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Bauzeitplan fehlt: Architekt verzögert Hausbau – Was tun bei Bauzeitüberschreitung?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Bauzeitplan fehlt: Architekt verzögert Hausbau – Was tun bei Bauzeitüberschreitung?

Unser Architekt (zugl. Bauleiter) treibt uns in den Wahnsinn weil er keine Bauzeitplanung für unser Einfamilienhaus hat und alles schleifen lässt. Der Rohbauer sollte Ende Oktober 2003! gem Vertag fertig sein, er ist bis heute nicht fertig.
Einige Gewerke habe ich in eigener Regie vergeben, die haben zeitlich und qualitativ geklappt.
Zuletzt den Innenputz. Da die Firma ordentlich und pünktlich gearbeitet hat soll sie auch die Außendämmung mit Außenputz machen. Bei der Baustellenbesprechung verlangte die Firma eine 1:50 Zeichnung der Außenansicht für die Erstellung des Angebotes.
Da ich keinerlei Zeichnungen (außer 1:100 für den Bauantrag)
habe, bat ich die Firma diese beim Architekten anzufordern.
Der hat das abgelehnt mit Copy right-Gründen, "sonst könnte ja das Verputzunternehmen mein Haus nachbauen". Ich meine Schwachsinn!
Natürlich hat er bisher keine Leistungsbeschreibung fertig.
Fragen:
1. Welche Unterlagen stehen mir zu; z.B. ausgefüllte Ausschreibungen der Firmen, Zeichnungen (welche?), etc.
2. Welche Copyright -Rechte hat der Architektan was, er will Unterlagen immer nicht herausgeben, weil dann ja jemand das Haus nachbauen könne. Aber ich bezahle doch seine Leistungen.
PS. Architekt ist für alle Bauphasen beauftragt. Ich habe schon mehrere Tausend € Bereitstellungszinsen bezahlt, weil das Geld nicht abgeflossen ist. Ärgerlich!
Vielen Dank im Voraus
  • Name:
  • Simone
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Es ist sehr ärgerlich, wenn ein Architekt als Bauleiter keine ordentliche Bauzeitplanung erstellt und dadurch Verzögerungen entstehen. Das Fehlen eines Bauzeitplans kann zu erheblichen Problemen führen, insbesondere wenn Gewerke nicht koordiniert sind und Termine nicht eingehalten werden.

    Mögliche Konsequenzen:

    • Verlängerung der Bauzeit
    • Erhöhung der Baukosten (z.B. durch Bereitstellungszinsen)
    • Streitigkeiten mit Handwerkern

    Empfohlene Maßnahmen:

    • 🔴 Dokumentation: Halten Sie alle Verzögerungen, Mängel und Absprachen schriftlich fest.
    • Fristsetzung: Setzen Sie dem Architekten schriftlich eine angemessene Frist zur Vorlage eines detaillierten Bauzeitplans.
    • Rechtsberatung: Konsultieren Sie einen Anwalt für Baurecht, um Ihre Rechte und Ansprüche zu prüfen.
    • Mängelanzeige: Zeigen Sie dem Architekten die Mängel (fehlende Planung, Bauzeitüberschreitung) schriftlich an.
    • Ersatzvornahme: Wenn der Architekt die Planung nicht innerhalb der Frist vorlegt, können Sie einen anderen Architekten mit der Erstellung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Architekten in Rechnung stellen (Ersatzvornahme).

