Vordach baugenehmigungspflichtig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Vordach baugenehmigungspflichtig?

Hallo,
ich benötige einen Rat, wie ich mich am besten verhalte.
Die Situation: An unseren Neubau haben wir nachträglich ein 5x3 m großes Vordach, dass den Weg vom Eingangsbereich zur Garage und den Platz vor der Garage überdacht, errichtet. Die Glas/Holzkonstruktion steht mit einer schmalen Seite auf der Grundstücksgrenze, wie die Garage auch (6 m Garage + 3 m Vordach).
Einem lieben Nachbar hat dies nicht gefallen, das Bauamt kam zum Ortstermin und erklärt die Überdachung nach § 63, Abs. 1 der Bauordnung NRW für baugenehmigungspflichtig.
Jetzt die Frage: Soll ich mich darauf einlassen und einen Bauantrag nachreichen? Das ist an sich kein Problem, aber wenn ein Einverständnis für die Grenzbebauung notwendig wird, wird uns der liebe Nachbar diese verweigern. Oder soll ich beim Bauamt generell die Einstufen nach § 63 in Frage stellen und versuchen, die Überdachung als "Fahrradunterstand" nach § 65 baugenehmigungsfrei einstufen zu lassen? Ich fürchte nur, dies geht nicht ohne (teuren) Anwalt ... Was sollte ich tun?
Danke und Grüße, Bernd
  • Name:
  • Bernd
  1. Vordach baugenehmigungspflichtig?

    da haben Sie ja prinzipiell sich die Frage bereits selbst beantwortet. M.E. denkbar ist sicherlich die Argumentation, wenn es denn die konkrete Situation hergibt (bspw. Unterstellmöglichkeit eines Pkw, etc.) mit § 65, Nr. 24. Dazu benötigen Sie auch nicht von vornherein einen Anwalt. Ein versierter Architekt, der das Bauamt kennt, dürfte vorerst genügen.
    Einfacher, auch ohne Zustimmung des Nachbarn, wäre die Nachgenehmigung mit ggf. kleiner "Strafzahlung".
    MfG
    R. Kaiser
  2. Danke, ...

    werde es so versuchen.
    • Name:
    • bernd

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