Einbruch Kellerwand nach Arbeitsraumverfüllung
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Einbruch Kellerwand nach Arbeitsraumverfüllung

Hallo an alle,
ich baue ein Holzständerhaus mit massiven Keller. Die Kellerwände, bestehend aus einem 36,5 Poroton T 12 Stein, sind bis zu 2 tiefer als die GOK. Nachdem die Wände eine Dickbeschichtung und eine 12 cm starke Dämmung mit Perimeterplatten erhalten haben, wurde mein Arbeitsraum mit einem FSK R 1 verfüllt. Eine Kellerdecke lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht auf. Lt. meiner bauausführenden Firma wurden 3 Seiten des Kellers lagenweise (je 30 cm) verdichtet und eine nicht, da hier lediglich eine Höhe von ca. 1,50 m u. GOK vorhanden war und auf dieser Fläche keine Belastung auftritt (nur später Grünstreifen zwischen Mauer und Haus). Die besagte Wand hat eine Länge von ca. 9 m und besteht aus zwei Räumen mit einmal ca. 7 und einmal 2 m Länge. Nun ist die Wand nach dem Verfüllen auf der der gesamten Länge von 7 m und der gesamten Höhe von ca. 2,40 m in der Mitte um etwa 4 cm eingedrückt worden. Die bauausführende Firma übernimmt selbstverständlich den Schaden und will diese 7 m lange "Teil-Wand" (von Hausecke bis zur Innenwand 2 m  -  7 m) abbrechen und neu mauer.
Meine Fragen hierzu: wenn ich das Teilstück von 7 m neu machen lasse, bekomme ich wieder eine ausreichende Verbindung des Ringankers, der Mauer und der Dämmung; bislang "sehen" die anderen 3 Wände noch gerade aus, aber können diese sich trotzdem auch noch eindrücken; muss ich dringend für die anderen Wände Sicherungsmaßnahmen einleiten und wenn ja welche; kann es sein, dass die anderen Wände obwohl nicht sichtbar irgendwo jetzt nicht mehr richtig "dicht" sind und wie kann ich das prüfen; was kann sonst noch passieren bzw. passiert sein was ich aber nicht "sehe"?
  1. Gutachter beauftragen

    Hallo wer auch immer,
    Gutachter beauftragen, am besten Statiker, dann weitersehen.
    Ist ja schon gut, wenn die Firma den Schaden erkannt und beheben will. Fragen Sie mal nach der Statik, falls es eine gibt.
    Von hier aus kann man diese ein wenig schlecht beurteilen.
    Mit freundlichen Grüßen
  2. Arbeitsraumverfüllung ohne Kellerdecke ...

    Arbeitsraumverfüllung ohne Kellerdecke darf doch nicht wahr sein?!
    Da hilft NUR ein Gutchter!
    Freundliche Grüße
  3. Dringend

    Sicherungsmaßnahmen für nicht beschädigte Wände ergreifen bei der nächsten schauer sind die Wände auch eingedrück, der Bauunternehmer sollte eigentlich in eigene interrese das tuen, Ihnen kostet das aber Zeit und nerven.
    Sonst wie Herrn Rieder und Herrn Kugel.
    MfG
    Yilmaz

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