Parkettschaden
BAU-Forum: Modernisierung / Sanierung / Bauschäden

Parkettschaden

Parkettschaden
  • Name:
  • Karsten Spann
  1. Hääää?

    Foto von Markus Reinartz

    Hallo,

    wir haben folgendes Problem. Wir haben eine Neubauwohnung gekauft. Beim Verlegen des Eiche Parketts sind scheinbar die Trocknungszeiten nicht eingehalten worden. Es ist voll verklebt und wurde dann lackiert. Nach einiger Zeit hat sich an immer mehr Stellen Fugenkitt wie Schwülste nach oben gedrückt. Diese sind in der ganzen Wohnung mehr oder weniger spürbar und liegen teilweise wie schmale Würste in Fugenrichtung.

    Der Parkettleger meinte nur lapidar, dass halt der Boden nur noch mal angeschliffen und neu versiegelt werden müsste. Wir haben in der Wohnung ca. 64 m² Parkett liegen. 3 Räume davon sind durchgängig mit diesem Parkett verbunden. Es wäre also für uns mit einem Auszug, Einlagerung der Möbel und Unterbringung in ein Hotel für ca. 3 Tage verbunden.

    Laut Bauherr wären wir zur Mitarbeit verpflichtet. Sprich Möbel ausräumen, einpacken etc.

    Nun sind uns die Umstände alles zu viel und wir würden eher zu einer Schadensersatzzahlung tendieren. Sprich Minderung. Dieser läge aber laut Bauherr nur bei dem Nettopreis des Abschleifens und der Neuversiegelung. Ca. 14 € pro m². Steht preislich dann für uns in keinerlei Verhältnis zum Schaden. Zumal wir dann auf alle Garantieansprüche verzichten und das Risiko tragen, es eventuell später doch noch beheben zu müssen. Dann kämen wir mit Sicherheit nicht mit dem veranschlagten Zahlungsausgleich zu recht.

    Daher die Frage, hat der Bauherr recht? Oder müsste der Schadensausgleich höher sein?

    Vielen Dank für jede Hilfe! Wenn Sie eine Wohnung gekauft haben, dann sind Sie der Eigentümer.
    Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus für sich bauen lassen, dann sind Sie der Bauherr!
    Bauherr ist nicht der, der die Arbeiten verrichtet. Derjenige, der die Arbeiten verrichtet, ist der Auftragnehmer.
    Bitte korrigieren und vervollständigen Sie Ihren Artikel, damit wir nicht raten müssen, wer denn dann hier schlussednlich tatsächlich gemeint sein könnte.
    Mit freundlichen Grüßen
    Markus Reinartz

  2. Welche Firma ...

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