Feuchtigkeit im Keller eines Neubaus
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Feuchtigkeit im Keller eines Neubaus

Feuchtigkeit im Keller eines Neubaus
  1. Um Gottes Willen ...

  2. Die Bodenplatte sollte ja nicht untergraben ...

    Die Bodenplatte sollte ja nicht untergraben ...
  3. Unbedingt Expertenrat einholen!

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    im Jahr 2009 haben wir ein Einfamilienhaus gebaut, bzw. den Rohbau von einer ortsansässigen und bekannten Firma stellen lassen. Dies umfasste die Isolierung des Kellers gegen Feuchtigkeit und die Eindeckung des Daches. Im Jahr 2014 stellten wir nach heftigen Regenfällen Feuchtigkeit im Keller an einer kompletten Wand fest. Bei weiteren Regenfällen stieg die betroffene Stelle weiter an. Nach Versuchen sich mit der Baufirma zu einigen, da noch Gewährleistung bestand, schalteten wir schnell einen Anwalt ein, da die Frist drohte zu enden. Mittlerweile hat sich auch ein gerichtlicher Gutachter den Schaden angeschaut und kam zu dem Urteil, dass die Schäden durch Baumängel entstanden sind. Somit war die Firma schnell zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Nun ist folgendes passiert: Zum aktuellen Zeitpunkt ist unser Haus rundherum geöffnet. Die Drainag wurde teilweise entfernt und die Isolierung bis auf einen Meter über Bodenplatte ringsherum entfernt. Es wurde, laut Baufirma, ein Anstrich aufgebracht, der beim trocknen plastiziert und damit abdichtet. Darauf wurde nun wieder Bitumen aufgebracht. Dieses mal sogar bis auf die Seite der Bodenplatte. Nun meinte die Baufirma, man könne die Baugrube fast schon wieder schließen, da dies, nach aufbringen der Isolierung, ausreiche. Ich habe absolut keine Lust, dass mir das erneut passiert. Muss da nicht wieder eine Drainage rein? Ringsherum war bisher lehmhaktiger Boden verfüllt. Dieser wird nun durch "geeignetes Material" ersetzt. Aber an der Bodenplatte ist nun alles platt getrampelt. Muss nicht bis unter die Bodenplatte ausgehoben werden? Sonst steht das Wasser doch erneut an der Bodenplatte und droht sich seinen Weg ins Haus zu suchen ... Ich hoffe auf einen guten Ratschlag. Vielen Dank bereits jetzt! bloß nicht noch tiefer schachten, wenn Sie nicht wollen, dass Ihr Haus zusammenfällt.

    Wahrscheinlich ist schon jetzt zu tief geschachtet.

    Ob eine Drainage erforderlich ist oder nicht, hängt an den Bodenverhältnissen und der Art der Abdichtung. Lassen Sie Ihren Gutachter auf die ausgeführte Arbeit schauen, dann sehen Sie weiter. Die Bodenplatte sollte ja nicht untergraben werden! Das ist mir schon klar. Meine Frage ist, wie weit sollte die Sickerpackung reichen? Es macht ja keine Sinn, wenn die Bodenplatte im Lehmboden sitzt ... Dränage, anstehendes Erdreich, Versickerungsfähigkeit, Durchlässigkeitsbeiwert des anstehenden Erdreiches ..., alles böhmische Dörfer für den nichtfachkundigen Baulaien.
    Dränagen dürfen in der Regel nicht an den städtischen Abwasserkanal angeschlossen werden und müssen verrieselt werden oder an eine Vorflut (See, Bach, Fluss, Meer, Flutgraben etc.) angeschlossen und gegen Rückstau gesichert werden.
    Alles bzw. schon einmal vorab vieles über Dränagen, finden Sie hier.

    Ein Abdichtung von unten nach oben gesehen  -  über die obige noch vorhandene Abdichtung  -  überlappend aufgetragen dürfte wohl sehr wahrscheinlich hinterläufig sein.
    Beauftragen Sie jemanden der sich damit auskennt.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  4. "Außergerichtliche Einigung"

    "Außergerichtliche Einigung"
  5. Wie hoch stand denn das Wasser oder waren nur die Wände feucht?

    Foto von Edmund Bromm

    Wie hoch stand denn das Wasser oder waren nur die Wände feucht?

    Anhang:

    • BAU.DE / BAU-Forum: 1. Bild zu Antwort "Wie hoch stand denn das Wasser oder waren nur die Wände feucht?" auf die Frage "Feuchtigkeit im Keller eines Neubaus" im BAU-Forum "Modernisierung / Sanierung / Bauschäden"
    Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.

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