Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz prüfen!
BAU-Forum: Architekt / Architektur
Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz prüfen!
wir bauen als Bauherren mit einem Architekten, der uns (über seine GmbH) auch das Grundstück in einem Erschließungsgebiet verkauft hat.
Für den Erdaushub hat der Architekt ca. 450 m³ ausgeschrieben bzw. in der Kostenvorschau entsprechende Kosten angesetzt. Tatsächsächlich haben wir jetzt eine Rechnung mit einem Erdaushub von ca. 700 m³ mit entsprechenden Mehrkosten (ca. 2500 €).
Diese Differenz kommt dadurch zustande, dass der Architekt für die 450 m³ die alten Bodenhöhen zugrunde gelegt hat. Zwischendurch wurde aber eine Baustraße durch das Gebiet gezogen (Erschließer ist Architekten-GmbH) und der dabei angefallene Aushub ist zumindest zum Teil auf den anliegenden Grundstücken gleichmäßig verteilt worden, wobei der Architekt zu diesem Zeitpunkt auch schon wusste, dass wir an der Stellen einen Keller bauen wollen.
Kaufvertrag zum Grundstück war allerdings zeitlich danach, sodass man sagen kann "wie gesehen so gekauft".
Habe ich eine Möglichkeit eine Art Schadenersatz zu fordern?
Haftet der Architekt für "grobes Fehlmaß" bei der Ausschreibung/Kostenvorschau?
Sollte man die Sache schriftlich zustellen und ggf. mit der Schlussrechnung des Architekten verrechnen (denn ich muss ja jetzt noch ein paar Monate mit dem Architekten zusammen arbeiten und will ja keinen Rechtsstreit)?
Gruß Mike Gehards
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Ich verstehe, dass Sie als Bauherr mit einer erheblichen Abweichung zwischen der ausgeschriebenen und der tatsächlichen Menge des Erdaushubs konfrontiert sind. Dies kann zu erheblichen Mehrkosten führen.
Mögliche Ursachen für die Abweichung:
- Fehlerhafte Ausschreibung durch den Architekten (z.B. falsche Bodenhöhen, ungenaue Mengenermittlung).
- Unvorhergesehene Bodenverhältnisse (z.B. Felsvorkommen, Grundwasser).
- Änderungen im Bauablauf (z.B. notwendige Baustraße, zusätzliche Aushubarbeiten).
Prüfung der Architektenhaftung:
Der Architekt haftet für Fehler in seiner Planung und Ausschreibung. Wenn die Abweichung auf einem Fehler des Architekten beruht, kann er für die Mehrkosten haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Architekt auch das Grundstück verkauft hat, da hier eine besondere Vertrauensstellung besteht. 🔴 Eine fehlerhafte Ausschreibung kann eine Pflichtverletzung darstellen.
Schadenersatzansprüche:
Sie haben möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann die Mehrkosten für den Erdaushub, aber auch weitere Schäden (z.B. Verzögerungsschäden) umfassen. Die Höhe des Schadenersatzes ist im Einzelfall zu prüfen.
Vorgehensweise:
- Prüfen Sie den Kaufvertrag und den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Gewährleistung.
- Dokumentieren Sie die Mehrkosten und die Ursachen der Abweichung.
- Fordern Sie den Architekten schriftlich zur Stellungnahme auf und fordern Sie ihn auf, die Mehrkosten zu übernehmen.
- 🔴 Bei Uneinigkeit sollten Sie rechtlichen Rat einholen. Ein Anwalt für Baurecht kann Ihre Ansprüche prüfen und Sie bei der Durchsetzung unterstützen.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Ausschreibung und die tatsächlichen Erdaushubmengen von einem unabhängigen Sachverständigen überprüfen. Dies kann Ihnen helfen, die Ursache der Abweichung zu ermitteln und Ihre Ansprüche zu untermauern.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Ausschreibung
- Eine Ausschreibung ist ein formelles Verfahren, bei dem Bauherren oder Auftraggeber Bauleistungen oder Lieferungen öffentlich oder beschränkt anbieten, um Angebote von verschiedenen Unternehmen einzuholen. Ziel ist es, den wirtschaftlichsten Anbieter zu ermitteln und einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Verwandte Begriffe: Leistungsverzeichnis, Angebot, Vergabe. - Kostenvorschau
- Eine Kostenvorschau ist eine erste, grobe Schätzung der voraussichtlichen Kosten eines Bauprojekts. Sie dient als Grundlage für die Budgetplanung und hilft Bauherren, die finanzielle Machbarkeit ihres Vorhabens zu beurteilen. Die Kostenvorschau wird in der Regel vor der detaillierten Planung erstellt.
Verwandte Begriffe: Budget, Kostenplanung, Schätzung. - Schlussrechnung
- Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung eines Bauprojekts, in der alle erbrachten Leistungen und entstandenen Kosten detailliert aufgeführt sind. Sie dient als Grundlage für die endgültige Bezahlung des Auftragnehmers und muss alle relevanten Belege und Nachweise enthalten.
Verwandte Begriffe: Abrechnung, Rechnungsprüfung, Bauabrechnung. - Architektenhaftung
- Die Architektenhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung eines Architekten für Planungs- und Baufehler, die zu Schäden beim Bauherrn oder Dritten führen. Architekten haften für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik und die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.
Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Planungsfehler, Bauleitung. - Schadenersatz
- Schadenersatz ist eine finanzielle Entschädigung, die eine Person oder ein Unternehmen für einen erlittenen Schaden erhält. Im Baurecht kann Schadenersatz beispielsweise für Mängel, Bauverzögerungen oder Planungsfehler geltend gemacht werden.
Verwandte Begriffe: Entschädigung, Mängelansprüche, Gewährleistung. - Erschließungsgebiet
- Ein Erschließungsgebiet ist ein Areal, das für die Bebauung vorbereitet wird. Dies umfasst in der Regel den Bau von Straßen, die Verlegung von Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas) und die Schaffung von Abwasserkanälen. Die Erschließung dient dazu, das Gebiet für die Bebauung nutzbar zu machen.
Verwandte Begriffe: Bauland, Infrastruktur, Bebauungsplan. - Bausachverständiger
- Ein Bausachverständiger ist eine Person mit besonderer Fachkenntnis im Bauwesen, die in der Lage ist, Mängel, Schäden und Ursachen an Gebäuden zu beurteilen. Bausachverständige werden häufig zur Klärung von Streitigkeiten zwischen Bauherren und Auftragnehmern hinzugezogen.
Verwandte Begriffe: Gutachter, Baugutachten, Schadensanalyse.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Ausschreibung im Bauwesen?
Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an Unternehmen, Angebote für Bauleistungen abzugeben. Sie enthält detaillierte Beschreibungen der zu erbringenden Leistungen und dient als Grundlage für die Angebotserstellung. - Was bedeutet Kostenvorschau?
Eine Kostenvorschau ist eine erste Schätzung der voraussichtlichen Baukosten. Sie dient als Grundlage für die Finanzplanung und kann im Laufe des Bauprojekts angepasst werden. - Wann haftet ein Architekt für Fehler?
Ein Architekt haftet für Fehler in seiner Planung, Bauleitung und Ausschreibung, wenn diese auf einem schuldhaften Verhalten beruhen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn er gegen anerkannte Regeln der Technik verstößt oder seine Sorgfaltspflichten verletzt. - Was ist ein Erschließungsgebiet?
Ein Erschließungsgebiet ist ein Gebiet, das für die Bebauung vorbereitet wird. Dazu gehören in der Regel der Bau von Straßen, die Verlegung von Versorgungsleitungen und die Schaffung von Grünflächen. - Was ist eine Schlussrechnung?
Die Schlussrechnung ist die abschließende Abrechnung eines Bauprojekts. Sie enthält eine detaillierte Aufstellung aller erbrachten Leistungen und der entstandenen Kosten. - Welche Rolle spielt der Kaufvertrag in diesem Fall?
Der Kaufvertrag ist relevant, da der Architekt auch das Grundstück verkauft hat. Dies kann eine besondere Vertrauensstellung begründen, die seine Haftung erhöhen kann. - Was kann ein Bausachverständiger leisten?
Ein Bausachverständiger kann die Ausschreibung, die Bauausführung und die Abrechnung überprüfen. Er kann Mängel feststellen, Ursachen ermitteln und die Höhe der Schäden beziffern. - Wie lange habe ich Zeit, Schadenersatzansprüche geltend zu machen?
Die Verjährungsfrist für Schadenersatzansprüche im Baurecht beträgt in der Regel fünf Jahre ab Abnahme des Werks. Es ist jedoch ratsam, sich frühzeitig rechtlich beraten zu lassen, da die Verjährung auch früher eintreten kann.
