifenfundament)Kosteneffiziente, schnell umsetzbare Lösung mit minimalen Eingriffen in die bestehende Substanz
    ✅ ChanceErstellung eines umfassenden BauzustandsberichtsGrundlage für zukünftige Umbauten, Erhöhung der Transparenz gegenüber Behörden und Käufern, bessere Versicherbarkeit

    Orientierungshilfen

    1. Statiker unverzüglich beauftragen: Kontaktieren Sie einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Statik oder einen zertifizierten Tragwerksplaner – mit Auftrag zur vollständigen Prüfung des Kamins (Mauerwerk, Fundament, Verankerung) und zur Bewertung der gesamten Lastabtragungskette.
    2. Brandschutzfachmann hinzuziehen: Vereinbaren Sie einen Termin mit einem anerkannten Brandschutzexperten, um die Folgen der Kaminverfüllung für die Feuerwiderstandsklasse und die Schachtabtrennung prüfen zu lassen.
    3. Baurechtliche Abstimmung vor Beginn: Klären Sie mit der zuständigen Bauaufsicht, ob ein Bauantrag für den Deckendurchbruch und alle anstehenden statischen Veränderungen erforderlich ist – und reichen Sie die fachlichen Gutachten dort rechtzeitig ein.
    4. Keine Eigenleistung am Kamin oder Träger: Unterlassen Sie sämtliche Bohrungen, Verfüllungen, Einbauten oder Belastungen bis zum Vorliegen aller schriftlichen, positiven Gutachten – auch bei vermeintlich „kleinen“ Maßnahmen.
    5. Alternativkonzepte prüfen lassen: Fordern Sie vom Tragwerksplaner mindestens zwei tragfähige, genehmigungsfähige Alternativen (z. B. Stahlstütze mit Kellerfundament oder abgehängte Trägerlösung) mit Kostenschätzung und Zeitplan.
    6. Alle Unterlagen digital archivieren: Sammeln Sie sämtliche Unterlagen (Baugenehmigungen, Gutachten, Planunterlagen, Lieferbescheinigungen) in einem zentralen, sicheren Dokumentenordner – inkl. aller E-Mails und Terminnotizen mit Fachleuten.
    7. Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Statik
    Die Statik ist ein Teilgebiet der Mechanik, das sich mit der Berechnung von Kräften und Momenten in ruhenden Systemen befasst. Sie ist entscheidend für die Beurteilung der Standsicherheit von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Tragfähigkeit, Lasten, Gleichgewicht
    Deckendurchbruch
    Ein Deckendurchbruch ist eine Öffnung, die in eine Decke geschnitten wird, um beispielsweise eine Treppe einzubauen oder Leitungen zu verlegen. Er erfordert in der Regel eine statische Abfangung, um die Stabilität der Decke zu gewährleisten.
    Verwandte Begriffe: Träger, Abfangung, Lastverteilung
    HE160 A
    HE160 A ist die Bezeichnung für einen bestimmten Stahlträger mit einer Höhe von 160 mm und einer bestimmten Profilform. Er wird häufig im Bauwesen verwendet, um Lasten abzufangen und zu verteilen.
    Verwandte Begriffe: Stahlträger, Profil, Querschnitt
    Baugenehmigung
    Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Erlaubnis, die für bestimmte Bauvorhaben erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass die Bauarbeiten den geltenden Bauvorschriften entsprechen und die Sicherheit gewährleistet ist.
    Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauantrag, Baubehörde
    Brandschutz
    Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern und die Auswirkungen von Bränden zu minimieren. Er ist ein wichtiger Aspekt bei der Planung und Ausführung von Bauvorhaben.
    Verwandte Begriffe: Feuerwiderstand, Rauchabzug, Brandmeldeanlage
    Tragfähigkeit
    Die Tragfähigkeit ist die Fähigkeit eines Bauteils oder einer Struktur, Lasten aufzunehmen und zu tragen, ohne zu versagen. Sie ist ein wichtiger Faktor bei der statischen Berechnung von Bauwerken.
    Verwandte Begriffe: Lasten, Spannung, Verformung
    Lasten
    Lasten sind Kräfte, die auf ein Bauteil oder eine Struktur wirken. Sie können beispielsweise durch das Gewicht von Baustoffen, Möbeln oder Personen entstehen. Die Lasten müssen bei der statischen Berechnung berücksichtigt werden.
    Verwandte Begriffe: Eigengewicht, Nutzlast, Windlast

