DHH mit gemeinsamen Abwasserschacht
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

DHH mit gemeinsamen Abwasserschacht

Wir werden eine Doppelhaushälfte bauen lassen und mir wurde nun der Baugesuchsplan und das Entwässerungsgesuch zur Freigabe vorgelegt. Bei der Prüfung ist mir aufgefallen, dass beide Doppelhaushälfte einen gemeinsamen Hausanschlussschacht nutzen. Freunde von uns haben gesagt, dass " …dies aber sehr unüblich ist und zu Problemen führen wird …". Es wurde sogar von "pfusch" gesprochen. Der uns betreuende Makler sagt das wäre "üblich/normal" und übt Druck auf uns aus, das wir doch möglichst schnell die Pläne frei geben sollen.

Da ich in diesen Themen leider nicht so bewandt bin, meine Frage an Sie:

  • Ist oben beschriebene gemeinsame Nutzung des Schachtes "üblich" oder wirklich "Pfusch"?
  • Kann ich auf einen zweiten Schacht bestehen und wer muss diesen (vermutlich kostenpflichtig?) zur Verfügung stellen? Die Stadt oder der Bauträger? Oder gibt die Stadt vor wie viele Schächte pro Grundstück angeboten werden?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

  • Name:
  • mauro3006
  1. DHH bedeutet

    DHH bedeutet, beide Häuser werden ohne Abstand aneinander gebaut. Sie müssen alles absprechen was beide betrifft, also z.B. Dachform, Ziegelfarbe, Gebäudeüberlappung, Grenzzaun und auch Fallrohre sowie auch das Abwasser. Ein gemeinsamer Übergabeschacht bedeutet auf ewig eine gemeinsame Beteiligung an den Kosten. Nachteile hat auch der, auf dessen Grund der Schacht steht. Vermutlich steht in der Baubeschreibung etwas von einem Schacht und der Bauträger will sich einen davon sparen und programmiert Ärger vor. Die beste Lösung ist, bei einem Doppelhaus alles zu trennen, also auch Strom, Wasser, Abwasser, Telefon, Eingänge, Zufahrten, Dächer, Heizung uvm. Achten Sie besonders auf die Trennung der Wände bis zum Fundament und auch darauf, dass der Trennspalt mit unbrennbarem Material gefüllt ist, als auf keinen Fall mit Styropor. Denkansatz: bei späteren Reparaturen wollen Sie nichts mit dem Nachbarn zu tun haben.
  2. Das Leitungen von zwei Häusern in ...

    Foto von wiki

    Das Leitungen von zwei Häusern in einem Schacht geführt werden habe ich schon mehrfach gelesen.

    Ob das also Pfusch ist oder nicht da kann man sicherlich drüber Streiten. Ich würde das aber auf keinen Fall so machen.

    Denn wenn die Abwasserleitung man verstopft ist wer Zahlt dann für die Reinigung? Hier ist dann sicherlich Streit vorprogrammiert.

    Lasse dir unbedingt einen eigenen Schacht setzen, soviel wie mir bekannt ist muss der sowieso vom Bauherrn bezahlt werden. Und den Schacht des Nachbarn der soll dann gefälligst auf seinem Grundstück errichtet werden und nicht bei dir.

    Wenn allerdings vom Makler schon Druck aufgebaut wird dann sollte man hellhörig werden und sich Fragen warum er dieses macht.

  3. Ist halt auch kostentechnisch ein Thema, oder?

    Sollte ich nun darauf bestehen, dass ein zweiter Abwasserschacht für mich "erstellt" wird, wer zahlt das? Bauherr bin ja ich und nicht der Bauunternehmer, oder? Und wenn es eben in seinen Angebot nicht enthalten war, wird er doch nicht einfach so die Kosten übernehmen. Ein Bekannter meinte da ist man schnell mit 5.000 € dabei.

    Frage ist für mich auch, wie oft es zu "Problemen" kommen kann ... Sind solche Rückstaus "eine sichere Sache" und es fragt sich nur wann die kommen? Oder kommt das nur in 1/10 vor?

    Würde auch gerne wissen, wie oft das so praktiziert wird bei DHHs.

    Möchte einfach verstehen, ob die Vorgehensweise einfach nur "nicht so gut, aber dafür günstiger" oder "absolut fahrlässig" ist. Wenn ich am Rückstau schuldig bin profitiere ich ja auch davon da die Kosten geteilt werden, ... oder? mauro3006

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Ist halt auch kostentechnisch ein Thema, oder?" auf die Frage "DHH mit gemeinsamen Abwasserschacht" im BAU-Forum "Tiefbau und Spezialtiefbau"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  4. Hier geht schon so viel durcheinander, ...

    Hier geht schon so viel durcheinander, da muss man erst mal Ordnung schaffen. Allein schon die Rechtsverhältnisse sind unklar. Bauträger einerseits, Bauherr andererseits. Frage: wem gehört das Grundstück? Was wurde gekauft, Haus mit Gerundstück, oder wurde der Bauunternehmer separat beauftragt? wurde eine Doppelhaushälfte als WEGAbk. gekauft oder eine Doppelhaushälfte als Realteilung? Oder was wurde gekauft? Was hat der Makler jetzt damit zu tun?
  5. Ordnung schaffen, ja, und richtig planen bzw. ausführen

    So macht man das nicht. Jedes Haus sollte getrennte Systeme haben und jedes System nach Rückstauebenen getrennt sein. So wie dargestellt müsste das komplette Abwasser über eine Hebeanlage geführt werden, das wird teuer. Also ist so zu planen dass EGAbk. und höher direkt eingeleitet wird und nur das UGAbk. über eine Hebeanlage geführt werden könnte. Bei jeder Verstopfung sind beide beteiligt und muss man graben, dann wird jedesmal der Grenzzaun zerstört. Das gibt immer Streit über den Verursacher und den Kosten. Prüfen Sie die Baubeschreibung darauf, ob der Quatsch schon so enthalten ist. Wenn hier jemand drängt, dann ist das WARUM zu klären.
  6. Haben wir schon immer so gemacht!

