Terrassenüberdachung vom Architekten falsch beantragt  -  jetzt Abbau
BAU-Forum: Wintergarten

Terrassenüberdachung vom Architekten falsch beantragt  -  jetzt Abbau

Hallo,

ich wohne in Frankfurt/Main und habe vor ca. 6 Jahren eine Terrassenüberdachung mit verschiebbaren Seitenteile von der Fa. Heim & Haus gekauft. Ein Architekt hatte für mich die notwendige Befreiung beantragt. Jetzt wirft mir das Bauamt vor, einen Wintergarten errichtet zu haben, obwohl nur eine Terrassenüberdachung beantragt wurde. Der Architekt hatte damals eine sehr vereinfachte Skizze gemacht, in der die Seitenteile nicht zu seheh waren. Ich habe mich voll auf ihn verlassen. Er meinte damals, dass die Skizze genug für die Befreiung wäre.

Jetzt besteht das Bauamt darauf, dass ich die Seitenteile entferne. Dies ist an sich nicht schwierig, da sie herausnehmbar sind. Allerdings benutze ich den "Wintergarten" um meine Pflanzen zu überwinteren. Das Bauamt könnte den Bau nachgenehmigen, wenn sie wollten. Sie sagen aber das hier eine Verdichtung des Baugebiets stattfindet, obwohl die Seitenteile auch in einander verscheibbar sind und obwohl es ein Reihenendhaus ist ("Wintergarten" ist hinten und nicht an der Seite i.e. Ende der Häuserreihe). Mein neuer Architekt hat alles versucht, um das Bauamt umzustimmen, ohne Erfolg. Kann ich noch irgendwas machen? Die Überdachung hat ziemlich viel Geld gekostet. Ich muss am 27.03. zum Bauamt. Sie wollen, dass ich einen Verzicht auf weitere juristischen Maßnahmen gegen das Bauamt verzichte.

Danke,

Verzweifelt in Frankfurt.

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  • Verzweifelt in Frankfurt
  1. Informationen einholen

    Sie benötigen den Bebauungsplan, die Berechnung GRZAbk. und GFZAbk. sowie eventuelle Baulinien. Dann müssen Sie die Antragsunterlagen des ersten Architekten prüfen. Für was hat der eine Befreiung beantragt? Es ist schon ein Unterschied, ob eine Terrassenüberdachung oder ein Wintergarten gebaut werden soll. Eine verschließbare Terrassenüberdachung ist nun mal ein Wintergarten und ein Wintergarten ist nun mal eine Wohnraumerweiterung. In Hessen sind Wintergärten bis 30 m² genehmigungsfrei, diese dürfen aber nicht außerhalb von Baulinien stehen und müssen Abstand zum Nachbarn (3 m) einhalten. Die zulässigen GRZ und GFZ dürfen nicht überschritten werden. Nach der Fragestellung hat der erste Architekt das Vorhaben falsch beantragt und das Bauamt fühlt sich nun verarscht. Entscheidend ist folgende Frage: ist das Bauwerk als Wintergarten heute genehmigungsfähig? Allerdings könnte auch ein Fehler beim Bauamt liegen, deshalb der Versuch Sie zum Verzicht auf juristische Mittel zu bewegen. Das sieht nach dem Versuch aus, der Amtshaftung zu entgehen. Gruß
  2. Danke für die schnelle Antwort. Die ...

    Danke für die schnelle Antwort. Die Befreiung musste beantragt werden, weil die Überdachung sich außerhalb der Baulinie befindet. Wiel die Grundstück bei uns sehr klein sind, ist die Baulinie eigentlich das Haus selber. Der Abstand zum Nachbarn beträgt ca. 50 cm (Reihenhaus!).
  3. damit ist der Wintergarten gestorben

    Sie haben auch gelitten, wenn der Hersteller der Überdachung mit dem Trick einen Wintergarten verkauft hat. Eine Chance besteht noch: wenn aus den Unterlagen der Befreiung hervorgeht dass ein Wintergarten gebaut werden sollte, also eine Überdachung mit Seitenwänden und das Bauamt mit "durchwinken" den Antrag genehmigt hat. Bei diesem Amtsfehler gilt die Anlage als genehmigt, das wäre der Ermessensspielraum. Gruß

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