Nichtdrückendes und drückendes Wasser und Weiße Wanne
BAU-Forum: Tiefbau und Spezialtiefbau

Nichtdrückendes und drückendes Wasser und Weiße Wanne

Hallo zusammen,
ich habe folgende Problem. Wir würden gerne ein Haus bauen lassen über einen Generalunternehmer. Gewährleistungsbürgschaft liegt vor. Unterschireben haben wir aber noch nichts.
In dem Bodengutachten steht Folgendes:
Grundwasser: In der Bohrung wurde Grundwasser in 2,4 m unter Gelände angetroffen. Es ist zu erwarten dass in der nassen Jahreszeit (November bis April) und der Nähe zu einem benachbarten Bachlauf das Grundwasser weiter, d.h. bis 1,5 m unter Gelände kurzfristig ansteigen kann.
In der Baubeschreibung steht jetzt dieses:
Entwässerungsarbeiten: Die Entwässerung erfolgt nach den Auflagen der Genehmigungsbehörde sowie den Planungen der Architekten. Die Häuser erhalten eine Umlaufende kokosummantelte Ringdrainageleitung. An de Eckpunkten sind Spülrohre einzubauen. Die Drainage ist in Filterkies (Kies der Sieblinie B32 ) einzubauen. Alle wasserführenden Leitungen und Kanäle sind in den erforderlichen Dimensionierungen im Gefälle zu verlegen.
Schmutzwasserleitungen werden aus PVC-Kanalrohren unter der Bodenplatte und außerhalb des Baukörpers in frostfreier Tiefe verlegt. Regenwasserleitungen werden ebenfalls in PVC-Kanalrohren verlegt. Im Wasch und Trockenraum wird ein Bodenablauf mit Doppelrückstau eingebaut. Der Einbau von Revisionsschächten in der erforderlichen Größe ist Bestandteil der anzubietenden Leistung. Alle Kanäle sind bis an den angrenzenden öffentlichen Straßenraum zu führen. Die Arbeiten an den Hausanschlüssen der Versorgungsunternehmen sind vom Generalunternehmer zu koordinieren.
Die Kosten hat er nicht zu übernehmen.
Betonarbeiten: Die Bodenplatte und die Kellerwände werden gemäß den statischen Berechnungen, sowie den Planungen der Architekten in Beton B25 WU erstellt. Die Bildung von Betonnestern ist durch Abrütteln auf jeden Fall zu verhindern. Anschlussfugen sind mit geeigneten Materialien (Fugendichtbänder, Verpressschläuche ) wasserdicht zu verschließen. Kelleraußenwände sind mittels Dickbeschichtung gegen "nichtdrückendes Wasser" zu isolieren. Die Herstellervorschriften sind einzuhalten.
Handelt es sich bei Grundwasser nicht um drückendes Wasser. Reichen die Maßnahmen aus, um einen trockenen Keller zu gewährleisten?
Das ist eigentlich der einzige Knackpunkt denke ich. Auf einen nassen Keller habe ich keine Lust. Wie sollte man jetzt vorgehen. Das Haus würde uns zusagen. Wir wollen aber auch auf Nummer sicher gehen.
Wo liegt eigentlich der Unterschied der Weißen Wanne für drückendes und nicht drückendes Wasser?
Danke und Gruß
Martin
  • Name:
  • Martin Schmitz
  1. Baubeschreibung passt nicht zum Bodengutachten

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Martin,
    wie Du richtig erkannt hast passt die Baubeschreibung nicht zum Bodengutachten. Kennt Dein potenzieller Generalunternehmer das Bodengutachten? Dann sollte er in der Lage sein, Dir eine entsprechende Kellerabdichtung gegen drückendes Wasser zu planen und auch verbindlich in den Werkvertrag mit aufzunehmen. Unser Generalunternehmer zumindest konnte das. Die Änderung wird den Bau teurer machen.
    Zu Kellerabdichtungen gibt's hier viel zu lesen; mal suchen nach weiße Wanne, schwarze Wanne, drückendes Wasser, DINAbk. 18195
    Noch ein Link zu M. Cardens Site:

    Laienmeinung
    Grüße

  2. "hat" der GU

    das Bodengutachten überhaupt gelesen?
    Zitat:

    =>"Grundwasser: In der Bohrung wurde Grundwasser in 2,4 m unter Gelände angetroffen. Es ist zu erwarten dass in der nassen Jahreszeit (November bis April) und der Nähe zu einem benachbarten Bachlauf das Grundwasser weiter, d.h. bis 1,5 m unter Gelände kurzfristig ansteigen kann.

    "normalerweise" sind Keller im Rohbau 2.40-2.60 m hoch ... 20 cm für die Decke + 35 cm für Bodenplatte und Sauberkeitsschicht macht summa sumarum 3.05 m ... "und" normal schauen Kellerrohdecken in Neubaugebieten ca. 15 cm aus'n Keller raus ... "sind" wir gnädig und machen 2 Stufen vor die Haustüre =
    3.05- ca. 30 cm = ca. 2,75 m ... "ABER" bei 2.40 m kommt bereits das Wasser ... "sprich" eine Wasserhaltung von Nöten?!? ... sehr sinnig finde ich "dann" die Kokosdränung samt die Schmutzwasserkanalrohre unter der Bodenplatte (!):-)) ) ... "aber" es geht "ja" weiter 1.50 m unter Gelände kann das Wasser steigen ... "hopala" jetzt kommen die Lichtschächte bzw. Kellerfenster und dann der Bachlauf (!)
    Schlage vor Bodengutachter samt Generalunternehmer sollten mal ihre Hausaufgaben machen (!)
    "was" fehlt seitens Bodengutachter ist die Angabe des zu erwarten Höchstwasserstand samt Bezug auf das Gebäude (!)
    "was" fehlt ist seitens Generalunternehmer eine Baubeschreibung die sich mit der Bodengutachteraussage deckt ... "den" jener schreibt "Abdichtung gegen nicht drückendes Wasser" ... und des sind "dann" doch 2 paar Stiefeln (!)

  3. habe mal mit dem Architekten telefoniert

    Der will sich das Bodengutachten nochmal genau ansehen.
    Irgendwie bin ich aber skeptisch. Eigentlich ist es genau das was wir suchen, aber wenn man permanent Probleme mit den Grundwasser hat, suchen wir lieber weiter.
    Besteht denn überhaupt die Möglichkeit so einen Keller trocken zu bekommen. Ich habe schon mitgeteilt, das in die Baubeschreibung "Weiße Wann mit Abdichtung gegen drückendes Wasser" aufgenommen wird. Aber wie kann man sicher gehen, das man auch genau das bekommt.
    Falls der Keller später feucht wird, bekommt man den überhaupt jemals trocken?
    Danke schon mal für die Antworten. Über weitere Anregungen würde ich mich freuen.
    Gruß
    Martin
    • Name:
    • Martin Schmitz
  4. Wenn Kellerwände und Sohle aus WU-Beton

    erstellt werden sollen, sähe ich doch kein Problem. Klar, ist die Dränage ohnehin überflüssig. Aber wenn mal zu viel in der Bau'beschreibugn steht, ist es ja auch nicht schlecht. ABER: das richtige dann rausstreichen. WU MUSS!
    Viel Glück,
  5. "mmmh"

    Gründungsvorschlag des Bodengutachters = "weiße Wanne"?
    "nach" neuer Norm 1045 EN 206 wird des "ohnehin" ein BII Baustelle (!) ... "wo" ist der dazu gehörige Tragwerksplaner? ... "und" wer übernimmt die BII Überwachung?
    "die" Baubeschreibung taugt für'n Lokus mehr ned (!)
    Zitat:

    =>"Besteht denn überhaupt die Möglichkeit so einen Keller trocken zu bekommen. Ich habe schon mitgeteilt, das in die Baubeschreibung "Weiße Wann mit Abdichtung gegen drückendes Wasser" aufgenommen wird. Aber wie kann man sicher gehen, das man auch genau das bekommt.
    Falls der Keller später feucht wird, bekommt man den überhaupt jemals trocken? --
    =>"
    "wie" kann man sicher gehen ... "ganz" einfach: "in" dem Fall zahlen Sie die Musik dass heißt Sie bestellen was zu spielen ist und das heißt:

    • a.) klare Bodengutachteraussagen Gründungsvorschlag, Grundwasserbemessung auf's Gebäude und Angabe des zu erwartenden Höchstwasserstanden ebenfalls auf's Gebäude bezogen (!)
    • b.) "weiße Wanne" nach DINAbk. 1045 EN 206 = Tragwerksplaner gehört in's Boot (!)
    • c.) Baubeschreibung muss hinsichtlich "weiße Wanne" definiert werden ... sprich ned so ein Gejaule wie die beschriebene Leistungsbeschreibung, sondern eine tatsächlich geforderte bzw. zu schuldende Ausführung (!)
    • d.) "weiße Wanne" = BII Baustelle ... Betongüte und BII Überwachungsfirma ist zu nennen (!)

