VBG  -  Aushilfelohn
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VBG  -  Aushilfelohn

mit der Aushilfe vereinbarter Lohn = monatlich € 500,-
Abzüglich der von Arbeitnehmer zu leistenden Sozialabgaben €. 150,-
Lohnauszahlung = €. 350,-
zuzüglich der von Arbeitgeber zu leistenden Sozialabgaben €. 150,-
= Gesamt Lohnkosten €. 800,-
Welche Zahl: (€. 500,- €. 350,- oder €. 800,-) ist bei VGB Berufsgenossenschaft anzumelden?
  1. Milchmädchenrechnung?

    500 + 150 Arbeitgeberanteil sind bei mir 650 € und nicht 800.
    Einfach die VBG anrufen.
  2. alles uninteressant für die VBG

    Die VBG will die Zahl der Arbeitsstunden wissen, mehr nicht.
    Die Berechnen mit einem Durchschnitts-Arbeitslohn (Fiktiv) den Beitrag zur BG.
    Damit sind alle Tricks zur Reduzierung der gezahlten Lohnkosten sinnlos.
    Gruß

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