Änderung bestehender Bebauungspläne
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Änderung bestehender Bebauungspläne

Niedersachsen / Stadt Lüneburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wohne seit Dez. 2004 in einem Neubaugebiet im Stadtgebiet Lüneburg. Das Gebiet hat einen Bebauungsplan, der in direkter Zusammenarbeit mit dem jetzigen Erschließungsträger / Bauträger aufgestellt worden ist. Ein Teil ist Gewerbe (ca. 25 % der Fläche) der Rest ist Wohngebiet.
Im Bebauungsplan sind bestimmte Bereiche für festgesetzte Bebauungsarten ausgewiesen. Bereich 1 = Einzelhäuser, Bereich 2 = Doppelhäuser, Breich 3 = Reihenhäuser.
Die Bereiche 1 und 3 sind praktisch vollständig bebaut und bewohnt. Nur der Bereich 2 für die Doppelhäuser ist noch leer. Der Bauträger hat die Werbung für die Doppelhäuser eingestellt und wirbt nur noch für Reihenhäuser, die aber alle bereits verkauft sind.
Nun habe ich durch Nachfrage beim Bauamt erfahren, dass der Bauträger beim Golfspielen mit dem Bürgermeister die Änderung des Bebauungsplanes im Sinne seiner persönlichen, wirtschaftlichen Interessen erwirkt hat. Das gesamte verbleibende Gebiet soll mit Reihenhäusern bebaut werden  -  die Mischgebietseigenschaft würde verloren gehen.
Der Bauausschuss der Stadt Lüneburg wird am 26.09.2005 in nicht öffentlicher Sitzung die Änderung beschließen. Eine Beteiligung / Befragung der Anwohner hat nicht stattgefunden.
Meine Frage:
Kann die Stadt Lüneburg, ohne Zustimmung der Anwohner, den Bebauungsplan ändern?
Die Änderung geht voll zu Lasten der jetzigen Anwohner. Es ist bei einer derartigen Veränderung mit einer Wertminderung der bestehenden Wohnbebauung zu rechnen. Die Anzahl der Bewohner würde sich erhöhen, die Verkehrsmenge natürlich auch.
Einziger Gewinner  -  der Bauträger, der die bisherigen Häuser mit dem Hinweis auf die sozial ausgewogene Struktur des Bebauungsgebietes verkauft hat.
Mit freundlichem Gruß
Gunnar Lade
  • Name:
  • Gunnar Lade
  1. Das niedersächsische ...

    OVG hat eine Umwidmung einer im Bebauungsplan als Spielplatz ausgewiesenen Fläche in ein Baugrundstück aus rein wirtschaftlichen Gründen (Gemeinde als Eigentümer wollte mit dem verkauf Geld verdienen) abgelehnt.
    Ob dieser Fall parallel zu sehen ist:?
    Da dürfte nur der Anwalt im Bereich Planungsrecht hilfreich sein können.
  2. Änderung

    Foto von Martin G. Halbinger

    wenn durch die Änderung die bauliche Nutzung nicht geändert (z.B. deutlich vermehrt) wird, vermute ich kaum rechtliche Chancen.
    Warum dies in nicht öffentlicher Sitzung geschieht?
    Bei uns im Gemeinderat (Bayern) sind alle Aufstellungs- / Änderungsbeschüsse von Bebauungsplänen in öffentlicher Sitzung.
    Außerdem ist selbst bei der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB eine Beteiligung der Öffentlichkeit / Auslegung erforderlich. Eine direkte Beteiligung der Anlieger (pers. Anschreiben) ist im Bebauungsplanverfahren jedoch nicht erforderlich.
    Evtl. können einzelne Reihenhäuser auch z.T. im Wege der Befreiung innerhalb des Bauraums zugelassen werden (z.B. schmale 3-Spänner statt Doppelhaus)
    Näheres kann nur der Fachmann vor Ort (i.d.R. Fachanwalt Verwaltungsrecht) nach Prüfung der genaueren Umstände beurteilen ...

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