    "falls" der Keller später feucht wird wurde offensichtlich bei der Erstellung was falsch gemacht (!)

  6. "ahja"

    Abdichtungskonzept Sohle <=> Wand legt der Tragwerksplaner fest (!)
  7. Wanne JA, aber ob schwarz oder weiß?

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Martin,
    bevor sich alles jetzt auf die Weiße Wanne zuspitzt: Welche Nutzung ist für den Keller geplant? Falls höherwertige Nutzung (Wohnen) ein Thema ist, könnte auch eine Schwarze Wanne interessant sein. Hierzu gibt's gerade einen Parallel-Thread

    Laienmeinung
    Grüße

  8. Bodengutachten online

    Hallo zusammen,
    ich habe mich entschlossen das Bodengutachten online zu stellen.
    Es ist einzusehen unter

    Ich hoffe sowas ist erlaubt. Evtl. werfe ich ja auch etwas durcheinander bzgl. der Angaben im Gutachten.
    @Oliver: Der Keller soll nicht bewohnt werden. Somit ist es für mich eigentlich egal, welche Art von Wanne gebaut wird. Hauptsache trocken.
    Gruß
    Martin

  9. "lieber" Oliver

    "was" ich hier rauslese ... ist einiges an Auftrieb zu erwarten sprich steifer Kasten gefodert (!) ... "daher" bin ich schon der Meinung dass der Bodengutachter mit der Vorgabe: "Weiße Wanne" seinen Kopf aus der Schlinge ziehen wird ... "was" dann draus gemacht wird kann den Bodengutachter "dann" egal sein (!) ... "du" verstehst?
    "aber" auch die Diskussionen um die Diffusion des WU-Betons kann ich mal "nimmer" hören ... mittlerweile bau ich bald 30 Jahre Weiße Wannen ... pro Jahr ca. 25-30 Häuser ... ich habe Tiefgaragen mit Duplexparker die permanet 5 m (!) im Grundwasser stehen ... Pumpstationen die fast 10 m im Grundwasser stehen ... von beheizten Schlafräumen über Hobbyräumen bis hin zum Gemüsekeller sind da "alle" Nutzungen vorhanden ... Probleme damit? ... "nicht" ein einziges (!) ... "also" was soll die Diskussion um die Diffusionsgeschlossenheit von WU-Beton? ... 2 Lagen Pe-Folie 0.4 mm unter die Bodenplatte ... Außenanstrich mit SDAbk.-Werten von ein paar Hundert Meter auf die Betonwände und aus die Maus (!) ... Aufpreis der Aktion "keine" 1000,- € also was soll's? ... es kommt immer drauf an wer was und "wie" macht und wieviel Hirn man dabei aufbringen kann (!)
    Schwarze Wanne ... sofern "alles" passt sicher kein Problem ... im Falle eines Falles meist ein Totalschaden (!) ... "ne" Weiße Wanne kann ich sanieren eine Schwarze Wanne?
    "wenn" hier jetzt der Fragesteller bestätigt dass sein Keller zeitweise >1.00 m im Wasser stehen wird ... "dann" ist eine schwarze Wanne hinsichtlich Auftriebsspannungen total fehl am Platze (!)
  10. "hehe"

    mir auf die Schulter klopf ... "steht" alles da (!) ... Gründung Wasser muss 40-50 cm über offene Wasserhaltung abgepumpt werden = erwartende Eintauchtiefe des Gebäude in's Grundwasser >1.40 m (!)
    "kann" man das 2 te. Gutachten anderum haben ... "oder" muss ich den Moniotor auf'n Kopf stellen? ... "momentan" iss mir des zu müßig "so" zu lesen ... "mir" fehlt immer noch der Gründungsvorschlag die Bodenwerte sind auch ned grad der Hit (!)
  11. Hallo Josef

    Foto von Oliver Kettig

    mit 30 Jahren Bauerfahrung kann ich natürlich nicht mithalten, mir haben meine 7 Monate eigentlich auch gereicht ;-)
    Das zweite Bodengutachten musst Du übrigens nicht lesen, wenn Du das erste kennst  -  es ist nämlich dasselbe, nur halt auf'm Kopf.
    Grüße
  12. "der" Hit

    ist dieses Bodengutachten fei auch nicht (!) ... habe's nochmal überflogen ... 20 cm Bodenplatte und dann schreibt er unter 4.0
    "das" Gebäude ist wasserdicht als "weiße Wanne" zu erstellen (!)
    (hat ich vorher übersehen)
    "ja" Thali da haste mal wieder in die vollen getroffen :-)) )
  13. "und" jetzt zum Fragesteller

    hart oder auch die weiche Art?
    "die" Leistungsbeschreibung Ihres Generalunternehmer's können Sie Tonne dreschen (!)
    "sie" brauchen:
    • 1.) Tragwerksplaner der diese Weiße Wanne statisch berechnet und davon Bewehrungspläne mit allen notwendigen Abdichtungen ... Wand/Sohl und Wand/Wand erstellt und die Ausführung dann vor Ort abnimmt (!)
    • 2.) Der Generalunternehmer- hat seine Leistungsbeschreibung auf die DINAbk. 1045/ EN 206 abzuändern ... "lassen" Sie sich ja nicht auf die "alte" Norm B25 ein (!)
    • 3.) "weiße Wanne" nach neuer Norm erfodert ein BII Überwachung ... der Generalunternehmer hat in der Leistungsbeschreibung dies bereits zu erwähnen ... "UND" die BII Überwachung ist vertraglich zu vereinbaren (!)
    • 4.) Ausführung ... "jetzt" hoffe ich mal schwer dass es sich hierbei um einen geschalten Keller handelt sprich keine Betonfertigteile auch Doppelwände genannt?
  14. alles konform

    Hallo Herr Thalhammer,
    ich gehe bisher mit allen ihren aussagen zu diesem Thema konform  -  gefällt mir sogar. doch gegen "doppelwände ist nichts zu sagen  -  nur das die Wand dann insgesamt dicker werden muss min. 30 cm  -  sie werden mir da sicher recht geben?
    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
  15. "bleibt" nur

    a.) der Tragwerksplaner zu finden der sich bei dem Auftrieb (steifer Kasten erf.) bereit erklärt einer Doppelwandausführung zu zustimmen (!)
    b.) "plus" ein Bauherr zu finden der nachweislich >10,- €/m² Kellerwand mehr dafür bereit ist zu zahlen "plus" zusätzlicher z.B. Pentaflex Sohlbruchstellen per stgm 35,- (min. 8 Stück a. 2.40 m*35,- €+MwSt= 672.00 €) ... der Rest wie vor bei den Ortbetonwänden.
    "ja" klar wenn komponete a+b erfüllt ist auch der Einsatz von Doppelwänden möglich ... sprich dann stimme ich natürlich zu :)
  16. hört sich ja alles nicht so gut an

    Hallo zusammen,
    vielen Dank schon mal, insbesondere an Herrn Thalhammer.
    Das hört sich ja schon alles sehr schwierig an. Laut Herrn Thalhammer sollte es aber dennoch kein Problem sein, alles dicht zu bekommen.
    Ale nächstes werde ich mal den Generalunternehmer mit den 4 Punkten konfrontieren und schauen, wie er darauf reagiert. Sollte man den Tragwerksplaner und den Überwacher für BII selbst hinzuziehen oder dies nur in der Baubeschreibung aufnehmen lassen. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn jemand was für mich prüft, aber von der Gegenseite bezahlt wird.
    Gruß
    Martin
  17. woher