    👉 Handlungsempfehlung: Suchen Sie umgehend rechtlichen Rat und dokumentieren Sie alle Mängel und Verzögerungen detailliert, um Ihre Ansprüche zu sichern.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bauzeitplan
    Ein Bauzeitplan ist eine detaillierte Planung des Bauablaufs, in der alle einzelnen Bauphasen mit ihren jeweiligen Zeiträumen und Abhängigkeiten dargestellt werden. Er dient der Koordination der Gewerke und der Überwachung des Baufortschritts.
    Verwandte Begriffe: Bauablaufplanung, Terminplanung, Projektmanagement.
    Bereitstellungszinsen
    Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von der Bank für noch nicht abgerufene Darlehenssummen erhoben werden. Sie fallen an, wenn sich der Bau verzögert und das Darlehen nicht planmäßig abgerufen werden kann.
    Verwandte Begriffe: Kreditzinsen, Darlehenszinsen, Finanzierungskosten.
    Mängelanzeige
    Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Auftragnehmer (z.B. Architekt oder Handwerker), in der die aufgetretenen Mängel detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    Verwandte Begriffe: Gewährleistung, Sachmangel, Rügepflicht.
    Ersatzvornahme
    Ersatzvornahme bedeutet, dass der Auftraggeber, nachdem er dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt hat, einen Dritten mit der Erbringung der Leistung beauftragt und die Kosten dem ursprünglichen Auftragnehmer in Rechnung stellt.
    Verwandte Begriffe: Selbstvornahme, Schadensersatz, Nacherfüllung.
    Leistungsbeschreibung
    Eine Leistungsbeschreibung ist eine detaillierte Beschreibung der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen. Sie dient als Grundlage für die Angebotserstellung und die Ausführung der Arbeiten.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Werkvertrag, Baubeschreibung.
    Ausschreibung
    Eine Ausschreibung ist die Aufforderung an mehrere Unternehmen, ein Angebot für die Erbringung bestimmter Leistungen abzugeben. Sie dient dem Vergleich der Angebote und der Auswahl des wirtschaftlichsten Anbieters.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Submission, Vergabeverfahren.
    Bauleiter
    Der Bauleiter ist verantwortlich für die Überwachung und Koordination der Bauarbeiten auf der Baustelle. Er stellt sicher, dass die Arbeiten gemäß den Plänen und Vorschriften ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Architekt, Bauüberwachung, Projektsteuerung.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was sind Bereitstellungszinsen?
      Bereitstellungszinsen sind Zinsen, die von der Bank für noch nicht abgerufene Darlehenssummen erhoben werden. Sie fallen an, wenn sich der Bau verzögert und das Darlehen nicht planmäßig abgerufen werden kann.
    2. Welche Rechte habe ich bei Bauzeitüberschreitung?
      Bei Bauzeitüberschreitung haben Sie möglicherweise Anspruch auf Schadensersatz, z.B. für entstandene Bereitstellungszinsen oder Mietkosten. Dies hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Architekten und den Handwerkern ab.
    3. Was ist eine Mängelanzeige?
      Eine Mängelanzeige ist eine schriftliche Mitteilung an den Architekten oder Handwerker, in der die aufgetretenen Mängel (z.B. fehlende Planung, Bauzeitüberschreitung) detailliert beschrieben werden. Sie dient als Grundlage für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen.
    4. Was bedeutet Ersatzvornahme?
      Ersatzvornahme bedeutet, dass Sie, nachdem Sie dem Architekten eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung gesetzt haben, einen anderen Architekten mit der Erbringung der Leistung beauftragen und die Kosten dem ursprünglichen Architekten in Rechnung stellen können.
    5. Wie wichtig ist ein Bauzeitplan?
      Ein Bauzeitplan ist essenziell für die Koordination der verschiedenen Gewerke und die Einhaltung des Zeitrahmens. Er hilft, Verzögerungen zu vermeiden und die Baukosten im Rahmen zu halten.
    6. Was tun, wenn der Architekt keine Ausschreibungen erstellt?
      Das Erstellen von Ausschreibungen gehört zu den grundlegenden Leistungen eines Architekten. Wenn diese fehlen, sollten Sie den Architekten schriftlich auffordern, diese unverzüglich zu erstellen. Andernfalls kann dies ein Mangel sein, der zu Schadensersatzansprüchen führen kann.
    7. Welche Unterlagen muss der Architekt liefern?
      Der Architekt muss alle notwendigen Unterlagen für die Planung und Durchführung des Bauvorhabens liefern, einschließlich Bauzeichnungen, Leistungsbeschreibungen, Ausschreibungen und Bauzeitpläne.

