Wintergarten aus Stahlkonstruktion?
BAU-Forum: Wintergarten
Wintergarten aus Stahlkonstruktion?
Hallo, plane in einem Jahr einen Wintergarten auf meine Terrasse zu bauen, Grundfläche ca. 25 - 30 m². Bin derzeit intensiv dabei, mich über verschiedenen Konstruktionsmöglichkeiten zu informieren. Würde bevorzugt eine "leicht wirkende" Konstruktion wählen wollen mit großen Glasflächen und schmalen Profilsystemen. Vor kurzem wurde ich von einem Wiga-Händler darüber informiert, dass ich einen ganzjährig bewohn- und nutzbaren (bewohnbaren, nutzbaren) Wiga ohne wesentliche Schwitzwasserbildungen nur über Holz-, allenfalls noch Holz-Aluminium Profilsysteme erzielen kann. Eine reine Stahlkonstruktion würde die geforderten Wärmeschutzwerte, wie sie auch zum Erhalt der Eigenheimzulage gefordert werden, nie erreichen. Ist diese Aussage zutreffend - wenn nein - wo kann ich einen Fachmann mit entsprechenden Referenzen finden, der in der Lage ist ein solche Konstruktion zuverlässig zu planen und auszuführen? Können Sie spezielle Literatur empfehlen? (Komme aus Raum 77)
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Soll das Holz etwa das "Schwitzwasser" aufnehmen
Soll das Holz etwa das "Schwitzwasser" aufnehmen -
Gegen Schwitzwasser
hilft nur Lüften. -
Stahlwintergarten
Wenn es sich tatsächlich um einen Stahlwintergarten handelt, dann haben diese Profile eine äußerst schlechte Wärmedämmung und sind nach der EnEV2002 für beheizte Wintergärten nicht mehr zugelassen.
Hier werden mindestens thermisch getrennte Profile benötigt.
Laut einem Schreiben vom Bauministerium an den Landesinnungsverband des Glaserhandwerks Baden-Württemberg, sind beheizte Wintergärten "Objekte die nicht Förderwürdig sind".
MfG
Jürgen Sieber -
Sehen Sie zu, dass sie unter 100 m³ bleiben - sonst wird''s lustig.
Auf den. gebracht :
Unter 100 m³: 2-fach-Verglasung und normale Dämmung
Über 100 m³: 3-fach-Verglasung und Wahnsinnsdämmung
Liegt am Wechsel der Berechnungsvorschrift bei dem beheiztem Gebäudevolumen.
Bis 100 m³ darf das Bauteilverfahren angewendet werden. -
Über 100 m³ ...
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Was aber nicht heißt ,
, dass das bewusst so gemacht wurde ...
Die Tragweite des § 3, Abs. 3 war keinem EnEV-Verantwortlichen VORHER bewusst.
s.a. :Weiterführende Links: