Wann ist ein Umbau ein Neubau?
BAU-Forum: Bauversicherung

Wann ist ein Umbau ein Neubau?

Hi,
ich weiß, dass die Frage sehr blöd klingt, aber die Frage Stelle ich mir im Moment ...
Hintergrund ist der Umbau eines ehemals gewerblich genutzten Gebäudes, das komplett entkernt wurde. Es standen tatsächlich nur noch die 4 Außenwände und Dach (und die Decke zwischen Erd- und Dachgeschoss (Erdgeschoss, Dachgeschoss)). Selbst die Wände an sich wurden neu aufgemauert (Es handelt sich bei den Außenwänden um eine Stahlträgerkonstruktion, und die Felder unterhalb der Träger wurden komplett neu gemauert).
Von einer Versicherung bekam ich direkt ein Angebot über ca. 140,- € jährlich, da zum einen ein großzügiger Sonderrabatt gewährt wurde (da das über den Architekten lief) und der Bau als ein Neubvau betrachtet wurde. Von meiner Versicherung bekam ich, trotz des Versuches, das als Neubau durchzukriegen, ein Angebot über einen Altbau.
Daher die Frage: Gibt es irgendwo Richtlinien, wann ein Umbau als Neubau gewertet werden kann?
Vielen Dank,
Andi
  • Name:
  • Andre
  1. Eine Nachfrage bringt Sicherheit

    Hallo Andre.
    Ich würde auf jeden Fall bei beiden Versicherungen nochmal nachfragen. Bei den Gesellschaften gibt es auch Fragebögen, die zur genauen Festlegung angefordert werden können.
    Da die Versicherungsbedingungen und Annahmerichtlinine bei sämtlichen Gesellschaften unterschiedlich sind kann es durchaus sein, dass die eine Gesellschaft sagt: "Wenn mindestens soundso viel Prozent der Gesamtkosten oder des Bauaufwandes auf Neubau entfällt, wird das ganze Objekt als Neubau eingewertet ... "
    Es gibt aber auch Gesellschaften, die eine tatsächliche Mischkalkulation vornehmen.
    Diese Frage zu klären kann auch für die Zukunft von Wichtigkeit sein. Die endfällige Versicherung eines Neubaus ist nämlich i.d.R. erheblich günstiger als die eines "sanierten" Altbaus ...
    Einige Versicherungen schließen die Versicherbarkeit eines Gebäudes ab einem gewissen Alter komplett aus oder schränken die Leistung ein.
    Sorgen Sie also von vornherein für Sicherheit. Und die tatsächlichen Versicherungsbedingungen kennt eben nur Ihre Versicherung selbst am Besten.
    Schöne Grüße
    Robert Seb. Grafetstetter

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