Besteht weiter Bestandsschutz bei Abriss?
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Besteht weiter Bestandsschutz bei Abriss?

Wenn eine Hauswand auf die Grenze des Nachbarn gebaut wurde (ohne Zustimmung des Nachbarn, zu DDR Zeiten) und diese Hauswand nun einen großen Riss hat, der saniert werden soll, darf die Hauswand inklusive Fundament (Haus hat bis jetzt kein Fundament) wieder an der gleichen Stelle hochgezogen werden, oder ist der Bestandsschutz dann weg. Bauamt sagt Bestandsschutz ist weg. Planungsbüro sagt Bestandsschutz bleibt.
  • Name:
  • GiGi
  1. Ihr Feind wird das Bauamt

    denn deren Entscheidung hat rechtsverbindlichen Charakter und mit dem müssen Sie sich rumklagen, eventuell hat ja das Planungsbüro ein Urteil oder Kommentar zur Bauordnung die Sie beim Amt zur disposition stellen könnten und was Ihnen weiterhilft. Sonst sitzt das Amt am längeren Hebel!
  2. Nochmals mit dem Bauamt reden

    Hallo GiGi,
    ich verstehe Ihr Problem so, dass eine Wand Ihres Hauses auf dem Nachbargrundstück steht. Und diese Wand hat einen Riss. Deshalb wollen Sie Ihr Haus Instand setzen. Wegen einer Instandsetzung muss das Bauamt aber überhaupt nicht bemüht werde. Es geht hier nur um eine geschickte Taktik. Wenn Sie das Problem dem Bauamt gegenüber so darstellen, als würden Sie etwas abreißen und dann neu bauen wollen, hat natürlich das Bauamt Recht. Stellen Sie es doch so dar, wie es sich tatsächich verhält: Sie wollen Ihr Haus Instand setzen und müssen im Zuge dieser Baumaßnahme eine Außenwand möglicherweise komplett erneuern. Ihr gesamtes Haus unterliegt dem Bestandsschutz, auch wenn eine Wand komplett erneuert werden muss. Ich empfehle Ihnen, nochmals mit den Leuten vom Bauamt zu reden oder besser noch, Ihr Architekt spricht mit ihnen. Ich bin sicher, es wird eine Lösung in Ihrem Sinne geben. Sie müssen dem Amt gegenüber so argumentieren, dass es, im Falle es hat bereits eine Entscheidung getroffen, nicht sein Gesicht verliert.

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