Baugrund-/Bodenuntersuchungen

Baugrund-/Bodenuntersuchungen

!!! Für die Checklisteneinträge wird keinerlei Haftung übernommen !!!

  1. Sammel-Checkliste

    • Kennen Sie / Ihr Architekt die zu erwartenden Bodenverhältnisse? Im Zweifelsfall ein Bodengutachten erstellen lassen.
    • Ist mit Wasser (Grund- oder Hangwasser) in der Baugrube zu rechnen?
    • Ist eine Dränage erforderlich?
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  2. Ist der Untergrund tragfähig?

    Ein nicht oder nicht ausreichend tragfähiger Untergrund führt unweigerlich zu Rissen im gesamten Bauwerk. Beachten Sie auch, dass bindiger Boden (Lehm etc.) z.B. durch eindringendes Hangwasser aufweichen und so seine Tragfähigkeit verlieren kann. Befragen Sie im Zweifelsfall / immer einen erfahrenen Geotechniker (Bauingenieur). Bauen Sie nicht auf "Sand", sondern auf "Fels".
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  3. Ist mit Wasser in der Baugrube oder im späteren Kellerbereich zu rechnen?

    Sollte dies der Fall sein, dann muss Ihr Architekt oder Ihre Baufirma besondere Vorkehrungen treffen. Die Dränage muß besondere Anforderungen erfüllen. Wasserdichter Beton allein ist nicht wasserdicht, wenn die Bewehrung nicht auch daraufhin ausgelegt ist. Bei einem höheren Grundwasserstand könnte ein Brunnen für die spätere Gartenbewässerung genutzt werden. Falls nicht mit Grundwasser im Sohlbereich des Kellers oder der Sohlplatte zu rechnen ist, kann bei günstigen Bodenverhältnissen eine Versickerung des Oberflächenwassers angeordnet werden. Fragen zum Wasserandrang, zum Grundwasserstand und zur Versickerung kann Ihnen ein erfahrener Geotechniker (Bauingenieur) beantworten. Sparen Sie auf Dauer Geld bei der Be- und Entwässerung, nutzen Sie die natürlichen Ressourcen.
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  4. Welche Abdichtung ist bei drückendem/anstauendem Sickerwasser geplant?

    Die einzelnen "Lastfälle" Wasser sind in der DINAbk. 18195 erfaßt. Hier sind auch die erforderlichen Maßnahmen beschrieben. Es sollte eine genaue Beschreibung der Abdichtungsmaßnahmen vorliegen (z.B. "Weiße Wanne" oder Abdichtung mit zweilagiger Bitumenschweißbahn G200 S4 und PYE PV 200 S5) Achtung, die Abdichtung ist unabhängig von der Drainung! (DIN 4095)
    • Name:
    • Martin Beisse
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  5. Nutzung des Kellers, Wärmedämmung

    Es muß schon bei der Planung definitiv feststehen, wie der Keller genutzt werden soll. Auch an Nutzungsänderungen denken! Heizkörper einplanen, wenn eine Nutzung als Wohn- oder Arbeitsraum vorgesehen ist. Wärmedämmung berechnen und genau beschreiben. Z.B. Keller als "weiße Wanne", Außendämmung mit 8 cm zugelassener Perimeterdämmung, hier "Produktname" von "Firma"
    • Name:
    • Martin Beisse
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  6. Entsorgung von Aushubmassen notwendig?

    Wurde - bei 'Verdachts'-Gelände eine Bodenuntersuchung in Bezug auf Kontaminationen (Altlasten) durchgeführt? Unter Umständen müssen schadstoffbelastete Aushubmassen von einer dafür zugelassenen Fachfirma entsorgt werden (ggf. nur bestimmte Deponien zulässig). Entsorgungsnachweise sind vom Entsorger auszustellen, Holschuld des Bauherrn.
    • Name:
    • Lieselotte Tussing
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  7. Wie muss ein Keller bei Lößböden mit Staunässe ausgeführt werden?

    In einem Bodengutachten wurde auf unsererm Grundstück Lößboden mit kf-WErten von 10-7 bis 10-8 m/s ermittelt. Müsse aufgrund der zu erwartenden Staunässe besondere Anforderungen an Gründung und Kellerabdichtung gestellt werden?
    • Name:
    • Roland Voßen
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  8. Wert und Kosten für Bodengutachten ist fraglich - dafür besser gleich tiefer ausheben und Kies/Mineral o.ä. aufüllen. !