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Architekt-GmbH: Wer baut das Haus wirklich?
wer baut denn
das Haus? Die Architekt-GmbH? -
Forum-Glückwünsche: Profil & Urlaubsgrüße
Glückwunsch
Glückwunsch Sigge zum Profil.
Und Blücher ist in Urlaub.
Grüße -
Bauvertrag: Vereinbarungstext online verfügbar?
Wortlaut der Vereinbarung?
können sie den Text online stellen? oder zumindest den Teil.
Gruß
jens -
Erdaushub: Gewerke vergeben, Architekt nicht Bauträger
Antwort
Hallo,
in unserem Fall baut die Architekt-GmbH das Haus nicht, sondern wir haben die Gewerke per Ausschreibung an verschiedene Handwerker vergeben.
Herr Raabe, welchen Text meinen Sie?
Gruß Mike Gerhards -
Erdaushub-Mehrmassen: Architekt haftet für Geländeänderung?
Rechnen sollte man können
Da nähere Angaben fehlen mal eine fiktive Rechnung:
Baugrundstück 500 m²: Mehrmassen von 350 m³ ergibt eine höhenmäßige Änderung des Geländes um +70 cm, dies sollte auch der Architekt gemerkt haben.
Da aber sicherlich nicht das gesamte Grundstück abgetragen wurde, sondern nur Baugrube + Arbeitsraum ergibt sich eine andere Rechnung:
Haus 10x10 m + 2x60 cm Arbeitsraum + Böschung 1:1,5 = Hausfläche für Abtrag ca. 290 m². Bei einer Menge von 350 m³ ergibt sich, dass im Bereich der Baugrube das neue Gelände um 1,20 höher hätte sein müssen als vor der Erschließung.
Ich kann mir dies nicht vorstellen!
Für mich sieht es mal wieder danach aus, dass man mit der Unwissenheit des Bauherrn Profit machen möchte. (siehe auch Link)
Warum lesen die Bauherren nicht vorher diese Beiträge und den Abzockern wird endlich das Handwerk gelegt. -
Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten
saubere Einstellung
Bei den Kosten für den Mehraushub handelt es sich um Sowieso-Kosten und keine vom Architekten zu vertretenden Mehrkosten. Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs gibt es nicht. Ich hoffe, ich bleibe von Bauherren verschont, die mir monatelang zwecks guten Arbeitsklimas freundlich ins Gesicht lächeln, um dann nach getaner Arbeit meine Schlussrechnung mit halbseidenen Forderungen aufzurechnen.
@Uwe: deine Überschrift ist Programm: 700 - 450 =? -
Erdaushub-Menge: Genauere Ermittlung im Vorfeld möglich?
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Erdaushub-Kosten: Architekt für Deponie verantwortlich?
Warum Sowieso Kosten und ...
nicht vom Architekten zu vertreten?
Es ist nicht okay, meinen Erdaushub auf ein anderes Grundstück zu lagern und andere die Kosten für Deponie und Abfuhr, sowieso die Kosten für den zusätzliche Löse - und Ladevorgang zu berechnen. Die nochmals erforderliche Baggerarbeit für den Aushub der Baugrube ist überflüssig, auch das Andecken der Erdmassen auf dem Grundstück nach dem Aushub der Baustraße sind unnötige Mehrkosten.
Interessant wäre die Abrechnung und Umverteilung der Erschließungskosten auf die einzelnen Bauherren. Sind alle Massen auf alle Grundstücke verteilt worden, oder hat jemand das große Los als Zwischendeponiebetreiber gezogen? -
Grundstückskauf: Aushubboden bekannt, Einwände verfristet
Dem Fragesteller
war zum Zeitpunkt des Grundstücksvertrages bekannt, dass auf dem Grundstück Aushubboden gelagert war. Insofern "gekauft wie es steht und liegt". Einwände hätten vor Vertragsabschluss geltend gemacht werden können. -
Grundstücksanpassung: Architekt haftet für Erschließungskosten?
hoppla
Die Situation nicht verfälschen Bernd. Das hört sich ja jetzt so an als hätte der Architekt dem armen Bauherrn einen Hügel auf sein Grundstück geschüttet, den dieser abtragen und entsorgen muss. In Wirklichkeit wurde das Grundstück an die Erschließungsstraße angepasst und genau so wurde das Grundstück gekauft. Wäre die Anpassung nicht erfolgt, würde es bestimmt heißen: Architekt-GmbH hat Erschließungsstraße falsch gebaut, ich muss auffüllen, kann ich dem Architekten (natürlich erst wenn er fertig ist, ich will ja dass er brav arbeitet) die Auffüllung von der Schlussrechnung abziehen? -
Erdaushub-Infos: Mehr Details für Kostenermittlung nötig!
Vielleicht sollte ...
Mike mehr Infos geben. Aus der Frage ist mir nicht wirklich ersichtlich, dass die Grundstücke auf Straßenniveau gebracht wurden. Also stochern wir doch alle ein bisschen im Dunkeln - oder?
Ansonsten stimme ich Bruno zu, die nächsten Wochen ein liebes Gesicht machen und dann bei der Schlussrechnung x Sachen abziehen ist nicht okay.
Wenn ich beim ersten Gewerk - mit recht anspruchsloser Massen - und Kostenermittlung - schon um 50 % über das Ziel schiesse, sollte sich Mike für seinen weiteren Baufortschritt mal Gedanken machen. -
Architekt-Fehler: Anspruch bei grober Erdaushub-Verrechnung?
Das Grundstück ...
wurde ca. 30-40 cm über Straßenniveau aufgefüllt, d.h. es wurde schon "billig entsorgt" was halt gerade noch geht.
Warum habe ich keinen Anspruch gegen einen Architekt, der sich dermaßen grob verrechnet, bzw. "vergessen" hat, dass vor kurzem die Grundstückhöhe um etwa 1 m zugenommen hat.
Eigentlich bezahle ich einen Architekt und einen Bauleiter, damit solche groben Sachen nicht passieren, sonst hätte ich ja auch alles selber vergeben können (siehe o.g. Link-Hinweis von Hr. Cerny).
Muss ich denn jetzt alles nachrechnen, oder muss ich mich bei den kommenden Rechnungen für Fliesenleger, Außendämmung, Tapezierarbeiten usw. anschnallen, weil es da heißt "da haben wir uns ein bisschen verrechnet".
Gruß Mike -
Geländehöhe: Haus tiefer eingebaut als geplant?
Gegenfrage ...
ist das Haus jetzt gegenüber dem Gelände tiefer "eingebaut" als vorher geplant? Wie sehen denn jetzt Ihre fertigen Geländehöhen genüber dem Haus aus, und was war geplant?
Vielleicht kommen noch noch zusätzliche Kosten bei Ihrer Außenanlage hinzu.
Ist es Ihr Bauleiter? -
Grundstücksgefälle: Vermesser für Erdaushub-Analyse fragen!
Schätzungsweise ...
kann es sein, dass die EOK schon etwa 30 cm unter Geländeniveau liegt. Da das Grundstück insgesamt ein leichtes Gefälle von ca. 1 m auf 20 m Breite hat und auch das endgültige Straßenniveau noch nicht so erkennbar ist, ist das schwer zu sagen.
Vielleicht sollte ich mal den Vermesser fragen.
Der Bauleiter ist übrigens vom Architekten beauftragt (früher Angestellter des Architekten).
Gruß Mike -
Interessenkonflikt: Architekt prüft eigene Erdaushub-Rechnung?
Das mit der Aushub"Entsorgung" ...
würde ich mir als Grundstückseigentümer nicht gefallen lassen, wenn's nicht ausdrücklich im Vertrag drinsteht.
Aber, werter Fragesteller, Sie haben eine Firma, die Ihrem Architekt gehört, mit dem Hausbau beauftragt. Sie glauben doch bitte nicht wirklich, dass der Rechnungen seiner Firma zu I'HREN Gunsten prüft, oder. Da würd'er ja sich selbst schädigen.
Sie haben die Stellung des unabhängigen Bauleiters "verkauft", nun müssen Sie entweder jemand anders damit beauftragen oder die Aufgaben selbst durchführen.
Also, VOBAbk. gekauft, Zollstock und Taschenrechner gewetzt, und sehen was berechtigt ist und was eventuell nicht. -
Architekten-Fehler: Toleranzen bei Kostenschätzung zulässig?
Ach ja ...
Wenn der Architekt die Kosten und Massen in seiner Eigenschaft als Architekt und nicht als Bauträger gemacht hat, steht ihm das Recht des Fehlers zu. Auch Architekten verrechnen sich mal 😉.
Je nach Feinheit der Kostenermittlung sind dem Architekten mehr oder weniger hohe Toleranzen zuzubilligen. Oder schenken Sie ihm im Gegenzug das Geld, wenn er mal zu teuer geschätzt hat? ;-(((. -
Architekt-Haftung: Grober Fehler bei Erdaushub-Planung?
