Beweissicherungsverfahren und unfähige Richter (Tatsache)
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Beweissicherungsverfahren und unfähige Richter (Tatsache)

Beweissicherungsverfahren ... bei der heutigen Rechtsprechung ein Witz.
Ich habe seit 2000 einen feuchten Keller. Nach einem privaten Gutachten wurde musterhaft ein BSV beantragt. Der gerichtliche GA bestätigte Planungs-, Ausführungs-, Sanierungsfehler. Der Bauträger und die Handwerker zeigten im Verfahren Reue und wollten gemäß Vorschlag BSV sanieren. Heute haben wir 2007. Die Handwerker haben es nicht geschafft zu sanieren (mehr als 8 ergebnislose Versuche). In 2006 habe ich geklagt, andere Handwerker sollen die Sanierung übernehmen. Vor Gericht wurde noch einmal ein GA eingeholt, ob die Sanierung gemäass BSV erfolgt ist, da die Handwerker behaupteten, die Sanierung sei fertig. Ergebnis. Handwerker haben gelogen, die Sanierung wurde nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Heute die Entscheidung. Klage abgewiesen, ich darf zu 80 % BSV selber zahlen, nur das private GA wird mir erstattet. Begründung fehlt noch, doch Justitia ist blind. Ich habe bisher alles bezahlt und nun nach dem LG steht Revision vor dem OLG an. Also BSV heute ... reine Glückssache
  • Name:
  • JoBaOpfer
  1. Gerichtsverfahren in Bausachen

    sind immer abhängig von den Feststellungen eines Sachverständigen (ö.b.u.v.SV).
    . -.
    Es gibt immer gute und weniger gute Sachverständige (private und ö.b.u. v) die mit deren Feststellungen (wenn's denn überhaupt welche sind  -  nach m.E. oft auch bloße unfachliche und unsachliche Behauptungen) maßgeblich die Entscheidungen der Kammern beeinflussen, da sich die Richter auf diese Aussagen stützen. Es ist auch nicht unüblich, dass in einem Verfahren über zwei, drei Instanzen mehrere SV "verschlissen" werden. Ich kenne konkrete Fälle in denen 8 SV tätig wurden bis die Gerichte in letzter Instanz ein abschließendes Urteil erließen.
    . -.
    Insofern ist Ihre Anmerkung dass der Ausgang eines BSV, wie der jedes andere auch, eine "reine Glückssache" darstellt sicher zutreffend.
    . -.
    Und Gerichte sprechen nicht Recht i.S.v. Gerechtigkeit.
    Daher am besten abhaken oder eben mit einem guten SV weiterstreiten, wobei ich persönlich i.A. zu ersterem tendiere.
    MfG
    R. Kaiser
  2. Um was ging es denn?

    Foto von Edmund Bromm

    Feuchter Keller  -  sagt nichts aus.
    Was ist feucht?
    Woher kommt die Feuchte?
  3. Wen es interessiert, hier die ganze Geschichte ...

    Z-Folie zu kurz und löchrig
    Vertikal und horizontale Abdichtung falsch.
    Halt: Planung, Ausführungs- und Sanierungsfehler
    Habe dieses Hin und Her (bisher 5 Jahre) schon in einem anderen Forum dokumentiert. Einfach googlen unter prohaus2000. Dort unter Pfusch am Bau, die römische Therme im Keller. Da steht das ganze Trauerspiel ausführlich beschrieben.
  4. Das Urteil ...

    Das Urteil habe ich Forum (s.o.) eingestellt.
    Lächerlich, na ja weiter vor dem OLG Hamm.

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