Städtischer PKw-Abstellplatz  -  Ablösebetrag
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Städtischer PKw-Abstellplatz  -  Ablösebetrag

städtischer PKW-Absstellpltz, der einem Eigentumswohnung zugeordnet wird, muss bei Verkauft der Wohnung von dem Käufer mitabgelöst / übernommen werden.

Da es sich um städitscher Abstellplatz und nur Ablösung (kein Kauf) handelt, entfällt dem Ablösebetrag die Grunderwerbsteuer? Weshalb?

  1. das ist falsch

    Ein abgelöster Parkplatz ist irgendwo und man hat keinen Anspruch, dass dieser frei ist, es sei denn die Stadt reserviert diesen durch ein Schild und einen Parkausweis. Aber er gehört nicht zur Wohnfläche und der Grund außerhalb kann nicht erworben werden. Die Ablösung eines Parkplatzes bedeutet, der Bauherr hat zugunsten von abgeschlossenen Einheiten sich den Parkplatz auf dem Gelände gespart hat. Zum Sondereigentum gehören nur gekennzeichnete und absperrbare Parkflächen auf dem Grundstück, d.h. Garagen. Je nach TE kann es sich auch um Sondernutzungsrechte bei Parkflächen handeln. Ein Ablösebetrag wird nur einmal fällig und war sicherlich in den Kaufpreis eingerechnet, worauf Steuern zu zahlen sind. Bei einem Verkauf erhalten Sie den Ablösebetrag zurück, ein Neukäufer muss nun wiederum auf den Kaufpreis Steuern zahlen.

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