Architektenhonorar für Angebotserstellung: Kosten, Berechnung & Spartipps?
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Architektenhonorar für Angebotserstellung: Kosten, Berechnung & Spartipps?

Hallo!
Ich plane einen Umbau eines Einfamilienhauses Baujahr. 1960.
Für nächste Woche habe ich mit zwei Architekten einen Termin vor Ort vereinbart, um zu erfahren, ob Sie an der Sache interessiert sind.
Wie hoch kann ein Honorar für die Angebotserstellung sein?
Gruß
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

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    Ich verstehe, dass Sie Informationen zum Architektenhonorar für die Angebotserstellung eines Umbaus suchen. Hier sind einige Punkte, die Ihnen helfen können:

    • Das Honorar für Architektenleistungen ist in Deutschland durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAIAbk.) geregelt.
    • Die HOAI definiert verschiedene Leistungsphasen, die ein Architekt im Rahmen eines Bauprojekts erbringen kann. Die Angebotserstellung fällt in der Regel unter die ersten Leistungsphasen (z.B. Grundlagenermittlung, Vorplanung).
    • Die Höhe des Honorars hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Schwierigkeitsgrad des Projekts, den anrechenbaren Baukosten und dem Leistungsumfang.
    • Es ist üblich, dass Architekten für die Angebotserstellung ein separates Honorar verlangen, das später bei einer Beauftragung angerechnet werden kann.

    👉 Handlungsempfehlung: Fragen Sie die Architekten vor dem Ortstermin nach ihren Konditionen für die Angebotserstellung und lassen Sie sich ein detailliertes Angebot erstellen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    HOAI
    Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine deutsche Verordnung, die die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen regelt. Sie dient als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars und definiert die verschiedenen Leistungsphasen und Honorarzonen.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, Leistungsphasen, Honorarzonen
    Leistungsphasen
    Die Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung. Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die jeweils einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar haben.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Planungsprozess
    Anrechenbare Baukosten
    Die anrechenbaren Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung erforderlich sind, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    Verwandte Begriffe: Baukosten, Architektenhonorar, HOAI
    Honorarzone
    Die Honorarzone beschreibt den Schwierigkeitsgrad eines Bauprojekts. Die HOAI unterscheidet fünf Honorarzonen, wobei Zone I die einfachsten und Zone V die schwierigsten Projekte umfasst.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Schwierigkeitsgrad
    Objektbetreuung
    Die Objektbetreuung ist die letzte Leistungsphase nach HOAI und umfasst die Überwachung der Beseitigung von Mängeln nach der Bauabnahme sowie die Dokumentation des Bauprojekts.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Leistungsphasen, Bauabnahme
    Pauschalhonorar
    Ein Pauschalhonorar ist eine im Voraus vereinbarte feste Summe für bestimmte Architektenleistungen, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Es bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine genaue Leistungsbeschreibung.
    Verwandte Begriffe: Architektenhonorar, HOAI, Honorarvereinbarung
    Architektenvertrag
    Ein Architektenvertrag ist ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Leistungen des Architekten, das Honorar und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
    Verwandte Begriffe: HOAI, Architektenhonorar, Bauvertrag