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  2. Architekt ohne Plan? – Unglaubwürdiger Bauverzug!

    astreine flame?
    sowas gibt es nicht und muss eine gefakte flame sein!
    warum?
    1 weil selbst der letzte bauschaffende sich nicht so benimmt,
    2 weil kein Bauherr dieses Landes sich so was gefallen lässt! 9 Monate Verzug ist einfach unglaubwürdig!
    3 der Architekt soll angeblich kein 50zigstel Pläne rausgeben  -  solche nieten gibt es nicht!
    4 aus Gründen des Urheberrechts! ab da wird es eine schlechte Büttenrede!
    5 und geklappt hat nur was simönchen selbst anlaierte  -  bah ey!
    6 Bereitstellungszinsen werden auch noch gezahlt
    7 der Architekt baut mit Werkplänen die der Bauherr nicht kennt! ist der Bauherr ein Baulappen?
    8 der Architekt hat kein Leistungsbeschreibung fertig -- aber der bau ist bereits innen verputzt!? lächerlich!
    selbst faken will gelernt sein 🙂
    was noch fehlt:
    1 der Architekt hat bereits alle lph mit Honorarzone V Maximalsatz abgerechnet
    2 der Architekt kommt nur einmal pro Monat auf die Baustelle
    3 der Architekt ist eigentlich Bauträger
    4 der Architekt hat eine Bauzeichnerlehre absolviert und arbeitet seit dem als Architekt
    5 warum habe ich nur mit Architekt gebaut!?
    next try ...
  3. Chauvi

    das ist eine Bauläppin!
  4. Ironie im Bauforum: Schnelle Antwort auf Architekten-Chaos

    Foto von Herbert Fahrenkrog

    Liegt der Chauvi Tor im Keller
    war die Emanze mit der Knarre schneller.
    • Name:
  5. Bauforum-Feuerwerk: Blüchers Kampf gegen Pfusch am Bau

    Hoi, wird das hier jetzt'n Feuerwerk oder'n Rohrkrepierer?
    Wenn alles schläft und einer wacht,
    das nennt man eine Blüchernacht.
    In der auf dunklen Pfaden
    Nebel wallend wabern,
    Trug- und Traumbilder (Trugbilder, Traumbilder) laden,
    Figuren dozieren und labern.
    Dann kommt der Gabriel, der Engel,
    nein, es ist Blücher, dieser Bengel,
    mit Feuer und Schwert zu befehden
    Fertighaus, Bauträger und Schweden.
    Und dass niemand es je wage
    und Mieses über Architekten sage!
    Ist es selbst wahr von Zeit zu Zeit,
    und Bauherr nützt die Gelegenheit,
    sucht Hilfe vor Unbill und flieht
    auf vermeintlich exterritoriales Gebiet.
    Im Forum über das Bauen,
    das erkennt er zu spät,
    herrscht manchesmal Stechen und Hauen.
    Der Bauherr sieht es und geht.
  6. Bauzeitplan-Debatte: Hilft die Suchfunktion im Forum?

    Treffer?
    Zeitrahmen würde passen ...
    Die Suchfunktion finde ich einfach unentbehrlich.
  7. Bereitstellungszinsen: Realistisch bei Architekten-Verzug?

    Ne, war nicht mein Ernst. Es war August.
    Mal im August, nein im Juli:
    a) Ich halte inzwischen fast alles für möglich. Aber nur fast.
    b) Mehrere Tausend € Bereitstellungszinsen? Um was für ein Haus handelt es sich denn? Irgendwas Schlossähnliches ab 700 m² Nutzfläche? Mit 100 % Finanzierung?
    c) Herr Blücher, aber malen Sie nicht den seltenen Architekten an die Wand. Er ist realer, als mancher denkt. Als wir damals Bauten, bequemte sich dieser Herr des undeutlichen Striches (mäßige Zeichnungen, schlecht kopiert  -  reicht für den Bauherrn) genau 3 mal (drei mal) zur Baustelle. Aber nur nach mehreren Protesttelefonaten, als es Handwerkerprobleme gab.
    d) Bei den teilweise schon ins Absurde überzeichneten Beschreibungen ihres Architekten durch die Fragestellerin könnte man auch den Verdacht hegen, hier solle Kritik an Architekten unglaubwürdig gemacht und unter Generalverdacht gestellt werden, nach dem Motto:
    Seht her, mit welchen fiesen Methoden von interessierter Seite gegen die Architekten gearbeitet wird und das Vertrauen in diese Zunft untergraben werden soll!
    e) Na ja, ich ließ nur mal die Gedanken flippern. Im Grunde ist das Ganze paradox, und Paradoxes ist bekanntlich witzig.
  8. Architektenbesuche: Korrektur der Anzahl im Bauforum

    Korrektur
    Wohlwollen und Wunschdenken hat mich von 3 Architektenbesuchen schreiben lassen. Falsch, falsch, es waren ja nur 2!
  9. Bauzeitüberschreitung: Architekt versäumt Rohbau-Vertrag!

