Straßen- und Wegebau

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  1. Bodenversiegelung?

    Foto von Lieselotte Tussing

    In das öffentliche Kanalsystem eingeleitete Oberflächenwässer werden als Abwässer mit hohen Gebühren belegt. Überlegen Sie sich bereits im Vorfeld, wie Sie Wege und Einfahrten an Ihrem Haus herstellen. Manche Gemeinden staffeln die Gebühren für Abwässer nach der Art der Versiegelung: Wasserundurchlässige Versiegelung (z.B. Asphalt, Beton, Kunststein, Betonpflaster u.ä.) / Teilweise wasserdurchlässige Versiegelung (Breitfugenpflaster, wassergebundene Decken, Rasengittersteine, begrünte Dächer u.ä.) / Wasserdurchlässige Versiegelung (z.B. Schotterrasen, Rasen, Rollkies u.ä.).
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