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie wird das Architektenhonorar berechnet?
      Das Architektenhonorar wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) berechnet. Es basiert auf den anrechenbaren Baukosten, dem Schwierigkeitsgrad des Projekts (Honorarzone) und dem Leistungsumfang (Leistungsphasen).
    2. Was sind anrechenbare Baukosten?
      Anrechenbare Baukosten sind die Kosten, die für die Bauausführung erforderlich sind, einschließlich Materialkosten, Lohnkosten und Baunebenkosten. Sie dienen als Grundlage für die Berechnung des Architektenhonorars.
    3. Was sind Leistungsphasen nach HOAI?
      Die HOAI definiert neun Leistungsphasen, die den gesamten Planungsprozess von der Grundlagenermittlung bis zur Objektbetreuung umfassen. Jede Leistungsphase hat einen bestimmten prozentualen Anteil am Gesamthonorar.
    4. Kann das Architektenhonorar frei verhandelt werden?
      Innerhalb der in der HOAI festgelegten Rahmenbedingungen ist eine gewisse Verhandlungsfreiheit möglich, insbesondere bei größeren Projekten oder bei der Vereinbarung von Pauschalhonoraren.
    5. Was ist ein Pauschalhonorar?
      Ein Pauschalhonorar ist eine feste Summe, die für bestimmte Architektenleistungen vereinbart wird, unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand. Es bietet Planungssicherheit, erfordert aber eine genaue Leistungsbeschreibung.
    6. Was passiert, wenn die Baukosten steigen?
      Wenn die Baukosten während der Planung oder Bauausführung steigen, kann sich auch das Architektenhonorar erhöhen, da die anrechenbaren Baukosten die Grundlage für die Honorarberechnung bilden.
    7. Welche Kosten sind im Architektenhonorar enthalten?
      Das Architektenhonorar umfasst in der Regel die Kosten für die Planung, Bauleitung, Koordination der Fachplaner und die Erstellung der erforderlichen Unterlagen. Zusätzliche Leistungen wie Gutachten oder Sonderplanungen können gesondert berechnet werden.
    8. Wie finde ich den richtigen Architekten für mein Projekt?
      Achten Sie auf die Qualifikation, Erfahrung und Referenzen des Architekten. Führen Sie persönliche Gespräche, um sich ein Bild von seinen Kompetenzen und seiner Arbeitsweise zu machen. Vergleichen Sie Angebote und lassen Sie sich beraten.

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    • Die richtige Architektensuche
      So finden Sie den passenden Architekten für Ihr Projekt.
  2. Architektenhonorar: Angebotserstellung – Kostenlos üblich?

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    Angebotserstellung kostet nichts
    Die Erstellung eines Honorarangebots kostet nichts.
  3. Architektenhonorar: HOAI-Abrechnung – Heute noch üblich?

    So habe den ersten Termin hinter mir Der ...
    So, habe den ersten Termin hinter mir. Der Architekt will unbedingt nach HOAIAbk. bezahlt werden, ist das heute noch üblich?
  4. ja

    Foto von

    ja.
  5. Architektenhonorar: HOAI-Abrechnung – Heute noch üblich?

    So habe den ersten Termin hinter mir Der ...
    So, habe den ersten Termin hinter mir. Der Architekt will unbedingt nach HOAIAbk. bezahlt werden, ist das heute noch üblich?
  6. Architektenhonorar: Billiges Honorar – Billige Leistung?

    Von irgendetwas will der Architekt ja leben
    Servus,
    die Aussage eines Herrn Clement zur HOAIAbk. sollte man ignorieren.
    Einfach Gleichung:
    Billiges Honorar  -  billige Leistung
  7. Architektenhonorar: Wer oder was ist 'Herr Clement'?

    @ Michael
    Klär mich auf, wer oder was ist "Herr Clement"?
    Gruß
    Klaus
  8. HOAI & Politik: Klement-Aussage zur Honorarordnung

    Schreibfehler
    Servus,
    "Herr Klement" so heißt unser derzeitiger Bundeswirtschaftsminister.
    Da ich FAZ-Leser und Rechtschreibrefomverweigerer bin kann es ab und an mal zu Schreibfehlern kommen.
    Er hatte einmal verlautbaren lassen, HOAIAbk. wäre hinfällig, zahlt angeblich keiner. Mit der gleichen Einstellung sollten wir als Steuerzahler mal an die Einkünfte mancher Politiker rangehen ...
  9. Ex-Staatssekretär Clement: Anekdote zur HOAI-Diskussion

