Wer haftet vor Hausübergabe für Schäden am Haus?
BAU-Forum: Bauversicherung

Wer haftet vor Hausübergabe für Schäden am Haus?

Hallo wer haftet wenn bei Bau über Bauträger vor Hausübergabe der Keller unter Wasser steht anbei ein kleiner Teil unseres Vertrages mit dem Bauträger :
die einzelnen Teile des Bauvertrages gelten in nachstehender Reihenfolge:
1. der vorliegende Bauvertrag
2. die textliche Darstellung des Leistungsumfangs
3. die zeichnerische Darstellung des Leistungsumfanges
4. VOBAbk. Teil B
5. BGBAbk.
wir haben natürlich eine Bauversicherung abgeschlossen, allerdings hat der Bauträger schon mehrmals die falschen Rechnungen abgeliefert und dadurch verzögert sich die Zahlung.
wir haben in Baden Württemberg gebaut!
Der Bauträger hatte keine Vorkehrungen getroffen zwecks Wassereinbruch es geschah erst was als das Wasser schon im Keller stand ca. 20 cm.
  1. Dazu gibt es doch dann

    eine förmliche Abnahme mit Protokoll etc.
    Und da liegt es nun an Ihnen bzw. ggf. einem unbhängen Bau"Leiter" diese Mängel korrekt zu reklamieren, damit der Bauträger "nachbessern" kann.
    Daher ist das Geld in einen auf Ihrer Seite stehenen Bauleiter sicher gut angelegt.
    Zu VOBAbk. wäre noch zu erwähnen, ob diese auch rechtlich wirksam eingebunden wurde (z.B. ob Ihnen ein Exemplar der VOB ausgehändigt wurde).
    Aber das wäre dann schon wieder Rechtsberatung, die ich nicht darf.
  2. Hausübergabe

    hat noch nicht stattgefunden. Damit gehört das Haus bei einer Bauträgermaßnahme (wenn es denn wirklich eine ist = Grundstück und zu errichtendes Haus wurden gemeinsam vom Bauträger an Sie verkauft) noch nicht Ihnen, sondern noch dem Bauträger.
    Bei Abnahme hat der es Ihnen in mängelfreiem Zustand zu übergeben.
    VOBAbk. dürfte nicht rechtswirksam vereinbart sein, da auch BGBAbk. als Vertragsgrundlage angegeben ist. Bei dieser Konstellation könnte sich der Bauträger die jeweils günstigere Version aus VOB o. BGB aussuchen. Geht nicht. Keine Rechtsberatung/Anwalt fragen.
    Was sagt denn der BT?
  3. Danke und Antwort

    Haus ist mittlerweile übergeben,
    allerdings ist die Schlusszahlung noch offen da noch nicht alle Arbeiten erledigt wurden.
    Uns wurde keine Ausgabe der VOBAbk. übergeben, was bedeutet das nun?
    Das Grundstück wurde nicht vom " Bauträger" gekauft, sondern extra!
    Was bedeutet das nun wieder für uns? Achja wir haben die Mehrwertsteuererhöhung voll getragen, das heißt Doch mir müssen eine Abschlussrechnung über die Komplette Summe bekommen?
    "Bauträger" drängt auf das Geld, Versicherung zahlt natürlich erst wen nwir die richtigen Rechnungen bekommen und keine Falschen die nicht mit dem Schaden übereinstimmen!
    Vielen Dank auch schon mal für eure Hinweise!
  4. Erst

    mal bauen Sie nicht mit Bauträger, sondern (wenn Planung mitgeliefert wurde) mit einem Generalübernehmer.
    Natürlich müssen Sie eine Schlussrechnung erhalten, in der auch die höhere MwSt berücksichtigt ist.
    Welche Versicherung soll da zahlen?
    Wenn das Wasser nicht über Rohrbruch kam, müsste das schon eine Elementarschadenversicherung sein. Gibt es die?
    Wurden die Wasserschäden bei Abnahme bemängelt?
    Was wurde zur Mängelbeseitigung vereinbart?
    Wenn VOBAbk. bei Vertragsabschluss nicht nachweisbar übergeben wurde, gilt diese als nicht vereinbart.
  5. Elementarversicherung ist/war auch vorhanden

    Der Wasserschaden wurde bemängelt, bei Einzug konnten wir den Keller nicht nutzen da, die Trocknungsgeräte für 3 Wochen im Keller standen.
    VOBAbk. wurde nicht übergeben, Versicherung hat mittlerweile einen Teil bezahlt das Geld halte ich derzeit aber zurück da es anderweitig noch Unklarheiten gibt die mein Geld kosteten, Humus wurde abgefahren musste Humus kommen lassen etc.
    In diesem Fall Bau nach BGBAbk. das bedeutet für mich was?
  6. Da der Bau

    schon steht im wesentlichen = Dauer Gewährleistung 5 Jahre (statt 4 wie n. VOBAbk.).
  7. an Herrn Peters

    die 5 Jahre gelten dann ab Stellung der Schlussrechnung wenn ich das richtig gelesen habe?
  8. Beginn

    = Datum der Abnahme.
  9. was ist mit den Arbeiten die erst nach der Abnahme abgeschlossen wurden

    Hallo Herr Peters,
    was ist mit den Arbeiten die erst nach dem Abnahmearbeiteren abgeschlossen wurden bzw. noch in Arbeit sind hier in erster Linie die Rigole?
    Haben sie evtl einen Link zum informieren?
  10. Die werden

    ja im Protokoll als noch fehlende Arbeiten vermerkt sein.
    nach Erledigung der fehlenden Arbeiten = Abnahme dieser Teilgewerke
    Für Teilgewerke die abgenommen wurden, bei denen aber Mängelbeseitigung im Protokoll vereinbart wurde läuft die Gewährleistung schon.

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