Baustromanschluss
BAU-Forum: Sonstige Themen
Baustromanschluss
Wenn in der Ausschreibung und im Angebot keine Aussagen zum Baustromanschluss gemacht sind, wer muss die Kosten für den Baustromanschluss tragen (evtl. gemäß VOBAbk.)
-
Ich würde sagen
SIE als Bauherr. Wer sonst. Allerdings könnten Sie ja im Vertrag der einzelnen Firmen sich herausnehmen, dass diese den verbrauchten Strom anteilig bezahlen (analog Wasser, Bauwesenversicherung etc.).
Nur dürfte der Aufwand das korrekt zu Verrechnen höher sein, als der Nutzen. Denn ich als Firma, würde dann mal großzügig den Strom auf das Angebot dranhängen oder wie auch immer.
Evtl. Strom vom Nachbarn, ggf. mit Zwischenzähler. So hatten wir das gemacht. Ob das überall erlaubt ist, der Nachbar mitspielt und die Technik (z.B. FI-Schalter) ist ein anderes Thema. Würden aber den Baustromanschluss sparen (wenn Fertighaus und kein Baukran benötigt. Denn sonst macht es kein Sinn, der der Nachbar wohl meist keine 63 A für den Kran hat).