Zur Selbsthilfe greifen erlaubt?
BAU-Forum: Wintergarten

Zur Selbsthilfe greifen erlaubt?

1. Darf ich zur Selbsthilfe greifen um ein Blech vom Wintermauer von Nachbarn das übersteht (und das ein und ausfalten meiner Markiese behindert) zu entfernen?
Wenn nicht, und ich mach es trotzdem was sind dann die Konsequenzen (außer ein slechtes nachbarnliches Verhältnis?).
2. Darf ich Löcher in diesem Wand bohren um Pflanzen leiten zu können?
Danke,
Rudi
  • Name:
  • Rudi Karlas
  1. Moin Herr Karlas,

    Foto von Lieselotte Tussing

    prinzipiell dürfen Sie das Eigentum Ihres Nachbarn nicht beschädigen. In Ihrem Falle würde ich einfach mit dem Nachbarn reden.
  2. Das Problem ist das der Nachbarn anerkant dass ...

    Das Problem ist das der Nachbarn anerkant dass das Blech übersteht, aber es nicht entfernt. Dieses Blech ist mit 8 Schrauben versehen, so dies zu entfernen kostet 5 Minuten, und
    dann ich kann meine Markiese wieder verwenden.
    Rudi
  3. Steht die Mauer denn auf

    der Grenze ... und hängt somit das Blech auf Ihr Grundstück?
    Einer von Ihnen beiden muss ja offensichtlich wenigstens in der Luft die Grenze überschreiten ... deswegen ja wohl der Konflikt.
    Können Sie vielleicht dies näher beschreiben?
  4. Selbsthilfe nicht erlaubt!

    1-Fordern Sie Ihren Nachbarn nochmal sehr freundlich zum Entfernen auf!
    2. Gehen Sie zum Anwalt. Die Kosten sind diesmal wohl nicht so hoch, da Gegenstandswert nicht hoch. Zur Sicherheit erstmal "Erstberatung, "
    3. Der Anwalt wird den Nachbarn dann von der Rechtslage unterrichten, vermutlich langt das, sonst bleibt nur Rechtsweg.
    • Name:
    • JG
  5. Die Mauer steht teilweise auf meinem Grundstück aber ...

    Die Mauer steht teilweise auf meinem Grundstück,
    aber das Blech steht über und hängt über meinem
    Grundstück, wodurch ich meine Markiese nicht mehr
    entfalten kann, ohne diese zu beschädigen.
    Der Nachbarn hat (auch schriftlich) anerkannt,
    dass sein Blech übersteht aber weigert sich dies zu
    entfernen.
    Auch wenn es nicht erlaubt wäre dieses Blech selber zu
    entfernen, was wäre das die Konsequenz wenn ich es
    trotzdem tue. Das er sein Blech so gebaut hat ist
    zweifelsohne Rechtswidrig? Sodass, ich nur versuche
    das Recht wieder zu herstellen.
    Mit freundlichen Grüßen,
    Rudi
  6. Leider leben wir nicht im Wilden Westen..

    Also, ich würde von Selbsthilfe dringend abraten. Wenn der Fall so klar ist, wie Sie ihn schildern, dann hat der Nachbar doch im Enderfolg auch Ihre Anwaltskosten zu tragen, Sie haben dann doch kein Risiko.
    Trotzdem schreit der Fall, da Sie möglicherweise Ihre Ehefrau, ganz sicher aber nicht Ihren Nachbarn loswerden, geradezu nach einer friedlichen Lösung, herzustellen bei Weihnachtspunsch..
    Und Sie können sich bei dieser Gelegenheit auch gleich die Erlaubnis holen, Löcher in seine Wand zu bohren. Eine Hand wäscht die andere, wär das nichts?
    • Name:
    • JG
  7. Welchen Nutzen hat das Blech

    für den Nachbarn. Offensichtlch legt er sehr großen Wert auf sein Blech. Überlegen Sie sich doch mal, wie oder was den Zweck des Blechs erfüllt und suchen Sie nach einer anderen Lösung.
    Wenn Sie schreiben "was kann passieren außer ein schlechtes nachbarliches Verhältnis" liegt Ihnen offensichtlich nicht soviel an einem "Guten"? Auch wenn Sie dann den Prozess gewinnen. Bei der nächsten Wolke von Ihrer Grillparty steht dann der Nachbar mit dem Anwalt vor der Tür.
    Punsch trinken, Lösung suchen, zusammen grillen ;-)
  8. Danke für die Antworten Das Problem das wir ...

    Danke für die Antworten.
    Das Problem das wir haben ist natürlich, dass wir
    unsere Markiese nicht entfalten können!
    Eine gerichtliche Aussage kann sicherlich Monate
    dauern. Und dann noch wird in Deutschland keine
    Zwangsumme aufgelegt, sodass wenn der Nachbarn nichts
    tut, wir wieder fürs Gericht ziehen können.
    Deshalb, falls ich es entferne welch Konsequenzen
    würde das haben. Das slechte Nachbarnliches Verhältnis ist natürlich schon da.
    Rudi
  9. Juristische Konsequenzen beim Abreißen des Blechs

    kann eher JG beurteilen. Ich denke, bei Ihrem super Nachbarverhältnis ;-) macht der einfach wieder ein Blech drauf.
    Wenn Sie eine juristische Auseinandersetzung scheuen bleibt Ihnen doch nur die Einigung mit dem Nachbarn, bzw. selbst nachzugeben. Wenn es Ihnen aber ums Prinzip geht, wird das nach meiner Meinung noch ein weilchen dauern. Und zwar so lange, wie Sie Lust zum Streiten haben ;-)
    Aber nochmal gefragt: Welchen Nutzen hat nach Ihrer Meinung das Blech. Muss es sein, oder nicht? Wie könnte dies anders gelöst werden. Wie weit steht denn das Blech in den Ausfahrbereich Ihrer Markiese?
  10. ups

    streiche Markiese, setze Markise.

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