Voranfrage Anbau eines Wohnhauses  -  Wann kann ich bauen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Voranfrage Anbau eines Wohnhauses  -  Wann kann ich bauen?

Hallo,
leider habe ich in der Suchfunktion keine Antwort auf meine Fragen gefunden.
Mir wurde in Leichlingen (Rheinland) ein Grundstück angeboten, welches noch nicht erschlossen ist, es aber eine positiv geprüfte Voranfrage über den Anbau eines Wohnhauses gibt.
" ... Grundst. liegt nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplans nach $ 30 BauGB, jedoch innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils. Die planungsrechtliche Zulässigkeit richtet sich nach § 34 BauGB ... "
Wie muss ich dieses Schreiben deuten? Ich würde gerne im nächsten Jahr anfangen zu bauen. Wie sieht es im Normalfall aus, wenn so eine vorläufige Anfrage genehmigt wurde? Ist der Bauantrag nur noch Formsache oder kann sich das Ganze über Jahre herauszögern? Wonach richten sich die Erschließungskosten? Es handelt sich um 600 m² Bauland (oder Bauerwartungsland?) und 300 m² Gartenland. Ein Kanal liegt in unmittelbarer Nähe zum Grundstück, aber der Verkäufer (privat) sagte es müsste noch geklärt werden, ob man an diesen Kanal dürfe. Was muss ich in etwa an Erschließungskosten rechnen?
MfG
Carsten Maziul
  • Name:
  • Maziul
  1. Der Verkauf von Grundstücken mit Bauantrag

    nimmt in letzter Zeit zu, offensichtlich erhoffen sich die Grundstücksverkäufer so einen höheren Erlös beim Verkauf. Sollte die Bauvoranfrage positiv beschieden werden heißt das aber noch lange nicht, dass diese Bauvoranfrage den eigenen Wünschen entspricht. Auf jeden Fall muss ein Bauantrag gestellt werden, und wenn der wesentlich anders aussieht wie die positive Bauvoranfrage kann der Bauantrag durchaus auch abgelehnt werden! § 34 bedeutet zudem, dass kein Bebauungsplan vorliegt, somit kein Kenntnisgabeverfahren möglich ist und folglich ein möglicherweise langwieriges (bei beschriebener Problematik) Genehmigungsverfahren nötig ist. Nächstes Jahr anzufangen kann also u.U. eng werden.

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