    Ich bin schon etwas irritiert ...
    dass ich zum Schaden auch noch den Spott habe.
    Nein, Hr Blücher, das ist kein fake, das ist Wirklichkeit.
    Den Termin Rohbauarbeiten inkl. Außenanlagen habe ich erst erfahren, weil ich letzte Woche darauf gepocht habe den Vertrag mit dem Rohbauer zu sehen.
    Ich habe dem Architekten vertraut, dass er alles ordnungsgemäß regelt. Ich bin eben in einem anderen Beruf tätig und voll ausgelastet, d.h. ich bringe dort meine Leistung.
    Ihr (andere Experten) schreibt doch immer, das habe ich verschiedenen Beiträgen entnommen, das man am Bau immer Fachleute nehmen soll. Vielleicht ist diese Aussage ein fake, mein Beitrag jedenfalls nicht.
    Ich könnte noch zig Beispiele bringen: Auf den Estrich angesprochen hieß es, "bei Hitze (im Sommer) könnte man keinen Estrich machen. Auf die Verfüllung der Baugrube + Außenalgen angesprochen hieß es, " bei dem Regen kann man nichts machen und es regnet ja quasi seit April"
    Naja, ich muss mich eben durchschlagen.
    • Name:
    • Simone
  10. Architekt vs. Bauträger: Wer trägt die Verantwortung?

    jetzt reicht es aber!
    wie können sie den Vertrag mit dem Rohbauer nicht kennen!? haben sie einen Architekten, der treuhänderisch für sie arbeitet, oder einen Bauträger?
    welche Vereinbarung/ Vertrag haben sie mit dem Architekt, Generalübernehmer, Generalplaner mit weitestgehender Handlungsvollmacht, Bauträger, oder was immer sie da haben!?
    sie haben fundamentale wissenslücken zum Thema controlling! welche Leistungen hat mein Auftragnehmer mir wann zu bringen! wissen sie was der Planer ihnen bringen muss? oder warten sie auf das Ergebnis Einzug? haben sie denn  -  und wenn ja  -  was vereinbart? kennen sie die register, die man zieht, wenn eine Werkleistung nach BGBAbk. nicht vereinbarungsgemäß erbracht wird?
    nicht durchschlagen  -  bewusst handeln!
  11. Architektenpflicht: Unterlagen bei Honorarabrechnung vorlegen!

    So nicht
    Werte Fragestellerin
    Als Antwort auf Ihre Fragen:
    Sie sind die Auftraggeber (in) des Architekten, ergo muss er Ihnen auch alle Unterlagen zur Verfügung stellen. Schließlich muss er Ihnen bei der Honorarabrechnung ja auch beweisen, dass er die abgerechneten Leistungen erbracht hat. Und das geht am besten durch Vorlage der Unterlagen.
    Natürlich hat der Kollege das Urheberrecht auf seine Pläne. Also darf ohne seine Zustimmung keiner das Haus nachbauen. Hier gibt's zwei Möglichkeiten: Entweder Sie haben ein (nicht böse sein) normales Haus gebaut, dann sind seine Lösungen in der Regel schon Hunderte Male gebaut worden und jeder darf diese verwenden, hat er ja schließlich auch gemacht;
    oder Sie haben was ganz, ganz extravagantes. Dann merkt's jeder, wenn kopiert wird und das ist eben wie bei Musikern und Malern verboten.
    Die Handwerker brauchen (und haben ein Anrecht auf) alle Zeichnungen, die zur fachgerechten Erstellung des Bauwerks notwendig sind. Einzig in der Art, wie diese übergeben werden (Handskizze, Tuschezeichnung, CAD) gibt es einen gewissen Spielraum, solange die Zeichnungen für die Firma nutzbar sind.
  12. Bauvertrag: Bauherrin muss Verträge kennen!

