Abflussrichtung Boden im HWR falsch  -  Mangel nach VOB?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Abflussrichtung Boden im HWR falsch  -  Mangel nach VOB?

Hallo!
In unserem HWR ist die Fließrichtung des Bodens leider nicht in Richtung des Abflusses, sondern in Richtung Hausflur. Also bei auslaufender Waschmaschine gebe es eine schönen Wasserschaden. Leider ist uns dies nicht bei der Hausabnahme aufgefallen. Handelt es sich dabei um einen Mangel laut VOBAbk.?
Danke vorab, Stefan
  1. VOB ist unerheblich, ...

    da die Ausführung des Bodengefälles, gem. Ihrer Beschreibung, nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, und somit einen Mangel darstellt. Da aber die Beseitigung des Mangels m.E. einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde können Sie nach VOBAbk. im Rahmen der Gewährleistung, sofern diese noch nicht verjährt ist, ggf. (fraglich, da die Abnahme bereits erfolgt ist) u.U. lediglich eine Minderung verlangen.
    Ob Sie damit Erfolg haben erscheint fraglich, da die Leistung des ausführenden Unternehmens bereits vergütet wurde (vgl. Abnahme erfolgt)
    Ohne fachliche sachverständige und ggf. rechtliche Beratung und Begleitung dürfte Ihr Unterfangen schwer umzusetzen zu sein.
    MfG
    Ralph Kaiser

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