Hallo Hr. Dühlmeyer,
wie beschrieben, baut nicht die Architekt-GmbH mein Haus. Diese ist lediglich Grundstücksverkäufer und für die Erschließung des Gebietes zuständig. Ausführend tätig sind von uns beauftragte dritte Firmen, deren Ausführungen m.E. auch unabhängig vom Architekt und/oder Bauleiter geprüft werden können.
Mir will es aber noch nicht in den Kopf, dass dem Architekt das "Recht des (groben) Fehlers" bei der Planung zusteht (50 % Abweichung beim Aushub in meinem Fall). Aber mag ja alles sein.
Ich finde aber Sie nehmen hier im Forum sehr einseitig Partei für Ihren Berufstand. Einerseits sagen Sie, wer ohne Architekt/Bauleiter baut, ist selber schuld, andererseits sagen Sie, wer sich den Architekt/Bauleiter leistet und der verrechnet sich, ist auch selber schuld.
Gruß Mike Gerhards -
Architekt vs. Bauträger: Kostenermittlung vs. Festpreis
Ich nehme nicht einseitig Partei ...
Werter Fragesteller
sondern habe nur die Tatsachen dargestellt, die da wären:1) Ein Architekt gibt - im Gegensatz zu Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer - keinen Festpreis ab, sondern erstellt Kostenermittlungen, die überschläglich ermittelt, geschätzt oder berechnet sein können, aber immer eine Schwankungsbreite haben MÜSSEN. Denn der Architekt ist nicht in der Lage, vorher zu WISSEN, was die Firmen für Preise nehmen. Er kann nur an Hand seiner Erfahrung - oder von Tabellenbüchern - zu erwartende Preise ansetzen.
Dafür sind dem Architekt (oder sollten zumindest sein) die gewünschten Standards wichtig, ebenso die Ausführungsqualität.2) Ein Bauträger gibt Ihnen einen Festpreis. Wenn der sich dann verhauen hat (passiert denen nämlich auch) kann er an Qualität und Standard "schrauben", ohne dass Sie es merken. Oder sind Sie als Laie in der Lage, verschiedene Poroton-Qualitäten auseinander zu halten? Wohl nicht. Dann gibt es eben nen billigen Poroton ☹.
Außerdem macht der Bauträger eine Mischkalkulation; will heißen, bei jedem Bau rechnet der 1,2 vielleicht auch 5 % Kalkulations- und Massenberechnungsirrtum (Kalkulationsirrtum, Massenberechnungsirrtum) mit in den Preis rein. Bei 4 Bauten passt es, beim 5 ten hauen ihm die Preise ab, das hat er dann mit den vier vorhergehenden verdient - was sein gutes Recht ist übrigens.3) Ist zu prüfen, wie hoch die Mehrkosten wirklich sind:
a) stimmen die Aushubmassen
b) welche Summe war in der Kostenermittlung für Aushub drin (wird die nicht überschritten, wäre Ihnen sowieso kein Nachteil erwachsen)
c) wie hoch sind die - evtl. - Mehrkosten am Ende des Baus. Wenn der Architekt unterm Strich eine Null hinbekommt, ist doch gut.
d) nochmal die - zugegebenermaßen provokante - Frage: Wenn Sie aus den - evtl. - Mehrkosten einen Schaden gegen den Architekt herleiten wollen, wollen Sie ihm dann alle die €'s, die er bei anderen Gewerken unter der Kostenermittlung bleibt, schenken? Glaub ich nicht 😉.4) Ihr Architekt ist nicht neutral, zumindest beim Thema Aushub. Dies war Ihnen anscheinend vorher bekannt. Ich halte es für - vorsichtig ausgedrückt - naiv, hier auf ein unabhängiges Handeln des Architekt zu hoffen.
5) Habe ich Sie deswegen darauf hingewiesen, dass Sie dann die Neutralität in anderer Form - und seien es Sie selbst, wenn Sie neutral bleiben können - herstellen.
So, war hoffentlich ausführlich genug. -
Architekt als Erschließer: Interessenkonflikt im Erdaushub-Fall?
jain- klar ist dies Forum Architekt-lastig
- vom Maß der "zulässigen" Verschätzung habe ich als Laie keine Ahnung
- Ihr Architekt ist in DIESEM Punkt ein Grenzfall, da er selber wirtschaftlicher Vertragspartener als Erschließer (und auch als Grundstücksverkäufer? , habe ich gerade nicht in Erinnerung) ist.
Ein offenes Grspräch, mit der Bitte, die anderen, kommenden Position nochmals kostenlos zu überprüfen wäre glaube ich das Beste. Dann weiß der Architekt, dass sie sauer sind, geben ihm aber Gelegenheit, sich künftig "besser" zu verhalten. Evtl. guckt er dann künftig genauer hin.
-
Kostenanschlag: Zusicherung für günstigere Erdaushub-Abrechnung
Dass gewisse Kostenschwankungen anfallen ...
(auch z.B. nach verändertem Ausstattungswunsch) ist mir völlig klar. Es ist in unserem Fall nur so, dass der Architekt uns mit einem Kostenanschlag (der schon durch konkrete Firmenangebote unterlegt war) zunächst negativ überrascht hat, verbunden aber mit der (mündlichen) Zusicherung, dass es "ab jetzt auf jeden Fall billiger wird", da 1. die ausgeschriebenen Massen bei ihm immer über den tatsächlichen liegen und 2. die Angebote noch nachverhandelt werden.
Ich werde zunächst ein klärendes Gespräch suchen.
MfG Mike Gerhards -
Erdaushub-Massen: Nachverhandlung laut VOB möglich?
Manchmal ...
glaube ich's einfach nicht!
Das in den Leistungsverzeichnissen Mehrmassen drin sind, ist normal, weil die Massen gerundet werden - keiner schreibt 37,28 m² aus - und dann eben nach oben. Aber dies sind i.d.R. 5, max 10 %. Max., weil ab da der Unternehmer laut VOBAbk. nachverhandeln kann.
Aber Nachverhandeln? . Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Entweder
die Firmen kennen den Architekt, wissen, dass nachverhandelt wird und schlagen x% drauf, die dann gnädig und unter Absingen schmutziger Lieder nachgelassen werden
oder
sie kennen ihn - oder sein Nachverhandeln - nicht, lassen etwas nach und suchen dann Lücken zum Wiederreinholen des Nachlasses.
Leider leben auch viele Bauherren auf diesem Dampfer - da ist doch noch was drin, das muss noch mal verhandelt werden - ist aber heute nicht mehr.
Und wenn ich einen Kostenanschlag bekäme, der mir - der Höhe nach - nicht gefällt und ich zu hören bekomme, dass wird billiger, stellt sich mir als erstes die Frage, warum werden dann nicht die günstigeren Werte eingesetzt.
Möglichkeit? Damit hinterher keiner sagen, er habe vorher nichts gewusst?
Au Backe -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
BauKI Hinweis:
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Erdaushub-Mehrkosten: Architekt haftet für Schadenersatz?
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob ein Architekt für Mehrkosten beim Erdaushub haftet, wenn die tatsächliche Menge deutlich von der Kostenvorschau abweicht. Dabei spielen Faktoren wie die Kenntnis des Bauherrn über die Geländebeschaffenheit, die Rolle des Architekten als Grundstücksverkäufer und Erschließer sowie die zulässigen Toleranzen bei Kostenschätzungen eine wichtige Rolle. Einige Teilnehmer argumentieren, dass es sich um Sowieso-Kosten handelt, während andere eine Haftung des Architekten bei grober Fehleinschätzung sehen. Die Bedeutung einer klaren Vereinbarung im Bauvertrag wird hervorgehoben.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten sind Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs nicht gegeben, da es sich um Sowieso-Kosten handelt. Dies wird jedoch im weiteren Verlauf des Threads kontrovers diskutiert.
💰 Zusatzinfo: Im Beitrag Erdaushub-Mehrmassen: Architekt haftet für Geländeänderung? wird eine fiktive Rechnung aufgestellt, die die potenziellen Auswirkungen von Mehrmassen auf die Geländehöhe veranschaulicht. Dies dient als Beispiel, um die Dimension der Abweichung zu verdeutlichen.