    @ Klaus Fuchs
    Herr Clement ist ehemaliger "NRW-Staatssekretär", dessen Auftritt in einer Talkshow 1989 so beschrieben wurde:
    "der Staatssekretär beantwortete staatssekretärenartig so herrliche Fragen wie die, was denn ein Staatssekretär eigentlich mache"
    Nach der Talkshow trank der man "ganz viel Bier, allerdings nicht so viel wie der Staatssekretär".
    Was der versoffene Rheinländer heute macht, ist allgemein unbekannt. 🙂
    Cheers, Thorsten
    PS: Zitiert aus "Quitten für die Menschen zwischen Emden und Zittau" von Max Goldt
  10. Architektenhonorar: Abrechnung nach Stundenaufwand prüfen!

    @fragesteller
    fragen sie den Architekten doch mal, ob er nicht nach stundenaufwand abrechnen will. dann bekommt er angesichts der Baupreise und der Tatsache, dass die HOAIAbk. seit 8 Jahren nicht angepasst wurde (noch nicht einmal als Anpassung an die geänderte VOBAbk. mit verlängerten Gewährleistungsfristen und dem damit für die Architekten verbundenen Mehraufwand), wesentlich mehr als nach HOAI. vielleicht war das auch clements plan (anfangsbuchstabe c, nicht zu verwechseln mit gleichnamigem vitamin) ...
  11. Architektenhonorar: Vergleich HOAI vs. Zeitaufwand-Angebot

    So habe gestern den 2 ten Termin hinter mich ...
    So, habe gestern den 2 ten Termin hinter mich gebracht. Die Architektin möchte den Umbau nach Zeitaufwand abrechnen und erstellt ein Angebot. Der 1te Architekt wollte bei einer geschätzten Bausumme von 200000 € für die LPAbk. 3,4, 5 ca, 15000 € an Honorar haben. Die Architektin meint, es wäre bei Ihr wesentlich günstiger. Wie sollte ich weiter Verfahren?
  12. Architektenhonorar: Stundenbasis-Angebot – Lohnt sich das?

    S der zweite Termin ist auch gelaufen Die ...
    S, der zweite Termin ist auch gelaufen. Die Architektin rechnet nicht nach HOAIAbk. ab, sondern unterbreitet mir ein Angebot auf Stunden Basis. Sie meint, es wäre gut abschätzbar, wieviel Stunden sie bei einem dem Umbau benötigt.
    Der andere Architekt wollte nach HOAI 15000 € für einen komplett Umbau haben. Bin mal gespannt, was bei der Architektin rauskommt.
  13. Architektenhonorar: HOAI vs. Stunden – Qualität entscheidend!

    und was machen sie
    wenn die Architektin  -  sagen wir mal 230 Std.  -  schätzt und dann 250 abrechnen will, weil sie eben so lange gebraucht hat? meine Erfahrung ist, dass man nach HOAIAbk. als Bauherr wesentlich besser fährt. Tipp: sie sollten einfach nach der Qualität gehen. wer ist fachlich besser, die Architektin oder der Architekt.. ist schwer zu beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab, ich weiß ... : --)
  14. Architektenhonorar: Pauschale – 60% der HOAI möglich?

    Also mir schwebt folgende Variante vor Ich möchte ...
    Also mir schwebt folgende Variante vor:
    Ich möchte mit der Architektin ein Pauschalhonorar, welches, sagen wir mal ca. 60 % des Vergütungsatzes der HOAIAbk. Beträgt, aber die Leistungen der HOAI beinhaltet. Ich für meinen Teil vetrete ganz klar die Auffassung, das die Marktlage den Preis bestimmt, und da sieht es momentan ja weniger gut aus. Also müssen auch die Architekten ein wenig Abstriche machen, wie wir alle.
  15. Architektenhonorar: Anonyme Beratung – Konsequenzen bedenken!

    das können sie problemlos machen ..
    da sie ja anonym schreiben, können sie dann später genauso anonym rat einholen,
    wenn's um eine gepflegte Drittelfinanzierung und irgendwann um Sanierung geht.
  16. Architektenhonorar: Einkommensvergleich – Realitätscheck!

