Bauträger oder nicht?
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Bauträger oder nicht?

Foto von Helmuth Plecker

Hallo!

Seit langer Zeit melde ich mich mal wieder in diesem Forum. Diesmal selbst mit einer Verständnisfrage.

Also:

Wenn im Unternehmensregister folgende Auskunft zu lesen ist, die ich hiermit auszugsweise zitiere, dann handelt es sich dabei doch um einen Widerspruch in sich, oder?

Zitat: "Bauunternehmung (kein Bauträgergeschäft), insbesondere die Durchführung von Bauarbeiten als Subunternehmer oder in Erfüllung eines Werkvertrages sowie der Ankauf von Grundstücken und die Erstellung von eigenen Immobilien zwecks Veräußerung ... Alle Arbeiten werden durch Subunternehmer erbracht. " Zitat Ende

Nach meiner Einschätzung handelt es sich bei diesem Unternehmen doch wohl eher um ein Bauträger " ... die Erstellung von eigenen Immobilien zwecks Veräußerung ... " und zugleich um einen Generalübernehmer " ... Bauunternehmung (kein Bauträgergeschäft), insbesondere die Durchführung von Bauarbeiten als Subunternehmer oder in Erfüllung eines Werkvertrages ... "

Oder liege ich da falsch?

  1. Verwirrspiel

    Also da will einer alles machen können dürfen ...

    als Bauunternehmer will er als Unternehmer oder als Subunternehmer Bauarbeiten ausführen, also für gewerbliche oder private AGs arbeiten dürfen. Welche Gewerke das dann sein werden wissen wir noch nicht.

    und parallel dazu will er klassisch als Bauträger arbeiten  -  Grundstücke kaufen, als Generalübernehmer planen und bebauen lassen (hier plötzlich selbst doch keine eigenen Bauunternehmertätigkeiten entfalten) und am Ende verticken.

    So würde ich das lesen ... Hier hat jemand 2 Tätigkeitsfelder parallel angemeldet.

    Oder dieses Verwirrspiel kann auch rechtliche Gründe zu haben  -  z.B. Vermeidung der Eintragung in die Handwerksrolle bei Gewerken mit Meisterzwang und andererseits die Umgehung rechtlichen Rahmenbedingungen bei Bauträgergeschäften mit der Ausrede man sei eigentlich ein Bauunternehmer? Keine Ahnung wo da der tiefere Sinn zu finden ist in einer solch verklausulierten Unternehmensbeschreibung. Vielleicht will der Chef als Bauingenieur, Architekt oder Wirtschaftsing sich ja auch nur alle Türen offen halten ...

  2. Zwei Standbeine, die sich aber ...

    Foto von Helmuth Plecker

    Also ich lese es so heraus, dass er einerseits als Generalübernehmer (also die Erbringung von Schlüsselfertigbauleistungen auf fremden Grundstücken nur mit Subunternehmer / Nachunternehmer) und andererseits als Bauträger (also die Erbringung von Schlüsselfertigbauleistungen auf eigenen Grundstücken zum Zwecke des Verkaufs) tätig ist.

    Die Bauträgereigenschaft klammert er allerdings in dem Text konkret wiederum aus. Was denn nun?

  3. Man kann es auch ganz anders lesen ...

    "Bauunternehmung (kein Bauträgergeschäft), insbesondere die Durchführung von Bauarbeiten als Subunternehmer oder in Erfüllung eines Werkvertrages"

    ... also Bauunternehmer für Erfüllung von Werkverträgen im Baugewerbe für gewerbliche und private Auftraggeber.

    UND

    "Ankauf von Grundstücken und die Erstellung von eigenen Immobilien zwecks Veräußerung ... Alle Arbeiten werden durch Subunternehmer erbracht. "

    Ist man ein Bauträger, wenn man als Bauunternehmer (mit eigenem Geld) ein Grundstück kauft, es komplett (zum Teil mit eigenen Handwerkern) fertig bebaut und danach die Immobilie verkauft? Eigentlich kein klassisches Bauträger-Modell! Da hat er schon ein bisl Recht ;-)

  4. Haftungsausschluss

    Der Text bedeutet nicht anderes als dass man alles macht, alle Gewinne einstreicht und für nichts haftet. Je nach Fall kann man alle Baugeschäfte machen und bei Problemen immer auf den Ausschluss oder den anderen Geschäftszweig verweisen. Um solche Firmen würde ich einen Bogen machen.
  5. Doch

    Foto von Helmuth Plecker

    Zitat: "Ist man ein Bauträger, wenn man als Bauunternehmer (mit eigenem Geld) ein Grundstück kauft, es komplett (zum Teil mit eigenen Handwerkern) fertig bebaut und danach die Immobilie verkauft? "

    Jepp, dann ist man ein Bauträger. Wenn man also schlüsselfertig ein Haus auf einem eigenen Grundstück baut und es dann wieder veräußert.

    Ein Generalunternehmer ist, wer schlüsselfertig ein Haus teilweise mit eigenen Handwerksangestellten auf fremden Grundstücken errichtet.

    Ein Generalübernehmer ist, wer das selbe macht wie ein Generalunternehmer, jedoch alle Handwerksleistungen an Nachunternehmer vergibt.

    ergo: "Bauunternehmung (kein Bauträgergeschäft), insbesondere die Durchführung von Bauarbeiten als SubunterNehmer oder in Erfüllung eines Werkvertrages"  -  hierbei handelt es sich um einen Generalüberniedrigenergiehaus nehmer.

  6. Nö, ...

    Nö, der entscheidende Passus ist der:

    ... und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Erwerbsrechte, Nutzungsrechte) verwenden ... will ...

    Er ist dann Bauträger, wenn er vom Dritten Geld bekommt. Während des Bauens! So lange er die Bude mit seinem eigenen Geld finanziert ist er irgendwas anderes, aber kein BT

  7. Ein Generalübernehmer

    Foto von wiki

    übernimmt auch die Planungsleistung!
  8. OK

    Dann fasse ich mal zusammen:

    Es handelt sich also rein formal um:

    • a) ein Bauunternehmen welches für gewerbliche oder private AG Bauleistungen erbringen will

    b) einen Investor der mit Eigenmitteln Grundstücke erwirbt, bebaut und die Immobilien nach Fertigstellung veräußert (kein Bauträger, solange ohne Fremdkapital gearbeitet wird)


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