Hausbau mit Architekt-Schwager: Baugenehmigung, Statik & Baumängel – Wer haftet für Schäden?
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Hausbau mit Architekt-Schwager: Baugenehmigung, Statik & Baumängel – Wer haftet für Schäden?
Und wir sitzen da und grübeln, darf man so mit Abweichungen von der Statik und Baugenehmigung bauen? Alle reden uns ein, wir haben doch keinen Schaden, das Haus steht doch!
Haben wir selber Schuld, da wir das zugelassen haben, indem wir so abweichendes Angebot unterschrieben haben?
Sag mal was dazu, sonst sprengen wir das Haus in die Luft, damit wir ruhiger schlafen können
Lena und Udo
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise
🔴 Kritisch: Statische Mängel können die Standsicherheit des Gebäudes gefährden. Sofortige Prüfung durch einen Statiker erforderlich.
🔴 Kritisch: Abweichungen von der Baugenehmigung können zum Baustopp und Rückbau führen. Rechtliche Beratung einholen.
GoogleAI-Analyse
Die Situation ist komplex und erfordert eine genaue Analyse. Da ein mündlicher Vertrag mit dem Architekten (dem Schwager) besteht, sind die Vereinbarungen schwer nachweisbar. Die Rechnungen nach HOAIAbk.-Phasen deuten jedoch auf ein Vertragsverhältnis hin.
🔴 Gefahr: Abweichungen von der Baugenehmigung, Probleme mit der Statik und mangelnde Steinfestigkeit der Kellerwandsteine können gravierende bauliche Mängel darstellen, die die Sicherheit des Hauses gefährden.
Ich empfehle, folgende Schritte zu unternehmen:
- Dokumentation: Sammeln Sie alle vorhandenen Unterlagen, Rechnungen, E-Mails und sonstige Korrespondenz mit dem Architekten und der Baufirma.
- Beweissicherung: Lassen Sie die Baumängel (Statik, Kellerwandsteine, Fensterstürze) von einem unabhängigen Bausachverständigen dokumentieren.
- Rechtliche Beratung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Ansprüche zu prüfen und die Haftungsfrage zu klären.
Die Haftung kann beim Architekten (Planungsfehler, Bauüberwachungsfehler) oder bei der Baufirma (Ausführungsfehler) liegen. Die Beweislast liegt bei Ihnen als Bauherr.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik und die Kellerwandsteine umgehend von einem unabhängigen Statiker prüfen. Klären Sie die Verantwortlichkeiten für die Baumängel mit einem Anwalt.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- HOAI
- Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Regelt die Honorare für Architektenleistungen, gestaffelt nach Leistungsphasen.
Verwandte Begriffe: Architektenvertrag, Leistungsphasen, Honorarberechnung - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baurecht, Bauordnung - Statik
- Die Statik ist die Lehre von der Standsicherheit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Berechnung und Bemessung von Tragwerken, um deren Stabilität und Festigkeit zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lasten, Festigkeit - Baumangel
- Ein Baumangel ist eine Abweichung von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit eines Bauwerks.
Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Schadensersatz, Mängelanzeige - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachtet und deren Ursachen feststellt. Er kann auch die Kosten für die Beseitigung der Mängel schätzen.
Verwandte Begriffe: Gutachten, Beweissicherung, Mängelprotokoll - Rohbauabnahme
- Die Rohbauabnahme ist die förmliche Abnahme des Rohbaus durch den Bauherrn. Dabei werden eventuelle Mängel protokolliert.
Verwandte Begriffe: Abnahme, Mängelrüge, Bauvertrag - Steinfestigkeit
- Die Steinfestigkeit gibt an, wie viel Last ein Stein aushalten kann, ohne zu brechen oder zu reißen.
Verwandte Begriffe: Druckfestigkeit, Zugfestigkeit, Materialprüfung - Fenstersturz
- Ein Fenstersturz ist ein Bauteil, das oberhalb von Fensteröffnungen eingebaut wird, um das Gewicht der darüberliegenden Wand abzufangen und auf die seitlichen Wände abzuleiten.