    ... kommt denn der Architekt? Auch vom GUAbk.? Dann haben sie ja schon was erkannt, sollten hier aber entsprechend handeln (unabh. Baubetreuer suchen). Wird der Architekt aus Ihrer Tasche bezahlt und steht sonst in keinem vertraglichen Verhältnis zum Generalunternehmer (so sollte es sein), dann ist er vermutlich der richtige Ansprechpartner, um weitere Fachleute in Ihrem Sinne mit ins Boot zu holen.
  18. "mmmh"

    Zitat:

    =>"hört sich ja alles nicht so gut an 05.03.05
    Hallo zusammen,
    vielen Dank schon mal, insbesondere an Herrn Thalhammer.
    Das hört sich ja schon alles sehr schwierig an. Laut Herrn Thalhammer sollte es aber dennoch kein Problem sein, alles dicht zu bekommen. "

    Bitte schön war mir ein Vergnügen (!) ... "es" ist kein Problem alles dicht zu bekommen ... "natürlich" die nötigen Fachleute mit dem nötigen Hirnschmalz vorausgesetzt ... "wenn" Sie nun die Vorgaben dem Generalunternehmer "so" weitergeben dürte der gleich wissen woher der Wind pfeift ... "wenn" Sie jetzt noch jemanden haben würden der mit Sachverstand "IHRE" Interesse "jetzt" bei Vertragsabschluss und später bei der Ausführung (Überwachung) vertritt dann wär das schon mal min. die halbe Miete zu Erfolg (!)
    Viel Glück wünscht

  19. Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn jemand was für mich prüft, aber von der Gegenseite bezahlt wird.

    Zitat"Ich habe ein ungutes Gefühl, wenn jemand was für mich prüft, aber von der Gegenseite bezahlt wird.
    . "
    Dann besorg dir einen eigenen Fachmann, denn du bezahlst.
    Die Kosten sind lächerlich gengenüber dem Rechtsstreit wenn der Keller absäuft.
  20. warum nicht vom gu?

    also ich habe noch keinen Unterschied gemerkt ob der Architekt nun vom gu kommt oder nicht  -  laut unserer Landesbauordnung haftet der Architekt bis zu 3,5 mill. €. ich glaube nicht, dass ein Architekt sich darauf einlässt wissentlich oder vorsätzlich zu Gunsten eines gu und gegen die Interessen des Bauherrn zu entscheiden. sicherlich kann er dazu angehalten werden kostengünstige oder den technischen Gegebenheiten des gu entsprechenden Möglichkeiten zu finden (die sollten dann aber auch dem LVAbk. entsprechen und dem stand der Technik)  -  dagegen ist dann auch nichts einzuwenden. oder?
    MfG
    jens raabe
  21. neue Baubeschreibung versprochen

    Hallo zusammen,
    vielen Dank für die zahlreichen Hinweise. Habe gestern noch mit dem Generalunternehmer gesprochen. Am Montag bekomme ich eine neue Baubeschreibung. Die alte war wohl der allererste Entwurf. Da bin ich ja mal gespannt, wie die neue aussieht. Es handelt sich um ein Reihenendhaus von einer Dreierreihe. Die anderen beiden sind schon verkauft. Einer war wohl zufrieden mit der neuen Baubeschreibung, die ich am Montag bekomme, der andere hat wohl nur gesagt, das es ihm egal ist was drin steht, Hauptsache der Keller ist trocken.
    Sobald ich die Baubeschreibung dann habe, werde ich diese hier auch veröffentlichen.
    Schönes Wochenende noch.
    Gruß
    Martin
  22. Na das ist doch schon mal gut

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Martin,
    neue Baubeschreibung ist doch schon mal ein Schritt in dir richtige Richtung.
    Unabhängig davon würde ich wie meine Vorredner dringend zu einem unabhängigen (d.h. nicht vom Generalunternehmer bezahlten) Fachmann auf Deiner Seite raten. Denn wichtig ist nicht nur die Beschreibung, sondern erst recht die fachgerechte Umsetzung derselben. Das sollte jemand unabhängig kontrollieren.
    Grüße
  23. darum nicht vom GU

    • weil er (meist) einfach nur das ausführt, was der Bauherr an Zeichnungen anschleppt. Ein notwendiges "Kopf waschen" a la Blücher (oder in "höflicher Form") gibt's durch den nicht, schließlich könnte er den Kunden verschrecken.
    • jegliche Diskussion vermeidet, da Diskussion Zeit bedeutet, und die ist das Geld des GUs
    • zwar haftet der Architekt, aber es gibt vieeeele kleine Dinge, bei denen er das Haftungsrisiko in Kauf nehmen kann, wenn er nicht hinsieht oder schweigt.
    • der selbstbezahlte Architekt ist mir gegenüber Rechenschaft schuldig, der Architekt des GUs NUR dem Generalunternehmer.
    • Sätze wie "das Baugrundrisiko bleibt beim BH" in Kleingedruckten verschieben den schwarzen Peter bzw. die A****karte an den BH.
  24. Naja

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Christian,
    jetzt geht mir zu viel durcheinander:
    • der Architekt des Generalunternehmer sollte das Bodengutachten in eine sinnvolle Planung umsetzen können
    • eine Überwachung durch externen Fachmann ist (wie oben bereits mehrfach empfohlen) dennoch sehr sinnvoll!
    • ob man nun mit Generalunternehmer oder mit "freiem" Architekten baut ist ein ganz anderes Thema. Das ist hier ja auch schon oft kontrovers diskutiert worden, geht aber an Fragestellung vorbei. Hier geht's um den Keller, nicht um Grundrissdiskussionen ;-)
    • wenn der BH den Baugrund hat, dann hat er auch das Baugrundrisiko. Das gilt für's Bauen mit Generalunternehmer ebenso wie für's Bauen mit freiem Architekten. Nur beim Hauskauf vom Bauträger hat der BH erstmal kein Baugrundrisiko, dennoch würde ich diese Konstellation NICHT empfehlen.

    Grüße

  25. ja

    stimmt hier fehl am Platz, war eine allgemeine Antwort auf die allgemeine (so habe ich es verstanden) Frage von Jens Raabe. Und wenn er da keinen Unterschied zu sehen glaubt, dann muss man mal ein paar Punkte aufzählen. Vom Fragesteller her wissen wir noch nicht (oder habe ich was überlesen?) wer den Architekt bezahlt und wie er zum Generalunternehmer steht. Das bisschen allgemeine Diskussion kann daher hier nicht schaden, sollte aber auch nicht ausufern. Wenn ich den Beginn des Threads richtig in Erinnerung habe, dann hat es der betroffene Architekt in den Augen der Experten hier wohl etwas zu sehr auf die leichte Schulter genommen mit dem Keller.
  26. ich frage mich immer was hier los ist?

    mit wehm habe ich es hier zu tun. also  -  ich bin nicht erst seit gestern auf dem bau  -  Häuser verkaufe ich erst seit ca. zwei Jahren (muss ich mich jetzt schämen?)  -  vorher habe ich selbst Häuser gebaut  -  auf eigene Rechnung oder als nachunternehmer und so wie das hier dargestellt wird nie erlebt. alle mit denen ich zu tun hatte haben in der Regel gewissenhaft und fachlich ordentlich gearbeitet (sicherlich manchmal kaufmännisch eingeengt)!
    wenn hier so getan wird als wenn ein Architekt immer alles durchsetzt was ein AG will dann deckt sich das nicht mit meinen Beobachtungen oder es gibt regionale unterschiede.
    MfG
    jens raabe
  27. @ Jens Raabe