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Frage: Welche statischen Auswirkungen hat das Verfüllen eines Kamins mit Beton?
      Antwort: Das Verfüllen eines Kamins mit Beton erhöht das Gewicht, das auf die darunterliegenden Bauteile wirkt. Dies kann die Statik des Gebäudes beeinflussen, insbesondere wenn der Kamin tragende Funktionen hat. Ein Statiker muss die zusätzlichen Lasten berechnen und prüfen, ob die vorhandene Struktur ausreichend tragfähig ist.
    2. Frage: Welche Alternativen gibt es zum Verfüllen mit Beton?
      Antwort: Anstelle von Beton könnten leichtere Materialien wie Bauschaum oder spezielle Füllstoffe verwendet werden, um das Gewicht zu reduzieren. Allerdings müssen auch diese Materialien hinsichtlich ihrer Brandschutzeigenschaften und ihrer Beständigkeit geprüft werden. Die Eignung hängt von den spezifischen Gegebenheiten des Kamins und der Gebäudestruktur ab.
    3. Frage: Muss ich eine Genehmigung einholen, bevor ich einen Kamin verfüllen darf?
      Antwort: Ja, in den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, bevor Sie einen Kamin verändern oder verfüllen dürfen. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Arbeiten den geltenden Bauvorschriften entsprechen und die Sicherheit des Gebäudes gewährleistet ist. Klären Sie dies unbedingt mit der zuständigen Baubehörde.
    4. Frage: Was ist ein HE160 A Träger und wozu dient er?
      Antwort: Ein HE160 A Träger ist ein Stahlträger mit einer bestimmten Profilform und Abmessung. Er wird verwendet, um Lasten abzufangen und zu verteilen, beispielsweise bei einem Deckendurchbruch. Die korrekte Dimensionierung und Montage des Trägers ist entscheidend für die Stabilität der Decke.
    5. Frage: Welche Rolle spielt der Brandschutz beim Verfüllen eines Kamins?
      Antwort: Der Kamin kann eine wichtige Funktion im Brandschutz des Gebäudes haben, beispielsweise als Rauchabzug. Durch das Verfüllen des Kamins können diese Funktionen beeinträchtigt werden. Es ist daher wichtig, die Brandschutzbestimmungen zu beachten und gegebenenfalls alternative Maßnahmen zu ergreifen, um den Brandschutz sicherzustellen.
    6. Frage: Was kostet eine statische Berechnung für das Verfüllen eines Kamins?
      Antwort: Die Kosten für eine statische Berechnung variieren je nach Umfang der Arbeiten und dem Aufwand der Berechnung. In der Regel können Sie mit Kosten im Bereich von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro rechnen. Es ist ratsam, mehrere Angebote von Statikern einzuholen und die Leistungen genau zu vergleichen.
    7. Frage: Kann ich das Verfüllen des Kamins selbst durchführen?
      Antwort: Aufgrund der potenziellen Risiken und der Notwendigkeit, statische und brandschutztechnische Aspekte zu berücksichtigen, ist es nicht empfehlenswert, das Verfüllen des Kamins selbst durchzuführen. Beauftragen Sie stattdessen qualifizierte Fachleute, die über das notwendige Know-how und die Erfahrung verfügen.
    8. Frage: Was passiert, wenn ich den Kamin ohne Genehmigung verfülle?
      Antwort: Das Verfüllen eines Kamins ohne Genehmigung kann zu rechtlichen Konsequenzen führen, beispielsweise zu Bußgeldern oder der Anordnung, die Arbeiten rückgängig zu machen. Außerdem können bei unsachgemäßer Ausführung Schäden am Gebäude entstehen, für die Sie haftbar gemacht werden können.

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  2. Statik-Gutachten: Haftung bei fehlender Kenntnis

    Da hat er auch recht, der Statiker
    Sie verlangen von Ihm eine Auskunft von enormer Tragweite: Er soll Ihnen ohne genaue Kenntnisse eine Aussage zu einer Aufgabenstellung geben, die ohne Begutachtung der Gegebenheiten und umfangreichen Berechnungen nicht zu machen ist. Von der Haftung mal ganz abgesehen ...
    Gruß
  3. WEG: Bauliche Veränderung – Zustimmung erforderlich!