Verwandte Begriffe: Träger, Lastabtragung, Mauerwerk
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Frage: Was ist die HOAI?
Die HOAI ist die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure. Sie regelt die Honorare für Architektenleistungen in Deutschland, gestaffelt nach Leistungsphasen. - Frage: Was tun bei Abweichungen von der Baugenehmigung?
Abweichungen von der Baugenehmigung müssen umgehend der Baubehörde gemeldet werden. Gegebenenfalls ist eine Nachtragsgenehmigung erforderlich. Andernfalls drohen Baustopp und Rückbau. - Frage: Wer haftet für Baumängel?
Für Baumängel haften grundsätzlich der Architekt (bei Planungs- oder Überwachungsfehlern) und die Baufirma (bei Ausführungsfehlern). Die Beweislast liegt beim Bauherrn. - Frage: Was ist ein Bausachverständiger?
Ein Bausachverständiger ist ein Experte, der Baumängel begutachtet und deren Ursachen feststellt. Er kann auch die Kosten für die Beseitigung der Mängel schätzen. - Frage: Was ist eine Rohbauabnahme?
Die Rohbauabnahme ist die förmliche Abnahme des Rohbaus durch den Bauherrn. Dabei werden eventuelle Mängel protokolliert. - Frage: Was bedeutet Steinfestigkeit bei Kellerwandsteinen?
Die Steinfestigkeit gibt an, wie viel Last ein Stein aushalten kann, ohne zu brechen oder zu reißen. Bei Kellerwandsteinen ist eine ausreichende Steinfestigkeit besonders wichtig, da sie das Gewicht des gesamten Hauses tragen müssen. - Frage: Was sind Fensterstürze?
Fensterstürze sind Bauteile, die oberhalb von Fensteröffnungen eingebaut werden, um das Gewicht der darüberliegenden Wand abzufangen und auf die seitlichen Wände abzuleiten. - Frage: Was ist ein mündlicher Bauvertrag wert?
Ein mündlicher Bauvertrag ist grundsätzlich gültig, aber schwer nachweisbar. Im Streitfall ist es schwierig, die vereinbarten Leistungen und Preise zu beweisen.
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-
Statik-Abweichungen: Haftung des Architekt-Schwagers prüfen!
Das Herbeiführen ...
von Sprengstoffexplosionen ohne endsprechenden behördliche Genehmigung stellt einen Straftat dar.
Und nun zu den Tatsachen.
Wie begründet der Schweager denn die Abweichungen (außer mit passt scho)? Sind die Änderungen vielleicht sogar mit dem Statiker abgestimmt und der hat bloß keine neue Statik ausgedruckt?
Wenn Ihr Schwager gegen die Statik gebaut hat, muss der mögliche Schaden beurteilt werden (z.B. von einem SV) und Ihr Schwager muss ggf. dafür haften.
Also wäre der erste Schritt, den tatsächlichen Bau mal prüfen zu lassen. Dann - soweit noch nötig - Schaden analysieren und Maßnahmen klären, dann über Kosten reden. -
Baumängel: Geänderte Statik-Unterlagen vom Architekt einfordern!
Die einzige Begründung, die wir noch bekommen, ist, ...
Die einzige Begründung, die wir noch bekommen, ist, DAS Haus steht doch, was wollen wir denn? Wo haben wir ein Schaden? Es war sein Statiker, der alles gemacht hat. Und mein Schwager rückt keine eventuell geänderte Unterlagen RAUS ... Sch.. Familie
Inzwischen aber ist es uns mulmig, u.a. wegen dieser Fensterstürze ... Wenn solche Veränderungen da sind, muss das alles auch dem Bauamt mitgeteilt werden?
Lena und Udo -
Fensterstürze: Tragfähigkeit und statische Berechnung klären!
Bitte um Infos ...
