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Umbauter Raum: Balkon & Terrasse – Berechnung, Definition & Unterschiede?
BAU-Forum: Architekt / Architektur

Umbauter Raum: Balkon & Terrasse – Berechnung, Definition & Unterschiede?

Hallo,
ich habe in allen möglichen Texten und Erklärungen gesucht, aber nichts gefunden, was mir weiterhilft. Deshalb meine Frage und Bitte an Sie:
Wie werden Balkone (überdachte und nicht überdachte ) und Terrassen bei der Berechnung des umbauten Raumes berücksichtigt?
Ist die Berechnung des umbauten Raumes und die Berechnung des Brutto-Rauminhalts nach DINAbk. 277 identisch?
Bei der DIN 277 gibt es ja drei Bereiche (a, b und c ) in denen die Zugehörigkeit der Grundflächen und Rauminhalte definiert wird. Bereich c für nicht überdeckt trifft auf die Balkone zu, die dann, laut meinen Unterlagen bis zur Brüstungshöhe gerechnet werden. Stimmt das denn so, oder gibt es eine andere Regelung? Bei den Terrassen, die ja keine Brüstung haben, weiß ich gar nicht, wie diese anzusetzen sind.
Vielen Dank für nützliche Hilfe!
Schönen Gruß
Sabine Pohl
  • Name:
  • Sabine Pohl
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Die Berechnung des umbauten Raumes von Balkonen und Terrassen ist im Bauwesen relevant, insbesondere für Genehmigungen und die Ermittlung von Baukosten. Die genaue Vorgehensweise kann je nach Bundesland und der jeweiligen Landesbauordnung variieren. Daher ist es wichtig, die spezifischen Regelungen vor Ort zu beachten.

    Balkone: Überdachte Balkone werden in der Regel anteilig zum umbauten Raum gezählt, wobei der überdachte Bereich maßgeblich ist. Nicht überdachte Balkone können ebenfalls anteilig berücksichtigt werden, abhängig von der jeweiligen Landesbauordnung.

    Terrassen: Terrassen werden meist nicht zum umbauten Raum gezählt, da sie in der Regel nicht überdacht und allseitig geschlossen sind. Allerdings können überdachte Terrassen oder solche mit festen, raumbildenden Elementen (z.B. Mauern) anteilig berücksichtigt werden.

