Wer kennt sich mit "Elektroosmose" oder den sogenannten Zauberkasterl aus?
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Wer kennt sich mit "Elektroosmose" oder den sogenannten Zauberkasterl aus?

Foto von Edmund Bromm

Endlich gibt es einen Prozess gegen einen "Zauberkasterlhersteller".
Die Klage wurde vom Verband sozialer Wettbewerb aus Berlin beim LG München eingereicht.
Der Termin ist nun am 29. Mai. um 12.30 anberaumt.
An diesem Tag ist jedoch in Leipzig eine Sachverständigentagung vom DHBV und man "muss" daran teilnehmen.
Nun suche ich jemand der diesen Prozess mitverfolgt.
Also bitte, wenn jemand daran interessiert ist, möge er mir helfen und sich bei mir melden.
Ach, was ich noch sagen wollte ...
Es geht auch um die "Geld zurück Garantie" eines betroffenen Hausbesitzers mit einem feuchten Haus.
Die zugesagte Wirkung  -  einen trockenen Keller zu erreichen  -  blieb aus, trotz Gerätekosten von über 11.000 €.
Der Kunde hat mittlerweile über 50.000 € an Rechtsanwaltskosten, Gutachterkosten und sonstiger Kosten "investiert" um sein Geld zurück zu bekommen. Bis jetzt leider ohne Erfolg.
Also, damit kann ich mich auch nicht anfreunden.
Dieses Argument "Geld zurück" ist somit auch nicht immer das Gelbe vom Ei.
Vorsicht ist auch immer dann geboten, wenn es heißt:
Unser Verfahren ist:
ohne schädlichen Strom
ohne Schmutz
ohne Lärm
ohne "böse" Chemie
usw.
Aber sehr oft steht dann doch etwas von begleitende Maßnahmen und anschließenden Sanierungsmaßnahmen.
Auszug aus einer Homepage hier heißt es wörtlich:
Begleitende Maßnahmen sind, wie bei jedem anderen Trockenlegungsverfahren auch,
notwendig, um zusätzliche Feuchtequellen und Störfaktoren beim Entfeuchtungsprozess auszuschalten, die ansonsten das Mauerwerk in einem Bereich periodisch durchfeuchten bzw.
durchfeuchtet halten.
Bei der Montage wird die (Name eines Vertreibers) Begleitende-Maßnahmen-Checkliste erstellt, um diesen Bereich vollständig abzudecken.
Die eigentliche Putz- und Anstrichsanierung (Putzsanierung, Anstrichsanierung) sollte unbedingt erst nach Mauerwerksdiagnostischer Voruntersuchung und darauf abgestimmter Sanierungstechnik durchgeführt werden, um das alte
Mauerwerk wirklich vor weiteren Zerstörungsprozessen zu schützen.
Zitat Ende.
Ja was ist denn da los?
Oben steht kein Schmutz und auch ohne Lärm und dann muss doch der Verputz ausgetauscht werden. Meist noch mit Sanierputz neu erstellt werden!
Das ist doch in jeder Hinsicht ein Verstoß gegen den lauteren Wettbewerb und könnte doch als Betrug gewertet werden.
Bin mal gespannt auf die Entscheidung des Gerichts.

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