    Foto von

    wie wir alle
    Wenn Sie jetzt noch den Beweis antreten, dass Ihr Einkommen ein wenig (= um 40 %) zurückgegangen ist, dann können wir auf dieser Ebene weiter diskutieren. Was machen Sie denn beruflich? Wenn Sie Lohn- oder Gehaltsempfänger (Lohnempfänger, Gehaltsempfänger) sind, dürfte Ihr Einkommen seit 1995  -  wie bei uns allen  -  um ca. 18 % gestiegen sein.
  17. Architektenhonorar: Gehaltsentwicklung & Bauqualität

    Foto von Stefan Ibold

    habe ich was verpasst?
    Moin Bruno,
    wie  -  Deine Einkünfte/Dein Gehalt sind/ist um 18 % gestiegen?
    Bei mir waren das nur die Kosten : (
    Dem Fragesteller dürfte  -  so er/sie des Lesens und Verstehens mächtig  -  nicht entgangen sein, dass mit den gesunkenen Entlohnungen der Handwerksbetriebe leider auch oftmals die Qualität der Ausführungen gesunken ist.
    Typischer Kaputtsparer : (
    Grüße
    Stefan Ibold
  18. Architektenhonorar: Ironie zur Gehaltsentwicklung Selbstständiger

    Foto von

    18 % mehr
    Hallo Stefan, mir ging es darum, dass der Fragesteller mit dem "wie wir alle" ans Wir-Gefühl appelliert hat und auch uns Selbständige jovial an der allgemeinen Gehaltsentwicklung teilhaben lassen will. Natürlich ist mein Gehalt mit seinem um 18 % mitgestiegen: 0 € * 1,18 = 0 € 😉
  19. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Architektenhonorar für Angebotserstellung: Kosten, HOAIAbk. & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Angemessenheit von Architektenhonoraren für die Angebotserstellung, insbesondere im Hinblick auf die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure). Es werden alternative Abrechnungsmodelle wie Stundenaufwand diskutiert und Vor- und Nachteile abgewogen. Die Qualität der Architektenleistung sollte bei der Entscheidung im Vordergrund stehen. Ein Pauschalhonorar unterhalb der HOAI-Sätze kann verhandelt werden, birgt aber Risiken.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag Architektenhonorar: Anonyme Beratung – Konsequenzen bedenken! wird darauf hingewiesen, dass anonyme Beratung problematisch sein kann, wenn es später um Finanzierung oder Sanierung geht.

    💰 Kosten: Mehrere Beiträge thematisieren die Kosten für Architektenleistungen. Im Beitrag Architektenhonorar: Vergleich HOAI vs. Zeitaufwand-Angebot wird ein konkretes Beispiel genannt: Ein Architekt verlangt 15.000 € für die Leistungsphasen 3, 4 und 5 bei einer geschätzten Bausumme von 200.000 €.

    ✅ Empfehlung: Prüfen Sie, ob eine Abrechnung nach Stundenaufwand möglich ist, wie im Beitrag Architektenhonorar: Abrechnung nach Stundenaufwand prüfen! vorgeschlagen. Vergleichen Sie Angebote und achten Sie auf die Qualität der Architektenleistung, wie im Beitrag Architektenhonorar: HOAI vs. Stunden – Qualität entscheidend! betont wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Holen Sie mehrere Angebote ein und vergleichen Sie diese sorgfältig. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Erfahrung und Kompetenz der Architekten. Klären Sie im Vorfeld alle Details der Abrechnung, um spätere Überraschungen zu vermeiden. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Architektenhonorar: Gehaltsentwicklung & Bauqualität bezüglich der Qualität der Ausführung bei gesunkenen Entlohnungen.

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