    Das "mit dem sich Fragen" legt sich nach einiger Zeit hier im Forum ;-) Und dass es schlechte Architekten gibt wird hier auch akzeptiert (sogar von Blücher) nur sprechen tut man ungern drüber ;-) Was man hier in Forum aber oft sieht, ist dass viele BH sehr blauäugig\naiv\selbstüberschätzend\wenigerinformiertalsbeimautokauf an die Sache rangehen und dabei regelmäßig über den Tisch gezogen werden. Daher hier immer die Holzhammerhinweise. Möglicherweise tauchen die Leute mit schlechten Erfahrungen hier öfter auf, als sie draußen proportional vertreten sind. Ist ja auch klar, denn meist sucht nur der ein solches Forum auf, der Probleme hat. Der Statistiker nennt das Bias ;-)
    Zu der Architekt vom Generalunternehmer Frage: Auch ich habe mit einem Generalunternehmer (genauer Generalübernehmer) gebaut, bin sogar zufrieden. Hatte aber auch "architektonische" Hilfe beim Entwurf und eine Bau-Ing zur Bauüberwachung (und ein Digitalkamera und viel Zeit selbst vor Ort und einen Schwiegervater mit viel Zeit und der Erfahrung von 4 Hausbauten usw ...)
    Die Architektin des GUs habe ich nie persönlich getroffen. Ob sie mal auf dem Bau war? Kein Ahnung. Im Nachhinein bin ich zwar zufrieden mit dem Ergebnis des Hausbaus, was den Entwurf und die Detailplanung angeht gibt's aber ein bis zwei Kleinigkeiten, von denen ich glaube, dass sie mit einem guten Architekten NICHT passiert wären.
    Wie gesagt die Architekt/Bauträger/Generalunternehmer/Generalübernehmer Diskussion ist hier fehl am Platz, aber ich könnte ihnen jetzt auch Beispiele für Architekts mit
    • Guten Entwürfen aber allerschlampigster Bauaufsicht
    • Exzellenter Bauaufsicht/Überwachung aber langweiligem, immer gleichen Entwurf
    • mittelprächtigen Entwürfen und unfassbar schlechter zeitlicher Gewerkskoordination
    • guten Entwürfen und Nebentätigkeit als BT

    nennen ... aber das gehört hier nicht hin ... einfach weiterlesen ein paar Monate und mit dem Wundern aufhören ;-)

  28. "mmmh"

    Meister Raabe,
    "wess'n Brot ich ess dessen Lied ich sing" (!)
    "mehr" iss dazu ned zu sagen (!)
  29. da haben sie sicher recht

    Herr Sigge,
    gut akzeptiere ich  -  zieht sich durch alle Berufsgruppen!
    Herr Thalhammer  -  üußerst fachliche Antwort mal wieder  -  prima!
    MfG
    jens raabe
  30. Neuigkeiten vom Architekten

    Hallo zusammen,
    wie versprochen möchte ich euch auf demLaufenden halten. Ich habe gerade mit dem Architekten gesprochen. Folgendes kommt jetzt noch in die Baubeschreibung:
    .-- Es wird eine "Weiße Wanne" nach DINAbk. 1045/ EN 206 erstellt
    .-- Der Bau der "Weißen Wanne" wird nach BII überwacht
    .-- Durch den Einsatz von Tricosal Dichtungsschläuchen wird eine absolute Wasserundurchlässigkeit der Kellerräume gewährleistet. Tricosal Dichtungsschläuche verhindern jegliche Art von Rissbildungen und gewährleisten die absolute Dichtheit des sich im Erdreich befindlichen Bauteils.
    .-- Ebenso wird zur Ausführung der Betonteile im KG ein Beton der Güteklasse B 35 zur Anwendung kommen. Fertigteile kommen nicht zum Einsatz.
    Ich denke damit kann ich bzgl. des Kellers sehr gut leben. Die Baubeschreibung bekomme ich wahrscheinlich erst am Mittwoch. Die werde ich dann natürlich auch veröffentlichen.
    Bis dahin alle Gute
    Gruß
    Martin
  31. "mmmh"

    Zitat 1:

    =>"Durch den Einsatz von Tricosal Dichtungsschläuchen wird eine absolute Wasserundurchlässigkeit der Kellerräume gewährleistet. Tricosal Dichtungsschläuche verhindern jegliche Art von Rissbildungen und gewährleisten die absolute Dichtheit des sich im Erdreich befindlichen Bauteils. <="
    "bei" Tricosal habe ich meine Lehrgänge gemacht ... Tricosal verwenden wir seit ca. Jahren im Betrieb ... "dennoch" sind mir keine Dichtungschläuche bekannt ... "sind" Injekttionschläuche damit gemeint? ... "und" warum sollen irgendwelche Schläuche jedliche Art von Rissbildungen vermeiden? ... "nö" das iss auch wieder "nur" so ein Gelapper (!)
    Zitat 2:

    =>"Ebenso wird zur Ausführung der Betonteile im KG ein Beton der Güteklasse B 35 zur Anwendung kommen. Fertigteile kommen nicht zum Einsatz. <="
    "sind" wir jetzt wieder bei der alten Norm ... "und" warum B35? ... ich kenne nach der alten Norm keine BII-Überwachungsfirma die für den Bau einer "weiße Wanne" bei einen B35 verwendet hat (!)

  32. tolle Baubeschreibung ;-)) )

    ich könnte ja auch in den "thalham'm'er-Modus" schalten und alles
    detailliert auseinandernehmen  -  nur: der enthusiasmus ist irgendwann
    abhanden gekommen ;-)
    meine Denkfähigkeit funktioniert aber noch ganz gut: martin, wie wär's denn,
    wenn du dir endlich jemanden besorgst, der wenigstens a bissi Ahnung von
    Beton+Bewehrung+Konstruktion+Abdichtung hat?
    du brauchst auch jemanden, der den ganzen schlamassl überwacht  -  und nicht
    nur um jede pfütze drumrumspringt.
    ot  -  Sepp: wenn die Trico-Schwindplomben gemeint sein sollen? die Dinger mit
    dem eingebauten achselfleck? ;-))
    was für e. Ausschreibung ...
  33. "mmmh" Markus

    =>"meine Denkfähigkeit funktioniert aber noch ganz gut: martin, wie wär's denn, wenn du dir endlich jemanden besorgst, der wenigstens a bissi Ahnung von B Beton+Bewehrung+Konstruktion+Abdichtung hat?
    du brauchst auch jemanden, der den ganzen schlamassl überwacht  -  und nicht nur um jede pfütze drumrumspringt. <="
    ja "soooo" so kurz und bündig hätt man des auch sagen können ... "ABER" ich brauche halt ein bissi länger bis ich was erklär :-)) )
  34. aha alle anderen sind schlecht und Pfuscher

    tricosal injektionsschläuche werden gemeint sein  -  gut alte Norm  -  neue Norm  -  aber sicher gibt es nur bei einigen hier im Forum die absolute Lösung  -  weil der "gehirnschmaz" (Zitat) da ist und alle anderen nichts auf dem Kasten haben. der Hinweis auf einen fähigen Baubetreuer finde ich gut. alles andere ist bisher  -  na ja  -  ich sag nichts mehr.
    Gruß raabe
  35. dies ist noch nicht die Baubeschreibung

    Hallo Markus,
    dies ist noch nicht die Baubeschreibung, sondern nur das, was der Architekt mir mitgeteilt hat. Generell gebe ich dir Recht, einen Fachmann zu Rate zu ziehen. Bin auch noch auf der Suche nach jemanden. (PLZ 47259) Wo kann ich am besten einen kompetenten Überwacher finden. Dennoch möchte ich die Sache aber auch selbst verstehen.
    Daher ich auch auch folgende Frage bzgl. Beton B35 etc.
    Auf der Seite

    Gruß
    Martin

  36. "wenn"

    man von der Materie keine Ahnung hat sollte man auch ned den Mund aufreißen (!)
    Zitat "A":

    =>"tricosal injektionsschläuche werden gemeint sein" <="

    Zitat "B":

    =>"Tricosal Dichtungsschläuche verhindern jegliche Art von Rissbildungen und gewährleisten die absolute Dichtheit des sich im Erdreich befindlichen Bauteils. <="
    "jetzt" können Sie sich fachlich beweisen ... "bringen" Sie Zitat A mit Zitat "B" auf EINKLANG (!) ... bitteschön ich lausche dem Profi (!)