    ... ist eine Aussage die hier tatsächlich schon seit 50 Jahren so gilt. Wohne selbst in einer Doppelhaushälfte wo die beiden Abwasserleitungen zusammengeführt wurden und einen gemeinsamen Kanalanschluss haben. Das sparte damals eine Anschlussgebühr und die Herstellkosten für einen zweiten Schacht. Problematisch wird es dann später bei Havarien (Rückstau aus dem Kanalnetz oder Verstopfungen durch unsachgemäßes Herunterspülen von Kosmetiktüchern etc.) In einem solchen Fall stehen Sie dann immer zusammen mit dem Nachbarn vor dem Problem: Wer ist Schuld und wessen Versicherung zahlt das nun? Klar ist es doppelt so teuer einen separaten Schacht zu bauen und einen separaten Anschluss an die Kanäle herstellen zu lassen. Klar wird der Bauträger das nicht für umsonst ändern, wenn er doch seinen Pauschalpreis für die Doppelhaushälfte mit einem Gemeinschaftsanschluss kalkuliert hat.

    Ihre persönliche Entscheidung: [A] jetzt gleich Aufpreis für separaten Abwasserschacht und separaten Kanalanschluss zahlen oder [B] später die Kosten für Havarien die evtl. durch den Nachbarn verursacht wurden mittragen

    Natürlich muss man sich auch klar darüber sein, dass solch ein "Nachbarschaftsrisiko" den Wiederverkaufswert des Hauses schmälert.

    Wie groß das Risiko tatsächlich ist, hängt ganz vom Nachbarn ab. Wenn der mit der Anlage genauso sorgsam umgeht wie Sie, dann haben Sie heute Kosten gespart und hoffentlich nie Ärger. Wenn der Nachbar aber schlampig ist oder irgendwann vermietet und die Mieter nachlässig sind, dann haben sie anfangs 5000 € gespart und später evtl. Havarieschäden im Haus, die deutlich teurer sein können.

  7. Hallo zusammen, danke schon einmal für die ...

    Hallo zusammen, danke schon einmal für die Hallo zusammen,

    danke schon einmal für die vielen Antworten.

    Nicht falsch verstehen: Mir ist sehr wohl klar, dass separate Leitungen immer besser sind als gemeinsame  -  und die 5.000 € hätte ich mir vielleicht sogar noch "gegönnt", aber heute wurde ich bereits eines besseren belehrt. Ich habe beim Tiefbauamt angerufen und mich erkundigt. Ouput war:

    • Die Stadt würde, selbst wenn ich die Kosten trage, mir keine Genehmigung geben die Straße aufreißen zu lassen " ... sonst will das ja jeder noch machen und wir haben einen Flickenteppich ... ", denn ...
    • ... die DHHs die daneben stehen und bereits gebaut sind, haben ebenfalls auch jeweils nur einen gemeinsam Anschluss
    • Lustigerweise bestätigte sie " ... aber klar, getrennt wäre besser ... "

    Vielleicht noch ein bisschen Hintergrund zum Gesamtszenario:

    • Es handelt sich um ein Grundstück in einer Baulücke in einem Neubaugebiet.
    • Der vorherige Besitzer hatte anfangs ein Einfamilienhaus geplant entsprechend wurde vor Jahren beim Aufbau der Infrastriktur nur ein Leitung legen lassen.
    • Beim Verkauf der Grundstücke hat man sicherlich festgestellt, das man mehr Geld rausholt wenn man das Einfamilienhaus-Grundstück als zwei Doppelhaushälfte-Plätze verkauft.
    • Das war wohl bei den anderen DHHs daneben (anderer Bauträger) gleich.

    Und dann noch abschließend zum Thema Makler:

    • Der Makler hat das Grundstück im Auftrag des Verkäufers angeboten
    • Das Grundstück habe ich aber nur bekommen, wenn ich auch mit dem Bauträger baue den er vorgibt
    • Der Makler ist bisher derjenige über den ich meine Infos bekomme etc.

    Und jetzt noch ganz abschließend:

    WARUM UM GOTTES WILLEN ... lassen ich mich auf so eine Konstellation ein?

    Haben Sie sich schon einmal in den letzten Jahren den Markt angeschaut? Da ist man als Käufer leider im Nachteil ... Und ja, ich hätte auch sagen können "dann eben nicht" ... Das habe ich die letzten 7 Jahre (kein Witz) gemacht. Aber wir müssen nun raus aus der Wohnung und das war seit Jahren das erste Mal das Preis (so "billig" war es übrigens nicht), Lage und Inhalt zusammengepasst haben.

    Ja, Verzweiflung  -  nichts anderes. Und eine 100 m²  -  4 Zimmer-Wohnung in einem 20-Parteien-Bunker für nur 50 TS € weniger ... das wollte ich dann auch nicht meiner Familie antun.

    Nochmals vielen Dank für alle Antworten. Ich glaube ich werde dieses Forum öfter nutzen (müssen?). Einige sehr gute Infos waren dabei.

    mauro3006


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