Bauvorlageberechtigt in Bayern  -  aber wie ist's in Baden-Württemberg?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauvorlageberechtigt in Bayern  -  aber wie ist's in Baden-Württemberg?

Hallo,
Ich bin Bauingenieur und in Bayern für Häuser mit bis zu 3 WEAbk. Bauvorlageberechtigt, gemäß BayBoAbk..
Nun bin ich nach Baden-Württemberg umgezogen und möchte mein Einfamilienhaus KG, EGAbk., OGAbk. (jeweils Vollgeschosse) selber planen und einreichen. Habe ich den Artikel 43 der LBOAbk.-BW richtig verstanden, dass ich das nicht darf?
Ich würde mich über eine Antwort von Euch freuen.
  • Name:
  • J. Hummel
  1. richtig

    Hallo,
    Stimmt,
    wenn du dich nicht laut § 43 Absatz (6) in die Liste eintragen lässt.
    Sind wirklich alle Geschosse Vollgeschosse? Die LBOAbk. BW definiert die nämlich anders als die BayBoAbk..
    Viel Erfolg
    Stefan
    Übrigens: Laienmeinung, keine Rechtsberatung
  2. Berufsordnung der Ingenieure

    sollte auch beachtet werden. Die Berufsordnungen der Länder regeln die Berufsbezeichnung. Daher ist eine Eintragung in die Ingenieurkammer-BW zu überprüfen.
    MfG
    R. Kaiser

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