  37. sicher kann die Rissbildung nicht vermieden werden

    aber  -  erstens war das Zitat  -  nach meiner lesart  -  die Übersetzung dessen was ein (sorry) Laie von einer vorabinfo seines Generalunternehmer oder Architekt verstanden hat  -  denn die Baubeschreibung ist ja wohl noch nicht da! und zweites  -  (bin geneigt zu sagen  -  kannst du mich mal ...)  -  verhindert ein injektionsschlauch nicht die Rissbildung! so  -  jetzt warten wir am besten mal die Baubeschreibung ab! denken sie eigentlich  -  Thalhammer ist gemeint  -  der man mit der bratpfanne  -  das nur sie Ahnung haben? scheint jedenfalls so.
    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
  38. "mei"

    was soll man da noch sagen ... fachlich am Ende fängt man an zu plärren ... "vielleicht" hilft's das andere die eigene Unfähigkeit ned sehn ... "vielleicht" auch ned ... "AMEN" (!)
  39. Thalhammer reicht jetzt das ich sie nicht mehr ernst nehme

    was wollen sie eigentlich  -  wo ist da bei ihnen irgendwas fachliches -?
    raabe
  40. "mmmh"

    Zitat:

    =>"wo ist da bei ihnen irgendwas fachliches -? <="

    schlage "vor" den Thread von Anfang an nochmal zu lesen ... "vielleicht" kommen auch Sie dann drauf (!)

  41. geht nicht um den Anfang

    alles entwickelt sich  -  und ach was soll es  -  ihnen ist eh nicht zu helfen  -  besserwisserei allenthalben
    raabe
  42. Seite 1

    Seite 1

    Seite 2

    Seite 3

    Seite 4

    "ob" Seite 1 bis 4 "ich" bin schon bewusst den Fragesteller fachlich nach besten Wissen und Gewissen bedient zu haben (!)

  43. bis zu Seite 2 Punkt 6 dann murks

    wat ist denn eine Norm b25? und was kam danach noch  -  außer ich bin so schlau und alle anderen deppen? he was? ahmen kam noch
    Mit freundlichen Grüßen
    raabe
  44. "klar"

    Seite 2 Beitrag 8 da kommen Gefühle auf "gelle" ich erinnere an diesen Beitrag:

    - https://bau.net/forum/keller/11538.php#1108821371

    "die" Antwort gab's in diesem Beitrag vom großen Meister (!)

    - https://bau.net/forum/fertighaus/10249.php

    "auch" die Beträge dazwischen hatten Ihre Berechtigung ... "allein" schon wegen dem Zitat:

    =>"warum nicht vom gu? <="
    > wat ist denn eine Norm b25? <= Keine Ahnung was uns (mir) diese Worte sagen wollen?

  45. "und" meine Abneigung gegen Sie

    ist "hier" entstanden:

    und jetzt geh ich schlafen (!)

  46. Norm b25

    wissen sie nicht was sie selber geschrieben haben?
    ach so ihre links beweisen übrigens das sie schon immer der tollste hecht waren. so  -  habe heute zwei Häuser verkauft  -  kann jetzt ruhig zu Bett gehen.
    Nacht
    raabe
  47. "ich" weiß stets was ich schreibe

    "aber" Sie haben's nicht verstanden ... "sagen" sie's einfach wenn Sie nicht mehr mitkommen dann erklär ich's "Ihnen" ... für das bin ich ja da (!)
  48. Zitat

    >>>"sie" brauchen:
    1.) Tragwerksplaner der diese Weiße Wanne statisch berechnet und davon Bewehrungspläne mit allen notwendigen Abdichtungen ... Wand/Sohl und Wand/Wand erstellt und die Ausführung dann vor Ort abnimmt (!)
    2.) Der Generalunternehmer- hat seine Leistungsbeschreibung auf die DINAbk. 1045/ EN 206 abzuändern ... "lassen" Sie sich ja nicht auf die "alte" Norm B25 ein (!)
    3.) "weiße Wanne" nach neuer Norm erfodert ein BII Überwachung ... der Generalunternehmer hat in der Leistungsbeschreibung dies bereits zu erwähnen ... "UND" die BII Überwachung ist vertraglich zu vereinbaren (!)
    Punkt 2  -  Schrott  -  damit haben sie übrigens den Fragesteller verunsichert was dessen >>> Zitat >>>
    Daher ich auch auch folgende Frage bzgl. Beton B35 etc.
    Auf der Seite

    Gruß
    Martin
    beweist!
    aber das ist ihnen ja egal  -  sie pflegen lieber ihre Abneigung gegen mich  -  die ich durch meine anfangs zugegebenermaßen saudämliche leichtfertige Art zu schreiben  -  die man allerdings schmunzelnd verstehen könnte  -  provoziert haben mag.
    ist mir aber auch egal  -  ehrlich gesagt. dem Forum dient das nicht. halten sie sich weiter für den besten der besten und lassen mich einfach in Ruhe  -  oder versuchen es doch mal mit ihrer bratpfanne!
    raabe

  49. martin:

    1.
    b25  -  b35 is'n alter Hut .. sei's drum
    2.
    b35 statt b25 ist in 92 % der fälle Blödsinn
    3.
    ungünstige Auswirkungen lässt du dir von deinem Fachmann erklären, ja?
    a bissl "Test" muss sein
    4.
    injektionsschlauch möchte so gut sein wie fugenband  -  iss' aber ned ;-))
    5.
    über

    über die jeweilige länderkammer ist "dein Fachmann" zu finden, such
    nach Tragwerksplaner  -  und Vorsicht bei großen Läden, die schicken gerne
    grüne Jungs auf die Baustelle..
    klär mit ihm genau, was er machen soll  -  und wenn die Chemie passt,
    schick ihn auf die Baustelle :-)
    6.
    über ein Forum sind alle erforderlichen Infos nur schwer zu transportieren,
    damit du einen Eindruck bekommst, worum's geht (um dein Geld  -  eh klar;
    nein, ich meine technisch), guck mal ins grüne Forum  -  da schreiben die
    gleichen Leute wie hier, aber es gibt eine Menge Bilder ...

    ... und nimm dir 'n par Tage Zeit zum lesen.

  50. "So" einfach kann die Lösung sein (!)

    "mein Zitat: "

    2.) Der Generalunternehmer- hat seine Leistungsbeschreibung auf die DINAbk. 1045/ EN 206 abzuändern ... "lassen" Sie sich ja nicht auf die "alte" Norm *=>mit<= B25 ein (!)

    • füge "mit" bei ... man kann "ja" alles auf die Goldwaage legen :-((((((((((!)
  51. Hallo zusammen vielen Dank schon mal Heute Abend habe ...

    Hallo zusammen,
    vielen Dank schon mal. Heute Abend habe ich den Termin. Könnte evtl. jemand mal den Auszug einer Baubeschreibung bereitstellen, wo genau das enthalten ist, was ich haben muss.
    Ich möchte nicht so oft noch Änderungen in der Baubeschreibung vornehmen lassen müssen. Wenn die Baubeschreibung heute Abend daneben geht. So hääte ich schon mal was an der Hand, was rein muss. Mit der Baubeschreibung von heute werde ich dann mal bei einem Tragwerksplaner und bei einem Bauingenieur nachfragen, ob es so in Ordnung ist.
    Welcher Beton statt B25 oder B35 sollte denn verwendet werden. Wie ich jetzt gelernt habe ist es keine Norm, sondern nur eine Betonsorte.
    Gruß
    Martin
  52. b35 hatte ihr gu doch gesagt?!

    Hallo, nochmal zurückkommend auf diese fragen  -  nicht gerne  -  aber ein paar Dinge müssen klargestellt sein  -  das mit "Thalhammers steifem Kasten"  -  also  -  1 m oder mehr im Grundwasser zu bauen ist in vielen Regionen tägliches Geschäft!  -  der "steife Kasten" wird durch die Decke erzielt  -  da spielts Null rolle ob mit doppelwandelementen gearbeitet wird oder vor Ort geschalt  -  nur weil sich ein Thalhammer ettliches an Schalung gekauft hat ist das mit den wandelementen nicht falsch!  -  nicht falsch verstehen >>> beides hat seine Berechtigung und eine Firma arbeitet eben gerne so und die andere so  -  ohne das die einen deppen sind und die anderen nicht! die Leistungsbeschreibung wird doch jetzt abgeändert?
    MfG jens raabe
  53. b35 hatte ihr gu doch gesagt?!

