Verbiegung Wintergarten
BAU-Forum: Wintergarten
Verbiegung Wintergarten
Sehr geehrte Herren Ries, Sieber, Basque'!
Im Januar 2001 habe ich toll, hilfreiche Infos für mein o.g. Problem erhalten. Die verantwortliche Firma habe ich jetzt 3 mal
aufgefordert sich dem Problem anzunehmen. Habe mich auf die Infos gestützt und plötzlich taucht jemand auf. Der Chef hat die Verbiegung erkannt! Die Lisene, außen auf 1,20 m Höhe, ist gebogen und soll gedreht werden!? . Eine zweite Lisene soll auf ca. 2,30 m angebracht werden um die Verbiegung zu stoppen. Ist das akzeptabel bzw. bringt das etwas? Bin mir unsicher. Zumal eine zweite Lisene auch vom Aussehen nicht passen würde. Ich sehe das alles als "GEHUDDEL" an. Das war letzter Stand 23.08.01, danach habe ich nichts mehr gehört darum bin ich jetzt wieder
aktiv. Zur Info: Front 12 m², keine VOBAbk., keine Statik (hielt man nicht für nötig), Fertigstellung 08/97, Verbiegung im OKTAbk.. 2000 festgestellt. Gutachter nicht eingeschaltet. Gibt es Möglichkeiten eines Schadenersatzes im Bereich der Gewährleistungsfrist? Die Nachbesserung will er, so hat es den Anschein, nicht durchführen. Bei einer Nachbesserung will ich natürlich kein Risiko eingehen und nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vielleicht ist die Nachbesserung auch nicht erfolgreich und habe dann keine Ansprüche mehr.
Viele Fragen, vielleicht gibt es wieder hilfreiche Infos.
Dank im Voraus!
MfG
Volker Kanne
Im Januar 2001 habe ich toll, hilfreiche Infos für mein o.g. Problem erhalten. Die verantwortliche Firma habe ich jetzt 3 mal
aufgefordert sich dem Problem anzunehmen. Habe mich auf die Infos gestützt und plötzlich taucht jemand auf. Der Chef hat die Verbiegung erkannt! Die Lisene, außen auf 1,20 m Höhe, ist gebogen und soll gedreht werden!? . Eine zweite Lisene soll auf ca. 2,30 m angebracht werden um die Verbiegung zu stoppen. Ist das akzeptabel bzw. bringt das etwas? Bin mir unsicher. Zumal eine zweite Lisene auch vom Aussehen nicht passen würde. Ich sehe das alles als "GEHUDDEL" an. Das war letzter Stand 23.08.01, danach habe ich nichts mehr gehört darum bin ich jetzt wieder
aktiv. Zur Info: Front 12 m², keine VOBAbk., keine Statik (hielt man nicht für nötig), Fertigstellung 08/97, Verbiegung im OKTAbk.. 2000 festgestellt. Gutachter nicht eingeschaltet. Gibt es Möglichkeiten eines Schadenersatzes im Bereich der Gewährleistungsfrist? Die Nachbesserung will er, so hat es den Anschein, nicht durchführen. Bei einer Nachbesserung will ich natürlich kein Risiko eingehen und nicht auf den Kosten sitzen bleiben. Vielleicht ist die Nachbesserung auch nicht erfolgreich und habe dann keine Ansprüche mehr.
Viele Fragen, vielleicht gibt es wieder hilfreiche Infos.
Dank im Voraus!
MfG
Volker Kanne
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also ich
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Langsam kommt Licht in's Dunkel!
Ganz dunkel kann ich mich an die Geschichte erinneren. Und an die Beiträge im letzten Jahr.
Da der Kollege offenbar kein Interesse hat den Schaden zu beheben, rate ich Ihnen dringend dazu sich rasch einen Rechtsanwalt zu nehmen.
Es läuft immer nach dem gleichen Muster ab. Zuerst wird gemurkst, dann vertröstet, dann lässt man nichts mehr von sich hören.
MfG Jürgen Sieber -
Verknüpfung siehe Link
aber selbst erst lesen mussWeiterführende Links:
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Verbiegung Wintergarten
Sehr geehrter Herr Sieber,
danke Ihnen für die schnelle Info!
MfG
Volker Kanne