Baugenehmigung / Unterschrift
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Baugenehmigung / Unterschrift

Hallo,
mein Partner und ich wohnen im Saarland und besitzen ein Grundstück auf dem eine Scheune steht. diese wollen wir jetzt gerne abreißen lassen und ein Haus bauen. ein Architekt hat uns die Pläne schon gezeichnet und die unterschriften von 2 Nachbarn liegen auch vor. Nun gibt es aber ein Problem. Hinter dieser Scheune ist eine Wiese, die einer Frau gehört und die will uns partout keine Unterschrift geben weil sie sagt ihr Grundstück wäre dann nutzlos falls sie darauf mal bauen lassen will etc. wir haben das Haus extra 3 m zurück gesetzt auf dem Plan und halten auch die vorgeschrieben Höhe des Hauses ein. Die Dame ist nicht beliebt im Dorf und wir denken sie will uns einfach nur aus Trotz die Unterschrift nicht geben.
Jetzt können wir mit dem Bauen aber nicht anfagen solange sie uns nicht die Unterschrift gibt.
Was sollen wir denn nur tun? Unser Architekt meint das Bauamt sagte wir halten alle Regeln ein, nur ohne Unterschrift wäre das schwierig. Verhandeln konnten wir bis jetzt auch nicht mit der Dame, sie sagte mehrmals einfach nein sie unterschreibe das nicht.
Kann mir jmd einen Rat geben, wir wissen nicht weiter.
Ich meine es ist doch kosten- und zeitaufwendig (kostenaufwendig, zeitaufwendig) die Unterschrift einzuklagen.. bekämen wir denn Recht?
LG
  • Name:
  • Vienna Conrad
  1. Warum ist die Nachbarunterschrift erforderlich?

    Der Normalfall bei einer Baugenehmigung ist, dass bei Einhaltung aller bau- und planungsrechtlichen Vorschriften Nachbarzustimmungen NICHT erforderlich sind, allenfalls müssen die Nachbarn in manchen Fällen über das geplante Bauvorhaben informiert werden.
    Ihr Bauvorhaben muss also aus einem bestimmten Grund in bauordnungsrechtlicher oder planungsrechtlicher Hinsicht vom Normalfall abweichen, sodass Nachbarzustimmungen eingeholt werden müssen, oder das Verfahren beschleunigen.
    Diesen Grund sollten Sie dem Forum genau benennen, damit man sinnvolle Kommentare abgeben kann.
    Gruß
  2. re

    Oh Entschuldigen sie bitte
    Na die Scheune grenzt rechter Hand direkt an ein Nachbarhaus (Wand an Wand) und linker Hand direkt an den Garten des anderen Nachbarn.
    Wir haben vom Bauamt gesagt bekommen wir bräuchten die Unterschriften. Diese 2 haben sie uns auch gegeben. Nur die Dame deren Wiese hinten dran auch direkt angrenzt nicht.
    Warum wir diese brauchen weiß ich nicht, hat man uns so gesagt.
    Ansonsten weicht da nichts vom Normalfall ab.
    LG
    • Name:
    • Vienna conrad
  3. Nachbarunterschriften: Eine Baugenehmigung ...

    haben Sie wohl noch nicht. Die Nachbarunterschiriften sind i.A. reine Formsache, außer Ihr Bauvorhaben (BVAbk.) entspricht nicht den öffentl. /recht. Anforderungen, also gefährdet oder belästigt berechtigte Interessen Dritter, d.h. der Allgemeinheit.
    Insofern widersprechen sich Ihre Mitteilungen, dass einerseits "Unser Architekt meint das Bauamt sagte wir halten alle Regeln ein", andererseits soll aber die Baugenehmigung bislang verweigert werden, da die Nachbarin nicht unterschreibt. Entspricht ein BV den öffentl. /recht. Anford. kann die Baugenehmigung nicht verweigert werden, egal, ob die Nachbarn unterschrieben, damit zugestimmt, haben oder nicht.
    Daher, entweder offenbaren Sie nicht alle Einzelheiten, oder aber Ihr Architekt hat a) keine Ahnung, oder b) hat Sie nicht richtig und umfassend informiert, da er selbst ggf. etwas "verbockt" hat, also seine Planung ggf. nicht genehmigungsfähig ist. Wenn Ihre Baugenehmigung abgelehnt wurde, erhalten Sie einen Anlehnungsbescheid samt der Gründe, die hierzu führten. Mir scheint viel naheliegender, so zumindest nach bisherigem Kenntnisstand, dass es gar nicht die Genehmigungsbehörde das Problem ist, sondern eher Ihre Gemeindeverwaltung, die ggf. deren Zustimmung verweigert hat, d.h. eine negative Stellungnahme bei der Genehmigungsbehörde abgegeben hat, warum auch immer.
    Daher Empfehlung:
    1. beim Bauamt und der Genehmigungsbehörde nachfragen, bzw. von Ihrem Architekten nachfragen lassen (er muss ja verhandeln!)
    2. sich von Ihrem Architekten umfassend beraten und in Kenntnis setzen lassen
    3. wenn's gar nicht (mehr) anders geht, ab zum Fachanwalt für öff. und priv. Baurecht

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