    Hallo, nochmal zurückkommend auf diese fragen  -  nicht gerne  -  aber ein paar Dinge müssen klargestellt sein  -  das mit "Thalhammers steifem Kasten"  -  also  -  1 m oder mehr im Grundwasser zu bauen ist in vielen Regionen tägliches Geschäft!  -  der "steife Kasten" wird durch die Decke erzielt  -  da spielts Null rolle ob mit doppelwandelementen gearbeitet wird oder vor Ort geschalt  -  nur weil sich ein Thalhammer ettliches an Schalung gekauft hat ist das mit den wandelementen nicht falsch!  -  nicht falsch verstehen >>> beides hat seine Berechtigung und eine Firma arbeitet eben gerne so und die andere so  -  ohne das die einen deppen sind und die anderen nicht! die Leistungsbeschreibung wird doch jetzt abgeändert?
    MfG jens raabe
  54. Billigbauer sehen das auch so!

    Beides hat seine Berechtigung, logisch.
    Wenn man denn den Preis mit in den Vergleich mit einbezieht, gibt es sogar auch vordergründig erkennbare Vorteile.
    Fakt ist, dass eine Ortbetonwand qualitativ der 3-fach-Wand vorzuziehen ist.
    Fakt ist auch, dass ein Billigbauer den Aufwand eines geschalten Stb. -Kellers scheut, wie der Teufel das Weihwasser.
    Eine 3-fach-Wand muss kein Murks sein, aber die Billichbaugefahr ist bei Laien-Preis-Leistungs-Vergleich extrem hoch.
    Last but not least:
    Was sicher keine Berechtigung hat, ist Ihre Unverschämtheit.
  55. hier widersprechen sich aussagen

    angeblich >>>> soll doch die dreifachwand teurer sein! >>> warum dann billiganbieter?  -  außerdem stimmt die Aussage einfach nicht  -  und Herr jdb ich passe mich nur den umgangsformen hier an
    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
  56. Die korrekt

    ausgeführte 3-fach-Wand ist preislich sicher mit dem Preis einer Ortbetonwand gleichzusetzen.
    In der Praxis ist das aber nicht so vorzufinden.
    => Achtung Billigbau!
    Wenn die 3-fach-Wand sowie schon das gleiche kostet, dann nehme ich doch lieber die Ortbetonwand.
    => Murksgefahr geringer, siehe meine vorherige Antwort
    => kostenlos zusätzliche Sicherheit durch den homogeneren Querschnitt
    => Ausführender kann nichts verstecken!
    Ich habe bereits eine 3-fach-Wand in einem horizontalen Betonierabschnitt mit einem Zeitversatz von 2 Wochen gesehen.
    Geplant war eine Weiße Wanne!
    (Kippen, Dreck vom Schuhe-Abstreifen, etc. lag auf dem Beton des ersten Betonierabschnitts.)
    Warum haben die das so gemacht?
    Sie hatten gehört :-), dass man den Hohlraum nicht auf einmal verfüllen soll. Und weil man den Beton ja nicht extra für so eine kleine Restmenge bestellen will, sollte der 2. Abschnitt 2 Wochen später mit der Decke gemacht werden.
    Genial, oder?
    Was sieht der Laie?
    Eine saubere "Fassade"! Von innen und von außen.
    Daher: 3-fach-Wand = Billigbauers Liebling!
  57. super-billig-bau ..

    damit ist ja nicht unbedingt preislich billig gemeint.
    billig ist nur qualitativ billig.
    aber das passt schon:
    der moderne Bauherr sagt: billig will ich.
    soll er ... aber nicht hinterher heulen!
    mal eine treffende Laienmeinung lesen?

    da ist die rede von "eingebunden" ..
    das ist regelmäßig ein Problem bei 3-s-Wänden.

  58. Verallgemeinerung allenthalben

    und wieder >>>> von einem auf alle schließen <<<< prima, so macht man das. übrigens  -  auch bei einer ortbetonwand kommt es auf die Ausführung an  -  und im Gegensatz zu ihnen und ein paar anderen hier die sofort rufen >>> billigAnbieter >>> und weil die es nicht so machen wie ich ist alles Murks <<<<  -  habe ich bisher nicht behauptet das der "Anbieter" des geschalten Kellers (jeder weiß jetzt sicher wer gemeint ist) schlechte Arbeit macht. davon war bei mir nie die rede! dennoch bleibt es so  -  es spricht nichts (bei einer ordentlichen Firma) gegen eine dreifachwand  -  und  -  nichts (auch nur bei einer ordentlichen Firma) gegen eine vor Ort geschalte Wand.
    dat mit ihrer Geschichte  -  muss ja ein toller schluderhaufen gewesen sein! MfG
    jens raabe
  59. jau

    darauf kam ein Fertighaus.
    Zwar wurde Kellerfirma empfohlen, aber Verantwortung abgetreten: Keller bauseits!
  60. Verallgemeinerung allenthalben

    und wieder >>>> von einem auf alle schließen <<<< prima, so macht man das. übrigens  -  auch bei einer ortbetonwand kommt es auf die Ausführung an  -  und im Gegensatz zu ihnen und ein paar anderen hier die sofort rufen >>> billigAnbieter >>> und weil die es nicht so machen wie ich ist alles Murks <<<<  -  habe ich bisher nicht behauptet das der "Anbieter" des geschalten Kellers (jeder weiß jetzt sicher wer gemeint ist) schlechte Arbeit macht. davon war bei mir nie die rede! dennoch bleibt es so  -  es spricht nichts (bei einer ordentlichen Firma) gegen eine dreifachwand  -  und  -  nichts (auch nur bei einer ordentlichen Firma) gegen eine vor Ort geschalte Wand.
    dat mit ihrer Geschichte  -  muss ja ein toller schluderhaufen gewesen sein! MfG
    jens raabe
  61. so was passiert  -  nicht gut!

    aber geben sie wenigstens zu das sowas auch im herkömmlichen bau passiert! bauen ist vertrauenssache  -  und  -  vertrauen wird oft enttäuscht  -  ob es nun auf dem bau ist  -  oder  -  im sonstigen täglichen leben. warum kommen meine Beträge jetzt immer doppelt?
    MfG
    raabe
  62. @Raabe

    Hallo Jens,
    nicht auf F5 drücken, solange die URL oben auf .cgi endet  -  Beitrag schließen und neu öffnen ...
    Mit freundlichen Grüßen
  63. nochmal zum Verständnis

    Hallo zusammen,
    ja, die Baubeschreibung wird jetzt abgeändert. Ich hatte mir jetzt aber folgendes Vorgehen vorgenommen.
    1. Heute Abend in der Baubeschreibung schauen, wie der Keller genau gebaut wird. Wenn alles OK ist damit zum Tragwerksplaner etc.
    2. Wenn die Baubeschreibung noch nicht OK ist, das einsetzen lassen, was ich gerne möchte. Dazu bräuchte ich dann aber ein Beispiel, welches ich heute morgen nachgefragt habe. Ich möchte nicht unbedingt mehrmals zum Tragwerksplaner, nur um die Baubeschreibung zwecks Keller abzustimmen. Kann die Überwachung des Kellerbaus auch der Tragwerksplaner übernehmen? wäre ja sinnvoll.
    3. Wenn die Baubeschreibung zwecks Keller steht prima
    Bevor ich aber unterschreibe lasse ich noch einmal einen Bauingenieur drüberschauen zwecks der anderen Sachen. Oder gibt es speziell jemanden, der sowas überprüft.
    Zusätzlich wird die Baubeschreibung dann veröffentlicht. Evtl. kommt dann ja noch was anderes zu Tage. Das Wichtigste ist mir aber erstmal der Keller.
    Wenn also jemand den Text aus einer Baubeschreibung hat, wo genau eine Weiße Wanne drinsteht, die ich brauche, wäre ich dafür schon mal sehr dankbar.
    Vielen Dank im Voraus und vertragt euch.
    Gruß
    Martin
  64. wenn ich es richtig verstanden habe

    haben sie den Auftrag für den eigentlichen bau doch schon ausgelöst oder? wenn es so ist  -  müssen sie es schon ein wenig dem ausführenden überlassen wie er die Leistungsbeschreibung austellt  -  wie sie sicher festgestellt haben  -  gibt es immer mehrere Möglichkeiten (genau so wie viele Wege nach Rom führen) und was ihnen der gu anbietet liegt sicher auch daran für was sein Betrieb eingerichtet ist  -  klar muss es der DINAbk. entsprechen  -  logisch! also  -  wenn sie sich jetzt xbeliebige lv schnappen  -  muss die nicht mit den Vorstellungen des gu übereinstimmen. weitere Sache  -  der Tragwerksplaner wird ganz sicher kontrollieren (sollte er jedenfalls)  -  und  -  zumindest in unserer Region  -  ist die Fertigstellung der Bewehrung und der Termin des betonierens eine Woche vorher an die Bauaufsichtsbehörde zu melden.
    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
    so richtig trauen sie ihrem gu aber nicht über den weg was?
  65. natürlich