    Brutto-Rauminhalt (BRI): Der BRI ist das Volumen des Gebäudes, einschließlich aller Geschosse und Bauteile. Balkone und Terrassen beeinflussen den BRI, wenn sie in die Berechnung des umbauten Raumes einfließen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Berechnungsmodalitäten mit dem zuständigen Bauamt oder einem Architekten, um sicherzustellen, dass alle relevanten Vorschriften eingehalten werden.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Umbauter Raum
    Der umbaute Raum ist das Volumen eines Gebäudes, das von den äußeren Begrenzungsflächen umschlossen wird. Er dient als Grundlage für Berechnungen im Bauwesen, wie z.B. für Baugenehmigungen und die Ermittlung von Baukosten.
    Verwandte Begriffe: Brutto-Rauminhalt (BRI), Netto-Rauminhalt (NRI), Grundfläche.
    Brutto-Rauminhalt (BRI)
    Der Brutto-Rauminhalt ist das gesamte Volumen eines Gebäudes, einschließlich aller Geschosse, Wände, Dächer und sonstigen Bauteile. Er wird nach DINAbk. 276 berechnet und dient als Grundlage für die Kostenplanung im Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Umbaute Raum, Netto-Rauminhalt (NRI), Gebäudevolumen.
    Landesbauordnung (LBOAbk.)
    Die Landesbauordnung ist ein Gesetz, das die baurechtlichen Bestimmungen eines Bundeslandes regelt. Sie enthält Vorschriften zu Bauvorhaben, Genehmigungen, Bauausführung und Nutzung von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Baurecht, Bauordnung, Baugenehmigung.
    Balkon
    Ein Balkon ist ein auskragender, offener Bauteil, der an einer Fassade befestigt ist und als Aufenthaltsbereich dient. Er kann überdacht oder nicht überdacht sein.
    Verwandte Begriffe: Terrasse, Loggia, Austritt.
    Terrasse
    Eine Terrasse ist eine ebenerdige, befestigte Fläche im Außenbereich eines Gebäudes, die als Aufenthaltsbereich dient. Sie ist in der Regel nicht überdacht und nicht allseitig geschlossen.
    Verwandte Begriffe: Balkon, Patio, Freisitz.
    Grundfläche
    Die Grundfläche ist die Fläche, die ein Gebäude oder ein Bauteil auf dem Grundstück einnimmt. Sie wird in Quadratmetern angegeben und dient als Grundlage für Berechnungen im Bauwesen.
    Verwandte Begriffe: Nutzfläche, Wohnfläche, Geschossfläche.
    Raumbildende Elemente
    Raumbildende Elemente sind feste Bauteile wie Mauern, Wände oder Überdachungen, die einen Raum definieren oder umschließen. Sie können die Berechnung des umbauten Raumes beeinflussen.
    Verwandte Begriffe: Wand, Decke, Dach.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wie werden überdachte Balkone bei der Berechnung des umbauten Raumes berücksichtigt?
      Überdachte Balkone werden in der Regel anteilig zum umbauten Raum gezählt. Der überdachte Bereich wird dabei als Teil des Volumens betrachtet. Die genaue Berechnungsmethode kann je nach Landesbauordnung variieren.
    2. Werden nicht überdachte Balkone zum umbauten Raum gezählt?
      Nicht überdachte Balkone können ebenfalls anteilig zum umbauten Raum gezählt werden, abhängig von den spezifischen Regelungen der jeweiligen Landesbauordnung. Es ist wichtig, die lokalen Vorschriften zu prüfen.
    3. Zählen Terrassen zum umbauten Raum?
      In den meisten Fällen werden Terrassen nicht zum umbauten Raum gezählt, da sie in der Regel nicht überdacht und nicht allseitig geschlossen sind.
    4. Was ist der Unterschied zwischen einem Balkon und einer Terrasse in Bezug auf die Berechnung des umbauten Raumes?
      Ein Balkon ist in der Regel ein auskragender Bauteil, der an einer Fassade befestigt ist, während eine Terrasse eine ebenerdige Fläche im Außenbereich ist. Balkone werden oft anteilig zum umbauten Raum gezählt, während Terrassen meist unberücksichtigt bleiben.
    5. Wie beeinflusst der Brutto-Rauminhalt (BRI) die Berechnung von Balkonen und Terrassen?
      Der BRI ist das gesamte Volumen eines Gebäudes. Balkone und Terrassen beeinflussen den BRI, wenn sie in die Berechnung des umbauten Raumes einfließen, was sich auf Genehmigungen und Baukosten auswirken kann.
    6. Welche Rolle spielt die Landesbauordnung bei der Berechnung des umbauten Raumes von Balkonen und Terrassen?
      Die Landesbauordnung legt die spezifischen Regeln und Vorschriften für die Berechnung des umbauten Raumes fest. Da diese Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können, ist es wichtig, die jeweils geltende Landesbauordnung zu beachten.
    7. Was sind raumbildende Elemente und wie beeinflussen sie die Berechnung von Terrassen?
      Raumbildende Elemente sind feste Bauteile wie Mauern oder Überdachungen, die eine Terrasse umschließen oder überdecken. Wenn eine Terrasse solche Elemente aufweist, kann sie anteilig zum umbauten Raum gezählt werden.
    8. Wo finde ich die genauen Vorschriften zur Berechnung des umbauten Raumes für Balkone und Terrassen?
      Die genauen Vorschriften finden Sie in der jeweiligen Landesbauordnung Ihres Bundeslandes. Zusätzlich können Sie sich beim zuständigen Bauamt oder einem Architekten informieren.

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  2. Balkon & Terrasse: Keine Räume nach DIN 277!

    alles richtig
    und Terrassen sind kein Raum nach DINAbk. 277 (AFAIK)
  3. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 08.01.2026

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    Umbauter Raum: Balkon & Terrasse – Berechnung nach DINAbk. 277

    💡 Kernaussagen: Balkone und Terrassen werden bei der Berechnung des umbauten Raumes anders behandelt als geschlossene Räume. Die DIN 277 definiert klare Unterschiede in der Berücksichtigung von Flächen und Rauminhalten. Terrassen und Balkone sind in der Regel nicht als vollwertiger Raum anzusehen. Die korrekte Berechnung ist entscheidend für Baurecht und Immobilienbewertung.

    ⚠️️ Wichtig/Achtung: Laut Beitrag von Balkon & Terrasse: Keine Räume nach DIN 277! sind Terrassen und Balkone nach DIN 277 nicht als Raum zu werten, was bei der Berechnung des Brutto-Rauminhalts (BRI) relevant ist.

    📊 Zusatzinfo: Die Berechnung des umbauten Raumes und des Brutto-Rauminhalts (BRI) kann je nach Bundesland und den jeweiligen Bauordnungen variieren. Es ist ratsam, die spezifischen Vorschriften zu prüfen, um Fehler zu vermeiden. Die korrekte Anwendung der DIN 277 ist dabei unerlässlich.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifischen Baubestimmungen Ihres Bundeslandes bezüglich der Berechnung des umbauten Raumes von Balkonen und Terrassen. Konsultieren Sie bei Unklarheiten einen Architekten oder Bausachverständigen, um eine korrekte Berechnung sicherzustellen. Die genaue Einhaltung der DIN 277 ist für die Planung und Genehmigung von Bauprojekten von großer Bedeutung.

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