🔧 Zusatzinfo: Der Beitrag Grundstücksgefälle: Vermesser für Erdaushub-Analyse fragen! schlägt vor, einen Vermesser hinzuzuziehen, um das genaue Geländeniveau zu bestimmen und somit eine präzisere Grundlage für die Erdaushubplanung zu erhalten. Dies kann helfen, spätere Abweichungen zu minimieren.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten vor Vertragsabschluss alle relevanten Informationen über die Geländebeschaffenheit einholen und den Bauvertrag sorgfältig prüfen. Im Falle von Abweichungen beim Erdaushub sollte frühzeitig das Gespräch mit dem Architekten gesucht und gegebenenfalls rechtlicher Rat eingeholt werden. Siehe auch Architekt vs. Bauträger: Kostenermittlung vs. Festpreis für die Unterschiede in der Haftung.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Erdaushub, Mehrkosten, Architekt, Haftung". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
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- … Ihr habt einen Architekten! Richtig? …
- … Da kommen dann Angebote eingetrudelt, die Ihr mit dem Architekt durchschaut, er empfiehlt möglicherweise ein bestimmte Firma, vielleicht die günstigste oder …
- … den Eigenleistungen und von Euch gekauftem bzw. verbauten Material hat der Architekt wenig Steuerungsmöglichkeiten, aber bei Fremdfirmen, nun, da muss es ja irgendwann …
- … Architektenkammer: Beschwerde bei Kostenexplosion! …
- … Beschwerde an die Architektenkammer …
- … keine Zahlungen an den Architekten bis zur Klärung …
- … Ich weiß, dass hier viele Architekten mitlesen, bitte nicht persönlich nehmen (es sei denn, sie sind …
- … derjenige ;-)), aber der Kollege tritt den Ruf der Architekten wirklich in den Dreck, es sei denn, es gibt wieder unbekannte Nebenbedingungen ... …
- … Architekt: Fehlende Angebote & mangelnde Kostenüberwachung …
- … wie ich schon geschrieben habe: Wir haben keinerlei Angebote gesehen! Der Architekt hat uns imemr wieder gesagt, er kennt seine Firmen alle, mit …
- … zu gutgläubig - aber ehrlich gesagt, dachte ich, wenn man einen Architekten für die Bau und Kostenüberwachung bezahlt, tut er das auch …
- … zusammen losgefahren und haben ausgesucht, was uns gefällt (zu dem vom Architekten als idealen Anbieter angepriesenen Hersteller). Über die Preise wurde Vorort …
- … nie gesprochen, der Architekt bekam angeblich die Angebote zugeschickt und auf meine ständige Frage, ob wir uns das ausgesuchte leisten können, hat er immer mit wir liegen absolut im Rahmen geantwortet! …
- … Ich war auch bis gestern im Glauben, wir sind grad mal 4 T. drüber, das wäre auch in Ordnung- trotz der Unmengen an Eigenleistung! Material dafür haben wir genau das gekauft, was in der Baukostenermittlung laut Architekt zugrunde gelegt wurde, daher kann es also auch nicht kommen …
- … Bauplanung: Fehlende Pläne verursachen Mehrkosten! …
- … Es sind nie Ausschreibungen etc. gemacht worden vom Architekten. Zum Beispiel haben sich auch sämtliche Handwerker beschwert, weil …
- … keinen Werkplan, den hat die Zimmerei dann selbst gemacht, weil der Architekt keinen au die Bahn gegriegt hat! Das ist doch Schlamperei oder …
- … ich mich nun gar nicht mehr auf, denn es gab zwei Architektenverträge zu denen jeweils eine Pauschale vereinbart wurde, welche in mehreren …
- … Abschlagszahlungen fällig waren! Somit hat der Architekt sein Geld längst bekommen! Aber wer kommt nun für die durch ihn entstandenen Mehrkosten am Haus auf! Wenn die Bausparkasse nicht nachfinanziert, wovon sollen …
- … Bauvertrag: Bauherr vs. Architekt als Vertragspartner …
- … Eigentlich tut dies der Bauherr (natürlich mit fachlicher Unterstützung durch den Architekt), da er eben der Vertragspartner ist. Beim Bauträger beauftragt der …
- … (habt Ihr?) gehört dies natürlich dazu. Das kostet Zeit (dem Architekt), kostet Geld (Euch) und spart Ärger (Euch allen). …
- … macht übrigens der Architekt nicht! Klar kann man E-Dosen in den Plan pinseln oder die Deckenauslässe festlegen, aber einen qualifizierten E-Plan ist nicht Job des Architekten. Das kann er nämlich - in der Regel - …
- … Um das ramponierte Vertrauensverhältnis zum Architekt zu kitten würde ich mir nun aber mal die Angebote zeigen lassen. Gibt's keine, gibt's Ärger. …
- … Der Architekt ist nämllich verpflichtet im Sinne des Bauherren das für den …
- … Vielleicht berichtest Du mal wie denn das Vertragsverhältnis mit dem Architekt aussieht. Was wurde beauftragt. …
- … Architektenhaftung: …
- … Fehlende Fachplanung & Mehrkosten …
- … Elektroplan gab für die Elektriker => Sache des Fachplaners Elt oder Extra-Honorar für den Architekten …
- … Ansonsten muss ich dem Kollegen Bock recht geben. Haben Sie dem Architekten eine Vollmacht erteilt? …
- … Haftung für die Mehrkosten: Da gibt …
- … es eine Menge Urteile für und gegen die Architekten. Die Richtung hängt stark an den Umständen. …
- … Holzbau: Fenstermaße & Architekten-Eleganz …
- … besonders eleganter Architekt war ;-) …
- … Architektenkosten: Fehlende Angebote & Aufsichtspflichten …
- … Trotzdem hat der Enduser die vollen Architektenkosten aufs Auge gedrückt bekommen. Bis zu dem Zeitpunkt, an …
- … Der Architekt hat ebenfalls seine Aufsichtspflichten (volle Beauftragung) nicht wahrgenommen. …
- … Und auch das Verhalten der BH wundert mich. Sie wissen nicht was der Architekt bei der Kostenplanung zugrunde gelegt hat, aber egal was sie …
- … Architektenvertrag: Leistungsphasen & Holzbaufirma …
- … Also, im ersten Architektenvertrag war folgendes vergeben: …
- … Dann gab es die ersten Schwierigkeiten, weil der Architekt keinen Werksplan für die Holzbaufirma auf die Bahn gegriegt hat. Weil die Holzbaufirma nicht länger warten konnte wegen anderer Terminarbeiten und anfangen musste, wurde dieser Plan dann mit unserer Hilfe und anhand der Vorplanungen von der Holzbaufirma selbst gemacht. …
- … nachdem wir zu diesem Zeitpunkt aber schon viel Geld an den Architekten bezahlt hatten, wollten wir den Architekten um nicht …
- … und haben die Unstimmigkeiten aus der Welt geschafft und einen zweiten Architektenvertag gemacht. In diesem wurden dann die Punkte 7. Mitwirkung bei …
- … Für diese beiden Verträge ist der Architekt auch bereits von uns bezahlt worden da die Abschlagsrechnungen immer sehr …
- … Die Vergabe hat komplett der Architekt vorgenommen, ohne mit uns darüber zu sprechen - aber da er uns immer versichert hat, dass er die Firmen gut kennt und die Preise völlig in Ordnung sind, haben wir im vertraut. (Es kamen solche Aussagen wie: Wir haben so gut kalkuliert, da kommen wir locker hin - oder: für den Preis bekommen wir das sonst niergendwo, etc.) …
- … Die Rechnungen von den Firmen wurden an ihn geschickt, er hat sie geprüft und abgezeichnet und ich habe sie überwiesen. Da sie aber vom Architekt abgezeichnet und als OK bezeichnet wurden- und ich doch davon …
- … Übrigens sitzt der Architekt nun mit einem schrecklich bedrücktem Dackelgesicht vor mir und versteht nicht …
- … Leistungsphasen: Architekt nur bis Baugenehmigung beauftragt? …
- … das der Zimmerer den Werkplan machen musste. Ja wieso denn. Der Architekt hatte doch bloß bis zur Baugenehmigung im Auftrag. …
- … aber Sie verlangen schon ab bissel viel für Ihr (an den Architekten zu zahlendes) Geld, oder. …
- … Bauvertrag: Architekt krank – Holzbaufirma als Notlösung …
- … Architekt machen ... …
- … Es war mit dem Architekten sehr wohl besprochen, …
- … jeweils bei Beginn des nächsten Abschnitts neu gemacht werden und der Architekt kam nicht, weil er wie sehr oft in der Bauzeit wieder …
- … und die Holzbaufirma anfangen musste, wurde dieser Plan anderweitig gemacht. Der Architekt hat dann beim nächsten Termin (sehr oft haben wir ihn ja …
- … Die Holzbaufirma war nicht begeistert, den Plan zu machen, weil der Architekt die nötigen Maße nicht geliefert hat - was am Ende dazu …
- … führte, dass sich Baufirma und Architekt total verstritten haben und ich als Vermittler agieren musste, weil der Architekt und der Chef der Baufirma nicht mehr miteinander gesprochen haben …
- … übrigens nicht! (Es flatterten dann Baubehinderungsanzeigen seitens der Baufirma an den Architekten über mein Fax, usw.) …
- … Betreffend der Kostenüberwachung meinerseits habe ich mich an den vom Architekten ausgefüllten Baufortschrittsanzeigen orientiert. Bei der Aneige vom 13.12.05 haben wir …
- … ! Der Rohbau muss doch für den Architekten genau zu berechnen sein, da das Haus doch nach einem …
- … Rohbau: Direktabrechnung mit Unternehmen statt Architekt …
- … Sie mit Anwaltshilfe auch kein Geld für den Rohbau an den Architekten aus, sondern versuchen, wie gesagt mit Hilfe eines Anwalts direkt …
- … Vorteil, das a) das strittige Geld bei Ihnen bleibt, b) der Architekt erst mal Klagen muss (wenn er sich sicher ist, er hat …
- … Architektenfehler: Ursachenforschung & Konsequenzen …
- … ... ich mag nicht an 'nen Fake glauben. Wer macht sich denn soviel Arbeit und tippt den ganzen Kram, wenn da nicht was dahinter steckt. Man weiß halt nur nicht was. Langsam dröppelt ja durch, dass da so einiges krumm gelaufen ist (und nicht nur von Architektenseite aus). …