    Hallo,
    doch, dem Generalunternehmer traue ich schon über dem Weg, aber man hört soviel negatives, das man auf Nummer sicher gehen möchte. Unklarheiten hätte ich halt gerne vor dem Begin verhindert. Wenn das Haus erstmal steht, kann man wohl kaum großarting was am Keller ändern.
    Ich warte jetzt erstmal ab, was sich heute Abend ergibt.
    Ich muss zugeben, das ich noch nicht viele Baubeschreibungen gehen habe. Daher ist auch mein Interesse so groß an einer vernünftigen.
    Ich habe eine im

    und fand diese eigentlich ganz gut. Aber diese wurde halt zerrissen.
    Daher kommt auch eine gewisse Unsicherheit bei mir auf.
    Gruß
    Martin

  66. hhm  -  die war wirklich nicht so doll

    als Grundlage für weitere Gespräche geeignet sage ich mal. das mit der Drainage und der weißen Wanne sehe ich so  -  das die Kosten sich in etwa aufheben (sollen). muss man also nicht unbedingt böse absichten hinter vermuten. aber  -  richtig  -  lv muss schon genau sein (selbst dafür gibt es eine DINAbk. Norm (DIN 276) den ganzen Quatsch hier wegen dem hin und her und rumhackerei  -  bitte ich zu entschuldigen. ist so auf dem bau.
    liebe Grüße und viel Spaß heute Abend
    jens raabe
  67. @Martin

    Foto von Oliver Kettig

    Hallo Martin,
    Nochmal deutlich: Du hast keine Ahnung (das ist kein Vorwurf!). Du willst (eigene Aussage!) auf Nummer sicher gehen. Also kannst Du NICHT selbst die Qualitätssicherung für Deinen Bau machen. Und diese Qualitätssicherung fängt mit der Baubeschreibung an.
    Such Dir einen Profi (Architekt, Bau-Ing, SV ...), dem Du vertraust und den Du bezahlst. Alles andere ist Risiko gespielt.
    Grüße und viel Glück
  68. ES ist nicht oft dass wir weiße Wannen bauen.

    Halt eben regional nicht so oft gefragt. Aber wenn, dann bin ich persönlich bei jeden Schritt dabei. Das hat den Grund, dass hier viele Kleinigkeiten schief gehen könnten. Daher, eine weiße Wannen nur vom Fachmann erstellen lassen, der sich damit auch auskennt. weiße Wannen sind Überwachungsklasse
    Und wenn Sie mal Lust haben Martin

    Und wenn Sie meinen, dass Sie alles verstanden haben, dann vergessen Sie es lieber ganz schnell wieder und halten sich lieber an @OK seinen Vorschlag

  69. Der Fehlerteufel

    Überwachungsklasse 2
  70. nach dem Termin

    Hallo zusammen,
    der Termin war heute Abend. Erstmal zur Konstellation mit Generalunternehmer etc.
    Eine Immobilienfirma hat sich mit einer Architektenfirma zusammengetan um dieses Bauvorhaben umzusetzen. Die Architekten und der Inhaber der Immobilienfirma waren bei dem Termin dabei. Diese haben sich dann einen Generalunternehmer gesucht, um das Vorhaben umzusetzen. Der Architekt sagte mir, das der Plan mit den Bewehrungen etc. erst noch erstellt wird von einem Statiker. Der Architekt wird nicht vom Generalunternehmer bezahlt, sondern ich bezahle den Generalunternehmer und den Architekten über die Immobilienfirma.
    Soviel dazu.
    Die Baubeschreibung bekomme ich erst morgen. Folgendes stand aber zur weißen Wanne: "Die weiße Wanne wird nach DINAbk. 1045 erstellt in Beton der Güteklasse B35". Das hilft mir aber so nicht weiter. Was ich noch behalten habe, aber noch nicht in der Baubeschreibung steht: In den Betonwänden werden senkrecht Rohre gestellt. Diese werden dann später mit Epoxydharz unter Druck gefüllt. Dadurch soll der Rissbildung vorgebeugt werden. Was ist davon zu halten. Sollten solche Sachen überhupt in der Baubeschreibung stehen. Dann würde die Beschreibung ja doch sehr detailliert werden. Nachher steht da noch drin, ob die Betonmischmaschine links oder rechts rum dreht. ;-)
    Nun zum weiteren Vorgehen. Sollte ich jetzt solange warten bis der Bewehrungsplan fertig ist und damit zum Tragwerksplaner zwecks Überprüfung gehen, oder sollte ich selbst aktiv werden, und den Architekten mitteilen, das ich die Planung für den Keller selbst übernehme, oder sollte ich dem Architekten sagen, dass er den Keller von einem Tragwerksplaner planen lassen soll und nicht von einem Statiker? Wie könnte ich hier am besten vorgehen. Von einer Überwachungsstufe II inklusive externer Überwachung wusste der Architekt nichts. Andererseits habe ich Vertrauen zu dem Architekten und denke schon, dass er weiß was er tut. Vielleicht habt ihr ja noch ein paar Tipps, wie ich weiter vorgehen sollte. Für Anregungen bin ich immer offen.
    Das ist alles nicht so einfach und wir sind erst beim Keller.
    @Mark: Vielen Danke für den Link. Habe Vieles verstanden aber noch mehr nicht verstanden. Dafür gibt es ja zum Glück Spezialisten wie euch.
    Gruß
    Martin
  71. http://www.permaton.de

  72. wo stehen sie?

    Ich glaube, sie sollten sich nochmal klar machen, was ihre Stellung ist. Sie schreiben: "Der Architekt wird nicht vom Generalunternehmer bezahlt, sondern ich bezahle den Generalunternehmer und den Architekten über die Immobilienfirma". Was heißt das jetzt? Sie zahlen Geld an Makler XY und der zahlt dann Architekt und GUAbk.? Sie sollten für sich klären
    • WER ist mein Vertragspartner?
    • WER SCHULDET mir WAS?
    • Bin ICH Bauherr? (Oder KAUFE ich "nur" ein Stück Haus mit Grundstück?)
    • WER ist mir Rechenschaft schuldig?
    • Auf WESSEN Grundstück wird gebaut?
    • Welche RECHTE und PFLICHTEN habe ich?
    • WAS kann ich wem vorschreiben?

    Ich weiß gerade nicht, ob Sie sich a) über die Antworten zu diesen Fragen und b) über deren Konsequenzen im Klaren sind ...
    Die Planung des Kellers sollten Sie selbst übrigens nicht übernehmen. Höchsten ein von IHNEN direkt bezahlter Fachmann ...

  73. senkrecht Rohre?

    ich warte jetzt mal die lv ab mit weiterem komentar!
    im übrigen muss ich ihnen sagen (meine persönliche Meinung) ein Architekt (hat schließlich eine langjährige Ausbildung hinter sich) hat schon erst einmal ein gewisses maß an vertrauen verdient  -  vertrauensvorschuss sozusagen  -  und ganz ohne Risiko geht nix. so ist das leben nun mal. ansonsen hat OK recht!
    die links sind gut!
    MfG
    jens raabe
  74. Hallo zusammen tut mir leid das ich mich ...