    Es ist doch Ihr Vertrag!
    Liebe Simone, das verstehe ich (Bauherrin/Baulaie) nun auch nicht: wenn Sie mit einem Architekten bauen, dann schließen Sie selbst doch die Verträge für die einzelnen Gewerke ab. Ergo sollten Sie diese auch kennen (die Verträge meine ich). Oder ist es vielleicht doch kein freischaffender Architekt, sondern ein gewerblicher, der Komplettpakete anbietet?
    • Name:
    • Frau Ind-295-Sim
  13. Einfamilienhaus-Bau: Vorsicht vor Fake-Beiträgen!

    an Simone
    Sie sollten zuerst mal beschreiben, welche Verträge Sie mit dem Architekten geschlossen haben.
    Dann können die Experten besser etwas dazu sagen.
    An die Experten, speziell Hr. Blücher:
    Ich habe als Bauherr folgendes gelernt: Beim Einfamilienhaus-Bau gibt es fast nichts was es nicht gibt. Leider meist im negativen Sinn.
    Daher wäre ich vorsichtig, diesen Beitrag von vornherein als Fake abzutun. Auch wenn es sich in diesem Fall um einen Architekten handelt.
  14. Bereitstellungszinsen: Lächerlich bei Einfamilienhaus-Bau?

    an Simone,
    also liebe Simone, wenn ich mir Ihren Beitrag vom 07.08.03 so durchlese, dann sind Sie wohl mit offenen Augen in das ganze Schlamassel reingelaufen.
    Mehrere Tausend € Bereitstellungszinsen  -  damit machen Sie sich aber wirklich lächerlich, sollten Sie ein Einfamilienhaus bauen.
    Klar ist auch, dass Sie klare Antworten von den Experten nur bekommen, wenn Sie klare Aussagen treffen.
    An die Experten hier: es gibt viele hilfsbereite Leute hier, und nirgendwo sonst findet man so viel geballte Info, aber manchmal erreicht das Ganze Kindergartenniveau. So nach dem Motto, wenn ich nicht recht bekomme, bin ich aber beleidigt.
    Warum fühlen sich alle immer nur angegriffen?
    Es wird immer davon geredet, wieviel Pfutsch am Bau stattfindet, warum nehmen einige so manchen Vertreter ihrer Zunft davon aus?
    So wie Herr Aselmeyer geschrieben hat: Es gibt nichts, was es nicht gibt. Es gibt Architekten die Schrott bauen, genauso wie es Maurer, Fliesenleger, Elektriker usw. gibt, die nicht wissen, was sie tun.
    Meine Meinung als Bauherrin: Vertrauen ist gut, aber auch Kontrolle muss sein.
    In Ihrem Fall Simone muss ich aber sagen (sollten Sie mit dem Architekten Arbeiten, den Sie in Ihrem Beitrag vom letzten Jahr erwähnt haben), sind Sie selber schuld. Es hätte in Ihrer Wohngegend bestimmt auch einen anderen Architekten gegeben, der gute Ideen hat, der aber seine Arbeit ordentlich erledigt hätte.
    Oder geht es drum sagen zu können: "Wir haben mit dem Stararchitekten von Ort X gebaut"?
  15. Bereitstellungszinsen: 4000 € bei 9 Monaten Bauverzug?

    Foto von Oliver Kettig

    Mehrere Tsd. € Bereitstellung gibt's
    So muss man bei 9 Monaten Verzug, bei angenommenen 0,3 %/Monat schon 4000 € zahlen, wenn man

    148000 € aufnehmen will (aber nicht kann, weil der Bau nicht voran kommt). Ist doch kein völlig unrealistischer Wert, oder?! Und das bei Baubeginn schon die bereitstellungszinsfreie Zeit abgelaufen ist, kann auch gut sein, wenn die Fragestellerin bereits Bankmittel für den Grundstückserwerb benötigt hat.
    Grüße

  16. Korrekter Link: Berechnung Bereitstellungszinsen im Forum

    Foto von

    Korrekter Link
    Jetzt nochmal der Versuch, den Link korrekt ins Forum zu bekommen.
    Grüße
  17. Fake oder Opferlamm? Zweifel am Architekten-Problem

    bauseelsorge
    was unglaublich ist wird durch mitleid nicht wahrhaftiger!
    hier wird gefaked oder opferlamm gespielt  -  meine Meinung!
    und ich wette der sogenannte Architekt ist in keiner Kammer vertreten! wie oft schon wurden handaufleger und handaufhalter mit Ärzten verwechselt!?
    da kann ich meinen instinkt nicht einfach abschalten.
  18. Fake-Verdacht: Vorverurteilung im Bauforum vermeiden!