- … Baukostenexplosion: Architekt meldet 50T Mehrkosten! …
- … Architekten! …
- … so - wie ich es auch geschrieben habe! Seit unser Herr Architekt mir vor einer Woche mitgeteilt hat - dass wir 50 T. …
- … gewesen - das habe ich inzwischen auch kapiert - ihm als Architekt die Vergabe der Arbeiten zu überlassen in der Meinung, er würde …
- … von diesen fünf hat ein detailliertes Angebot erstellen können, da vom Architekten keine genauen Angaben gemacht wurden bzgl. Menge, Größe, Ausführungen, etc., …
- … und haben sich die Arbeit angesehen und darauf hin hat der Architekt den Auftrag erteilt! …
- … - da er Architekt aber keine schriftlichen Angebote erhalten hat, konnte er die Firmen auch nicht festnageln- und schon gar keine Rechnungen mit Angeboten vergleichen - wie auch? Und genau so ist es gelaufen! …
- … Ich habe auch keine schriftliche Mitteilung, dass wir den vereinbarten Kostenrahmen nicht einhalten können! Am Dienstag haben wir einen Termin mit Architekt und Finanzberater, der mit uns und dem Architekt die Finanzierung …
- … ja endlich mal Detail bekommen - aber ich vermute, dass der Architekt zu diesem Termin nicht auftauchen wird ... …
- … Liebe Grüße an alle verantwortungsbewussten Architekt's, die soetwas nicht machen! …
- … Bauträger vs. Architekt: …
- … denn hier die Stimmen der Vertreter der Fraktionmit einem Architekten, und alles wird gut? . Hier haben wir doch offenbar …
- … Architekten: Unmut über mangelnde Kostenkontrolle …
- … mal ehrlich liebe Architekten …
- … das alles wird gut, baue mit einem Architekt wird hier gerade vollständig entkräftet. …
- … Selbstverständlich muss sich die Fragestellerin einiges selber anlasten. Es kann doch aber nicht wirklich wahr sein, dass sie im treuen Glauben, alles richtig zu machen, mit dem Architekt baut und der den ganzen Mist macht. …
- … HOAI sein nur ein Abrechnenmodel, keinesfalls aber eine Aufgabenvorgabe für den Architekt. Offenbar hat der nichts gemacht, außer Mist. …
- … der Welt rechnet der Architekt nach HOAIAbk. ab, macht aber keineswegs die dort aufgegebenen Verpflichtungen (nicht das richitge Wort, ich weiß)? Warum ist bei einem Architekt nur das Ziel das Entscheidende, nicht aber der Weg dorthin …
- … In einem mir bekannten Fall hat der Architekt die Kostenschätzung so lange hin und her gezaubert, bis es erst …
- … überschritten waren. Diese Überschreitung war zu 100 % auf eigenwillige Auftragsvergabe des Architekt ohne Rücksprache mit dem BH zurückzuführen. und nun klagt der Architekt …
- … Mehrkosten: Wer trägt die Schuld bei Fehlvergabe? …
- … Dem Architekt kein Honorar mehr zu bezahlen wäre logisch - da aber …
- … hat sich das erledigt! Wer aber übernimmt nun die bereits entstandenen Mehrkosten für zu kostspielige Vergabe der einzelnen Arbeiten? Bei den Türen, Fußböden …
- … tun kann! Die Vergabe der einzelnen Arbeiten war immer durch den Architekt, nie durch uns! Durch Aussagen wie: Das ist eine gute Firma, …
- … schon viel gemacht ... habe ich mich darauf verlassen, dass der Architekt unseren Kostenrahmen beachtet war für mich selbstverständlich - wozu sonst hätten …
- … waren? Ist das nicht die Pflicht eines mit der Bauüberwachung beauftragten Architekt, so etwas zu verhindern? …
- … kommen? Wer haftet für die entstandenen Mehrkosten? Kann ich da irgendetwas machen? …
- … Architektenhaftung: Grobe Fahrlässigkeit & Mehrkosten …
- … Hörner den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, sehe ich die unprofessionelle Art Ihres Architekten als grob fahrlässig an. …
- … zu Seite stehen und weitergehenden Schaden vermeiden zu suchen. Entstehen dabei Mehrkosten über die Beauftragung an, muss darüber einfach geredet werden aber dies …
- … Ethik. In der heutigen Zeit gehört nun mal sowohl für einen Architekt wie speziell für uns Generalunternehmer's die laufende Kostenkontrolle zum Einmaleins …
- … Rechtsanwalts für die beste Lösung, da die Vorgehensweise des werten Kollegen Architekt sich leider im Dunstkreis der durchaus üblichen Praktiken am Bau bewegt …
- … Architekten: Freihändige Aufträge & Kostenkontrolle …
- … ... also erstmal: wenn das alles so gelaufen ist, d.h. Architekt vergibt munter freihändig Aufträge und drückt sich geschickt um die …
- … Niemand hat gesagt: Bau mit Architekt und alles wird gut! Auch hier gibt es bessere und schlechtere …
- … unserer Zunft. Kein Architekt käme auf die Idee zu behaupten: Wir machen alles richtig, baut mit uns und Eure ewigliche Glückseligkeit ist garantiert. Wir sind keine Halbgötter, die nichts falsch machen. Das ist die Ärzteschaft. …
- … Die Wahrscheinlichkeit mit einem Architekten eine Bauchlandung zu erleben ist schlichtweg viel geringer ... …
- … Architektenvollmacht: Wer vergibt Aufträge & wer zahlt? …
- … Falls ich das richtig verstanden habe, sind die Aufträge vom Architekten vergeben worden? Wer war denn dann Rechnungsempfänger? Vermutlich kommt …
- … es darauf an, welche Vollmachten der Architekt hatte oder eben nicht hatte. …
- … Architekten: Vertrauensverhältnis vs. Kostenrahmen …
- … Architekt: Einzelfall oder Berufsbild in Gefahr? …
- … Allgemeinkritik am Architekt hilft sicher nicht weiter! …
- … Fall einfach super super Pech gehabt mit diesem Architekten und ich bin ganz sicher, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt - denn sonst gäbe es das Berufsbild Architekt heute nicht mehr - wer sollte denn da noch einen …
- … beauftragen! Meine beiden Schwestern haben ebenfalls gebaut - mit Architekt und bei beiden wurde der Kostenrahmen eingehalten und die beiden Architekten haben eine einwandfreie Arbeit geleistet - zum Teil über …
- … Schon allein, dass es Architekten gibt, die sich in diesem Forum den Käse anderer antun …
- … doch schon äußerst hilfsbereit und liebenswert - ich würde wieder mit Architekt bauen - nur wäre ich diesmal nicht so gutgläubig - sondern …
- … Streitwert der RA seine Kosten berechnet. 50.000 oder Gesamtwert? Oder nur Architektenhonorar? …
- … Baukosten: Architekt liefert keine Klärung! …
- … bis heute keine Klärung der explodierten Baukosten durch Architekt! …
- … Klärung gebracht! Der Architekt kam zwar zum Termin, hatte aber weder ein Angebot noch irgendwelche anderen Zahlen dabei! Er hatte den Termin vor einer Woche mit dem Finanzierer ausgemacht und hatte nichts dabei, was die Kostenexplosion erklären hätte können! Da es aber gar kein Problem ist , die ganzen Zahlen zu belegen, wird er nun versuchen, alles bis nächsten Dienstag zusammen zu haben und lässt es uns dann zukommen! Ferner droht er uns, wenn wir im zu Nahe treten, dann würde er gehen und gar nichts mehr machen - noch weniger wie bisher wird aber nicht gehen, denke ich! Der Finanzberater war völlig fassungslos und ist auch der Meinung, dass da irgendetwas ganz gewaltig hinkt! …
- … Nun war der Hersteller des Holzrohbaus heute am Bau, um sich ebenfalls eins Bild zu machen, wie das geschehn konnte! Ich habe ihm die Baukostenrechnung des Architekt gezeigt. Er hat die Baukosten ermittelt, indem er 220 mal …
- … und dann würde sich auch der Preis erklären! Kann sich ein Architekt so verrechnen oder ist es nicht so, dass er durch seine …
- … Kann es sein, dass der Architekt- weil er ja wusste, wieviel Geld wir maximal für das Haus …
- … Mein Eindruck: Sie werden mit dem Architekten ohne Hilfe eines Fachmanns nicht zu einer gütlichen Einigung kommen …
- … Sie sich gedanklich von Fragen wie Kann es sein, dass der Architekt sich bei der Planung dies oder jenes gedacht hat? , Müssen …
- … wenn Sie beweisen können, dass zw. Ihnen und dem Architekt klar war, dass die Bausumme einzuhalten ist hilft Ihnen vielleicht das …
- … Wenn Bauherr und Architekt einen bestimmten Kostenrahmen als vertraglich geschuldete Beschaffenheit vereinbart haben, stellt jede …
- … Überschreitung einen Mangel des Architektenwerkes dar. …
- … Horrorszenario: Architekt unterschlägt Handwerkerrechnung! …
- … um nach evtl. vorhandenen Angeboten zu fragen, habe icherfahren, dass der Architekt auch noch eine Rechnung der Bodenplattenfirma unterschlagen hat! Die Rechnung über …
- … 15 T wurde am 20.10.05 an den Architekt geschickt und ich habe sie am Klärungstermin vergangenen Dienstag bekommen - Gott sei Dank war der Finanzberater dabei und ich habe dafür einen Zeugen! Der Handwerker ruft seit 3 Monaten ständig beim Architekt an und möchte sein Geld und wird mit Hatte Herzinfarkt, …
- … und sonst. Lügen hingehalten! Damit kann ich doch Beweisen, dass der Architekt die Kostenüberschreitung bewusst vor mir geheim gehalten hat. Hätte ich bereits …
- … bei Bauprojekten. Bauherren sollten sich umfassend informieren und die Leistungen des Architekten kritisch hinterfragen, um Baukostenexplosionen zu vermeiden. Die Einhaltung des Kostenrahmens …
- … 1776646771,/forum/architektur/11283.php,/forum/architektur/10655.php,/forum/dig/10586.php,/forum/neubau …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - 10552: Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz prüfen!
