Kann ich nach 5 Jahren den privaten Grünstreifen ändern?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Kann ich nach 5 Jahren den privaten Grünstreifen ändern?
Eine Fertigstellungs- und Entwicklungspflege ist über 5 Jahre zu gewährleisten. Hierzu zählen das Lockern der Pflanzscheibe, das regelmäßige Wässern, die Nachbesserung bzw. Lockerung der Baumverankerung, das Nachrichten des Hochstammes, ein regelmäßiger Gehölzpflege- und Gehölzerziehungsschnitt sowie der artgleiche bzw. gleichwertige Ersatz bei Ausfall der Pflanze.
Ich habe generell nichts gegen einen Grünstreifen, aber ich hätte ihn gerne anders gestaltet als er jetzt angelegt wurde, kann ich nach 5 Jahren das Pflanz-Bild ändern?
Ich wäre um eine Antwort sehr dankbar, denn wir zweifeln noch ob wir kaufen sollen, da uns das etwas zu weit geht da nicht selbst entscheiden zu können ... betrifft Magdeburg/ Sachsen Anhalt
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nö ...
nö da es sich vermutlich um eine Ausgleichsfläche handelt und man mit aller Macht versucht hat, eine Koniferenhecke zu verhindern ... -
keine Veränderung
In 5 Jahren ist der Streifen bewachsen und somit "volljährig". Danach muss nach Bebauungsplan gehandelt werden, d.h. bei Veränderungen ist der Bebauungsplan zu ändern. Das wird keine Gemeinde wegen Bäumen und Sträuchern tun. Folglich ist der Streifen dauerhaft zu erhalten. Sie müssen die Bäume jährlich auf Schäden prüfen und sollten eine Haftpflichtversicherung haben. Mutwillige Veränderungen werden vermutlich betraft. Letztlich sind das Einschränkungen für das Grundstück.