Guten Tag, ich habe eine Treppe im ...
BAU-Forum: Treppen, Rampen, Leitern

Guten Tag, ich habe eine Treppe im ...

Guten Tag, ich habe eine Treppe im Guten Tag, ich habe eine Treppe im Garten vom Bürgersteig bis zu unserem Haus pflastern lassen. Die Treppe endet zwei Meter vor dem Haus. Hier wurde komplett eben gepflastert. Die Treppe ist 5 m lang hat ein Gefälle von ca. 3,5 m. 7 Stufen (Auftrittsbreite 68 cm, 100 cm Lang. Links und rechts direkt Garten, kein Fallgefahr. Muss ein Handlauf an die Treppe oder ist Aufgrund der Auftrittsbreite diese nicht mehr als Stufe anzusehen?
  1. Schauen Sie doch mal in Ihre Landesbauordnung ...

    Vielleicht steht da sowas ähnliches wie:

    Treppen müssen mindestens einen festen und griffsicheren Handlauf haben. Dies gilt nicht für Treppen

    1. in mehrgeschossigen Wohnungen,

    2. in Höhe des Geländes oder mit einer Absturzhöhe von nicht mehr als 1 m,

    3. mit nicht mehr als fünf Stufen oder

    4. von Anlagen, die nicht umwehrt werden müssen.

    Nr. 2 bzw. Nr. 4 könnte dann bei Ihnen greifen.


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