- … Erdaushub: Haftet Architekt bei Mehrkosten? …
- … Erdaushub-Mehrkosten durch Architekt: Wer haftet? Möglichkeiten für Schadenersatz …
- … Erdaushub, Mehrkosten, Architekt, Haftung, Schadenersatz, Ausschreibung, Kostenvorschau, Schlussrechnung, Bauvertrag, Baugrund …
- … Architektenrecht, Erdarbeiten, Bauplanung, Kostenkontrolle …
- … Erdaushub-Abweichung: Architekt haftet für Mehrkosten? Schadenersatz …
- … wir bauen als Bauherren mit einem Architekten, der uns (über seine GmbH) auch das Grundstück in einem Erschließungsgebiet verkauft hat. …
- … Für den Erdaushub hat der Architekt ca. 450 m³ ausgeschrieben bzw. in der …
- … entsprechende Kosten angesetzt. Tatsächsächlich haben wir jetzt eine Rechnung mit einem Erdaushub von ca. 700 m³ mit entsprechenden Mehrkosten (ca. 2500 ). …
- … Differenz kommt dadurch zustande, dass der Architekt für die 450 m³ die alten Bodenhöhen zugrunde gelegt hat. Zwischendurch wurde aber eine Baustraße durch das Gebiet gezogen (Erschließer ist Architekten-GmbH) und der dabei angefallene Aushub ist zumindest zum Teil …
- … auf den anliegenden Grundstücken gleichmäßig verteilt worden, wobei der Architekt zu diesem Zeitpunkt auch schon wusste, dass wir an der Stellen einen Keller bauen wollen. …
- … Haftet der Architekt für grobes Fehlmaß bei der Ausschreibung/Kostenvorschau? …
- … Sache schriftlich zustellen und ggf. mit der Schlussrechnung des Architekten verrechnen (denn ich muss ja jetzt noch ein paar Monate mit dem Architekten zusammen arbeiten und will ja keinen Rechtsstreit)? …
- … einer erheblichen Abweichung zwischen der ausgeschriebenen und der tatsächlichen Menge des Erdaushubs konfrontiert sind. Dies kann zu erheblichen Mehrkosten führen. …
- … Fehlerhafte Ausschreibung durch den Architekten (z.B. falsche Bodenhöhen, ungenaue Mengenermittlung). …
- … Prüfung der Architektenhaftung: …
- … Der Architekt haftet für Fehler in seiner …
- … Planung und Ausschreibung. Wenn die Abweichung auf einem Fehler des Architekten beruht, kann er für die Mehrkosten haftbar gemacht werden. Dies gilt insbesondere, wenn der Architekt auch …
- … Sie haben möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz. Dieser kann die Mehrkosten für den Erdaushub, aber auch weitere Schäden (z.B. Verzögerungsschäden) umfassen. …
- … Prüfen Sie den Kaufvertrag und den Architektenvertrag auf Regelungen zur Haftung und Gewährleistung. …
- … die Mehrkosten zu übernehmen. …
- … Architektenhaftung …
- … Die Architektenhaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung …
- … eines Architekten für Planungs- und Baufehler, die zu Schäden beim Bauherrn oder Dritten führen. Architekten haften für die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik …
- … und die sorgfältige Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten.Verwandte Begriffe: Bauherrenhaftung, Planungsfehler, Bauleitung. …
- … Wann haftet ein Architekt für Fehler?Ein Architekt haftet für Fehler in seiner Planung, …
- … der Kaufvertrag in diesem Fall?Der Kaufvertrag ist relevant, da der Architekt auch das Grundstück verkauft hat. Dies kann eine besondere Vertrauensstellung begründen, …
- … die seine Haftung erhöhen kann. …
- … Architektenvertrag prüfenÜberprüfen Sie die Vertragsbedingungen bezüglich Haftung und Leistungsumfang des …
- … Architekten. …
- … Architekt-GmbH: Wer baut das Haus wirklich? …
- … das Haus? Die Architekt-GmbH? …
- … Erdaushub: Gewerke vergeben, Architekt nicht Bauträger …
- … höhenmäßige Änderung des Geländes um +70 cm, dies sollte auch der Architekt gemerkt haben. …
- … Mehraushub: Keine Schadenersatzansprüche gegen Architekten …
- … sich um Sowieso-Kosten und keine vom Architekten zu vertretenden Mehrkosten. Schadenersatzansprüche in Höhe des Mehraushubs gibt es nicht. Ich hoffe, ich bleibe von Bauherren verschont, die mir monatelang zwecks guten Arbeitsklimas freundlich ins Gesicht lächeln, um dann nach getaner Arbeit meine Schlussrechnung mit halbseidenen Forderungen aufzurechnen. …
- … Erdaushub-Menge: Genauere Ermittlung im Vorfeld möglich? …
- … Erdaushub-Kosten: Architekt für Deponie verantwortlich? …
- … Architekten zu vertreten? …
- … Es ist nicht okay, meinen Erdaushub auf ein …
- … Erdmassen auf dem Grundstück nach dem Aushub der Baustraße sind unnötige Mehrkosten. …
- … Grundstücksanpassung: Architekt haftet für Erschließungskosten? …
- … sich ja jetzt so an als hätte der Architekt dem armen Bauherrn einen Hügel auf sein Grundstück geschüttet, den dieser abtragen und entsorgen muss. In Wirklichkeit wurde das Grundstück an die Erschließungsstraße angepasst und genau so wurde das Grundstück gekauft. Wäre die Anpassung nicht erfolgt, würde es bestimmt heißen: Architekt-GmbH hat Erschließungsstraße falsch gebaut, ich muss auffüllen, kann ich …
- … dem Architekten (natürlich erst wenn er fertig ist, ich will ja dass er brav arbeitet) die Auffüllung von der Schlussrechnung abziehen? …
- … Erdaushub-Infos: Mehr Details für Kostenermittlung nötig! …
- … Architekt-Fehler: Anspruch bei grober Erdaushub-Verrechnung? …
- … Warum habe ich keinen Anspruch gegen einen Architekt, der sich dermaßen grob verrechnet, bzw. vergessen hat, dass vor kurzem …
- … Eigentlich bezahle ich einen Architekt und einen Bauleiter, damit solche groben Sachen nicht passieren, sonst hätte …
- … Grundstücksgefälle: Vermesser für Erdaushub-Analyse fragen! …
- … Der Bauleiter ist übrigens vom Architekten beauftragt (früher Angestellter des Architekten). …
- … Aber, werter Fragesteller, Sie haben eine Firma, die Ihrem Architekt gehört, mit dem Hausbau beauftragt. Sie glauben doch bitte nicht wirklich, …
- … Architekten-Fehler: Toleranzen bei Kostenschätzung zulässig? …
- … Wenn der Architekt die Kosten und Massen in seiner Eigenschaft als Architekt und …
- … Bauträger gemacht hat, steht ihm das Recht des Fehlers zu. Auch Architekten verrechnen sich mal ;-). …
- … dem Architekten mehr oder weniger hohe Toleranzen zuzubilligen. Oder schenken Sie ihm im Gegenzug das Geld, wenn er mal zu teuer geschätzt hat? ;-(((. …
- … Architekt-Haftung: Grober Fehler bei Erdaushub-Planung? …
