Bodenplatte; welche Nachbehandlung ist erforderlich?
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Bodenplatte; welche Nachbehandlung ist erforderlich?

Bodenplatte; welche Nachbehandlung ist erforderlich?
  • Name:
  • Lisa Meyer
  1. Betonnachbehandlung

    Betonnachbehandlung
    • Name:
    • 93.228.88.58  -  31.07.2012 22:40:08
  2. Folie reicht in der Regel

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    unser Bauunternehmer möchte kommenden Freitag die Bodenplatte gießen. Auf meine Nachfrage hin, ob ich zum Wässern vorbeikommen soll/ muss, meinte er nur, dass das nicht nötig sei. Es würde eine Folie aufgelegt werden.

    Alle, die in meinem Bekanntenkreis bislang gebaut haben, meinten jedoch, sie hätten den Beton noch einige Tage bewässert, um Risssen vorzubeugen. Reicht eine Folie bei Temperaturen um die 30 Grad aus und hat sie den gleichen Effekt? Wird durch die Folie ggf. der Beton uneben/ der Estrich teurer? Irgendwo habe ich auch gelesen, dass sogar eine Nachbehandlung vorgeschrieben sei. Das geht ja aber übers Wochenende etwas schlecht ...

    Ich hoffe jemand kennt sich aus mit Beton =) Suchen Sie im Inet nach Betonnachbehandlung nach DINAbk. und Sie finden ein Zement Merkblatt Betontechnik B8 3.2011. Da ist das gut beschrieben. Ob das Blatt noch gilt (wegen neuer Normung) weiß ich nicht. An den Randbedingungen und der Technik sollte sich aber nicht viel geändert haben. Mein Gebiet ist mehr der EC7 (Geotechnik), daher nur ein Verweis zu einer Quelle. Werter Forumsteilnehmer,
    normalerweise reicht die Folie in der Regel aus. Sie muss bzw. sollte denn dann jedoch um den gewünschten Zweck auch zu erfüllen, relativ schnell nach dem einbringen des Betons aufgelegt werden, damit die Feuchte im Beton auch noch ausreicht.
    Im günstigsten Fall bzw. idealerweise betoniert man nachmittags.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz ___________________________________ PS. Unsere Beiträge hier in diesem Forum stellen lediglich unsere eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Vielfach ist es so, dass ohne eine vorausgegangene Augenscheinseinnahme vor Ort am Objekt und ohne Sichtung der Bau- oder Planungsunterlagen (Bauunterlagen, Planungsunterlagen) nicht alle tatsächlichen Fakten und örtlich vorherrschenden Gegebenheiten präsent und bekannt sind, weswegen wir aus diesem Grund in dieser Hinsicht keinerlei Haftung und keinerlei Gewährleistung für die Korrektheit des hier von uns eingestellten Beitrages übernehmen können.


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