    WEG-bauliche Veränderung
    ich möchte mich ausdrücklich meinem Vorredner anschließen. So 'was geht nicht mal einfach so!
    Viel wichtiger ist, dass die Eigentümer in einer Wohneigentümergemeinschaft (WEGAbk.) sind. Hierzu gibt es hier im Forum bereits genügend Beiträge, daher einmal die Suchfunktion benutzen! . Bauliche Veränderungen, insbesondere am gemeinschaftseigentum gehen nicht einfach mal so. Sie benötigen hier zumindest die Verwalterzustimmung, zumeist jedoch einen einstimmigen Beschluss der Wohneigentümer (vgl. WoEigG)!
    . -.
    Also, bitte zuerst einmal hierüber informieren, bzw. sich qualifiziert beraten lassen.
    MfG
    R. Kaiser
  4. Kamin-Verfüllung: Statiker-Honorar vs. Leistungsumfang

    Missverständnis
    Hallo, danke erst mal für die Antworten, aber habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt . Natürlich habe ich einen Statiker beaufragt der mir eine Statik für den Ausbau oben und für den Deckendurchbruch gegeben hat. Rechnung über 2000 € ist auch schon bezahlt worden. 3 Monate später hatte ich die oben aufgeführte Frage wofür er aber wieder eine gewisse Summe haben wollte, ohne mir wenigstens zu sagen ob es überhaupt machbar wäre . Natürlich habe ich auf der Eigentümerversammlung das Thema angesprochen und dort gab es keine Einwände. Der Kamin ist schon lange beim Schornsteinf. abgemeldet. Deswegen diese Frage. Bei Aussicht auf Erfolg würde ich natürlich den Statiker wieder beauftragen.
    Ich bin kein Geier der hier etwas fragt und dann ohne Statik irgendein Kamin verfüllt. Aber wie gesagt, ein paar 100 € ausgeben für eine Berechnung die mir dann sagt ich müsste in jeder Wohnung darunter den Kamin mit einer Bewehrung ummanteln. Nach dem Motto: Hallo Nachbar ich würde gerne den Kamin bei der mit Moniereisen eindecken. Praktisch nicht machbar.
    Deswegen die Frage ob es überhaupt machbar wäre und jemand diesbezüglich Erfahrungen hat speziell im Altbau? Der Restist bereits geklärt.
    MfG G. Barreiro
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Kamin verfüllen mit Beton: Statik-Check für Deckendurchbruch

    💡 Kernaussagen: Die Verfüllung eines Kamins mit Beton in einem Mehrfamilienhaus erfordert eine detaillierte statische Berechnung. Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum bedürfen der Zustimmung der Wohneigentümergemeinschaft (WEGAbk.). Die Beauftragung eines Statikers entbindet nicht von der Pflicht, den Leistungsumfang klar zu definieren und zu prüfen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Vor der Verfüllung des Kamins mit Beton muss die Statik des Gebäudes umfassend geprüft werden, wie im Beitrag Statik-Gutachten: Haftung bei fehlender Kenntnis betont wird. Die Tragweite der Entscheidung erfordert eine genaue Kenntnis der Gegebenheiten.

    ✅ Zusatzinfo: Bei Arbeiten am Gemeinschaftseigentum, wie dem Verfüllen eines Kamins, ist die Zustimmung der WEG erforderlich. Details hierzu finden sich im Beitrag WEG: Bauliche Veränderung – Zustimmung erforderlich!. Die Einhaltung des WoEigG ist unerlässlich.

    💰 Zusatzinfo: Die Kosten für eine Statik-Berechnung können variieren. Es ist ratsam, vorab den genauen Leistungsumfang mit dem Statiker zu klären, um unerwartete Zusatzkosten zu vermeiden, wie im Beitrag Kamin-Verfüllung: Statiker-Honorar vs. Leistungsumfang diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Vor Beginn der Arbeiten ist eine umfassende Statik-Prüfung durchzuführen. Die Zustimmung der WEG ist einzuholen. Der Leistungsumfang des Statikers sollte im Vorfeld klar definiert werden, um Kosten zu kontrollieren und Missverständnisse zu vermeiden. Die Sanierung eines Kamins in einem Mehrfamilienhaus ist ein komplexes Thema, das Fachwissen und sorgfältige Planung erfordert.

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