Sanitär Firma Steuerung Eigenbau
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Sanitär Firma Steuerung Eigenbau

Hallo Zusammen,

Ich habe eine Sanitärfirma beauftragt mir eine Wärmepumpe von Mitsubishi Zubadan PUHZ-SHV80 VHA einzubauen. Hier habe ich ein Festpreis bekommen. Jetzt haben die mir eine fremde Steuerung (UVR 1611) eingebaut und nicht wie von mir erwartet die Steuerung von Mitsubishi, im Angebot stand davon nichts. Sie haben eine eigens programmierte Steuerung mit Passwort integriert. Ich bekomme dazu kein Handbuch, obwohl ich glaube mir eines zustehen würde. Ich meine jedes mal wenn eine Störung habe, muss ich denn Kundendienst anrufen. Ich habe die Anlage noch nicht abgenommen und auch sehr viel dafür bezahlt. Für mich ist das ein Mangel! Was meint ihr dazu, oder wie soll ich mich jetzt verhalten? Würde meine Heizkurve usw. am liebsten selbst einstellen? Möchte das so nicht akzeptieren welche Rechte habe ich da?

Es wurden mir auch durch diese Firma 2 ca. 30 cm Kernbohrungen fälschlicherweise mit in den Keller gebohrt. Diese sind mittlerweile mit Dichtungen verschlossen worden. Ich habe aber bis jetzt noch keine Rückmeldung dass diese keine Schwachstelle meiner Weißen Wanne darstellt (von was ausgegangen werden kann). Wie sieht es hier mit Schadensersatz aus? Der Keller hat ja immerhin ca. 60000 € gekostet, und wenn in 20 Jahren Wasser in den Keller läuft stehe ich allein da?

Danke

  • Name:
  • Maschi
  1. Solange keine Abnahme erfolgt ist

    ist kein Kaufpreis fällig und die Firma muss beanstandete Mängel beseitigen.

    ABER: Eine Inbetriebnahme ohne Vorbehalt kann eine Abnahme nach VOBAbk./B darstellen. Nun liegt hier vermutich keine VOB/B vor aber d as BGBAbk. hat vermutlich eine ähnliche Regelung. Auch eine Kaufpreiszahlung ohne Vorbehalt kann als Abnahme angesehen werden!

    Wenn Sie also schon lange damit arbeiten, ohne einen entsprechenden Vorbehalt ausgesprochen zu haben, ist die Abnahme erfolgt!

    Mängelansprüche, auch für solche Mängel die offenkundig sind aber nicht bei der Abnahme festgehalten wurden, sind erloschen.

    Evtl. weiß es jemand besser, aber einen (teuren) Anwalt würde ich hier nicht empfehlen.

  2. Abnahme

    Eine Abnahme ist noch nicht erfolgt nur Abschlagszahlungen 50000 € von 55000 € Endbetrag? Ist das auch ein Mangel bzw. worauf muss ich achten? Die Mängel muss ich schriftlich gelten machen?

    Danke für die Antwort

  3. Die Frage ist eben

    die offenbar vorbehaltlose Inbetriebnahme.

    Da hätte man unverzüglich schriftlich erklären müssen, dass die Inbetriebnahme keine Abnahme darstellt und diese und jene Mängel noch beseitigt werden müssen.

    Es könnte sein, dass es in dieser Branche ein Schiedsverfahren wie im Kfz. -Gewerbe gibt.

    Das kann man aber nur anrufen, wenn der Betrieb Mitglied der Innung ist. Das ist keine Pflichtmitgliedschaft. Der Betrieb muss nur Mitglied seiner Kammer sein.

    Sprechen Sie mal bei der Innung vor.

  4. wo liegt der Mangel?

    Der Mangel liegt erst mal bei Ihnen selbst. Niemals hätte ein derart großer und komplizierter Auftrag ohne weitere Berater erteilt werden dürfen. Ob die herstellerfremde Steuerung ein Mangel oder eine Verbesserung ist klärt ein SV. Der Passwortschutz ist OK, denn Sie sind Bediener und kein Programmierer. Allerdings muss man Sie einweisen und ein Bedienerhandbuch übergeben, worin auch Fehlercodes enthalten sind. Die Abnahme ist ein Streitpunkt, der nur über die Vertragsbedingungen zu klären ist. Die Gewährleistung und Garantie haben Sie noch gar nicht angesprochen. Bei einer Heizung ist die Reaktionszeit auf eine Mängelmeldung wichtig weil Sie sonst kalt sitzen.
  5. Mangel

    Ja, da gebe ich ihnen Recht das der Mangel bei mir liegt. Wollte eine Gasheizung haben und bin mit genauen Vorstellungen zu dieser Sanitärfirma gegangen. Wurde dann zu dieser Luftwärmepumpe überredet, da ich mir die Tehrmosolar Sparen würde. Aber diese Diskussion bringt jetzt auch nichts mehr.