Bitte um Infos denn eins kapiere ich nicht:
" ... keine tragenden Fensterstürze ... "
Was ist denn dann "über" den Fenstern, wenn es nicht trägt?
Hier wäre eine Skizze, ein Detail oder eine weiterführende Erklärung hilfreich.
Was die Steinfestigkeit anbelangt, so ist natürlich die statische Berechnung maßgebend. Möglicherweise kann von diesen Vorgaben abgewichen werden, wenn der Planer hierfür eine andere Lösungsmöglichkeit erarbeitet hat.
Hat er?
Das Argument: Das Haus steht doch" ist natürlich unzureichend. Statische Berechnungen sind nicht so ausgelegt, dass das Haus gerade mal so hält und wer dies unterschreitet, dem bricht die Hütte über dem Kopf zusammen. Vielmehr sind neben der hinreichenden Absicherung gegen Einsturz des Gebäudes Verformungen auszuschließen.
Beispiel: Bei vielen Stahlbetondecken hat man den Eindruck. " Ja spinnt denn der Statiker ... so viel Stahl ... da reicht doch locker die Hälfte ... ". Kann gut stimmen, nur dass neben der reinen Einsturzgefahr auch die Durchbeieguing der Decke zu minimieren ist, sonst hängt die einfach mal eben durch. Sieht nicht so gut aus und wirkt sich auf darunterliegende Wände nicht eben positiv aufs Gesamterscheinungsbild aus.
Lange Rede ... weicht der Planer von den Vorgaben des Statikers ab, so muss er nachweisen, dass seine Planung aber mindestens genauso gut ist. Kann er dies nicht, hat er ein kleines Problem ...
Gruß
Thomas -
Fenstersturz überlastet: Statik-Nachweis dringend erforderlich!
Nach dem Familienstreit hat er überhaupt keine Lust und setwas nachzuweisen ...
Sein Lieblingsargument, das Haus steht doch ... (wir können das nicht mehr hören) Wegen Fensterstürze ließ ich die nochmal statisch berechnen, Ergebnis total überlastet ...
Tragende Wand, große Fensteröffnungen. Darüber Fenstersturz ca. 7 cm dick, Ziegelsturz, darüber ca. 3 cm Mauerwerk und dann kommen schon Deckenplatten ...
Die Ausführungsplannun wurde gar nicht beachtet, Kellerwandsteine sollten mit MGII gemauert werden, sind aber unvollständig geklebt! Technik nicht durch Eintauchen, sondern kleckweise auftragend! keine maschinelle Auftragung! vom Klebemörtel und das Haus steht!
Wozu sollen wir uns da aufregen? Schade, das es nicht von alleine fällt ...
Lena und Udo -
Baumängel: Architekt muss taugliche Leistung erbringen!
Lustgewinn?
Moin.
Ob Ihr Planer nun "Lust verspürt" Ihnen etwas nachzuweisen oder nicht ist nebensächlich. Er ist verpflichtet eine taugliche Leistung abzuliefern. Und wenn er meint es genüge - ganz im Stile von Asterix und Kleopatra - wenn ein Haus "doch steht" und nicht einstürzt hat er einen massiven Nachschulungsbedarf.
Ich verstehe Ihr Dilemma: Familienbande - Familienzwist ... das will man nicht. Aber: Nicht Sie sollten sich zurückhalten um des lieben Friedens willen, sondern gerade diese familiäre Bindung gemahnt den Planer zu noch größerer Sorgfalt ... sollte man meinen.
Wenn Sie die Stürze haben nachrechnen lassen und das Ergebnis ist - wie Sie ja schrieben-, dass diese massiv überlastet seien, so kann dies Ihren Architekten doch nicht ungerührt lassen. Wenn doch, sollten Sie in der Tat mal mit weitergehenden Konsequenzen drohen. Und nicht nur drohen!
Viel Erfolg
Thomas -
Bauvertrag: Anwalt prüft Haftung bei Statik-Abweichungen!
Es wird ernst
Wir haben genug und schalteten den Bauanwalt an, unabhängig von der Familienbande ...