- … wie beschrieben, baut nicht die Architekt-GmbH mein Haus. Diese ist lediglich Grundstücksverkäufer und für die Erschließung des Gebietes zuständig. Ausführend tätig sind von uns beauftragte dritte Firmen, deren Ausführungen m.E. auch unabhängig vom Architekt und/oder Bauleiter geprüft werden können. …
- … noch nicht in den Kopf, dass dem Architekt das Recht des (groben) Fehlers bei der Planung zusteht (50 % Abweichung beim Aushub in meinem Fall). Aber mag ja alles sein. …
- … Ich finde aber Sie nehmen hier im Forum sehr einseitig Partei für Ihren Berufstand. Einerseits sagen Sie, wer ohne Architekt/Bauleiter baut, ist selber schuld, andererseits sagen Sie, wer sich …
- … den Architekt/Bauleiter leistet und der verrechnet sich, ist auch selber schuld. …
- … Architekt vs. Bauträger: Kostenermittlung vs. Festpreis …
- … 1) Ein Architekt gibt - im Gegensatz zu Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer - keinen Festpreis …
- … berechnet sein können, aber immer eine Schwankungsbreite haben MÜSSEN. Denn der Architekt ist nicht in der Lage, vorher zu WISSEN, was die Firmen …
- … Dafür sind dem Architekt (oder sollten zumindest sein) die gewünschten Standards wichtig, ebenso die Ausführungsqualität. …
- … 3) Ist zu prüfen, wie hoch die Mehrkosten wirklich sind: …
- … c) wie hoch sind die - evtl. - Mehrkosten am Ende des Baus. Wenn der Architekt unterm Strich eine Null …
- … zugegebenermaßen provokante - Frage: Wenn Sie aus den - evtl. - Mehrkosten einen Schaden gegen den Architekt herleiten wollen, wollen Sie ihm dann …
- … 4) Ihr Architekt ist nicht neutral, zumindest beim Thema Aushub. Dies war Ihnen anscheinend …
- … - vorsichtig ausgedrückt - naiv, hier auf ein unabhängiges Handeln des Architekt zu hoffen. …
- … Architekt als Erschließer: Interessenkonflikt im Erdaushub-Fall? …
- … - klar ist dies Forum Architekt-lastig …
- … - Ihr Architekt ist in DIESEM Punkt ein Grenzfall, da er selber wirtschaftlicher Vertragspartener …
- … kostenlos zu überprüfen wäre glaube ich das Beste. Dann weiß der Architekt, dass sie sauer sind, geben ihm aber Gelegenheit, sich künftig besser …
- … Kostenanschlag: Zusicherung für günstigere Erdaushub-Abrechnung …
- … völlig klar. Es ist in unserem Fall nur so, dass der Architekt uns mit einem Kostenanschlag (der schon durch konkrete Firmenangebote unterlegt war) …
- … Erdaushub-Massen: Nachverhandlung laut VOBAbk. möglich? …
- … die Firmen kennen den Architekt, wissen, dass nachverhandelt wird und schlagen x% drauf, die …
- … Erdaushub-Mehrkosten: Architekt haftet für Schadenersatz? …
- … 1776596045,/forum/alternat/10434.php,/forum/architektur/11262.php,/forum/architektur/10678.php,/forum/architektur/10655.php,/forum/architektur/10552.php,/forum/architektur/10133.php, …
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Bauantrag Doppelhaushälfte: Tunnelnähe, Gründung, Mehrkosten & Statik prüfen?
- … Bauantrag für Doppelhaushälfte in Tunnelnähe verzögert? Infos zu Gründung, Mehrkosten & Statik. Jetzt prüfen lassen! …
- … der nächste 4 Meter, ... usw. Entsprechend größer ist natürlich der Erdaushub, der Bedarf an Beton und Bewehrung. …
- … Tunneltrasse nicht ausreichend. Nun wird ein stärkeres Treppenfundament gefordert, was größere Erdaushubarbeiten, mehr Beton und Bewehrung bedeutet. …
- … deutet darauf hin, dass die Tunnelnähe ein bekanntes Problem darstellt. Die Mehrkosten für die Gründung sollten bei der Bewertung des Grundstückspreises berücksichtigt werden. …
- … Wer trägt die Mehrkosten für die aufwendigere Gründung?Die Frage, wer die Mehrkosten trägt, hängt …
- … Bauantrag Doppelhaushälfte: Haftungsausschluss im Kaufvertrag prüfen! …
- … Aufgrund von Sachmängeln, Beschaffenheit o.ä. ausschließt. Darüber hinaus wird gerne die Haftung für die Verwertbarkeit in Bezug auf bauliche Nutzung abgelehnt. …
- … Baugrund Doppelhaushälfte: Architekt & Gutachter – Positive Aussagen? …
- … was sagen Architekt und …
- … 1776616321,/forum/architektur/11379.php,/forum/architektur/11359.php,/forum/architektur/11265.php,/forum …
- … /architektur/11130.php,/forum/architektur/11128.php,/forum/architektur/10921.php,/forum …
- … /architektur/10890.php,/forum/architektur/10842.php,/forum/architektur/10740.php,/forum …
- … /architektur/10727.php …
- BAU-Forum - Bauwissen von Karl-Heinz Ostertag - Bauherren-Erfahrungen: Tipps, Stolpersteine & Checkliste für den Hausbau
- … Planung: Grundstückswahl, Architektenauswahl, Bauantrag …
- … Ein Architekt (welcher für Nusser wohl öfters Baugesucht gemacht hatte, ebenso Vermessungstechniker), machte …
- … wollte Gemeinde wohl für dieses Gebäude einen aufstellen. Nach Rs. des Architekten mit der Baubehörde war dies dann aber nicht notwendig (Einfügung …
- … GmbH. Über einen Planungsauftrag an Bonndorf ließen wir dann beim (alten) Architekt nochmals eine veränderte Ausführung erstellen. Leider wollte die Baubehörde dann doch …
- … jetzt sind zumeist gelöst. Das Holzhaus ist in Planung / Fertigung. Der Erdaushub ist erledigt. …
- … Erdaushub: Beauftragung eines lokalen Unternehmens – Erfahrungen …
- … mit Erdaushub - Vergabe an Örtliches Unternehmen …
- … Der Erdaushub war nicht (wie meist üblich) im Vertragspreis enthalten. Daher eigene Vergabe . Ohne Vergleichsangebot entschieden wir uns für eine örtliche Firma (Und auch da bekamen wir nur eine Preisliste ). Gemeinsames Gespräch mit Erdbauer, Kellerbauer, Hausbauer und Bauherr klärte offene Fragen. Und die Entscheidung scheint gut gewesen zu sein. Nach knapp 2 halben Tagen war der Erdaushub inkl. Schotterschicht erledigt. Bei 10x11 m + Arbeitsraum einige Lkw's …
- … und mit modernem Gerät ausgestattet. Und wir hatten sogar Sonnenschein beim Erdaushub. Außer an 2 Stellen ganz leichtes Hangwasser (wohl wegen starkem Regen) …
- … bereits zu allen Fenstern Kabeln haben legen lassen. Wer nun die Mehrkosten zahlt steht in den Sternen. …
- … Erdaushub & Kanalanschluss: Was kostet das? …
- … interessiernen was der erdaushub uincl. beifüllen, verdichetn u. …
- BAU-Forum - Grundriss-Diskussionen - EFH-Grundriss prüfen: Optimierungspotenzial, Kosten & Risiken im Neubau?