    Wo liegt der Mangel?

    Meiner Meinung nach am Handbuch das Fehlt, auch hätte ich informiert werden müssen, wenn eine Fremde Steuerung verbaut wird. Im Grunde habe ich auch nichts gegen diese Steuerung, will aber nicht wegen jeder Kleinigkeit denn Kundendienst Anrufen und ein Ordentliches Handbuch. Steht mir das Passwort zu?

    Am 28.12.2016 kam diese Schreiben per Email

    Sehr geehrter

    wunschgemäß haben wir Ihre Heizungs- und Sanitäranlage (Heizungsanlage, Sanitäranlage) in Betrieb genommen.

    Mit der Inbetriebnahme der Anlagenteile geht die Betreiberverantwortung an den Bauherrn über. Es können Schäden, insbesondere durch unsachgemäße Bedienung oder Frost, eintreten, für die wir keine Haftung übernehmen können. Eine regelmäßige Funktionskontrolle ist bauseits sicherzustellen.

    Hier habe ich umgehend Reagiert und einer Abnahme widersprochen. Da ich keine Einweisung erhalten habe und eine Mangel wegen der Lautstärke vorliegt. Da im Vertrag steht das ein Termin zur Abnahmeinnerhalb 10 Tage zu vereinbaren ansonsten gilt die Anlage als abgenommen. Habe dann Firma gebeten mit mir einen Abnahme Termin zu vereinbaren. Mir wurde dann auf der Baustelle gesagt das wir alles zusammen abnehmen können, wenn alles fertig ist. Also gehe ich davon aus das die Anlage noch nicht abgenommen ist?

    MfG

  6. Inbetriebnahme ist keine Abnahme

    Eine Abnahme erfolgt grundsätzlich im Beisein aller Vertragspartner. Mit dem E-Mail will man die Umkehr der Beweislast und den Beginn der Gewährleistung suggerieren. Wenn Sie dem widersprochen haben (hoffentlich per Einschreiben) so ist das gut. Trotzdem sollten Sie sich professionelle Hilfe holen. Ist die Anlage im Dauerbetrieb? Wenn das Haus nicht bewohnt ist und die Anlage ist wieder ausgeschaltet so wird mir das Verhalten der Firma wegen dem starken Frost klarer: die befürchten Frostschäden!
  7. Geschuldet ist

    1. was im Vertrag steht (also wohl eine Mitsubishi-WP mit Steuergerät) und wenn nichts genaueres im Vertrag steht,

    2. dann ist geschuldet, was dem Vertrag nach üblicherweise erwartet werden darf

    ... das wäre dann wohl das Steuergerät von Mitsubishi, passend zur Mitsubishi-Wärmepumpe

    Fordern Sie also schriftlich

    1. den Austausch des fremden Steuergerätes gegen das Original-Mitsubishi-Steuergerät (Klären Sie vorher mit Mitsubishi, welches Steuergerät in einfachster Ausstattung zu Ihrer WP gehört, denn das schuldet die Firma dann wohl)

    2. die Herausgabe aller technischen Unterlagen (inkl. Bedienungsanleitung)

    3. eine Vor-Ort-Einweisung in die Benutzung der Anlage

    Wenn die Firma behauptet, dass das andere Steuergerät OK wäre, muss die Firma beweisen, dass es gleichwertig ist zum Steuergerät von Mitsubishi (gleiche Qualität und gleicher Funktionsumfang usw.).

    Schreiben Sie weiterhin, dass die zur Estrichtrocknung und zur sonstigen Beheizung des Baus nötige Inbetriebnahme KEINE Abnahme darstellt und dass eine Abnahme erst nach vollständiger Mängelbeseitigung (Austausch des Steuergerätes), Übergabe aller Unterlagen und entsprechender Bedienungseinweisung erfolgen wird. Dann sollte sich was tun.

    Frage: Wie lange haben Sie denn Gewährleistung auf die Anlage? Meist sind es nur 2 Jahre und wenn man einen Wartungsvertrag abschließt wird die Gewährleistung dann auf 4-5 Jahre erhöht.

    Das mit dem Passwort machen Firmen gerne mal, um sich während der Gewährleistungszeit davor zu schützen, dass der Bauherr in den Einstellungen herumfummelt. Das muss man dann miteinander abstimmen. Ihnen sollte das Passwort aber zumindest bekannt sein, für den Fall, dass die Firma irgendwann mal nicht mehr zum Service kommt und sie selbst an die Anlage ran müssen.