    @Blücher
    Angenommen, der Fake-Verdacht stimme, dann darf man den reinen Verdacht trotzdem nicht mit einer festgestellten Tatsache verwechseln! Vorverurteilung nennt man dies, und es setzt den Vorlauten selbst ins Unrecht, unabhängig davon, ob er am Ende recht hat oder nicht. Zunächst müssen wir doch, wie jetzt auch geschehen, Simone um weitere, konkretere Informationen bitten. Dann sehen wir weiter. Nicht die Feuerwehr rufen, wenn die Wurst auf dem Grill etwas verbrannt riecht!
  19. Bauträgervertrag: Architekt trotz Mängeln 'richtig'?

    auch bei mir
    auch bei mir kam bei meinen beschriebenen Mängeln (mangelnder Brandschutz/Schallschutz/Niedrigenergiehaus, das keins ist) mehrmals der Einwand hier im Forum "Das kann ja gar kein richtiger Architekt sein". Auch von Ihnen, Herr Blücher!
    OK, es war kein Architekten- sondern ein Bauträgervertrag. Und trotzdem: Es ist ein "richtiger" Architekt (eigentlich ist es eine sie)! Eingetragen in der Kammerliste als freischaffend (ich habe's nachgeprüft)  -  obwohl sie Geschäftsführerin der Bauträger-GmbH ist, mit der wir gebaut haben.
    Also nochmal: Vorsicht mit vorschnellen Urteilen nach dem Motto "es kann nicht sein was ich nicht glauben kann", auch wenn Sie noch so einen tollen Instinkt haben, Herr Blücher!
  20. Bauträger = Architekt: Negative Erfahrungen im Hausbau

    und auch bei mir
    Hi Werner
    genau wie bei mir. Bauträger = Architekt ... freischaffend ... und was er schafft! ☹
    Gruß
    • Name:
    • Frau Am-072-Har
  21. Gewaltenteilung: Architekt und Bauträger – Interessenkonflikt!

    ergo Gewaltenteilung
    das Dilemma beginnt immer bei Nichteinhaltung der Gewaltenteilung, das wird doch immer wieder hier gepredigt, Herr aselmeyer! ein Architekt, der gleichzeitig Bauträger ist, kann sie nicht beraten und begleiten, weil er ihr wirtschaftlicher feind ist. sie brauchen aber zum bauen einen Freund, einen unabhängigen, mancherorts freischaffend titulierten Architekten, der in erster Linie dafür bezahlt wird, ihre Interessen zu vertreten.
    würden sie einem Arzt vertrauen, der an den medikamenten und krankenhausgebühren verdient? wohl kaum!
    und genau diese Auflösung der Gewaltenteilung ist der Geiz-ist-geil Gesellschaft anzulasten. geschäfte ohne vertrauenbasis und Moral (vor allem am Schluss Zahlungsmoral genannt) sind gang und gäbe in diesem Land.
    und deshalb wette ich, dass auch hier wenn überhaupt ein unfreier gewerbetreibender Architekt dahintersteckt. "echte" Architekten vermeiden genau diese Verknüpfung  -  -
    ein freischaffender Architekt kann kein Bauträger sein, Am-072-Har! das wäre ein schwarzer Schimmel!
    was lasst ihr nur alles mit euch machen!? habt ihr das verdient? oder fordert ihr das heraus? oder paralysiert dieses nichtssagende Wort "Festpreis" so dermaßen? schöner glaube!
    nun, wer steckt hinter der Geschichte, simone? flammen löscht man nicht mit der gegeben Antwort! der fake wird eher wahrscheinlicher! ... doch das ziel erreicht: die meute bellt!
  22. Architekt als Bauträger: Realität trotz Gewaltenteilung?

