Privat errichteter Kanal in städtischer Straße soll saniert und in städtischen Unterhalt gehen
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Privat errichteter Kanal in städtischer Straße soll saniert und in städtischen Unterhalt gehen

Hallo Liebes Forum,

Mein Vater hat vor 40 Jahren im Zuge einer privaten Erschließung eines kleinen Baugebietes auch einen Abwasserkanal angelegt. Ursprünglich sollte der Kanal inkl Stichstraße nach Fertigstellung in Gemeindeeigentum übergehen (mittels Schenkung) aber da es wohl einige Unstimmigkeiten gab, übernahm die Stadt nur die Straße und Beleuchtung, nicht aber den darunter liegenden Abwasserkanal in Ihren Unterhalt. Wir, die Nachfahren versuchen nun diese Situation aufzulösen, werden aber nun seitens der Stadt mit Sanierungskosten ca. 32000 € und kapitlisierten Unterhaltskosten von ca. 40000 € konfrontiert.

Wie ist die Rechtslage?

Sie Sache ist noch viel komplizierter als in diesem kurzen Abspann, eine detailliertere Kurzfassung mit einigen Fragen ist angehängt. Würde mich sehr über seriöse Bewertungen der Rechtslage, Vorschläge zur kostengünstigen Lösung des Interessenkonfliktes und Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle freuen. Die Nennung eines kompetenten Rechtsanwalts für diesen Fall im Raum südliches Baden-Württemberg könnte im weiteren Verlauf für uns ebenfalls hilfreich sein.

Gruß an das Forum

Anhang:

Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Martin Albrecht
  1. Es wäre nicht das erste Mal

    das Gemeinden Forderungen stellen, die fragwürdig sind. Die Satzungen mögen solche Forderungen stützen. Aber ob die Satzung rechtsgültig ist, ist dann noch die Frage.

    Insbesondere frage ich mich, wie man jetzt für den Unterhalt noch Geld verlangen kann.

    Aber es ist sehr schwierig dagegen vorzugehen.

    Ohne einen guten Anwalt in Verwaltungsrecht haben Sie kaum eine Chance. Aber ein solcher Anwalt ist so häufig wie ein Weißer Elefant. Trotzdem kann es sein, dass der "Könner" Ihnen 250 € oder mehr für eine Stunde abknöpft.

    Gute Anwälte sitzen aber selten ihre Zeit in der Verwaltung ab. Das ist manchmal die Chance.

    Fragen Sie den Anwalt zu Beginn nach den Erfolgsaussichten und den Kosten! Evtl merkt man dabei schon, ob er was von der Materie versteht. Dann kann man sich die Angelegenheit erst noch mal überlegen und einen anderen suchen.

    Ich nehme an, es gibt noch mehr davon Betroffene und man kann sich die Kosten teilen. Mit einer Demonstration wegen Fledermäuse haben Sie mehr Erfolg.

  2. irre: 41 Seiten Fragestellung

    Sie sollten wirklich zu einem Fachmann gehen, der diese 41 Seiten erstmal sichtet. Dann erhalten Sie ein kostenpflichtiges Gutachten mit vorher langwierigen Besprechungen und Recherchen.
  3. Hallo Klaus und Ralf (und andere

     

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