Abgeschlossenheit
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abgeschlossenheit

" Eine Teilungserklärung setzt die Abgeschlossenheit der Wohnungen
sowie die Fertigstellung der Gemeinschaftsflächen voraus, die vom Bauamt abgenommen werden muss. "

Die Erfahrung zeigt aber, dass die Teilungserklärung sogar vor dem Baubeginn erstellt werden kann.

Was ist richtig?

  1. Wozu wollen Sie das wissen?

    Hausarbeit in der Baurechtsvorlesung? Rechtsstreit? Oder?

    more Input please  -  und ein Name unterm Text macht eine noch so dröge Frage zumindest etwas persönlicher ...

  2. zwei Paar Schuhe

    Die Teilungserklärung wird aus der Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes entwickelt und ist eine reine Verkaufsunterlage.
    Die Baugenehmigung kann davon abweichen.
    Sie müssen das an Hand der Baugenehmigung nachprüfen, insbesondere die gekauften Flächen und der beschriebene Zustand der allgemeinen Flächen.
    Hier beginnt die Grauzone zwischen hinzunehmenden Abweichungen und arglistiger Täuschung.
    So kann es bei der Umwandlung von älteren Gebäuden in eine WEGAbk. durchaus vorkommen, dass illegale Gebäudeteile als "abgeschlossen" bezeichnet werden und in der Teilungserklärung stehen.
    Das gibt ein jahrelanger Kampf vor WEG-Gerichten.
    Also auf jeden Fall die Teilungserklärung mit der tatsächlichen Baugenehmigung vergleichen.
    Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Beispiel

    Zwei Parteien möchten zusammen ein Doppelhaus bauen. Jede Partei muss ihre Finanzierung und die damit verbundene Grundschuld geregelt bekommen. Dafür wird auf der Grundlage der Eingabeplanung ein Aufteilungsplan erstellt (= Planungskosten), die Abgeschlossenheit durch das Bauamt bestätigt (Gebühren für Bescheinigung = Kosten) und Wohnungseigentum gebildet (Grundbucheintrag = Kosten). Parallel läuft das Baugenehmigungsverfahren. Hier werden nun plötzlich (z.B. aus Brandschutzgründen) geringfügige Verschiebungen oder eine zusätzliche Wand erforderlich. Dadurch stimmen die genehmigten Pläne (nach denen ja letztendlich gebaut wird) nicht mehr mit den im Grundbuch eingetragenen Eigentumsanteilen überein. In den wenigsten Fällen wird das korrigiert, kostet ja schließlich nochmal eine ganze Stange Geld ...

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