(nachträgliche) Baugenehmigung erteilt, wie jetzt die zwei Anlagen ausfüllen?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

(nachträgliche) Baugenehmigung erteilt, wie jetzt die zwei Anlagen ausfüllen?

Hallo Forumsteilnehmer,

gleich vorweg:

Mein Bauantrag nach § 69 LBOAbk.-S. -H. für die Nutzungsänderung des Bestandsgebäudes aus 1964 (bisher nur eine Dauerwohnung laut damaligen Bauplan) wurde jetzt genehmigt und man hat mir zwei Formulare für den "Baubeginn" und die "Nutzungsaufnahme" zusammen mit den (Grünstempel) Unterlagen zugeschickt.

Die mündlich geforderte statische Berechnung der Treppe in das DGAbk. sowie der Energieausweis wurden ohne Grün-Stempel zurückgereicht.

Hintergrund der Bezeichnung (Nachträglich):

Der Vorbesitzer hat das Dachgeschoss ca. 1990  -  ohne Baugenehmigung  -  als Ferienwohnung ausgebaut. Dies wurde mir aber beim Kauf 2004 verschwiegen. Die vorgelegten Bauunterlagen / scheine waren unvollständig. Erst Ende 2016 entdeckte ich diesen Mangel durch Zufall. Dieser Status war/ist dem Finanzamt hingegen seit 1990 bekannt (Zweifamilienhaus). Der Einheitswert-Begriff Zweifamilienhaus und die Wohnflächenberechnung über EGAbk. und DG ließen keinen Verdacht aufkommen.

Ohne lange zu warten habe ich Kontakt zur lokalen und unteren Baubehörde aufgenommen und mit Hilfe eines Architekten einen Bauantrag gestellt der, wie Eingangs schon gesagt, jetzt "durch ist".

Da es sich hier aber um eine reine Nutzungsänderung  -  also ohne jede bauliche Tätigkeit handelt  -  und die Nutzung als Dauerwohnung und Ferienwohnung schon lange besteht (auch der Bauamt-Sachbearbeiter hat diese Information in einem Klärungsschreiben bereits zur Kenntnis genommen) frage ich mich nun, wie ich eine Baubeginnsanzeige bzw. die Nutzungsaufnahme bei diesem Bestandsgebäude korrekt ausfüllen soll? (etwa fiktives Datum in der Zukunft?)

Bei der Baubeginnsanzeige soll ich zudem einen Bauleiter angeben. Wer soll mir so etwas eigentlich  -  pro forma  -  unterzeichnen?

Der antragstellende Architekt ist wohl gerade in Osterurlaub und nicht erreichbar. Aber die Frage macht mir echt "Kopfschmerzen".

Danke schon einmal für Hinweise / Antworten.

Gruß

  • Name:
  • Peter
  1. Nutzungsänderung und Baubeginn

    Nutzungsänderung und Baubeginn sind im Datum identisch und beginnen mit dem Datum der Genehmigung. Dieses Datum liegt in der Vergangenheit. Damit sind beide Formulare nicht zu verwenden weil die Tätigkeiten bereits abgelaufen sind. Geben Sie die Formulare dem Baubeamten unausgefüllt zurück oder tragen Sie als Bauherr das Datum der Baugenehmigung ein und sie selbst als Bauleiter, oder etwas Falsches (ihre Katze?) es bleibt ohne Wirkung.
  2. Danke ...

    Danke Herr Kirschner

    für die schnelle Rückmeldung. Hatte mich schon gewundert warum trotz Kenntnis des "Status quo" die untere Bauaufsicht (Aussteller) diese Formulare mit geschickt hat.

    Ich hoffe, das ich nun rechtssicher in meinem Haus leben darf und die Ferienvermietung im DGAbk. so weiterlaufen kann.

    MfG Peter

  3. Tja, leider ist es wohl doch nicht so einfach ...

    Hallo noch einmal,

    nach Rücksprache mit dem Architekten, musste er gestehen, das er diese beiden Formulare "Anzeige über Baubeginn" sowie "Anzeige der beabsichtigten Aufnahme der Nutzung einer nicht verfahrensfreien baulichen Anlage" in dem vorliegenden Fall so nicht erwartet hat, und nun selber mit dem Sachbearbeiter über mögliche Konsequenzen bei der Abgabe dieser Erklärungen sprechen muss. Das dauert dann wieder ... bis dahin erneut Ungewissheit und Frust.

    Die Formulare bzw. die ganze Baugenehmigung enthält keine weiteren, expliziten Forderungen. Lediglich die Art des Bauvorhaben, (AktZei), Ort sind vorausgefüllt.

    Das letzte amtliche Baudokument in meinen Unterlagen ist eine sog. "Gebäudeeinmessung" Aufgrund einer Ortsbesichtigung. Kommt so etwas ähnliches oder eine Schlussabnahme auch noch?

    Hat jemand eine Idee, wie das nun weitergeht? Bei einer so unsicheren Lage habe ich so langsam keine Lust mehr in Erhalt oder Modernisierung zu investieren.

    Danke und Gruß Peter


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