    @Bluecher
    Stimmt: "Gewaltenteilung" ist notwendig. Wird hier ja auch immer wieder gepredigt. Diese Notwendigkeit ist unstrittig und braucht auch nicht immer wieder erörtert zu werden ...
    Aber einem muss ich Ihnen widersprechen:
    Sie sagen: "ein freischaffender Architekt kann kein Bauträger sein". Bei mir (und sicher auch bei Am-072-Har und bei vielen anderen auch) ist es aber (zumindest auf dem Papier) so!
    Ich kann Ihnen nachweisen, dass unsere Architektin als freischaffend in der Kammer eingetragen ist und gleichzeitig Geschäftsführerin der Bauträger-GmbH ist, mit der wir gebaut haben. Eins ist natürlich klar: Die vertragliche Situation ist nicht die eines freischaffenden Architekt's. Wir hatten einen Bauträgervertrag.
    Wird sicher öfter gemacht als einige Architekten hier wahr haben wollen.
    Aber eigentlich soll's mir ja egal sein was die Architekten so machen mit Ihrem Beruf und Ihrem Ansehen ... was soll's.
  23. Verschmolzene Gewalten: Staatliche Förderung von BT-Architekten?

    verschmolzene Gewalten
    Sicher hat Herr Blücher Recht, wenn er Gewaltenteilung fordert, aber ich gebe auch Herrn Aselmeyer recht: Immer mehr seiner Kollegen fallen Herrn Blücher in den Rücken, teilweise sogar staatlicherseits gefördert. Beispiel? Gerne:

    dann den Link "Attraktives innenstadtnahes Wohnen an der
    Fritz-Blank-Straße" anclicken ... das was da in diesem Neubaugebiet gebaut wird, kommt schlüsselfertig von Bauträgern, die zufällig mit den Architekten identisch sind. Und die Stadt hängt mit drin, weil sie die Grundstücke mit Bindung an den BT-Architekt verkauft ...
    PS: ich baue da nicht, kenne aber jemanden, der da baut und auch der Meinung ist "mit einem Architekten zu bauen" aber auch gerade Mondpreise für zuätzliche Steckdosen vom "BTArchi" angeboten bekommt ...

  24. Bauträger als Partner: Überflüssige Architekten-Diskussion?

    Foto von Helmuth Plecker

    Das ganze wird immer falsch gesehen ...
    Das ganze wird immer falsch gesehen so meine ich: Ein Bauträger ist der wirtschaftliche Feind des Bauherren ... so ein Blödsinn! Wahrlich: In der Realität ist das oft leider so. Wäre es nicht richtiger es so zu sehen, dass der Bauträger wirtschaftlicher Partner des Bauherren ist. Dadurch würde die Diskussion überflüssig, ob ein Bauträger Kammerarchitekt sein soll oder nicht. Ihrer Äußerung zur Folge, Herr Blücher, ist jeder Unternehmer wirtschaftlicher Feind eines Kundes, angefangen beim Bäcker ... Wenn die Gesellschaft ein derartiges Feindbild verkörpert, dann gute Nacht!
  25. Bauen: Unabhängige Begleitung vs. wirtschaftliche Einflüsse

    Feindbild?
    Bauen ist ein Prozess mit vielen Einflussfaktoren wirtschaftlicher Art, der m.E. unabhängig begleitet werden sollte.
    Der Bäcker verkauft ein fertiges Produkt, dass Ihnen präsentiert wird. Falls es Ihnen nicht schmeckt, gehen Sie am nächsten Tag zu einem anderen Bäcker. Soviel zu den hinkenden Vergleichen.
    Zur Architektenkammer: Der klare Verstoß gegen das Standesrecht (solange es noch besteht) kann verfolgt werden, wird unter Umständen aber stillschweigend geduldet. Welche Organisation verzichtet freiwillig auf Mitgliedsbeiträge?
    Freundliche Grüße
  26. Hausbau: Qualität statt Geschmack – Architekt als Partner?

    Foto von

    Das hat nichts mit Geschmack zu tun!
    Wenn ich meinen "Partner" nach Geschmack aussuche, dann habe ich dort die gleichen Möglichkeiten, wie bei meinem Bäcker. Wenn mir die Häuser des Bauträgers oder des Architekten nicht gefallen, "bestelle" ich dort auch keins. Interessant wird es, wenn Ihnen die Brötchen Ihres Bäckers zwar schmecken, diese jedoch mit Bakterien befallen sind, die Ihnen übelste Bauschmerzen bereiten. Dann haben Sie einen Schaden. Wenn dieser Schaden dann auch noch darauf zurückzuführen ist, dass die Bakterien nur wegen des wirtschaftlichen Interesses Ihres Bäckers in Brot gelangt sind, dann dürfen Sie hier sehr wohl von Feindbildern sprechen. Es hat weder etwas mit dem Preis noch mit der Dauer des Konsums zu tun. Sie kaufen ein Produkt, dass unter wirtschaftlichen Aspekten geschaffen wird (ob Brot oder Haus) und erwarten eine ordentliche Qualität. Ich denke, dass diese Erwartungshaltung besser befriedigt wird, wenn man in seinem "Partner" keinen Feind sieht.
  27. Hausbau-Partner: Wahl nach welchen Kriterien?