    Sie bekommen schon ein paar Kipper Ersatzboden oder Kies oder zerkleinerten Schutt für die Kosten eines Gutachtens. Graben sie einfach ein Loch und zeigen sie es vor jeder erfahrene Mauermeister, Betonbauer .. sagt es ihnen. Fragen Sie ruhig mehr als einen - möglichst unabhängig von der Baufirma.
    • Name:
    • Erwin
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  9. War das Grundstück schon einmal bebaut oder wurde es teilweise (wieder) aufgefüllt?

    Handelt es sich teilweise um aufgefülltes Gelände, kann es zu Setzungsunterschieden zwischen aufgefüllten und anstehendem Untergrund kommen. Der selbe Effekt tritt bei Gebäuden auf, die erst vollständig abgerissen werden (auch die Fundamente) und anschließend das neue Gebäude teilweise auf den bereits vorbelasteten Baugrund und teilweise auf bisher unbelasteten Baugrund gegründet wird. Dieser Fall tritt häufiger bei alten Einfamilienhäusern auf, wo das alte Haus baufällig ist und abgerissen wird und das neue Haus etwas größer werden soll. Bei der Gründung müssen dann z. B. die Streifenfundamente bewehrt werden bzw die Bewehrungsführung der Grundplatte geändert werden. Wird dies nicht beachtet, kann es später zu Rissen in den Wänden aufgrund unterschiedlichen Setzungsverhalten kommen.
    • Name:
    • Mario Gröbe
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  10. Lohnt sich ein Bodengutachten?

    Das Bodengutachten kann bereits im Vorfeld zu Planungs- und Kostensicherheit beitragen; insbesondere in Bezug auf die Tragfähigkeit des Bodens oder z.B. auch auf die "geforderte "Versickerung von Regenwasser. Zudem erfüllt das Bodengutachten aber auch haftungsrechtliche Zwecke - damit Baugrund nicht Bauherrenrisiko bleibt... Sich ein Angebot einzuholen lohnt sich daher immmer!
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  11. Wer trägt das Baugrundrisiko?

    Das Baugrundrisiko trägt der Bauherr. Verzichtet ein Bauherr auf die Erstellung eines Baugrundgutachtens trotz Hinweises seines Architekten, geht dies zu seinen Lasten. Soweit in Zusammenhang mit Baugrundproblemen eine Pflichtverletzung eines der am Bau Beteiligten festzustellen ist, handelt es sich nicht um einen Fall des Baugrundrisikos. In diesen Fällen haftet der jeweilige Verursacher aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Pflichtverletzungen, so dass für die Annahme eines Baugrundrisikos kein Raum ist. Vor Annahme eines Falles des Baugrundrisikos ist deshalb zunächst zu prüfen, welche vertraglichen und/oder gesetzlichen Pflichten den am Bau Beteiligten im Hinblick auf den Baugrund obliegen. Erst wenn eine Pflichtverletzung der Beteiligten ausgeschlossen werden kann, liegt ein Fall des Baugrundrisikos vor.
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  12. Wie werden die beim Aushub der Baugrube entstehenden Geländesprünge gesichert?

    Für die Herstellung eines Kellers, einer Tiefgarage oder ähnlichen Bauwerken unter der Geländeoberfläche ist es erforderlich, eine Baugrube auszuheben. Die durch den Aushub entstehenden Geländesprünge sind zu sichern. Ohne Einfluß von Wasser und bei ausreichenden Platzverhältnissen können die Gelädnesprünge geböscht hersgestellt werden. Hier ist zu beachten, dass die Böschungsschultern lastfrei zu halten sind. Bei beengten Platzverhältnissen, bei Tiefen Baugruben, beim Aushub unter Wasser und anderen ungünstigen Randbedingungen kann es erforderlich werden, die entstehenden Geländesprünge durch Verbaumaßnahmen zu sichern. Die erforderlichen Maßnahmen sind unter Beachtung der einschlägigen Normen und technischen Vorschriften zu planen und auszuführen. Hier empfiehlt es sich, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt bereits ein Baugrund- und Gründungsgutachten einzuholen um somit eine möglichst hohe Planungssicherheit bereits im Vorfeld zu Erreichen.
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  13. Ist der Untergrund tragfähig

    Bindige Böden der Bodenklasse I bis III sind nicht tragfähig. Eine Baugrunduntersuchung mittels einer Bohrsondierung gibt Aufschluss hierüber, welche Gründungsart der Tragwerksplaner zu wählen hat, um die Standsicherheit des zu planenden Gebäudes nachzuweisen.
    • Name:
    • Matthias Reineck
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Diese Liste wurde der ausführenden Firma zur Kenntnisnahme vorgelegt

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