Firstrichtung
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Firstrichtung

Hallo,
ich bin neuer "Bauinteressent" und erst im Beginn einer Hausbauplanung. Aktuell stellt sich hinsichtlich der Grundstücksauswahl die folgende Frage:
Gilt denn grundsätzlich die Vorgabe der Firstrichtung des Hauses auch für die Garage?
Oder wird dies für die Garage freigestellt?
In unseren Unterlagen die von der Stadt zur Verfügung gestellt wurden, ist diesbezüglich nichts vermerkt. Lediglich die Firstrichtung für's Haus auf unserem voraussichtlichen Grundstück ist vermerkt.
Grüße!
Lohmar
  1. Bebauungsplan-Firstrichtung

    in den zeichnerischen und schriftlichen Teilen des Bebauungsplans (sie bezeichnen dies als Unterlagen der Behörde) wird üblicherweise auch die Firstrichtung für die Garage, so diese denn zulässig ist, ebenso wie für das Hauptgebäude angegeben.
    Andernfalls hätten Sie sich an die Nachbarbebauung anzupassen.
    Im Zweifel sollten Sie bei Ihrem Bauamt nachfragen. Ggf. können Sie auch eine Befreiung für Ihr Vorhaben erlangen.
    Empfehlen möchte ich, dass Sie spätestens dann einen Architekten beauftragen, der Ihnen auch bei der Beantragung und dem Erwirkung von Befreiungen behilflich sein wird.
    MfG
    R. Kaiser

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