Er war doch klug genug, uns die LP 6 u. 7 nicht in die Rechnung zu stellen, also wir haben einen Bauvertrag, der von der Ausführungsplanung und Statik abweicht, sind aber selber schuld ... Obwohl der Vertrag an Architekt adressiert war und er noch hinten per Hand einen Text "gülitg nach VOBAbk." geschrieben hat ... und die Bauleitung uns freundlicherweise berechnet hat ..., was gegen ihn spricht ... oder?
fast ausgestoßene Lena und Udo -
Familienstreit: Bau-Sachverständigen zur Beweissicherung!
Ausgestoßen:
Ich kann verstehen das der Zustand des Ausgrenzens in der Familie extrem belastend ist (habe ähnliches erlebt). Machen Sie sich in diesem Zusammenhang mal Gedanken darüber was die Familienbande Wert sind/waren wenn wegen einer solchen Sache (in der Sie offenbar subjektiv im Recht sind) alles zusammenbricht.
Abgesehen davon sind Sie jetzt für das weitere Vorgehen in der komfortablen Position nicht mehr ständig Rücksichten nehmen zu müssen (eine noble Haltung derer sich die 'Gegenseite' offenbar nicht bedient. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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BauKI Hinweis:
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Hausbau-Desaster: Architekt-Schwager, Baumängel und Haftungsfragen
💡 Kernaussagen: Dieser Thread behandelt den Fall eines Hausbaus, bei dem ein Architekt (der Schwager des Fragestellers) involviert ist. Es treten Probleme mit der Baugenehmigung, der Statik und Baumängeln auf. Die Diskussion dreht sich um die Haftung des Architekten, Schadensersatzansprüche und die Gewährleistung. Die Familie befindet sich in einem Konflikt, da der Architekt Abweichungen von der Statik nicht nachweist und Unterlagen zurückhält.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Statik-Abweichungen: Haftung des Architekt-Schwagers prüfen! wird betont, dass Abweichungen von der Statik und das Herbeiführen von Sprengstoffexplosionen ohne Genehmigung rechtliche Konsequenzen haben können. Es ist entscheidend, die Gründe für die Abweichungen zu klären und den möglichen Schaden zu beurteilen.
🔴 Kritisch/Risiko: Der Beitrag Fenstersturz überlastet: Statik-Nachweis dringend erforderlich! zeigt, dass die Fensterstürze statisch überlastet sind, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Die Ausführungsplanung wurde nicht beachtet, und es besteht die Gefahr von Schäden am Mauerwerk. Eine umgehende statische Neuberechnung und Sanierung sind erforderlich.
👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, einen Bauanwalt einzuschalten, um die rechtlichen Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen (siehe Bauvertrag: Anwalt prüft Haftung bei Statik-Abweichungen!). Ein Bausachverständiger sollte hinzugezogen werden, um die Baumängel zu dokumentieren und den Schaden zu beziffern. Die Kommunikation mit dem Architekten sollte schriftlich erfolgen, um Beweise zu sichern.
✅ Zustimmung/Empfohlen: Im Beitrag Baumängel: Architekt muss taugliche Leistung erbringen! wird klargestellt, dass der Architekt verpflichtet ist, eine taugliche Leistung zu erbringen, unabhängig von persönlichen Befindlichkeiten. Wenn das Haus aufgrund von Planungsfehlern oder Baumängeln nicht den Anforderungen entspricht, hat der Bauherr Anspruch auf Nachbesserung oder Schadensersatz.
📊 Fakten/Zahlen: Die Fensterstürze sind ca. 7 cm dick und bestehen aus Ziegelsturz, darüber befinden sich ca. 3 cm Mauerwerk und dann die Deckenplatten (siehe Fenstersturz überlastet: Statik-Nachweis dringend erforderlich!). Diese Konstruktion ist statisch nicht ausreichend und muss verstärkt werden. Die Kellerwandsteine entsprechen nicht den Vorgaben der Ausführungsplanung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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