Haus gekauft im Sanierungsgebiet
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Haus gekauft im Sanierungsgebiet

Hallo ich habe ein Haus im Sanierungsgebiet Baujahr. 1927 gekauft. Kaufvertrag notariell abgeschlossen, Übergabe und Bezahlung im September. letztlich bekam ich ein Anruf vom Bauamt, ich muss die Fassade erneuern + einige Kleinigkeiten sanieren, ansonsten würde ich keine Genehmigung bekommen. habe ein Termin bekommen nächste Monat ... im Vertrag steht -- Sanierungsverfahren ist eingeleitet -- was heißt dass? muss ich das machen was man mir sagt? ist das normal dass ich das nach der Kaufvertrag das erfahre, sonst hätte ich vielleicht nicht gekauft.
bekomme ich zuschuss und wieviel? kann ich nicht sagen -- kein Geld ---? bitte meine Fragen zu beantworten
Danke
  • Name:
  • Maier
  1. Sanierungssatzung: Tja, dumm gelaufen.

    Sorry, wenn ich's so deutlich sage, aber erstens sollte man einen Kaufvertrag lesen können und zweitens vor Vertragsschluss vereinbaren wie das Vertragsobjekt beschaffen ist und was Bestandteil dieser Beschaffenheit ist.
    Wenn im Vertrag steht
    > "-- Sanierungsverfahren ist eingeleitet --"<
    ... heißt das nichts anderes, als dass Aufgrund einer Sanierungssatzung in dessen Gültigkeitsbereich sich Ihr (Kauf) Objekt befindet, ein Antrag auf Durchführung eines Sanierungsverfahrens gestellt wurde, also hat Ihr Verkäufer ein Sanierungskonzept vorgelegt und die entsprechenden Förderungen beantragt.
    > "muss ich das machen was man mir sagt? "<
    ... klar müssen Sie die Auflagen erfüllen, die im Rahmen der Sanierungssatzung an Ihr Objekt gestellt werden.
    > "ist das normal dass ich das nach der Kaufvertrag das erfahre, sonst hätte ich vielleicht nicht gekauft. "<
    ... tja, so ist das. Im Kaufvertrag steht explizit was Sie durch den Kauf erwerben. Da sollte man sich schon auskennen und ggf. auch mal nachfragen können. In Ihrem Falle ein unsaniertes Objekt, das sich im Bereich einer Erhaltungs- und Sanierungsatzung befindet, das Sie dann selbst gem. den Anforderungen wiederherstellen müssen.
    > "bekomme ich zuschuss und wieviel? "<
    ... Zuschüsse gibt es dann immer. Die Höhe richtet sich u.a. nach dem Umfang der Sanierungsleistung. Aber, auch die max. erzeilbaren Mieten sind auf die Dauer mehrerer Jahre in der Erhaltungssatzung fixiert. Diese müsste Ihnen vorliegen.
    M.E. hätte der Notar schon darauf hinweisen müssen, was der Vertragsgegenstand genau ist, wenn er den Eindruck hatte, dass Sie den Umfang und den Inhalt des Kaufvertrages nicht (ganz) verstehen würden.
    Einzige Empfehlung:
    Nehmen Sie sich einen erfahrenen Baubegleiter vom Fach, der Sie bei der Abwicklung unterstützen und Sie im besten Fall hinsichtlich des Kaufvertrages und dessen Inhalts beraten kann.
  2. schlimm

    danke für die Antwort aber ist das wirklich so schlimm?
    Wenn ich einen guten zuschuss bekomme, mache ich es gern , schließlich werde ich ja in diesem Haus wohnen.. oder denke ich falsch?
  3. wofür Genehmigung bekommen?

    Sie schrieben:
    "ansonsten würde ich keine Genehmigung bekommen"
    Wenn Sie eine Genehmigung (nicht) bekommen sollen, dann müssen Sie ja auch vorher einen Antrag gestellt haben. Wofür?
    Gruß
  4. @Herrn Lott:

    eine gesonderte Genehmigung im Rahmen einer Erhaltungssatzung, also bspw. bzgl. einer baulichen Änderung (als mehr als zeitgemäße Veränderung, also i.S.v. Komfort- bzw. Luxuswohnungen, die nicht dem Sanierungsgebiet entsprechen) ist was anderes als eine Baugenehmigung nach LBOAbk..
    @Maier: "schlimm" ist das nicht, es kann aber dennoch teuer und unangenehm für Sie werden (je nach Auflagen), wenn Sie bspw. nicht die Änderungen genehmigt bekommen die Sie gerne hätten. Daher bitte lieber jetzt, wenn auch etwas spät, noch fachliche Hilfe in Anspruch nehmen.
    Gruß
  5. Übrigens, den Antrag

    auf Zustimmung zu bspw. baulichen Veränderung hat, wie aus dem Text ersichtlich, der Verkäufer gestellt, damit er das Objekt ggf. leichter veräußern kann (als Belendwerk sozusagen). Allerdings hat m.E. auch der Notar seine Weste etwas beschmutzt, da er über den Kaufgegenstand aufklären müsste.
  6. zu Lott Andreas: Genehmigung

    Genehmigung, dass ich das Haus kaufen darf, hieß es am Telefon.
    Wenn ich nicht die Fassade erneuere stimmen die nicht zu dass ich das Haus kaufen kann, so haben sie mir das gesagt.
  7. zu Ralph Kaiser

    Meinen sie, dass der Verkäufer ein Antrag gestellt hat damit er umbauen kann oder, was ich davon nichts weiß? es wurde aber nicht umgebaut, ich habe auch nicht vor umzubauen.
  8. Wie kann man

    einen Kaufvertrag notariell abschließen, wenn eine Behörde (oder wer auch immer) diesen noch genehmigen muss oder ihn nicht gestatten kann, ohne dies zu wissen?
    Über solche Dinge, wie auch Lasten, Vorkaufsrechte, müsste Sie der Notar vor der Unterzeichnung des Kaufvertrages unterrichtet haben.
    Haben Sie denn nicht gefragt, was "im Vertrag steht -- Sanierungsverfahren ist eingeleitet" für Sie als zukünftigen Eigentümer bedeutet, und zwar vor der Unterzeichnung? Solche Dinge wirken sich ja auch auf den Preis aus!
    Oder bezieht sich die Genehmigung nicht auf die Handänderung, sondern auf die spätere Nutzung des Gebäudes?
  9. zu jens poulsen

    An diesem Haus wurde nichts umgebaut, ich möchte auch nichts umbauen, ich möchte das Haus so nutzen wie es jetzt ist.
    was möchten die sanierungsträger dann von mir? keine Ahnung, habe am dienstag ein Termin mit denen, ich werde hier nochmals schreiben was sie möchten.
    Ich danke an allen, die meine Frage beantwortet haben.

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