  8. Danke für die Antworten

    Ja, dem Habe ich widersprochen aber nur per E-Mail mit Lesebestätigung. Die Anlage Heizt momentan nur das Haus, der Hygenspeicher wurde erst letzte Woche Installiert.

    geschuldet ist

    1. was im Vertrag steht (also wohl eine Mitsubishi-WP mit Steuergerät) und wenn nichts Genaueres im Vertrag steht,

    2. dann ist geschuldet, was dem Vertrag nach üblicherweise erwartet werden darf ... das wäre dann wohl das Steuergerät von Mitsubishi, passend zur Mitsubishi-Wärmepumpe

    Das sehe ich genauso

    Die Gewährleistung sind 4 Jahre

    Werde demnächst einen Termin zur Abnahme Machen und wenn ich diesen bestätig bekomme, vordere ich vorher Schriftlich die Mängel ein (So können die sich nicht rausreden das die Anlage abgenommen ist). Ich habe ja immer ein Recht auf Fachgerechte Arbeit Bzw. nach DINAbk.-Norm? Die wollen die Außen Luft über den Lichtschacht ansaugen, denke nicht, dass es Fachgerecht ist? Auch die Lautstärke war beim Aufheizen viel zu Laut (in 1 Meter Entfernung 100 Dezibel).

  9. Achten Sie bei der geplanten Abnahme

    darauf, dass Sie ein von beiden Parteien unterzeichnetes Protokoll (Kopie) behalten!

    Bauträger haben dafür immer kein Papier. Dann kann der Anbieter später noch ändern und Sie haben keinen Beleg.

    Wenn das nicht mit Durchschlag vorbereitet ist, sollte man die Abnahme besser sofort abbrechen.

    Aber vielleicht hat jemand einen bessern Vorschlag

  10. Keine Angst vor Abnahme

    Klar sollte sein, dass die Inbetriebnahme einer Heizung zum Zwecke der Estrichtrocknung oder Bautrocknung noch KEIN abnahmekonkludentes Verhalten darstellt. Das wäre ja, als würde der Tischler das Abschließen der Haustür während der Bauphase schon als Innutzungnahme werten ...

    In ein Abnahmeprotokoll gehörenb alle Mängel rein, die Sie feststellen (also auch das falsche Steuergerät) und hinter jeden Mangel gehört ein Datum, bis wann der Mangel beseitigt wird. Wenn die Gegenseite den Mangel nicht anerkennt, dann muss er trotzdem aufgeschrieben werden und die Gegenseite hat eine Frist zur schriftlichen Stellungnahme zu Ablehnung des Mangels anzugeben.

    Nur wenn alle Mängeltatbestände zu ihrer Zufriedenheit aufgelistet sind, unterschreiben Sie das Abnahmeprotokoll. Klären Sie auch (und halten Sie das schriftlich im Protokoll fest), wie finanziell mit den Mängelpunkten umgegangen wird (Mängeleinbehalt bis zur Mängelbeseitigung). Das ist wichtig, denn mit erfolgreicher Abnahme berechtigen Sie den Unternehmer zur Stellung einer Schlussrechnung, weil Sie seine Leistung als fertig und i.O. bewerten.

    Die Panik von Hr. Matthies teile ich in Zeiten guter Handykameras nicht. Die paar Seiten Abnahmeprotokoll lassen sich ohne weiteres nach Unterschrift abfotografieren und die Fotos erhalten gleich auch noch die entsprechenden Meta-Daten (GPS-Koordinaten, Datum, Uhrzeit, etc.), da haben Sie in Ruhe sofort eine Kopie zu Ihrer Sicherheit in der Tasche und der Unternehmer kann das Protokoll abends im Büro kopieren und allen Parteien zusenden und wer wird sich schon trauen an einem Protokoll etwas zu ergänzen, wenn es vorher schon von allen Anwesenden fotografiert worden ist?! So läuft das in der Praxis häufiger ab.

    ABER  -  SIE sollten VORHER klären, WER DAS AbnahmePROTOKOLL SCHREIBT! WENN SIE zur Abnahme EINGELADEN haben, DANN KANN ES sein, dass sich DER Unterniedrigenergiehaus nehmer DARAUF VERLÄSST, dass SIE DAS PROTOKOLL MITBRINGEN UND schreiben. Vermeiden Sie, dass alle vor Ort sind und keiner ein Protokoll-Formular mit hat! Das wäre dann eine blöde Panne.


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