    Hallo zusammen,
    tut mir leid das ich mich erst jetzt melde.
    Anbei schon mal der Link für die Baubeschreibung:
    • http://www.mp3hifi.de/haus/Baubeschreibung.pdf
    • WER ist mein Vertragspartner? Architekt, Generalunternehmer, Statiker etc.
    • Bin ICH Bauherr? (Oder KAUFE ich "nur" ein Stück Haus mit Grundstück?) Ich bin Bauherr
    • WER ist mir Rechenschaft schuldig? Architekt, Generalunternehmer, Statiker etc.
    • Auf WESSEN Grundstück wird gebaut? Grundstück wird vorher von mir gekauft
    • Welche RECHTE und PFLICHTEN habe ich? Die des Bauherren

    Jetzt nochmal zurpck zur Baubeschreibung. Ich bin der Meinung das die Beschreibung nichts, aber auch gar nichts taugt. Das Thema mit der Wanne habe ich schon mal abgegeben und wird überprüft. Was mich schon generell stört sind bspw. bei der Heizung. Viessmann oder gleichwertig. Sollte man die genaue Bezeichnung mit veranschlagten Preis nicht besser aufnehmen. Wie hat eine vernünftige Baubeschreibung auszusehen. Vielleicht bin ich ja auch nur zu pingelig.
    Gruß
    Martin

  75. "mmmh"

    Zitat:

    =>"jetzt nochmal zurpck zur Baubeschreibung. Ich bin der Meinung das die Beschreibung nichts, aber auch gar nichts taugt. Das Thema mit der Wanne habe ich schon mal abgegeben und wird überprüft. " <="

    Meine Fresse ... was wird das "sozialer Wohnungsbau"? ... immer wieder erstaunlich wie man die wichtigsten Gewerke in 2 Zeilen abhandelt und für die niedrigsten Gewerke wie Elektro (6000-7000,- €) 5 Seiten verschwendet ... des wollen Sie wirklich so ooo vertraglich unterschreiben?

  76. "des" Teil stammt doch ned vom Generalunternehmer (!)

    ... wer iss'n der Verfasser dieses dubiosen Werkes?
  77. unterschrieben ist noch nichts

    die Baubeschreibung hat mir der Architekt zugeschickt. Dieser steht momentan auch immer noch mit dem Generalunternehmer in Verbindung. Den Generalunternehmer selbst kenne ich noch nicht. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass es keine weitere Leistungsbeschreibung für den Bau gibt. Zufrieden bin ich mit der Beschreibung jedenfalls noch lange nicht. Ich weiß aber auch nicht wie eine vernünftige Beschreibung auszusehen hat.
    Hätte denn vielleicht mal jemand eine Baubeschreibung für mich, damit ich mal endlich weiß wie so was auszusehen hat. Ich denke dann fällt mir die Sache leichter als über was zu diskutieren, wo ich nicht genau weiß wovon ich rede. Oder hat jemand Bedenken mir mal eine vernünftige Baubeschreibung zuzusenden.
    So wie es momentan aussieht, werden wir erstmal abwarten. Im April soll angefangen werden zu bauen. Die anderen beiden Reihenhäuser sind schon verkauft. Jetzt steht also eher der Makler unter Druck und nicht ich.
    bis später
    Gruß
    Martin
  78. "sowas" dürfen Sie nicht unterschreiben

    ... "wenn's" hernach zum Knatsch kommt weil Ihnen die eine oder andere Ausführung nicht zusagt haben Sie die A ... -Karte gezogen ... "weil" mit dieser Baubeschreibung Ihnen der Generalunternehmer alles einbauen kann und Ihnen bloß abnicken und zahlen bleibt ... der einziger Lichtblick dabei ist die Elektroinstallation habe's zwar "nur" überflogen "aber" wenigensten beim billigsten Gewerk am Bau können Sie vorm bezahlen die Leistungen abzählen (!)
    "ich" sag's jetzt nochmal ... "sie" brauchen jemanden der "IHRE" Interessen vertritt (!) ... und zum Architekten sag ich jetzt nochmal:
    => "welches Brot ich ess dessen Lied ich sind" <=
  79. Hallo jemanden der meine Interessen vertritt habe ich Mit ...

    Hallo,
    jemanden der meine Interessen vertritt habe ich. Mit dem kann ich mich aber erst am Wochenende zusammenstzen.
    Ich hätte halt nur schon mal gerne eine vernünftige Baubeschreibung. Dann könnte ich den Makler bzw. den Architekten auf ein paar Sachen hinweisen. Je nachdem wie er dann reagiert hat sich das ganze dann vielleicht schon schneller erledigt als ihm lieb ist.
    Mich nervt es halt, das man so einen Mist bekommt. Das stärkt nicht gerade das Vertrauen. Einen Vergleich habe ich halt nicht. Bin eigentlich schon kurz davor die Sache abzublasen und weiter zu suchen.
    Gruß
    Martin
  80. "warum" irgendwas abgekufertes suchen

    ... "wenn" Sie jemanden haben der Ahnung hat von der Materie dann liegt es doch auf der Hand "step by step" die mistige Baubeschreibung durch zu gehen und aufzuschreiben was man eigentlich haben will bzw. welches Material und welche Ausführung (!)
  81. Hallo Herr Thalhammer es geht nicht ums abkupfern ...

    Hallo Herr Thalhammer,
    es geht nicht ums abkupfern. Es geht vielmehr darum, dass ich einmal sehe wie eine Baubeschreibung auszusehen hat. Ich habe den Eindruck das es Bedenken gibt, sowas weiterzugeben. Egal.
    Folgendes noch, weshalb wir momentan auch noch unsicher sind.
    Das Haus war bei Immonet für 249.000. Daraufhin haben wir einen Termin gemacht. Dabei ergab sich dann, dass das Haus nicht 249.000, sondern 259.000 kosten soll. Zusätzlich kommen dann noch Anschlusskosten für 5.000 hinzu. Da angeboten wurde, eine Finanzierung zu rechnen haben wir das in Anspruch genommen. Bei der Finanzierung wurde aber nur von 249.000 ausgegangen. Pauschal haben wir 10.000 für Extrawünsche und die 5.000 für die Anschlusskosten genommen. Wären also 264.000 + Grunderwerbssteuer. Jetzt kommt er um die Ecke und sagt, alles zusammen für 273.000, obwohl wir nur Wünsche für 6.000 hatte. Aufgrund dieser Vorkommnisse ist das Vertrauen hin. Ich denke nicht, das wir das Haus nehmen. Mit einem unguten Gefühl möchte ich kein Haus bauen. Vielleicht reagiere ich zu empfindlich, aber an meinem aktuellen Denke hat der Vermittler mitgearbeitet.
    Bis später
    Martin
  82. Baubeschreibung ist kein Leistungsverzeichnis nach DIN 276!

    es muss doch mal klargestellt werden das die Bauleistungsbeschreibung eben kein Leistungsverzeichnis nach DINAbk. 276 ist. lassen sie sich nicht weiter verunsichern. die Bauleistungsbeschreibung ist so ganz normal. wichtig ist dann das was der Architekt als lv an die ausführenden Firmen ausschreibt. aber damit sollte der Bauherr regelmäßig überfordert sein. entweder sie vertrauen dem Architekt oder nicht! holen sie sich einen geübten Fachmann dazu  -  auch gut! die Bauleistungsbeschreibung beschreibt grob (bewusst nicht im Detail  -  denn dafür ist sie nicht da) das was sie einkaufen. Ich wünsche ihnen für ihren bau alles gute und etwas mehr positive Zuversicht.
    Mit freundlichen Grüßen
    jens raabe
  83. Ich glaube ...

    Werter Fragesteller
    entweder sind Sie sich nicht über Ihre Vertragssituation im Klaren oder diese ist hier nicht klar rübergekommen.
    Sie schreiben von
    einem Makler
    einem Architekt
    einem Statiker
    einem GUAbk.
    Wenn SIE eine Architekten beauftragt haben und DER Ihnen diese Baubeschreibung als Diskussionsgrundlage vorgelegt hätte, wäre es i. O, weil ja noch die LVAbk.'s folgen, die detaillierte Angaben enthalten, die erst bei Beauftragung der jeweiligen Firmen verbindlich werden.
    Ich nehme aber eher an, dass Sie ganz einfach Käufer eines vom Bauträger/Generalunternehmer erstellten Häusels sind. Wenn Sie das Grundstück vorher erworben haben (von dem besagten Makler?), könnte dies ein Trick sein, um die Grunderwerbssteuer zu drücken  -  und der könnte auch noch schief gehen.
    Wenn Sie wirklich ein fertiges Häusel kaufen, ist die Beschreibung saumäßig, aber Ihr Gegenüber wird nach dem Motto: Vogel friss oder stirb handeln. :-(.
    Wenn Sie einen Architekten beauftragt haben und der nichts weiter tut, als sich EINEN Generalunternehmer zu suchen und den die Arbeit machen lassen, na dann gute Nacht.

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