Tür in Brandabschnittwand in Gewerbebau versetzen. Bauvorlageberechtigung nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Tür in Brandabschnittwand in Gewerbebau versetzen. Bauvorlageberechtigung nötig?

Wir haben an einem Ende von unserem Lager in der Brandwand eine F90 Tür. Davor ist ein 2 m breiter Flur, der von der Tür Weg führt. Links und rechts von dem Flur eine Wand aus nicht brennbarem Material. Wir wollen die Tür nun an das andere Ende des Flures schieben. Man muss es sich etwa wie ein L vorstellen, bei dem nun der untere Schenkel dazu kommt. Wobei der Flur als Lagerfläche nicht wirklich genutzt werden kann.
Darf man so eine Tür einfach verschieben? Oder muss man das in einem Gewerbebau sich genehmigen lassen?
Danke
Lennart
  1. Brandwand-Gewerbebau

    Kurz: grundsätzlich ist für eine Änderung bei Gewerbebauten, insbesondere, wenn es den Brandschutz betrifft, eine Genehmigng erforderlich.
    Der hierzu notwendige Entwurfsvefasser, bspw. Architekt, darf bei einem, wie von Ihnen beschriebenen Vorhaben geringer Schwierigkeit den Nachweis für den Brandschutz selbst führen.
    Daher müssen Sie "leider" einen Architekten (Vorlageberechtigten) mit Ihrem Vorhaben beauftragen und sich deses vom LRA genehmigen lassen.
    MfG
    R. Kaiserf

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