    OK
    ich betrachte meinen Bäcker künftig mit anderen Augen 😉
    Aus vielen Beiträgen in BAU.DE ist allerdings deutlich geworden, dass die Wahl des "richtigen" Partners beim Hausbau  -  für welchen Bauherrn, nach welchen Kriterien?  -  doch nicht so einfach ist.
    Freundliche Grüße
  28. Bauherren-Aufklärung: Bereitschaft vs. Preis-Fallen!

    Foto von

    Aufklärung tut Not, nur ...
    Aufklärung tut Not, nur die Menschen müssen auch Bereitschaft zeigen, sich aufklären zu lassen. Da sehe ich das größte Problem! Wie oft kommt es vor, dass ein Bauherr NUR nach dem Preis schaut und die Fallen im Angebot erst gar nicht erkennt?
  29. Bauforum-Diskussion: Immer das Gleiche im neuen Kleid?

    allways the same ...
    bla bla bla  -  nur die Verpackung (Beispiele) wexeln ein wenig.
    Carpe diem  -  Die Sonne scheint!
  30. Architekt zu vertraut: Vertrag prüfen, Anwalt einschalten!

    Da hat wohl
    die Simone einem sogenannten Architekten zu sehr vertraut, nach dem Motto, untershreiben Sie bitte hier, den Rest erledige ich für Sie, Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, in spätestens zwölf Monaten können Sie einziehen, jaja.
    Vertrag mit Ihrem Architekten genauestens durchlesen und anschließend mit einem Rechtsanwalt sprechen.
    Herr Blücher, diese Frau hat lediglich einem Schwätzer geglaubt, bitte nicht so draufhauen!
  31. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architekt ohne Bauzeitplan: Rechte bei Bauzeitüberschreitung

    💡 Kernaussagen: Der Thread behandelt die Problematik eines fehlenden Bauzeitplans durch den Architekten, die daraus resultierende Bauzeitüberschreitung und die Rechte des Bauherrn. Diskutiert werden u.a. Bereitstellungszinsen, mögliche Mängel und die Frage, ob ein Architekt gleichzeitig Bauträger sein kann. Die Notwendigkeit klarer Verträge und unabhängiger Beratung wird betont.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Bauzeitüberschreitung: Architekt versäumt Rohbau-Vertrag! wird die Wichtigkeit des eigenen Wissens über den Bauvertrag betont, da der Architekt nicht immer alle Details transparent macht.

    ✅ Zusatzinfo: Mehrere Nutzer weisen darauf hin, dass ein Architekt verpflichtet ist, alle relevanten Unterlagen zur Verfügung zu stellen, da er seine Leistungen bei der Honorarabrechnung nachweisen muss (siehe Architektenpflicht: Unterlagen bei Honorarabrechnung vorlegen!).

    💰 Zusatzinfo: Die Diskussionsteilnehmer thematisieren die finanziellen Folgen einer Bauzeitüberschreitung, insbesondere die Bereitstellungszinsen. Im Beitrag Bereitstellungszinsen: 4000 € bei 9 Monaten Bauverzug? wird ein Beispiel für die Berechnung von Bereitstellungszinsen bei Verzug gegeben.

    🔴 Risiko: Es wird die Gefahr eines Interessenkonflikts diskutiert, wenn der Architekt gleichzeitig als Bauträger agiert (siehe Gewaltenteilung: Architekt und Bauträger – Interessenkonflikt!). Eine unabhängige Beratung wird empfohlen.

    👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten ihre Verträge genau prüfen und bei Unklarheiten rechtlichen Rat einholen. Es ist ratsam, sich nicht blind auf den Architekten zu verlassen, sondern aktiv am Bauprozess teilzunehmen und sich umfassend zu informieren. Siehe auch Architekt zu vertraut: Vertrag prüfen, Anwalt einschalten!

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