- … EFHAbk. Grundriss, Hausbau Planung, Grundrissoptimierung, Neubau Kosten, Wohnraumgestaltung, Architekt Hausplanung, Raumaufteilung, Bauplanung …
- … Architektur, Bauplanung, Hausbau, Grundrisse …
- … für die Planung und den Bau des Hauses.Verwandte Begriffe: Raumaufteilung, Bauplan, Architekt. …
- … Architekt …
- … Ein Architekt ist ein Fachmann, der Gebäude plant und gestaltet. Er berücksichtigt …
- … Wie finde ich einen geeigneten Architekten für die Planung meines EFHAbk.-Grundrisses?Einen geeigneten Architekten finden …
- … von seinen Kompetenzen und Erfahrungen machen. Achten Sie darauf, dass der Architekt Ihre individuellen Bedürfnisse versteht und in der Lage ist, diese in …
- … Umfang der Leistungen, dem Schwierigkeitsgrad des Projekts und dem Honorar des Architekten. Es ist ratsam, sich vorab ein Angebot einzuholen und die …
- … ist augenscheinlich abgeschlossen, sieht nach Planung eines Architekten aus. …
- … EFHAbk.-Neubau: Grundriss mit Architekt – Lageplan & Familiensituation …
- … Teilnahme. Vorab, die Planung ist vom Architekten erstellt worden! …
- … Bevor wir nun an die 1/50 Pläne rangehen würden wir uns um weitere Kommentare freuen. Wenn jemand eine Idee hat den Keller (kleiner) oder die Kinderzimmer (größer) zu modifizieren ohne Mehrkosten, sind diese Vorschläge sehr willkommen. Der Bauantrag ist zwar …
- … Kritik zum EFHAbk.-Grundriss: Mangelnde Auseinandersetzung Architektur …
- … mit Künstler ansprechen. hier fehlt jeglicher Wille sich mit dem Thema Architektur auseinandersetzen zu wollen. …
- … Bedenken Sie auch, das rundum das Gebäude ein gewisser Arbeitsraum (Erdaushub) und Befahrbarkeit zwecks Verfüllung notwendig ist. …
- … Architekt Sie nicht überzeugen konnte, den Wohnbereich nach Südwesten auszurichten, Sonne ist …
- … Architektur-Kritik: Volksdümmliche Musik vs. Bauschäden …
- … 1776619571,/forum/architektur/11388.php,/forum/ausbauarbeiten/10257.php,/forum/aussenwaende/10396.php,/forum/dig …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Abschlussrechnung Rohbau überhöht: Was tun bei Abweichungen von Ausschreibung & Abschlagsrechnungen?
- … Abschlussrechnung, Rohbau, Ausschreibung, Abschlagsrechnung, Abweichung, Baurecht, Architekt, Honorar, Rechnungsprüfung, Zusatzkosten …
- … Baurecht, Architektenrecht, Honorarordnung, Bauwesen, Rechnungsprüfung …
- … Unser Architekt hat eine Ausschreibung durchgeführt und uns drei Angebote detailliert gegenübergestellt, von …
- … denen wir eine Firma ausgewählt haben, mit der der Architekt bereits mehrfach zusammengearbeitet hat. …
- … Wir haben in der Bauphase drei Abschlagsrechnungen für den Rohbau erhalten und jeweils sofort ohne Beanstandungen bezahlt. Die dritte Abschlagsrechnung wurde nach dem Abschluss der eigentlichen Rohbaumaßnahmen gestellt, wir gingen daher davon aus, dass die einzelnen Positionen den endgültigen Werten entsprechen sollten. Die Rechnungen wurden jeweils vom Architekten geprüft und abgezeichnet. …
- … wir erhöhte Kosten auf uns zukommen sahen, gab es mit dem Architekten vor einigen Monaten ein Klärungsgespräch, in dem wir konkret gefragt …
- … Maßangaben sind aber jetzt deutlich höher. Die Abschlussrechnung wurde ebenfalls vom Architekten geprüft. …
- … Werte in Rechnung gestellt und vom Architekten einzeln als korrekt abgezeichnet werden und später die gleichen Positionen deutlich höher in Rechnung gestellt werden? Wozu dann überhaupt eine detaillierte Abschlagsrechnung, dann hätte auch ein pauschaler Abschlag gereicht. …
- … Haben wir Möglichkeiten, mit Hinweis darauf, dass die Positionen in den Abschlagsrechnungen bereits geprüft wurden, die erhöhten Positionen wieder auf die bereits bezahlten Werte zu kürzen? Oder kann der Architekt in die Pflicht genommen werden, da er …
- … Klärungsgespräch suchen: Nehmen Sie Kontakt zum Architekten und der Baufirma auf, um die Abweichungen zu besprechen. Fordern …
- … Prüfungspflicht Architekt: Der Architekt hat eine Prüfungspflicht der Rechnungen. Er muss sicherstellen, dass …
- … Architekt …
- … Ein Architekt ist ein Planer und Gestalter von Bauwerken. Er ist verantwortlich …
- … werden. Zusatzkosten müssen gesondert vereinbart und abgerechnet werden. Verwandte Begriffe: Nachtragskosten, Mehrkosten, Sonderkosten. …
- … Aufschlüsselung der Kosten an und suchen Sie das Gespräch mit dem Architekten und der Baufirma. Bei Unklarheiten sollten Sie einen Bausachverständigen oder …
- … Welche Pflichten hat der Architekt bei der Rechnungsprüfung?Der Architekt ist verpflichtet, die Rechnungen der Baufirma auf Richtigkeit und Übereinstimmung mit …
- … Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.)Grundlagen der Architektenhonorare und Leistungsphasen. …
- … Wenn ja und wenn Ihr Architekt diese geprüft hat, mal die Massen nachprüfen. …
- … der Architekt gar nicht prüfen können - ergo hätte er die Rechnung nicht weitergeben dürfen. …
- … Und wie begrüden Bauunternehmer und Architekt die Massenabweichungen? …
- … Architekt Fehlerhaft? – Ursachen für Massenabweichungen …
- … nach den maß- und massegeprüften Abschlagszahlungen noch gewachsen ist, wär der Architekt für mich eine Pfeife. Ich nehme aber an, dass da was …
- … Abschlussrechnung Rohbau: Architektenprüfung hinterfragen …
- … der Schlussrechnung lag eine handschrifliche Massenberechnung bei, die auch vom Architekten geprüft wurde. Wir haben allerdings (auch bei den anderen …
- … Ordnung, dass die Abschlagsrechnungen exakt die Werte der Ausschreibungen auflisten, der Architekt dies auch abzeichnet und erst die Schlussrechnung die bereits aufgelisteten Punkte …
- … Mit dem Architekten müssen wir noch sprechen, mit meiner Anfrage hier im Forum …
- … kein vertrauen zu der Rechnungsprüfung (Massenprüfung) des Architekten haben, mal einfach nachkontrollieren. …
- … zusammen mit dem Architekten. …
- … Genau hier liegt unser Problem: die in Rechnung gestellten Maßangaben der Abschlussrechnung mögen ja stimmen, was mich einfach irritiert ist, dass wir diese Änderungen erst auf der Schlussrechnung zu sehen bekommen, obwohl die letzte Abschlagsrechnung den größten Teil der geänderten Posten bereits enthielt und wir den Architekten gegen Ende der Innenausbauphase ganz konkret nach weiteren Preissteigerungen …
- … Gibt es hier evtl. eine Pflichtverletzung des Architekten, auf den wir Ihn zumindest ansprechen können oder ein Entgegenkommen …
- … Als Beispiel war der Erdaushub sowohl im Angebot, als auch in der Abschlagsrechnung noch gleich (habe …
- … Da der Architekt ja die Abschlagsrechnung geprüft hatte, könnte er doch zumindest seinen AG …
- … nachzuprüfen. Ist das nicht etwas unlogisch, da ich ja z.B. den Architekten extra u.a. für diese Aufgabe anheuere und auch bezahle? …
- … Regress gegenüber dem Architekten äußere ich mich hier nicht, da fehlt mir die Ansicht der Gegenseite. …
- … Abschlussrechnung: Architekt zur Rechnungsprüfung befragen …
- … Wenn Sie Kostenübersichten gefragt haben, wäre zu klären, was der Architekt hier geleistet und wie das geleistete war. …
- … Haftungen ist hier nicht möglich, aber sprechen Sie den Architekten …
- … Auch darin könnte ein Grund für Mehrkosten liegen. …
- … 1776456010,/forum/architektur/11283.php,/forum/architektur/10533.php,/forum/architektur/10530.php,/forum/architektur/10517.php,/forum/finanz/11668.php,/forum …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Baufinanzierung prüfen: Ist unser Finanzierungsplan für Fertighaus & Grundstück realistisch?
- … ca. 3.000 als Alleinverdiener. Also wäre es möglich? Zu den Zusatzkosten: Mehrkosten für Hausausstattung sind eingerechnet, Maler-Tapezierkosten und Bodenbeläge sind bei Fingerhaus eh …
- … einer Checkliste meines Fertighausherstellers gemacht habe, in der auch Versicherungen, Bauantrag, Erdaushub und noch ein paar andere Posten drin sind, liegen die Gesamtkosten …
- … 1776572231,/forum/architektur/11337.php,/forum/architektur/11287.php,/forum/architektur/11159.php,/forum …
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